In diesem Abschnitt erfahren Sie, woher Sie Geld für Ihre Investitions- und Gründungskosten bekommen können.



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Transkript:

Finanzierung und Fördermittel In diesem Abschnitt erfahren Sie, woher Sie Geld für Ihre Investitions- und Gründungskosten bekommen können. Der Finanzierungsplan gibt Auskunft darüber, wie viel Eigenkapital Sie zur Verfügung stellen und wie sich dieses zusammensetzt Fremdkapital Sie aufgenommen haben oder aufnehmen werden kurzfristiges Kapital Sie benötigen Eigenkapital Je nachdem, ob Sie "kleiner" oder "größer" gründen wollen, können Sie einen Teil der Kosten mit vorhandenen Ersparnissen (z.b. der seltene Lottogewinn oder eine Erbschaft) finanzieren. Dieses ist Ihr Eigenkapital. Dabei sollten Sie für sich klären: Eigenkapital kann bestehen aus Bareinlage (z.b. Bargeld) Sacheinlage (z.b. PKW, Computer o.ä., die sie nun beruflich nutzen werden) weitere Formen (z.b. Beteiligungen, Gründungszuschüsse, Eigenleistungen etc.) Wie viel des Eigenkapitals soll ins Unternehmen fließen? Soll ich noch eine "eiserne Sparreserve" behalten? Welche privaten Sacheinlagen wie z.b. Auto oder PC, die bereits angeschafft und bezahlt sind, will ich zukünftig geschäftlich nutzen? Fremdkapital In der Regel wird Ihr Eigenkapital nicht ausreichend sein, so dass Sie Ihre Gründungs- und Investitionskosten über zusätzliche Gelder (Darlehen, Kredite) finanzieren müssen. Das sogenannte Fremdkapital gliedert sich in 3 Bereiche: Darlehen über öffentliche Förderprogramme (z.b. Eigenkapitalhilfeprogramm usw.) und spezielle regionale Kredite und Darlehen Ihrer Hausbank Private Darlehen Microlending (Kleinstkredite) Infos unter www.microlending-news.de Vor dem Bankgespräch ist ein gut strukturiertes, ausgearbeitetes Konzept mitsamt den zukünftigen Finanzplänen zu erstellen. Wenn Sie dann Fördermittel beantragen, welches dann meist über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erfolgt, werden die Mittel von der Hausbank beantragt. Die Investitionsbank kann als Hausbank FExiNet, Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.v., 2007, überarbeitet 1

fungieren und einen Teil der Haftung übernehmen. Die Bearbeitung der Mittel kann 3 Monate dauern, also unbedingt früh beantragen! Bezüglich der Existenzgründungsdarlehn setzen Sie sich am besten mit der Investitionsbank in Kiel in Verbindung. Prüfen Sie auch die Möglichkeit, sich privat Geld zu leihen. Auch diese Form des Kredits kann vertraglich geregelt werden und bietet oft für beide Seiten Vorteile, z.b. beim Zinssatz. Vor einer Kreditaufnahme sollten Sie unbedingt klären: Wie sind die Konditionen des Kreditvertrags? Wie hoch ist der Zinssatz? Wie hoch ist die Auszahlung (zu 100 % oder weniger)? Fallen Bereitstellungs-/Bearbeitungsgebühren an? Wie sind die Rückzahlungsbedingungen? Wann muss ich mit der Rückzahlung beginnen? Wie hoch ist der Tilgungssatz? Wie hoch sind Zinsund Tilgungsrate? Was steht im Kleingedruckten? Kann ich das Darlehen vorzeitig kündigen, z.b. bei einem Konkurs? Wie sind die Bedingungen und Gebühren? Wann kann die Bank das Darlehen vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit kündigen und fällig stellen? Welche Sicherheiten werden von mir verlangt? Kann ich die Sicherheiten erbringen? Welche Haftung erwartet mich als Privatperson? Wird mein Partner/ meine Partnerin herangezogen, die Gesamtschuldnerische Haftung für die Darlehen zu übernehmen? Gibt es öffentliche Fördermittel für mein Gründungsvorhaben? Wenn ja, welche? Will ich einen Bankkredit zu den vorgeschlagenen Konditionen haben? Oder sollte ich noch mal verhandeln? Oder bei einem anderen Kreditinstitut nachfragen? Suchen Sie sich zu diesem Bereich der Finanzierung ausreichend Unterstützung und Beratung. Ganz wichtig ist, dass Sie sich immer die aktuellsten Informationen beschaffen. Regionale Förderungen für Schleswig-Holstein finden Sie in "Einblicke und Kontakte zur Praxis" Finanzierungsplan 1. Langfristiges Kapital 1.1. Eigenkapital Bargeld, Bareinlage ---------------- Sacheinlage ---------------- FExiNet, Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.v., 2007, überarbeitet 2

