Die Wahlprüfsteine des Berufsverbandes Freie Heilpraktiker e.v. Düsseldorf und die Antworten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke

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Transkript:

Die Wahlprüfsteine des Berufsverbandes Freie Heilpraktiker e.v. Düsseldorf und die Antworten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke Freie Heilpraktiker e.v. hat die o.g. Parteien befragt, wie sie zu uns Heilpraktikern stehen. Im ersten Teil stellen wir über Originalzitate der Parteien eine zusammenfassende Kurz-Version vor. Im zweiten Teil drucken wir die vollständigen Antworten ab. Vorab unser Kommentar: Die CDU/CSU will die Wirkung der Gesetzesänderung 2016 und der neuen Leitlinien überprüfen und dann diskutieren, ob mehr und anderes notwendig ist. Die SPD will weitergehend diskutieren, ob und ggf. welcher Handlungsbedarf für die Berufszulassung und die Frage der Therapiefreiheit besteht. Beschlüsse, bestehende Behandlungsverbote auszuweiten, existieren bisher nicht. Bündnis 90/Die Grünen sehen auf jeden Fall weiteren Handlungsbedarf, insbesondere auf dem Gebiet der Ausbildung. Die FDP will uns akademisieren oder das Erlernen eines bisherigen Gesundheitsberufes zur Pflicht machen. Invasive Techniken sollen uns auf jeden Fall genommen werden. Beides zusammen wäre aus unserer Sicht das Ende der Heilpraktiker. Die Linke stellt unsere Kompetenz für invasive Methoden infrage. Alle Parteien signalisieren Gesprächsbereitschaft. I. Zusammenfassende Kurz-Version CDU/CSU Das Bundesministerium für Gesundheit hat bis zum 31. Dezember 2017 die o.g. Leitlinien zu überarbeiten und zu veröffentlichen. CDU und CSU halten diese gesetzlichen Vorgaben für grundsätzlich geeignet, um den Patientenschutz im Bereich der Zulassung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern zu verbessern. Den weiteren Prozess der Leitlinienentwicklung werden wir aufmerksam verfolgen und darüber diskutieren, inwieweit das Heilpraktikergesetz novelliert werden muss. Einheitliche Qualitätsvorgaben müssen eine größere Rolle spielen. SPD Wir haben in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen für rechtlich verbindliche Leitlinien zur Überprüfung der Heilpraktikeranwärter*innen geschaffen 1 von 5

Ob und ggf. welcher bundesgesetzgeberische Handlungsbedarf im Berufszulassungsrecht darüber hinaus besteht, muss weitergehend diskutiert werden. Dies gilt auch für Fragen der Therapiefreiheit und des Behandlungsverbots bestimmter Erkrankungen. In der SPD gibt es keinerlei Beschlüsse, die z.b. im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes bereits bestehenden Behandlungsverbote für Heilpraktiker auszuweiten. Bündnis 90/Die Grünen Den Heilpraktikerberuf als freien Beruf auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes wollen wir erhalten halten wir eine zeitgemäße Modernisierung für angebracht, um die Position der Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen zu festigen. So sollten zum Beispiel Inhalt, Struktur und Dauer der Ausbildung wie bei vielen anderen Gesundheitsberufen auch, bundesweit einheitlich geregelt werden. Freie Demokraten Es müssen verbindliche Pflichten zur Qualitätskontrolle und Weiterbildung für Heilpraktiker eingeführt und eine Neuregelung des Heilpraktikergesetzes verabschiedet werden, die durch den Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf nachgewiesene medizinische Kenntnisse voraussetzt.... Invasive Eingriffe sollten approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben. Die Linke Wir sehen es kritisch, dass durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker auch invasive Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, ohne dass eine entsprechende Qualifikation der/des Behandelnden, wie sie bei schulmedizinischen invasiven Eingriffen gefordert ist, nachgewiesen werden muss. II. Die vollständigen Antworten der