I. Von der Mitteilung des Rechnungshofs vom 14. Juli 2016 zu Beitrag Nr. 11 Drucksache 16/111 Kenntnis zu nehmen.

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 811 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 14. Juli 2016 Drucksache 16/111 Denkschrift 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg; hier: Beitrag Nr. 11 Qualitätsmanagement an Realschulen und allgemeinbildenden Gymnasien Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen: I. Von der Mitteilung des Rechnungshofs vom 14. Juli 2016 zu Beitrag Nr. 11 Drucksache 16/111 Kenntnis zu nehmen. II. Die Landesregierung zu ersuchen, 1. die Schulen für die Fremdevaluation zukünftig datengestützt und risikoorientiert auszuwählen und das Zeitintervall zwischen den Fremdevaluationen flexibler zu gestalten; 2. zu prüfen, inwieweit weitere relevante Qualitätsfaktoren und Kennzahlen in den Qualitätsmanagementprozess eingebunden werden können und hierzu geeignete Kennzahlen in die Evaluationsberichte aufzunehmen; 3. die Zielvereinbarungen deutlicher an den defizitären Handlungsfeldern auszurichten und zeitnah nach der Fremdevaluation zu treffen; 4. dem Landtag über das Veranlasste bis 30. September 2018 zu berichten. 20. 10. 2016 Die Berichterstatterin: Thekla Walker Der Vorsitzende: Rainer Stickelberger Ausgegeben: 10. 11. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

Bericht Der Ausschuss für Finanzen beriet die Mitteilung Drucksache 16/111 in seiner 5. Sitzung am 20. Oktober 2016. Als Anlage ist diesem Bericht eine Anregung des Rechnungshofs für eine Beschlussempfehlung des Ausschusses an das Plenum beigefügt. Die Berichterstatterin für den Finanzausschuss brachte zum Ausdruck, es sei gut, dass inzwischen fast alle Realschulen und allgemeinbildenden Gymnasien einmal fremdevaluiert worden seien. Zwei Drittel der untersuchten Schulen hätten diese Prozesse als zielführend und positiv für die Schulentwicklung empfunden, andererseits aber den Zeitaufwand für die Fremdevaluation als zu hoch erachtet. Auch der Fünfjahresrhythmus bei der Fremdevaluation stehe in der Kritik. Ein Drittel der Schulen halte eine einmalige Evaluation für ausreichend, ein weiteres Drittel wünsche sich einen längeren Zeitraum zwischen den Evaluationen. Der Rechnungshof bemängle, dass die Ergebnisse von Diagnose- und Vergleichsarbeiten, Versetzungsquoten, Durchschnittsnoten der Abschlussklassen oder Zahl der Schulabbrecher derzeit nicht in die Evaluationsberichte eingingen. Diese Kennzahlen fehlten als Teil der Qualitätsdiskussion an den Schulen. Sie füge hinzu, dass auch unterschiedliche Kriterien existierten, wie man Qualität bewerte und messe. Kritisiert worden sei auch, dass die Zielvereinbarungen, die die Schulen mit der Schulaufsicht als Konsequenz aus der Evaluation träfen, teils oberflächlich oder unvollständig dokumentiert worden seien. Auch fehlten praktikable Vorgaben für die Dokumentation. Effizient sei eine Maßnahme als Konsequenz aus der Evaluation dann, wenn sie zielführend und mit der entsprechenden Dokumentation umgesetzt werde. Andernfalls wäre eine Evaluation im Grunde unnötig. Sie empfehle, dem Beschlussvorschlag des Rechnungshofs (Anlage) zuzustimmen, füge aber an, dass im Raum stehe, sich vielleicht im Rahmen einer Enquetekommission mit Qualitätskriterien in der Schule zu befassen. Die Ergebnisse sollten auch Einfluss darauf haben, wie Evaluationen künftig durchgeführt würden. Der Rechnungshof sollte beachten, was sich bei diesem Diskussionsprozess noch an wesentlichen Kriterien ergebe. Ein Abgeordneter der SPD wies darauf hin, der Rechnungshof führe aus, dass bei den Realschulen und den allgemeinbildenden Gymnasien im Fünfjahreszeitraum der Gesamtaufwand für das Qualitätsmanagement rund 51 Millionen betragen habe. Der Rechnungshof empfehle, den Aufwand weiter zu straffen. Daraus schließe er (Redner), dass das Ganze auch kostengünstiger werden solle. Er frage, ob der Rechnungshof schon grob benennen könne, wie viel durch die Umsetzung seines Beschlussvorschlags eingespart würde. Ein Abgeordneter der AfD merkte an, ihm sei nicht einsichtig, wie eine Schulevaluation funktionieren könne, ohne die von der Berichterstatterin zuvor genannten Kennzahlen wie Versetzungsquoten, Durchschnittsnoten oder Zahl der Schulabbrecher zu berücksichtigen. Er frage, ob vorgesehen sei, diese Kennzahlen künftig in die Evaluation einfließen zu lassen. In dem Beschlussvorschlag des Rechnungshofs könne er nicht erkennen, dass sie einbezogen werden sollten. Ein Abgeordneter der FDP/DVP erklärte, der Rechnungshof gebe in seinem Denkschriftbeitrag auch die Stellungnahme des Kultusministeriums dazu wieder. Darin heiße es u. a.: Problematisch sei jedoch, dass Kennzahlen ohne Einbeziehung sozioökonomischer Einflussfaktoren eine Bewertung der Schulqualität verfälschen könnten. Er frage sich, warum Evaluationen in der Vergangenheit überhaupt durchgeführt worden seien, wenn sich letztlich nur nebulöse Ergebnisse einstellten. Er hoffe, dass die entsprechenden Qualitätskriterien in Zukunft mit berücksichtigt würden, damit das Geld, das für das Qualitätsmanagement ausgegeben werde, sinnvoll angelegt sei. 2

