Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Ähnliche Dokumente
Aktuelles aus der Düngegesetzgebung

Stimmt die Düngebilanz?

Kontrolle der Düngeverordnung Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance im Boden verfügbaren Nährstoffmengen Stick- stoff Phosphat überschwemmt

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn

Förderungs- und Beratungsmöglichkeiten für Bio-Gemüse-Anbauer in MV. Jannika Mösinger,

YARA Plan. Computergestützte Düngeplanung und Nährstoffbilanz

Einhaltung von Cross Compliance Kriterien als Bestandteil der Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Cross-Compliance. CC-Kontrollsystem

Agrarförderantrag Mai ELER-Förderprogramme. Schulung Berater. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Evaluierung der Düngeverordnung Ergebnisse und Optionen zur Weiterentwicklung. Abschlussbericht

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am

LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe

Modul Nährstoffbilanzierung

EU-Verordnungsvorschläge zur GAP nach 2013 Sachstand und erste Analyse. (Stand ) 19. Fleischrindtag der LFA

LANDESBETRIEB LANDWIRTSCHAFT HESSEN. Hessischer Leitfaden zur Umsetzung der Düngeverordnung vom (zuletzt geändert am

Hintergrundinformationen zum Themenkomplex:

Die GAP nach Legislativvorschläge der EU Kommission zur Reform der. vom 12. Oktober 2011

Gärreste aus Biogasanlagen - Nähr- und Schadstoffe, Einsatzmöglichkeiten im Ackerbau

Unterrichtsmaterial zur. Düngeverordnung. für den Berufs- und Fachschulunterricht

Gute Gründe für die Bodenuntersuchung von Futterwiesen

Erfahrungen begrenzter N- und P-Düngung in den Niederlanden. Winfried Raijmakers, Yara Benelux Nov. 5-6, 2015

Saaten-Union/ Vereinigte Hagel;

Düngerechtliche Vorgaben an das Inverkehr- und Ausbringen von Wirtschaftsdüngern und Gärprodukten

Erläuterungen zum Bodenuntersuchungsbefund

Betroffener Bereich EU-Öko-Verordnung Bioland Naturland Demeter

Klimapolitische Aufgabe der Biogas-Nutzung:

Anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance)

Standeskommissionsbeschluss betreffend Richtlinien über den Vollzug der Gewässerschutzvorschriften in der Landwirtschaft (StKB GSchL)

Energiesteckbriefe für Kommunen - Bioenergiequellen und Energienutzer müssen zueinander passen

Maßnahmenprogramm Landwirtschaft

Änderung durch Art. 370 V v I 1474 (Nr. 35) noch nicht berücksichtigt

Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die Durchsetzung einheitlicher Aufsichtsstandards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.

Informationen über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance

Cross Compliance 2015

Art der Treibstoffe ( Treibstoff-Ökobilanzverordnung, TrÖbiV, Art. 3)

CROSS COMPLIANCE Informationen über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen

Strategien für 40 Jahre erfolgreichen Weizenanbau in der Agrargenossenschaft e.g. Köchelstorf

Spezielle Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Brandenburg

Checkliste Cross Compliance 2005

Stand der Arbeiten zu den Anforderungen an die Feldrandzwischenlagerung von Komposten

Chancen und Risiken der Cross-Compliance Regelung für den Umwelt- und Naturschutz

Informationen zur Ich-AG als Leistung der Arbeitsförderung (Existenzgründungszuschuss nach 421 l SGB III) *

Fördermöglichkeiten für Projekte der WRRL an Gewässern zweiter Ordnung

Gewässerschutzkooperationen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Stickstoff-Effizienz von Mais bei Gülle-Strip-Till

Thematische Dienste Agrar-Monitoring

Ammoniak in der Landwirtschaft

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim. Herzlich Willkommen. zur ALB Tagung am

Mistabgabe muss dokumentiert werden

Merkblatt Lagerung von Wirtschaftsdüngern

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Allgemeinverfügung des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Bretleben vor nachteiligen Einwirkungen. Nr. 14/2014 Thüringer Staatsanzeiger Seite 373

Spezielle Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Brandenburg im Förderzeitraum 2014 bis 2020

FORD ST _ST_Range_V2_ MY.indd FC1-FC3 27/06/ :24:01

LMS - als Zuständige Stelle für Landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) Sensortechnik

Amtliche Bekanntmachungen

Vor- und Nachteile bei der Nutzung organischer Düngemittel und Gärrückstände aus Biogasanlagen konventioneller Betriebe im Ökologischen Landbau

Die Nutzenkorbmethode als Ansatz zum Vergleich der Strom-, Wärme- und Kraftstoffproduktion aus Energiepflanzen

Gesetz über die Förderung der Landwirtschaft in Wien (Wiener Landwirtschaftsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 15/2000

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

Entwicklung umweltrelevanter Stickstoffverbindungen aus der Landwirtschaft in der Schweiz

