EnergieManagement Erklärung zu den Normpunkten ISO 50001:2011 www.irst-energy.net
Stand: Juni 2017
Erklärung zu den Normpunkten ISO 50001:2011 4.1 Allgemeine Anforderungen Hierunter kann verstanden werden, dass ein Unternehmen ein EnergieManagementSystem festlegen, dokumentieren, verwirklichen, aufrechterhalten und verbessern muss. Dazu gehört auch das ein Anwendungsbereich/Geltungsbereich festgelegt werden muss. In dem Geltungsbereich wird, einfach gesagt, ein Rahmen um das Unternehmen gezogen, welcher dann in dem EnergieManagementSystem erfasst ist. 4.2 Verantwortlichkeiten des Managements Die Geschäftsleitung muss für die DIN EN ISO 50001:2011 einen oder mehrere Beauftrage des Energiemanagements mit hinreichenden Kompetenzen benennen. Die können zum Beispiel über eine Schulung im Bereich Energiemanagement erworben werden. Der Beauftrage hat die Verantwortlichkeiten und benötigt die erforderlichen Befugnisse um unter anderem: a) Sicherzustellen, dass das EnMS in Übereinstimmung mit der Norm DIN EN ISO 50001:2011 eingeführt, verwirklicht, aufrechterhalten und kontinuierlich verbessert wird b) Personen zu identiizieren, die mit dem Beauftragen zusammenarbeiten (Im EnergieManage mentteam), autorisiert wird das ganze durch die Geschäftsleitung c) Regelmäßig an die Geschäftsleitung bezüglich der energiebezogenen Leistung und des EnMS zu berichten d) Sicherzustellen, dass die Planung der Aktivitäten im EnergieManagement geeignet sind, und dabei die Energiepolitik des Unternehmens unterstützen 4.3 Energiepolitik Die Energiepolitik wird von der Geschäftsleitung in der DIN EN ISO 50001:2011 freigegeben. Diese muss die Normpunkte a) - h) beinhalten, dabei geht es unter anderem um Punkte wie die Verplichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung des Unternehmens oder die Verplichtung zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen und anderen Anforderungen im Rahmen des EnergieManagements. 4.4.2 Rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen Jedes Unternehmen muss im Rahmen des EnergieManagements nach DIN EN ISO 50001:2011 alle geltenden rechtlichen Vorschriften und andere Anforderungen (wie z.b. StromStG, EEG, EnEV etc.) ermitteln, umsetzen, Zugang zu diesen Gesetzen haben. Weiterhin muss darauf geachtet werden, wie die Gesetze im Bereich des EnergieManagements anzuwenden sind und wie diese zu berücksichtigen sind. 4.4.3 Energetische Bewertung Die Energetische Bewertung ist der Kern im EnergieManagement nach DIN EN ISO 50001:2011. Als erstes muss das Unternehmen sich überlegen nach welchen Methoden und Kriterien das Unternehmen die energetische Bewertung durchführen will. Dann erfolgt die Ermittlung und Analyse des bisherigen und aktuellen Energieeinsatzes. Danach werden Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz ermittelt, dokumentiert und analysiert. Dafür wird in der Regel eine Maschinen- /Verbraucherliste geführt. Die Werte entstehen entweder durch Rechnungen oder Messergebnisse (Der Umfang von Messungen richtet sich nach gegebenen Anforderung wie z.b. nach der SpaEfV). Wichtig ist dabei zu beachten, dass mindestens 90% des Energieeintrages auf die Verbraucher aufgeteilt wird. Durch diese Analyse ist es möglich, die derzeitige energiebezogene Leistung zu bestimmen, sowie auch den künftigen Energieeinsatz und Energieverbrauch abzuschätzen. Durch diese Grundlage des Energie- Managements muss das Unternehmen nach DIN EN ISO 50001:2011 Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistungen identiizieren, priorisieren, aufzeichnen und durch die Geschäftsleitung bewerten lassen.
