Düngerechtliche Veränderungen Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Zeitplan Notifizierung des Verordnungsentwurfs bei der Kommission eingereicht am 21.12.2015 ausführliche Stellungnahme der Kommission vom 22.03.2016 Stellungnahme der Bundesregierung bis zum 22.06.2016 Einleitung der Strategischen Umweltprüfung, Erstellung des Umweltberichtes zum Verordnungsentwurf - vorgelegt am 8.09.2016 öffentliches Beteiligungsverfahren - endete am 28.11.2016 Auswertung der Stellungnahmen und Anpassung des Verordnungsentwurfs Einreichung der angedrohten Klage beim Europäischen Gerichtshof am 27.10.2016 Gespräche auf St- und M-Ebene im Dezember 2016 und Januar 2017 Düngegesetz und Düngeverordnung: überarbeitete Entwürfe vom 18.01.2017 Düngegesetz Düngeverordnung - Bundestag am 15./16. Februar - Bundesrat am 10. März - Bundeskabinett am 15. Februar - Bundesrat am 31. März 2
Novellierung Düngegesetz Rechtsgrundlage für eine Stroffstrombilanz für Stickstoff und Phosphor - ab 2018: viehintensive Betriebe größer als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar und alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger aufnehmen - Ausnahmen für Betriebe < 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, < 50 GV - ab 2023 Stoffstrombilanz für alle Betriebe > 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, > 50 GV, sowie bei Aufnahme von Wirtschaftsdünger Einbeziehung von Gärresten in die 170 kg N/ha Regelung Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Wirtschaftsdünger Schaffung einer Rechtsgrundlage, nach der zum Zweck der Überwachung düngerechtlicher Vorgaben vorhandene Daten von anderen Behörden (InVeKoS, HIT, Tierseuchenkasse, Baubehörden) übermittelt werden dürfen 3
Novellierung Düngeverordnung Konkretisierung und bundeseinheitliche Regelung der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat Einbeziehung aller organischen und organisch-mineralischen Düngemittel, einschließlich Gärreste pflanzlichen Ursprungs, in die 170 kg N/ha-Obergrenze Verlängerung der Sperrfristen: auf Ackerland nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum 31. Januar beim Anbau von Wintergerste, Winterraps, ZF und Feldfutter ab dem 1. Oktober auf Grünland vom 1. November bis zum 31. Januar Festmist vom 15. Dezember bis 15. Januar 4
Novellierung Düngeverordnung Verringerung der Kontrollwerte für die Differenz von N-Zu- und Abfuhr im Nährstoffvergleich von bisher 60 kg N/ha auf 50 kg ab 2018 Ausweitung der Mindestabstände für die Stickstoff- und Phosphatdüngung in der Nähe von Oberflächengewässern und auf Flächen mit Hangneigung zu Oberflächengewässern (bei Hangneigung bis 10 Prozent 4 m, bei Hangneigung über 10 Prozent 5 m) 5
Novellierung Düngeverordnung Einführung bundeseinheitlicher Vorgaben für das Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern grundsätzlich sechs Monate; Betriebe mit mehr als 3 GV/ha oder ohne eigene Ausbringungsflächen müssen ab 2020 mindestens neun Monate Lagerkapazität nachweisen Einführung einer Mindestlagerkapazität für Festmist ab 2020 für die Dauer von zwei Monaten neue Anforderungen für/an die Gülleausbringungstechnik, um in erster Linie Ammoniakemissionen zu verringern, aber auch letztendlich um den Düngereinsatz und damit Nährstoffeinträge zu reduzieren mit Übergangsfristen bis 2020 (AL) bzw. 2025 (GL) 6
Paragraph 13 - Länderermächtigung Festlegung von mindestens drei Maßnahmen aus einem Katalog von insgesamt 14 in Gebieten, in denen im Grundwasserkörper mehr als 40 mg Nitrat/l und eine ansteigende Tendenz des Nitratgehalts oder mehr als 50 mg Nitrat/l festgestellt worden sind Gebieten, in denen in langsam fließenden oder stehenden Gewässern eine Eutrophierung durch erhebliche Nährstoffeinträge, insbesondere Phosphat aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurde 7