Agroforstwirtschaft und politische Rahmenbedingungen

Zukunft der Klärschlammverwertung in Schleswig-Holstein

Gülleausbringung: N-konservierende Verfahren und deren Kosten

Abschlussveranstaltung Gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit

Nachhaltiger Anbau in. intensiven Maiskulturen

Biogasgärreste Einsatz von Gärresten aus der Biogasproduktion als Düngemittel

Formblatt. Gärrestabnahme von Bio-Betrieben aus Biogasanlagen mit konventionellen Gärsubstraten

Cross Compliance GAP nach 2014

wsm300 - Projekt Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft

GAP nach 2013 im Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und zusätzlichen Anforderungen

Ölkürbisversuche. Ölkürbis - Sortenversuch 2013: Das Wichtigste in Kürze:

Stiftung Bürgerspitalfonds Krems an der Donau; Follow up Überprüfung

Zum Vorschlag der EK zur Erweiterung der EU-RoamingVO

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Loick NAWARO Handels GmbH Partner der Energie- und Landwirtschaft

Rechtliche Rahmenbedingungen für

EuroChem Agro GmbH. Datum: 13. Januar 2016 Volker Sandrock

Anleitung und Richtwerte für Nährstoffvergleiche nach Düngeverordnung

Bisherige Erfahrungen, Vor- und Nachteile

Übertragungsstelle Ost

Biogaskleinanlagen bis 75 kw: Neue Rahmenbedingungen verändern Wirtschaftlichkeit

Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft. Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs

Gesunde Ernährung Effektiver Umwelt-und Klimaschutz. Tanja Dräger de Teran

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Fassung der Zweiten Änderung vom (nachfolgend auch: Förderrichtlinie Aus- und Weiterbildung ).

Aufgaben der Gemeinden an den Beispielen Tierseuchenfonds und Abrechnung Fleischbeschau

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen

CO 2 und Speisenherstellung. CO 2 - Bilanz. aus dem Blickwinkel Ernährung

Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR ) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Angenommen am 14. April 2005

Ernte- und Betriebsberichterstattung

Vergleich 130a SGV V alt vs neu

KULAP Programm A2 - Reduzierung N-Austrag. - Informationen zur Excel-Datei Nährstoffbilanzierung -

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/ der Bundesregierung

Erläuterungen flächenbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität 2015

Grünes Gas Label Gesteigerter Marktwert für umweltverträgliches Biogas?!

Entwurf für eine Teilrevision des Obligationenrechts (Haftung für gefährliche Hunde) Vernehmlassung

Transkript:

Düngerechtliche Veränderungen Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Zeitplan Notifizierung des Verordnungsentwurfs bei der Kommission eingereicht am 21.12.2015 ausführliche Stellungnahme der Kommission vom 22.03.2016 Stellungnahme der Bundesregierung bis zum 22.06.2016 Einleitung der Strategischen Umweltprüfung, Erstellung des Umweltberichtes zum Verordnungsentwurf - vorgelegt am 8.09.2016 öffentliches Beteiligungsverfahren - endete am 28.11.2016 Auswertung der Stellungnahmen und Anpassung des Verordnungsentwurfs Einreichung der angedrohten Klage beim Europäischen Gerichtshof am 27.10.2016 Gespräche auf St- und M-Ebene im Dezember 2016 und Januar 2017 Düngegesetz und Düngeverordnung: überarbeitete Entwürfe vom 18.01.2017 Düngegesetz Düngeverordnung - Bundestag am 15./16. Februar - Bundesrat am 10. März - Bundeskabinett am 15. Februar - Bundesrat am 31. März 2

Novellierung Düngegesetz Rechtsgrundlage für eine Stroffstrombilanz für Stickstoff und Phosphor - ab 2018: viehintensive Betriebe größer als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar und alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger aufnehmen - Ausnahmen für Betriebe < 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, < 50 GV - ab 2023 Stoffstrombilanz für alle Betriebe > 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, > 50 GV, sowie bei Aufnahme von Wirtschaftsdünger Einbeziehung von Gärresten in die 170 kg N/ha Regelung Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Wirtschaftsdünger Schaffung einer Rechtsgrundlage, nach der zum Zweck der Überwachung düngerechtlicher Vorgaben vorhandene Daten von anderen Behörden (InVeKoS, HIT, Tierseuchenkasse, Baubehörden) übermittelt werden dürfen 3

Novellierung Düngeverordnung Konkretisierung und bundeseinheitliche Regelung der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat Einbeziehung aller organischen und organisch-mineralischen Düngemittel, einschließlich Gärreste pflanzlichen Ursprungs, in die 170 kg N/ha-Obergrenze Verlängerung der Sperrfristen: auf Ackerland nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum 31. Januar beim Anbau von Wintergerste, Winterraps, ZF und Feldfutter ab dem 1. Oktober auf Grünland vom 1. November bis zum 31. Januar Festmist vom 15. Dezember bis 15. Januar 4

Novellierung Düngeverordnung Verringerung der Kontrollwerte für die Differenz von N-Zu- und Abfuhr im Nährstoffvergleich von bisher 60 kg N/ha auf 50 kg ab 2018 Ausweitung der Mindestabstände für die Stickstoff- und Phosphatdüngung in der Nähe von Oberflächengewässern und auf Flächen mit Hangneigung zu Oberflächengewässern (bei Hangneigung bis 10 Prozent 4 m, bei Hangneigung über 10 Prozent 5 m) 5