4.4.5 EnPIs / Energieleistungskennzahlen Um eine Steigerung der Eizienz des Unternehmens darzustellen werden die EnPIs (energy performance indicator / dt. Energie-Leistungs-Kennzahl) festgelegt, ermittelt und ausgewertet. Dadurch kann das Unternehmen eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Jahren und der vorher festgelegten Ausgangsbasis herstellen. 4.4.6 Strategische und operative Energieziele sowie Aktionspläne Durch die Grundlage des EnergieManagements, der energetische Bewertung, muss das Unternehmen nach DIN EN ISO 50001:2011 Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistungen identiizieren, priorisieren, aufzeichnen und durch die Geschäftsleitung bewerten lassen. Bei der Festlegung der Ziele ist darauf zu achten, dass strategische und operative Energieziele für relevante Funktionen, Ebenen und Anlagen eingeführt, verwirklicht und aufrechterhalten werden. Dabei müssen die Ziele zueinander passen und mit der festgelegten Energiepolitik konform sein. Außerdem muss auch auf Rechtliche Verplichtungen und andere Anforderungen geachtet werden. 4.5.2 Fähigkeiten, Schulung und Bewusstsein Ein wichtiges Thema im EnergieManagement sind Mitarbeiterschulungen sowie Unterweisung auch von externem Personal. Dass Unternehmen muss nach DIN EN ISO 50001:2011 sicherstellen, dass Mitarbeiter sowie externe Personen die im Auftrag des Unternehmens arbeiten, mit Blick auf die wesentlichen Energieeinsatzbereiche hinreichend befähigt sind. Dies erfolgt durch Ausbildung, Schulung, Belehrung, Kenntnisse oder Erfahrung. Weiterhin müssen Schulungsmaßnahmen anbieten. Die Aktivitäten müssen dokumentiert werden. 4.5.3 Kommunikation Durch die Einführung eines EnergieManagements nach DIN EN ISO 50001:2011 hat das Unternehmen die Möglichkeit sich zu entscheiden ob das EnergieManagement ausschließlich intern oder auch extern kommuniziert werden soll. Jedoch muss die Entscheidung auf einen von den beiden Punkten fallen. Weiterhin muss das Unternehmen einen Prozess einführen und umsetzen, der es dem Personal ermöglicht Kommentare und Verbesserungsvorschläge abzugeben. Der EnergieManagementBeauftrage muss sich überlegen in welchem Umfang er das EnergieManagement intern kommunizieren will, zum einen an das Personal, zum anderen in die Richtung der Geschäftsleitung. 4.5.4.1 Dokumentation Punkt wird nicht mehr erläutert, da dieser Punkt deinitiv mit der neuen Revision DIN EN ISO 50001:2017 an die bestehenden Systeme aus Qualitätsmanagement und Umweltmanagement angepasst wird (HighLevelStructure). 4.5.5 Ablaulenkung Im Rahmen des EnergieManagements nehmen bei der DIN EN ISO 50001:2011 logischerweise auch die Wartung- und Instandhaltungsaktivitäten der Anlagen und Verbraucher ein wichtiges Thema ein. Dabei muss das Unternehmen Kriterien für den wirksamen Betrieb und die Instandhaltung der wesentlichen Energieeinsatzbereiche erarbeiten und festlegen. Dafür müssen auch die Mitarbeiter in angemessener Art und Weise unterrichtet werden. 4.5.6 Auslegung Im Rahmen des Betreibens eines Unternehmens kommt es zur Auslegung neuer, veränderter und renovierter Anlagen & Standorte, Einrichtungen, Systeme und Prozesse, die einen wesentlich Einluss auf die energiegezogene Leistung haben. Dabei muss das Unternehmen nach DIN EN ISO 50001:2011 Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung in Betracht ziehen. Gegeben falls müssen auch die Ergebnisse aus dem Energiemanagement im Bereich der Bewertung der energiebezogenen Leistung mit in die Speziikationen mit aufgenommen werden.
4.5.7 Beschafung Auch der Bereich der Beschafung, wie Energiedienstleistungen, Produkten und/oder Einrichtungen, wird durch das EnergieManagement aufgegrifen. Zuerst muss das Unternehmen Lieferanten darüber informieren, dass die Bewertung der Beschafung teilweise auf der energiebezogenen Leistung basiert. Außerdem muss das Unternehmen Kriterien, für den Bereich der Beschafung, für Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeizienz festlegen. 4.6.1 Überwachung, Messung und Analyse Die DIN EN ISO 50001:2011 EnergieManagement gibt vor, dass ein Unternehmen sicherstellen muss, dass die Hauptmerkmale der Tätigkeiten, die die energiebezogene Leistung bestimmen, in geplanten regelmäßigen Zeitabständen überwacht, misst und analysiert. Dabei müssen die Hauptmerkmale mindestens das Nachfolgende beinhalten: a) Die wesentlichen Energieeinsatzbereiche und weitere Ergebnisse der energetischen Bewertung b) Die relevanten Variablen der wesentlichen Energieeinsatzbereiche c) Energieleistungskennzahlen (EnPIs) d) Die Wirksamkeit der Aktionspläne im Bereich der Erreichung strategisches und operativer Ziele e) Bewertung des aktuellen Energieverbrauches gegenüber dem erwarteten Energieverbrauch Weiterhin muss das Unternehmen Energiemessungen planen, durchführen und dokumentieren. Dabei können die Messungen von Mobilen Messgeräten bis hin zu umfangreichen Messsystemen reichen. 4.6.3 Interne Auditierung Das EnergieManagement nach DIN EN ISO 50001:2011 verlangt, dass in geplanten Zeitabständen das Unternehmen interne Audits durchführt. Dabei soll sichergestellt werden, dass das EnergieManagement die Anforderungen der Norm erfüllt. Dabei ist darauf zu achten, dass der Interne Auditor objektiv, unabhängig und unparteilich ist. 4.7 Managementreview Die Geschäftsleitung des Unternehmens muss das EnergieManagement in geplanten Zeitabständen überprüfen, um dessen fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sicherzustellen. Dabei wird eine Aufzeichnung in Form eines Managements Reviews erstellt. Die DIN EN ISO 50001:2011 EnergieManagement gibt dabei elf Punkte als Eingangsparameter vor die das Review beinhalten muss. Unter Anderem muss auf die Energiepolitik die energetische Leistung oder auch auf Empfehlung für Verbesserungen eingegangen werden. Sie haben Fragen zu einzelnen Normpunkten oder wünschen eine umfassende Beratung? Dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt: Ihr Ansprechpartner ist Maximilian Loßmann, Unternehmensberater EnergieManagement Tel.: 05605-9392832