Ein Abgeordneter der CDU unterstrich, in Abschnitt II Ziffer 2 des Beschlussvorschlags des Rechnungshofs gehe es genau darum, auch harte Kennzahlen aufzunehmen. Es sei klar, dass bei einem Vergleich der Ergebnisse auch berücksichtigt werden müsse, welches Klientel die Schulen besuche. Die Stellungnahme des Kultusministeriums sei in einer Übergangsphase verfasst worden. Inzwischen habe sich einiges geändert. In dem bisherigen Prozess habe das Problem bestanden, dass Handlungsempfehlungen erstellt worden seien, die nichts mit den ursprünglich identifizierten defizitären Bereichen zu tun gehabt hätten. Berichten von Schulen zufolge sei nach fünf Jahren schließlich etwas geprüft worden, was weder mit den Problembereichen noch mit den Handlungsempfehlungen in Zusammenhang gestanden habe. Deshalb sollten nach Abschnitt II Ziffer 3 des Beschlussvorschlags des Rechnungshofs die Zielvereinbarungen stringenter an den defizitären Handlungsfeldern ausgerichtet werden. Dann sähen die Schulen auch einen Sinn in einer mehrmals erfolgenden Evaluation. Es gehe nicht in erster Linie darum, Kosten zu sparen. Vielmehr solle der Nutzen aus der Evaluation viel größer werden als bisher. Das gemeinsame Ziel der Regierungskoalition bestehe darin, die Qualität an den Schulen deutlich zu erhöhen. Dazu gehöre auch, dass künftig nicht mehr alle Schulen gleichmäßig geprüft würden. Vielmehr würden die Schulen für die Fremdevaluation datengestützt ausgewählt, wie es in Abschnitt II Ziffer 1 des Beschlussvorschlags des Rechnungshofs heiße. Man suche also Schulen aus, die bei der letzten Prüfung größere Problembereiche aufgewiesen hätten oder die aufgrund ihrer Lage vor speziellen Herausforderungen stünden. Ein Vertreter des Rechnungshofs führte aus, der Rechnungshof könne nicht beziffern, wie viel Geld durch die Umsetzung seines Beschlussvorschlags eingespart würde. Der Prüfungsansatz des Rechnungshofs sei auch nicht gewesen, Einsparpotenziale zu ermitteln. Je mehr Freiheiten den Schulen vor Ort gewährt würden, desto wichtiger sei es nach Ansicht des Rechnungshofs, dass eine zentrale Instanz eine Überprüfung vornehme. Im Großen und Ganzen hätten Schulen und Schulaufsicht dabei das Qualitätsmanagement als sinnvoll erachtet. Die im Verlauf dieser Beratung schon genannten 51 Millionen stellten den Gesamtaufwand dar. Dieser umfasse nicht nur Zahlungsabflüsse, sondern auch Pensionszuschläge, also kalkulatorische Kosten. Wenn der Zeitraum der Evaluation verlängert werde, verringere sich der Aufwand. Eine Reaktion sei am Ende des Prozesses schon erfolgt. Früher hätten bis zu 145 Lehrkräfte an das Landesinstitut für Schulentwicklung für die Fremdevaluation abgeordnet werden können. Jetzt seien es nur noch 105. Dem Rechnungshof sei es wichtig gewesen, das aufzugreifen, wo er noch Lücken im System sehe. Wenn beispielsweise eine Bewertung vorliege, solle die Zielvereinbarung mit der Schulaufsicht sofort und nicht erst längere Zeit danach getroffen werden. Der Rechnungshof habe sich auch mit der Frage nach Einbeziehung harter Kennzahlen in die Evaluationsberichte befasst. Es sei nicht so, dass die betreffenden Faktoren beim Qualitätsmanagement in den Schulen keine Rolle spielten. Doch habe sich die Fremdevaluation bisher im Prinzip nur mit den Prozessen und nicht mit deren Ergebnissen beschäftigt. Mit dem Kultusministerium sei sich der Rechnungshof einig, dass Kennzahlen aufgenommen werden müssten. Doch habe sich der Rechnungshof in der Diskussion mit Fachleuten des Ministeriums davon überzeugen lassen, dass hierbei Vorsicht angebracht sei, um Fehlsteuerungen zu vermeiden. So besagten höhere Versetzungsquoten und bessere Durchschnittsnoten noch nicht unbedingt, dass die Qualität an der betreffenden Schule besser sei als die andernorts, wo schlechtere Werte ausgewiesen würden. 3