Maßnahmen Überschreitung des ermittelten Düngebedarfs bei nachträglich eingetretenen Umständen um max. 10 % Untersagung oder Einschränkung der Aufbringung von phosphathaltigen Düngemitteln Feststellung der N-Gehalte vor dem Aufbringen von Wirtschaftsdünger Feststellung des im Boden verfügbaren Stickstoffs größere Abstände zu Gewässern Einarbeitungszeit bei der Aufbringung auf unbestelltes Ackerland = 1 Stunde 8
Maßnahmen Absenkung des Kontrollwertes ab 2018 von 50 auf 40 kg N/ha/a Erhöhung der Lagerdauer für flüssige Wirtschaftsdünger von sechs auf sieben Monate Erhöhung der Lagerdauer für Festmist von zwei auf vier Monate Absenkung der Bagatellgrenze Verlängerung der Sperrfrist auf Grünland um 15 Tage Verlängerung der Sperrfrist für Festmist um einen Monat Verlängerung der Sperrfrist auf Gemüseflächen um einen Monat Festlegung von Sperrfristen für phophathaltige Düngemittel 9
Landesverordnung Ziel: Festlegung von Maßnahmen, die für M-V geeignet sind, die Ziele der EG-Nitratrichtlinie in diesen Gebieten schnellstmöglich zu erreichen Maßnahmen: Vorschläge durch die AG Diffuse Nährstoffeinträge 10
Transparenz überbetrieblicher Nährstoffströme - Meldeprogramm Rechtsgrundlage: Wirtschaftsdüngermeldeverordnung seit 22. Oktober 2016 elektronisches Meldeverfahren Einführung und Schulung erfolgt durch die Zuständige Stelle für Landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) Aufbau und Funktionalität analog der HIT-Datenbank Anwendung bereits in NI, NRW, SH und ST Abgleich zwischen den Ländern möglich Betriebsauswertungen Erstellung von Lieferscheinen Nutzung der Daten für die Erstellung der Nährstoffbilanzen usw. Meldung der Daten für 2016 bis zum 31. März 2017! 11
Meldeprogramm Aufnahme 2016 Stand 10.02.2017 117 Betriebe 400.000 (t) 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Gärrest Schweine Rinder Geflügel 12
Meldeprogramm Abgabe 2016 Stand: 10.02.2017 135 Betriebe (t) 900.000 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 Gärrest Schweine Rinder Geflügel 13
Emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von flüssigem Wirtschaftdünger Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen neu ab 2017 Gefördert wird die emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung der Gesamtmenge des vom Betrieb auszubringenden flüssigen Wirtschaftsdüngers auf den Flächen des Betriebes Grundlage der Förderung: durchschnittlicher Tierbestand des Vorjahres (auf Gülle stehende Rinder und Schweine) Dauer der Verpflichtung: 5 Jahre und 7,5 Monate Fördersatz: 42 EUR / ha 14
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Förderung von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft Geräte, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern führen Injektionsgeräte für die Ausbringung von Gülle, Gärresten, Jauche und Sickersaft mit und ohne Pumptankwagen an Pumptankwagen angebaute Geräte zur Direkteinarbeitung von Gülle, Gärresten, Jauche und Sickersaft, wie Grubber, Scheibeneggen, Scheibenschlitzgeräte und vergleichbare Techniken, mit und ohne Pumptankwagen Schleppschuhverteiler mit und ohne Pumptankwagen Fördersatz: 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben 15
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft Anzahl bewilligter Anträge: (seit August 2016) insgesamt 21 davon aber nur 4 für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger 1 Schleppschuhverteiler 2 Schlitzgeräte 1 Ackerinjektionsgerät bewilligtes Investitionsvolumen: 691.866 Zuschuss: 115.605 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17