Anmerkung des Projektträgers zur Bewertung des Abschlussberichts durch Herrn Dr. Dr. h. c. Kneubuehl Die Bewertung des Abschlussberichts durch den Gutachter Herrn Dr. Dr. h. c. Kneubuehl bezieht sich auf die, am 24.12.2013 vorgelegte, vorläufige Version des Abschlussberichts zum Forschungsvorhaben Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse (FKZ 09HS023). Die endgültige, veröffentlichte Version des Abschlussberichts berücksichtigt bereits vom Projektrat und dem Gutachter gemachte Anmerkungen.
Medizinische Fakultät Institut für Rechtsmedizin Forensische Physik und Ballistik Abteilungsleitung: Dr. sc. forens. Dr. med. h.c. Beat Kneubuehl 31.01.2014 Forschungsvorhaben 09HS023 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse Einfache Begutachtung des Erweiterten Berichtes zum Abschlussbericht vom 30.11.2012 Dr. sc. forens., Dr. med. h. c. Beat P. Kneubuehl Diplom-Mathematiker Abteilungssekretariat Bühlstrasse 20 3012 Bern Tel: +41 (0)31 631 84 11 Fax: +41 (0)31 631 84 33 beat.kneubuehl@irm.unibe.ch www.irm.unibe.ch
Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung... 1 2 Der Erweiterte Bericht... 1 3 Allgemeine Bemerkungen... 2 4 Einige spezielle Punkte... 3 5 Zusammenfassende Beurteilung... 4 Seite II
1 Vorbemerkung Gemäß Meilensteinplan vom 13.07.2013 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) lauteten die Ziele des dritten Schrittes: 3 Zusammenstellung der ballistischen Eigenschaften der Geschosse Auswertung der ballistischen Eigenschaften der unter 2. als gut bewerteten Geschosse, Hieraus Ableitung von Hinweisen für gute Jagdgeschosse (Charakterisierung von Eigenschaften eines guten Geschosses) mit dem Ziel einer sicheren/zuverlässigen Tötung des Wildes, Hieraus ergibt sich ggf. dann auch eine Ableitung von Leistungsmerkmalen für taugliche Jagdgeschosse. Terminiert war dieser Schritt (und die Nachbesserung des Schrittes 2) zum 04.11.2013. Der vierte Schritt mit Termin 15.12.2013 war wie folgt umschrieben: 4 Fertigstellung des Abschlussberichts Ergänzende Untersuchung zur Tötungswirkung bleifreier Büchsengeschosse Erweiterte Auswertung mit ausführlicher Darstellung der Ergebnisse und einer ausführlichen Diskussion der Ergebnisse, sowie der Berücksichtigung der Belange von Industrie und Verbänden (JSM und Brennecke), sowie weiterer Anmerkungen des Gutachtens von Dr. Kneubuehl vom 25.02.2013. Dem Gutachter wurde am 10.11.2013 eine rudimentäre zweiseitige Skizze mit dem Hinweis zugestellt, die Diskussion würde zusammen mit den Kritikpunkten des zweiten Schrittes erfolgen. Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse des zweiten und dritten Meilensteins erreichte den Gutachter Ende November 2013. Wegen der verspäteten Abgabe war es aus terminlichen Gründen dem Gutachter nicht möglich, vor Mitte Januar 2014 zu den eingereichten Arbeiten Stellung zu nehmen. Anfangs Januar 2014 ging (während Abwesenheit des Gutachters) der fertiggestellte Erweiterte Bericht zum Abschlussbericht vom 30.11.2012 ein. 2 Der Erweiterte Bericht Der Erweiterte Bericht zum Abschlussbericht vom 30.11.2012 umfasst mit 149 Seiten 61 Seiten (70 %) mehr als der ursprünglich eingereichte Abschlussbericht Seite 1
Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse. Es ist nicht nur eine Erweiterung, sondern eine weitgehende Überarbeitung der ursprünglichen Studie, besser strukturiert und leichter lesbar. Eine Beurteilung im Sinne der Meilensteinplanung des BFE vom 13.07.2013 ist nur noch indirekt über eine Gesamtbewertung des Erweiterten Berichtes möglich. Der dritte Schritt im Meilensteinplan lautete: 3. Zusammenstellung der ballistischen Eigenschaften der Geschosse, Auswertung der ballistischen Eigenschaften der unter 2. als gut bewerteten Geschosse, Hieraus Ableitung von Hinweisen für gute Jagdgeschosse (Charakterisierung von Eigenschaften eines guten Geschosses) mit dem Ziel einer sicheren/zuverlässigen Tötung des Wildes, Hieraus ergibt sich ggf. dann auch eine Ableitung von Leistungsmerkmalen für taugliche Jagdgeschosse. Es wäre sehr zeitaufwendig, die in diesem 3. Schritt angestrebten Ergebnisse innerhalb des nun vorliegenden Erweiterten Berichtes zu beurteilen. Nach Rücksprache mit dem BLE wurde festgelegt, anstelle einer Begutachtung des dritten Meilensteinschrittes, den Erweiterten Bericht in einem Umfang zu beurteilen sei, wie es etwa dem Meilensteinschritt entsprochen hätte. Eine umfassende Beurteilung des abschließenden Berichtes (4. Meilensteinpunkt) war nicht vorgesehen. 3 Allgemeine Bemerkungen Eine der Hauptkritiken am Abschlussbericht vom 30.11.2012 betraf das Fehlen einer Auswertung der subjektiven Bewertung der Abschüsse durch den Jäger. Die ist aus Sicht des Gutachters ein für die Akzeptanz einer durch das BLE ins Auge gefassten technischen Richtlinie durchaus wichtiger Punkt, der zu den Entscheidungsgrundlagen gehört. Im Abschlussbericht wurde erwähnt, dass die Länge der Fluchtstrecke die entscheidende, beobachtbare und schätzbare Prüfgröße für die Bewertung der Schusswirkung nach dem Schuss sei. Trotzdem war diese erfasste Größe kaum in Verbindung mit den entscheidenden Wirkungsparametern (Wildart, Auftreffenergie, Treffpunktlage, Geschosskonstruktion) in Verbindung gebracht worden. Bereits aus dem Inhaltsverzeichnis des Erweiterten Berichtes ist zu entnehmen, dass diesen beiden Punkten eine wesentlich größere Aufmerksamkeit zugekommen ist. Die Fluchtstrecke wurde in Abhängigkeit einzelner, aber auch mehrerer Wirkungsparameter untersucht. Die subjektive Bewertung der Erlegung durch die Jäger ist ebenfalls nach den genannten Parametern aufgeschlüsselt. Seite 2