Der Rechnungshof halte seinen Beschlussvorschlag für ausgewogen und betrachte das System als sinnvoll. Er habe zusammen mit dem Kultusministerium eine Überprüfung vorgenommen, wobei die daraus gezogenen Schlüsse im Großen und Ganzen die gleichen gewesen seien. Eine Weiterführung des Systems mit den angedachten Änderungen wäre wichtig und gut. Die Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen hob hervor, über diesen Punkt bestehe weitestgehend Einigkeit. Auch ihr Haus unterstütze den Beschlussvorschlag des Rechnungshofs. Es begrüße die Zusage des Kultusministeriums, den Aufwand für die Fremdevaluation weiter zu straffen, und werde darauf auch bei künftigen Haushaltsaufstellungen entsprechend achten. Sodann stimmte der Ausschuss dem Beschlussvorschlag des Rechnungshofs (Anlage) einstimmig zu. 09. 11. 2016 Dr. Rainer Podeswa 4

Anlage Rechnungshof Denkschrift 2016 Baden-Württemberg Beitrag Nr. 11/Seite 104 Anregung für eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 14. Juli 2016 Drucksache 16/111 Denkschrift 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden- Württemberg; hier: Beitrag Nr. 11 Qualitätsmanagement an Realschulen und allgemeinbildenden Gymnasien Der Landtag wolle beschließen: I. Von der Mitteilung des Rechnungshofs vom 14. Juli 2016 zu Beitrag Nr. 11 Drucksache 16/111 Kenntnis zu nehmen. II. Die Landesregierung zu ersuchen, 1. die Schulen für die Fremdevaluation zukünftig datengestützt und risikoorientiert auszuwählen und das Zeitintervall zwischen den Fremdevaluationen flexibler zu gestalten; 2. zu prüfen, inwieweit weitere relevante Qualitätsfaktoren und Kennzahlen in den Qualitätsmanagementprozess eingebunden werden können und hierzu geeignete Kennzahlen in die Evaluationsberichte aufzunehmen; 3. die Zielvereinbarungen deutlicher an den defizitären Handlungsfeldern auszurichten und zeitnah nach der Fremdevaluation zu treffen; 4. dem Landtag über das Veranlasste bis 30. September 2018 zu berichten. Karlsruhe, 14. September 2016 gez. Max Munding gez. Dr. Georg Walch 5