Sonstiges Eigenkapital ---------------- Beteiligungen Gründungszuschüsse Eigenleistungen Eigenkapital insgesamt ---------------- 1.2. Fremdkapital mtl. Rate Betrag Darlehen öffentlicher Fördermittel ---------------- ---------------- Darlehen regionaler Förderung ---------------- ---------------- (Darlehen aufgrund von Frauenförderung )---------------- ---------------- Darlehen und Kredite von Banken / Kreditinstitute ---------------- ---------------- Darlehen von Privatpersonen ---------------- ---------------- Fremdkapital insgesamt ---------------- 2. Kurzfristiges Kapital Bankkredite ---------------- Kontokorrentkredit / Dispositionskredit ---------------- (ist sehr kostenintensiv) Sonstige kurzfristige Kredite ---------------- Kurzfristiges Kapital insgesamt ---------------- Gesamtkapital insgesamt ---------------- FExiNet, Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.v., 2007, überarbeitet 3

Gründung aus der Arbeitslosigkeit Wie schon in Punkt 3.1 (Die Motivation) erwähnt, sollte die Gründung hin zu etwas gehen und keine Notlösung sein. Wichtig ist also auch hier: die Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle und die individuelle Beurteilung der Gründungssituation. Für GründerInnen stehen neben den schon angesprochenen Förderprogrammen die Hilfen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung: 1. Förderung für ALG-I-Empfänger: Gründungszuschuss ArbeitnehmerInnen, die durch den Beginn der Selbstständigkeit ihre Arbeitstätigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Sozialen Absicherung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Bei Aufnahme müssen GründerInnen noch einen Restanspruch auf ALG von mind. 90 Tagen haben. Für 9 Monate wird der Zuschuss i. H. von des zuletzt bezogenen ALG und 300 zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere 6 Monate können 300 gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit dargelegt wird. Eine fachkundige Stelle muss das Gründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit bestätigen. Das Frauennetzwerk ist so eine fachkundige Stelle, u. a auch die IHK, Handwerkskammer und Fachverbände. Es besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Bei näheren Informationen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Integrationsfachkraft oder allgemein bei der Agentur für Arbeit. 2. Förderung für ALG-II-Empfänger Einstiegsgeld Zusätzlich zum ALG II kann Einstiegsgeld gewährt werden, dass vom Fallmanager in Form eines Zuschusses bewilligt wird; er ist in der Höhe des Geldes jedoch nicht gebunden. Bei der Festlegung orientiert er sich an der Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bezugsgemeinschaft, der vorherigen Leistung und dem zu erwartenden Einkommen der Arbeitsuchenden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss- der Fallmanager kann recht frei entscheiden. In Schleswig-Holstein wird das Einstiegsgeld sehr unterschiedlich gewährt. Förderung für Seminare Trainingsmaßnahmen und spezielle Seminare können von der Agentur gefördert werden; erkundigen Sie sich auch hinsichtlich dessen bei Ihrer regional zuständigen Arbeitsagentur. Coaching GründerInnen, die Gründungszuschuss erhalten, können zudem ein sogenanntes Coaching beantragen; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf und wird regional unterschiedlich gehandhabt. FExiNet, Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.v., 2007, überarbeitet 4

Unterlagen, die für die Beantragung der Förderhilfen nötig sind oder eventuelle Fragen klären Sie bitte bei der Ihnen zuständige Agentur für Arbeit. (auch im Internet sind weitere Informationen zu erhalten: www.arbeitsagentur.de und www.bsh.sh) Spezielle Förderung für Vorgründungsberatung, die auf die Vorberatung zielt, wird wie folgt unterstützt: Vorgründungsberatung nach 10 SGB III Antragstellung erfolgt über die Agentur für Arbeit Existenzaufbauberatung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle) Antragstellung hier über die Homepage www.bafa.de FExiNet, Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.v., 2007, überarbeitet 5