Novellierung Düngeverordnung Einführung bundeseinheitlicher Vorgaben für das Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern grundsätzlich sechs Monate; Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder ohne eigene Ausbringungsflächen müssen ab 2020 mindestens neun Monate Lagerkapazität nachweisen Einführung einer Mindestlagerkapazität für Festmist ab 2020 für die Dauer von zwei Monaten neue Anforderungen für/an die Gülleausbringungstechnik, um in erster Linie Ammoniakemissionen zu verringern, aber auch letztendlich um den Düngereinsatz und damit Nährstoffeinträge zu reduzieren mit Übergangsfristen bis 2020 (AL) bzw. 2025 (GL) 6

Paragraph 13 - Länderermächtigung Festlegung von mindestens drei Maßnahmen aus einem Katalog von insgesamt 14 in Gebieten, in denen im Grundwasserkörper mehr als 40 mg Nitrat/l und eine ansteigende Tendenz des Nitratgehalts oder mehr als 50 mg Nitrat/l festgestellt worden sind Gebieten, in denen in langsam fließenden oder stehenden Gewässern eine Eutrophierung durch erhebliche Nährstoffeinträge, insbesondere Phosphat aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurde 7

Maßnahmen Überschreitung des ermittelten Düngebedarfs bei nachträglich eingetretenen Umständen um max. 10 % Untersagung oder Einschränkung der Aufbringung von phosphathaltigen Düngemitteln Feststellung der N-Gehalte vor dem Aufbringen von Wirtschaftsdünger Feststellung des im Boden verfügbaren Stickstoffs größere Abstände zu Gewässern Einarbeitungszeit bei der Aufbringung auf unbestelltes Ackerland = 1 Stunde 8

Maßnahmen Absenkung des Kontrollwertes ab 2018 von 50 auf 40 kg N/ha/a Erhöhung der Lagerdauer für flüssige Wirtschaftsdünger von sechs auf sieben Monate Erhöhung der Lagerdauer für Festmist von zwei auf vier Monate Absenkung der Bagatellgrenze Verlängerung der Sperrfrist auf Grünland um 15 Tage Verlängerung der Sperrfrist für Festmist um einen Monat Verlängerung der Sperrfrist auf Gemüseflächen um einen Monat Festlegung von Sperrfristen für phophathaltige Düngemittel 9

Landesverordnung Ziel: Festlegung von Maßnahmen, die für M-V geeignet sind, die Ziele der EG-Nitratrichtlinie in diesen Gebieten schnellstmöglich zu erreichen Maßnahmen: Vorschläge durch die AG Diffuse Nährstoffeinträge 10

Transparenz überbetrieblicher Nährstoffströme - Meldeprogramm Rechtsgrundlage: Wirtschaftsdüngermeldeverordnung seit 22. Oktober 2016 elektronisches Meldeverfahren Einführung und Schulung erfolgt durch die Zuständige Stelle für Landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) Aufbau und Funktionalität analog der HIT-Datenbank Anwendung bereits in NI, NRW, SH und ST Abgleich zwischen den Ländern möglich Betriebsauswertungen Erstellung von Lieferscheinen Nutzung der Daten für die Erstellung der Nährstoffbilanzen usw. Meldung der Daten für 2016 bis zum 31. März 2017! 11

Meldeprogramm Aufnahme 2016 Stand 10.02.2017 117 Betriebe 400.000 (t) 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Gärrest Schweine Rinder Geflügel 12

Meldeprogramm Abgabe 2016 Stand: 10.02.2017 135 Betriebe (t) 900.000 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 Gärrest Schweine Rinder Geflügel 13

Emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von flüssigem Wirtschaftdünger Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen neu ab 2017 Gefördert wird die emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung der Gesamtmenge des vom Betrieb auszubringenden flüssigen Wirtschaftsdüngers auf den Flächen des Betriebes Grundlage der Förderung: durchschnittlicher Tierbestand des Vorjahres (auf Gülle stehende Rinder und Schweine) Dauer der Verpflichtung: 5 Jahre und 7,5 Monate Fördersatz: 42 EUR / ha 14

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Förderung von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft Geräte, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern führen Injektionsgeräte für die Ausbringung von Gülle, Gärresten, Jauche und Sickersaft mit und ohne Pumptankwagen an Pumptankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung von Gülle, Gärresten, Jauche und Sickersaft, wie Grubber, Scheibeneggen, Scheibenschlitzgeräte und vergleichbare Techniken, mit und ohne Pumptankwagen Schleppschuhverteiler mit und ohne Pumptankwagen Fördersatz: 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 15

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft Anzahl bewilligter Anträge: (seit August 2016) insgesamt 21 davon aber nur 4 für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger 1 Schleppschuhverteiler 2 Schlitzgeräte 1 Ackerinjektionsgerät bewilligtes Investitionsvolumen: 691.866 Zuschuss: 115.605 16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17