Parteien Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) 1. Wie stehen Sie zu dem aktuellen Stand des Heilpraktikerberufes? Antwort Für CDU und CSU ist die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungsund Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass einige Patientinnen und Patienten der Naturheilmedizin und Naturheilmitteln eine große Bedeutung zumessen. CDU und CSU werden daher auch in Zukunft Sorge dafür tragen, dass Krankenkassen besondere Therapierichtungen und Therapieformen in Form von Satzungsleistungen übernehmen können. Wir werden uns daher auch weiterhin für Bonus-Modelle, Wahl- und Selbstbehalttarife einsetzen. Diese geben den Versicherten die Möglichkeit, über den bisherigen Versorgungsumfang hinaus Leistungen, zum Beispiel Naturheilverfahren, hinzuzuwählen. Die Existenzgrundlage der freien und selbständigen Heilpraktiker bleibt gesichert, wenngleich wir eine Reformierung des Berufsstands, etwa in Bezug auf einheitliche Kriterien der Berufsausübung, anstreben. 2. Wenn Sie Veränderungsbedarf sehen, welche Maßnahmen wollen, würden oder werden Sie in der nächsten Legislaturperiode ergreifen? 3. Haben Sie schon konkrete Entwürfe für die Zukunft vorbereitet? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Gesetzgeber hat mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) die Voraussetzungen geschaffen, die Leitlinien zur Überprüfung der Heilpraktikeranwärter weiterzuentwickeln und 2 von 5

verbindlicher auszugestalten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat bis zum 31. Dezember 2017 die o.g. Leitlinien zu überarbeiten und zu veröffentlichen. CDU und CSU halten diese gesetzlichen Vorgaben für grundsätzlich geeignet, um den Patientenschutz im Bereich der Zulassung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern zu verbessern. Den weiteren Prozess der Leitlinienentwicklung werden wir aufmerksam verfolgen und darüber diskutieren, inwieweit das Heilpraktikergesetz novelliert werden muss. Einheitliche Qualitätsvorgaben müssen eine größere Rolle spielen. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hatte im Vorfeld der gesetzlichen Anpassung festgestellt, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht nicht den Qualitätserfordernissen genügen, die aus Gründen des Patientenschutzes an die selbständige Ausübung der Heilkunde zu stellen sind. Die Gesundheitsministerkonferenz hat das Bundesministerium für Gesundheit auch gebeten, unter Beteiligung der interessierten Länder die Inhalte und Gegenstände der Überprüfung (Ziff. 2.3 der Leitlinien Heilpraktikeranwärter) zu überarbeiten und ggf. auszuweiten, um dem Patientenschutz besser gerecht zu werden und bessere Voraussetzungen für die Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfungen zu schaffen. 4. Sind Sie an einer Zusammenarbeit mit Heilpraktiker-Vertretern interessiert? Antwort Wir schätzen die Zusammenarbeit zwischen CDU, CSU und dem Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.v. (DDH) als Gemeinschaftsinitiative der fünf großen Heilpraktiker-Berufsund Fachverbände sehr. Ein enger Austausch im Hinblick auf insbesondere neue Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der Naturheilverfahren begrüßen wir und freuen uns deshalb, mit dem DDH einen sachverständigen Ansprechpartner zu haben. SPD Frage 1: Wie stehen Sie zum aktuellen Stand des Heilpraktikerberufes? Frage 2: Wenn Sie Veränderungsbedarf sehen, welche Maßnahmen wollen, würden oder werden Sie in der nächsten Legislaturperiode ergreifen? Frage 3: Haben Sie schon konkrete Entwürfe für die Zukunft vorbereitet? Gemeinsame Antworten 1 bis 3: Für die SPD stehen das Patienteninteresse und die Patientensicherheit im Vordergrund aller gesundheitspolitischen Überlegungen, auch in Bezug auf den Beruf des Heilpraktikers. Die Frage, ob die Tätigkeit freiberuflich oder in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt wird ist für die Qualität