YOU INVEST Webinar zum Gewinnfreibetrag. 3. Dezember 2013

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Transkript:

Webinar zum Gewinnfreibetrag 3. Dezember 2013

Referenten Mag. Marc Walter LL.M. Mag. Martin Ratschiller 03.12.2013 - Seite 2

Agenda Kurzbeschreibung Wer ist berechtigt? Begünstigte Wirtschaftsgüter Nachversteuerung Gewinnfreibetrag - Warum macht das Sinn? business 03.12.2013 - Seite 3

Kurzbeschreibung 1) Grundfreibetrag: bis zu EUR 30.000 ohne Investitionserfordernis maximal EUR 3.900 (13 % von EUR 30.000) automatische Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung 2) Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: über den Grundfreibetrag hinaus auf laufende Gewinne aus dem Betrieb keine Veräußerungsgewinne begünstigte Wertpapiere oder bestimmte Sachanlagen Ausweis in gesondertem Verzeichnis notwendig Geltendmachung des Freibetrages in der Einkommensteuererklärung 03.12.2013 - Seite 4

Kurzbeschreibung Höhe des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags ab 2013: bis zu einem Gewinn ihv EUR 175.000:13% weiterer Gewinn bis EUR 350.000: 7% weiterer Gewinn bis EUR 580.000: 4,5% maximal begünstigter Gewinn daher EUR 580.000 (bisher EUR 789.230) aufgrund der prozentuellen Staffelung ergibt sich ein Maximalausmaß des Gewinnfreibetrags von EUR 45.350 (inkl. Grundfreibetrag) Pro Veranlagungsjahr 03.12.2013 - Seite 5

Wer ist berechtigt? Natürliche Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen sowohl bei Einnahmen/Ausgaben -Rechnung als auch bei Bilanzierung ohne Pauschalierung (mit Pauschalierung nur Grundfreibetrag) z. B. Architekten, Künstler, Rechtsanwälte, Notare, Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände, Gesellschafter-Geschäftsführer 03.12.2013 - Seite 6

Begünstigte Wirtschaftsgüter Wertpapiere die gem. 14 EStG zur Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen geeignet sind (Mindestlaufzeit 4 Jahre, Begebung in EURO) 1. Anleihen inländischer Schuldner und Schuldner mit Sitz im EU bzw. EWR-Raum 2. Staatsanleihen der Republik Österreich und von Mitgliedsstaaten der EU bzw. dem EWR-Raum 3. Garantiezertifikate inländischer Emittenten und Emittenten mit Sitz im EU bzw. EWR- Raum 4. Investmentfondsanteile gemäß Investmentfondsgesetz 1993 (die ausschließlich in unter Punkt 1., 2. und 3. genannte Produkte investieren oder den Veranlagungsvorschriften des 25 Pensionskassengesetz entsprechen) 5. Anteilscheine an Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes sowie von ausländischen offenen Immobilienfonds im Sinne des 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes 03.12.2013 - Seite 7

Nachversteuerung Verkauf der Wertpapiere vor Ablauf von 4 Jahren - Ersatzbeschaffung von ungebrauchten, abnutzbaren, körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren möglichen - keine Ersatzbeschaffung von Wertpapieren möglich Vorzeitige Tilgung von Wertpapieren die für den Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden - Ersatzbeschaffung von Wertpapieren innerhalb von 2 Monaten nach Tilgung möglich - Fristenlauf (4 Jahre) setzt sich fort 03.12.2013 - Seite 8

Gewinnfreibetrag Warum macht das Sinn? Beispielrechnung (in Euro) Steuerpflichtiger Gewinn 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Grundfreibetrag 0,00 3.900,00 3.900,00 Investition in begünstigte WP 0,00 0,00 9.100,00 Steuerbemessungsgrundlage 100.000,00 96.100,00 87.000,00 Steuer 40.235,00 38.285,00 33.735,00 Steuerersparnis 0,00 1.950,00 6.500,00 03.12.2013 - Seite 9

business business Linie ist für die Wertpapierdeckungen österreichischer Pensionsrückstellungen ( 14 EStG ivm 25 PKG) geeignet und zählt zum begünstigten Anlagevermögen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag : - max. 70 % Aktien, Unternehmensanleihen und sonstige WP - max. 30 % Fremdwährungsrisiko - mind. 30 % Staatsanleihen und Cash - Derivate nur zur Absicherung - max. 5 % Einzeltitel 03.12.2013 - Seite 10

business Risikoneigung gering mittel hoch solid business balanced business active business Bandbreiten Anlageklassen: Bandbreiten Anlageklassen: Bandbreiten Anlageklassen: 0-10 % Aktien 0-30 % Aktien 0-50 % Aktien 80-100 % Anleihen und Gelder 60-100 % Anleihen und Gelder 40-100 % Anleihen und Gelder 0-10 % Alternative Veranlagungen und sonstiges 0-10 % Alternative Veranlagungen und sonstiges 0-10 % Alternative Veranlagungen und sonstiges Risikoeinstufung laut KID: 3 Risikoeinstufung laut KID: 3 Risikoeinstufung laut KID: 4 03.12.2013 - Seite 11

Für weitere Informationen: www.youinvest.at 03.12.2013 - Seite 12

Fragen - Gerne beantworten wir jetzt Ihre Fragen - Bitte nutzen Sie dafür die Chatfunktion welche anonym ist 03.12.2013 - Seite 13

Vielen Dank für Ihre Teilnahme

Wichtige rechtliche Hinweise Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH, ERSTE- SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. und RINGTURM Kapitalanlagegesellschaft m.b.h.. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch. Die Prospekte (sowie deren allfällige Änderungen) wurden entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 in der jeweils geltenden Fassung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht und stehen - ebenso wie die "Wesentliche Anlegerinformation/KID" - Interessenten kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung der Prospekte, die Sprachen, in denen die "Wesentliche Anlegerinformation" erhältlich sind sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente sind auf der Homepage der betreffenden Verwaltungsgesellschaft, insbesondere www.ersteam.com ersichtlich. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Das Finanzprodukt sowie die dazugehörenden Produktunterlagen dürfen weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert bzw. veröffentlicht werden, die ihren Wohnsitz/Sitzin einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Dies gilt insbesondere für folgende Länder: Australien, Großbritannien, Japan, Kanada, und die USA (einschließlich "US-Person" wie in der Regulation S unter dem Securities Act 1933 idjgf definiert). In Präsentationen wird ausdrücklich keine Anlageberatung und auch keine Anlageempfehlung erteilt, sondern lediglich die aktuelle Marktmeinung wiedergegeben. Die Präsentationen stellen keine Vertriebsaktivität dar und dürfen somit nicht als Angebot zum Erwerb oder Verkauf von Finanz- oder Anlageinstrumenten verstanden werden. Alle Entscheidungen, die der Anleger möglicherweise aufgrund dieser Präsentation trifft, bleiben ausschließlich in seiner Verantwortung Warnhinweise gemäß InvFG 2011: kann zu wesentlichen Teilen in Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) isd 71 InvFG 2011 investieren. Stand: November 2013 03.12.2013 - Seite 15