Es ergibt sich nun ein guter Einblick in die ausgesprochen umfangreiche Erhebung der Abschussdaten im Rahmen des Monitorings Brandenburg und jenes in den Bundesforsten. Der Erweiterte Bericht scheint somit eine gute Grundlage für die Erarbeitung einer Vorgabe für Jagdgeschosse zu sein. Allerdings sollten einige der Auswertungen noch erweitert oder überarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Ermittlung der sogenannten Grenzleistung eines Geschosses, bei welcher der Eindruck entsteht, dass die im ersten Bericht getätigten Aussagen nicht mehr kritisch und mit Blick auf die nun erarbeiteten Zusammenhänge überprüft und überarbeitet worden sind. Es müsste doch beispielsweise auf die Abhängigkeit der Grenzleistung von der Wildart (Wildmasse) eingegangen werden, entweder mit dem Nachweis, dass sämtliche Wildarten dieselbe Wirksamkeit erfordern (z. B. jene unter 10 kg und jene über 120 kg, was für den Laien anschaulich nicht einsichtig wäre) oder mit einer Einteilung der Wildarten in 2-3 Klassen, in welchen unterschiedliche Wirksamkeiten erforderlich sind. Eine von den Laborerhebungen (Seifenbeschüssen) unabhängige Bewertung der Tötungswirkung (gemessen mit den Fluchtstrecken) der einzelnen Geschossarten in Abhängigkeit der entscheidenden Parameter (Wildart, Auftreffenergie, Trefferlage) fehlt (oder konnte zumindest in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht gefunden werden). Eine solche Bewertung wäre für die Erarbeitung einer technischen Richtlinie für Jagdgeschosse sehr hilfreich. 4 Einige spezielle Punkte Es scheint, dass das Brenneke Flintenlaufgeschoss (FLG) in die Untersuchung einbezogen worden ist. Dieses ist jedoch ballistisch kaum mit Büchsengeschossen zu vergleichen; es müsste gesondert und im Vergleich mit einem bleifreien FLG betrachtet werden. In Abschnitt 4.6 werden die Fluchtstrecken in Abhängigkeit jedes einzelnen der (willkürlich) definierten Segmente dargestellt. Dabei werden alle andern die Fluchtstrecke beeinflussenden Parameter (insbesondere die anliegenden Segmente) ausgeblendet. Ob eine solche Betrachtung sinnvoll und im Hinblick auf den gesuchten Zusammenhang zwischen Fluchtstrecke und Geschoss aussagekräftig ist, lässt sich nur mit einer vertieften Untersuchung beantworten. Bei den erarbeiteten Grenzleistungen fehlt (zumindest in einigen Fällen) eine kritische Überprüfung mit den praktischen Ergebnissen. Es ist beispielsweise kaum vorstellbar, dass ein Geschoss mit 82.8 % positiv bewertet worden ist, Seite 3
die Grenzleistung jedoch schon bei 50 m erreicht und umgekehrt ein mit nur 68.7 % positiv bewertetes Geschoss bis ca. 200 m wirksam sein soll. Solche Fälle müssten gesucht und überzeugend begründet (oder widerlegt) werden. Der Grenzleistung wird eine Energieabgabe während den ersten 15 cm Eindringstrecke von 1500 J zugrunde gelegt. Diese Werte müssen noch gerade wegen der oben erwähnten Diskrepanz zwischen der Beurteilung aus der Praxis und den Grenzleistungen näher diskutiert werden. (Der Gutachter würde diese Werte mit Blick auf seine wundballistische Erfahrung nicht ohne wieteres unterstützen). Auf unbedeutende Unstimmigkeiten und Druckfehler wird nicht eingegangen. 5 Zusammenfassende Stellungnahme Der vorliegende Erweiterte Bericht gibt nun einen guten Überblick über die durchgeführten, umfangreichen Erhebungen zur Tötungswirkung. Den beiden Hauptkritikpunkten des ersten Berichtes die fehlende Auswertung der Beurteilungen durch die Jäger und die Fluchtstrecke als wichtigstes Maß für die Tötungswirkung wird ausführlich Rechnung getragen. Allerdings müssten nach Meinung des Gutachters gewisse Auswertungen noch vertieft oder ergänzt werden. Die in der Praxis als gut befundenen Geschosse sind in den Daten wohl vorhanden, wurden aber nicht herausgearbeitet und in einer Liste zusammengestellt. Die Praxistauglichkeit und die zugrunde gelegten Werte der Grenzleistung müssen noch näher diskutiert werden. Der Gutachter: Mit Beurteilung und Schlussfolgerung einverstanden: Beat Kneubuehl Dr. sc. forens., Dr. med. h. c. Diplom-Mathematiker Leiter Forensische Physik / Ballistik Christian Jackowski Prof. Dr. med., Executive MBA Facharzt für Rechtsmedizin Direktor Seite 4