der Patientenversorgung zweitrangig. Das gilt nach unserer Auffassung im Übrigen für den Arztberuf in gleichem Maße. Wir haben in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen für rechtlich verbindliche Leitlinien zur Überprüfung der Heilpraktikeranwärter*innen geschaffen und damit eine Forderung der Gesundheitsministerkonferenz der Länder umgesetzt. Damit stellen wir bundesweit Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfungen her. Die Überarbeitung der Leilinien wird spätestens zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Ob und ggf. welcher bundesgesetzgeberische Handlungsbedarf im Berufszulassungsrecht darüber hinaus besteht, muss weitergehend diskutiert werden. Dies gilt auch für Fragen der Therapiefreiheit und des Behandlungsverbots bestimmter Erkrankungen. Bei der Frage der Therapiefreiheit muss sorgfältig abgewogen werden zwischen den Interessen der Patientinnen und Patienten nach einer qualitativ hochwertigen und vor allen Dingen sicheren Versorgung und den Interessen des Berufsstandes nach freien Therapieentscheidungen. Wir müssen dabei alle Fälle im Blick haben, bei denen Patientinnen und Patienten unnötigerweise zu Schaden gekommen sind und daraus die erforderlichen Konsequenzen ziehen. In der SPD gibt es keinerlei Beschlüsse, die z.b. im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes bereits bestehenden Behandlungsverbote für Heilpraktiker auszuweiten. 3 von 5

Frage 4: Sind Sie an einer Zusammenarbeit mit Heilpraktiker-Vertretern interessiert? Antwort: Die SPD ist stets bereit, mit Vertreterinnen und Vertretern aller heilkundlichen Berufe ins Gespräch zu kommen. Freie Demokraten FDP Wie stehen Sie zu dem aktuellen Stand des Heilpraktikerberufes? Als Liberale stehen wir dem Angebot heilpraktischer Behandlungsmethoden grundsätzlich offen gegenüber. Allerdings sehen wir einen eigenständigen Heilberuf ohne medizinische Grundausbildung beziehungsweise einem akademischen Studium kritisch. Wir sehen heilpraktische Behandlungen als ein wichtiges Ergänzungsangebot für Patientinnen und Patienten, das jedoch nicht als Alternative zur Schulmedizin verstanden werden darf. Wenn Sie Veränderungsbedarf sehen, welche Maßnahme wollen, würden oder werden Sie in der nächsten Legislaturperiode ergreifen? Es müssen verbindliche Pflichten zur Qualitätskontrolle und Weiterbildung für Heilpraktiker eingeführt und eine Neuregelung des Heilpraktikergesetzes verabschiedet werden, die durch den Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf nachgewiesene medizinische Kenntnisse voraussetzt. Haben Sie schon konkrete Entwürfe für die Zukunft vorbereitet? Wir Freie Demokraten wollen, dass naturheilkundliche Therapieverfahren als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin weiterhin angeboten werden können. Allerdings muss es zukünftig geregelte Qualitätskontrollen und Weiterbildungspflichten geben. Die Anforderungen an die Erlaubniserteilung für Heilpraktiker müssen erhöht werden. Invasive Eingriffe sollten approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten bleiben. Sind Sie an einer Zusammenarbeit mit Heilpraktiker-Vertretern interessiert? Selbstverständlich. Die politische Umsetzung gesundheitspolitischer Fragen kann nur im ständigen Dialog mit den handelnden Akteuren erfolgen. Lassen Sie uns dazu auch nach der Bundestagswahl im Gespräch bleiben. Bündnis 90/Die Grünen Wie stehen Sie zu dem aktuellen Stand des Heilpraktikerberufes? Die von den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern geleistete Verbindung von schulmedizinischen und komplementärmedizinischen Verfahren ist ein charakteristisches Element des deutschen Gesundheitswesens. Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern werden von vielen Menschen in unserem Land nachgefragt. Den Heilpraktikerberuf als freien Beruf auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes wollen wir erhalten. Wenn Sie Veränderungsbedarf sehen, welche Maßnahmen wollen, würden oder werden Sie in der nächsten Legislaturperiode ergreifen? Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Heilpraktikerberuf stammen noch aus dem Jahr 1939. Vor diesem Hintergrund halten wir eine zeitgemäße Modernisierung für angebracht, um die Position der Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen zu festigen. So sollten zum Beispiel Inhalt, Struktur und Dauer der Ausbildung wie bei vielen anderen Gesundheitsberufen auch, bundesweit einheitlich geregelt werden. Zudem wollen wir bei den Ländern darauf hinwirken, dass bei anderen Gesundheitsberufen übliche Pflichten wie die zur Dokumentation, zum Abschluss einer Haftpflicht 4 von 5

sowie zur regelmäßigen Fortbildung und zur Teilnahme an der Qualitätssicherung auch für die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gelten. Haben Sie schon konkrete Entwürfe für die Zukunft vorbereitet? Nein. Diese müssen im Austausch mit Vertreter*innen der Heilpraktikerberufe und anderen Akteuren aus dem Gesundheitswesen entwickelt werden. Sind Sie an einer Zusammenarbeit mit Heilpraktiker-Vertretern interessiert? Ja. Wir sind an einem Austausch mit Ihnen und allen anderen Akteuren im Gesundheitswesen sehr interessiert. Die Linke Haltung zum Heilpraktikerberuf 1. Wie stehen Sie zu dem aktuellen Stand des Heilpraktikerberufes? Wir beobachten eine gewisse Verunsicherung bei vielen Menschen bezüglich der Möglichkeiten und Begrenzungen einer heilpraktischen Behandlung. Die Skandale um Schäden bei der komplementärmedizinischen Krebsbehandlung haben dazu erheblich beigetragen. Sofern eine gesetzliche Klarstellung hier weiterhelfen kann, wäre sie nach unserer Ansicht zu befürworten. Für die Ausübung der Heilkunde sind die Sicherheit und der Nutzen der angewandten Methoden ausschlaggebend. Für die Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker*in ist keine Ausbildung notwendig. Das ist eine deutsche Besonderheit. Für DIE LINKE ist zentral, dass bei der Anwendung sogenannter komplementärer Therapiemethoden keine Risiken für die Patientinnen und Patienten entstehen, sei es durch die Therapie selbst oder dadurch, dass notwendige medizinische Behandlungen unterlassen werden. Veränderungsbedarf 2. Wenn Sie Veränderungsbedarf sehen, welche Maßnahmen wollen, würden oder werden Sie in der nächsten Legislaturperiode ergreifen? Wir sehen es kritisch, dass durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker auch invasive Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, ohne dass eine entsprechende Qualifikation der/des Behandelnden, wie sie bei schulmedizinischen invasiven Eingriffen gefordert ist, nachgewiesen werden muss. Noch stärker als bisher wollen wir einen Fokus darauf legen, dass bei heilpraktischen Methoden keine unseriösen Heilversprechen abgegeben werden und insbesondere bei schweren Erkrankungen keine Patientinnen und Patienten von einer wissenschaftlich anerkannten Therapie abgehalten werden. Entwürfe für die Zukunft 3. Haben Sie schon konkrete Entwürfe für die Zukunft vorbereitet? DIE LINKE hat keine konkreten Entwürfe zum Heilpraktikerrechts, oder zur Zulassung bzw. zur Erstattungsfähigkeit von komplementärmedizinischen Behandlungen vorliegen. Zusammenarbeit 4. Sind Sie an einer Zusammenarbeit mit Heilpraktiker-Vertretern interessiert? DIE LINKE hat verschiedentlich mit Heilpraktikerverbänden zusammengearbeitet. Wir sind weiterhin an einer konstruktiven Kooperation interessiert. FH - Freie Heilpraktiker e.v. - Berufs- und Fachverband - Benrather Schloßallee 49-53 40597 Düsseldorf Tel.: 0211 9017 290 Fax: 0211 9017 2919 info@freieheilpraktiker.com www.freieheilpraktiker.com www.heilpraktikerkongress.de Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Düsseldorf VR 6153 Vorstand gemäß 26 BGB: Vorsitzender Dieter Siewertsen, stellv. Vorsitzende Cynthia Roosen 5 von 5