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Als Steuerberater optimieren Sie die steuerlichen Belange Ihrer Mandanten. In diesem Zusammenhang bietet Canada Life Basis rentenversicherungen an eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufgrund der Möglichkeit der steuerlichen Absetz barkeit. Für den Steuerberater Informationen zu den Basisrentenversicherungen der Canada Life Wer sollte eine Basisrente Abschliessen und warum? Basisrentenversicherungen gehören zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Im Gegensatz zur Riester-Rente sind Basisrenten insbesondere für Selbstständige geeignet. Besonders für diese Zielgruppe ist diese Altersvorsorgelösung aufgrund der hohen steuerlichen Förderung interessant. Aber auch Arbeitnehmer und Beamte können von den Steuervorteilen profitieren. Betrachtet man die gesetzliche Rentenversicherung wird angesichts der demografischen Entwicklung klar, dass sie unmöglich auf Dauer als alleinige Existenzsicherung genügen kann. Das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz vergrößert diese Vorsorgelücke und fordert noch mehr Eigenverantwortung beim Aufbau einer Altersversorgung. Mit einer Basisrente können Ihre Mandanten in großem Umfang aus versteuertem, aber abzugsfähigem Einkommen für ihr Alter vorsorgen. Wie funktioniert die Förderung? Die Beiträge zur Altersvorsorge sind bis zu einem jährlichen Betrag von 20.000 als Sonderausgaben abzugsfähig. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag. Im Jahr 2013 können 76 % des tatsächlichen Aufwands abgezogen werden. Das sind bis zu 15.200 p. a. für Alleinstehende und 30.400 für Verheiratete. Der Anteil der berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen erhöht sich in den folgenden Kalenderjahren um jährlich 2 %, so dass im Jahr 2025 die vollen 100 % des Aufwands abzugsfähig sind. Dies gilt auch für die Beiträge von Risiko bausteinen, z. B. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Jahr 2014 können also entsprechend 78 % des tatsächlichen Aufwands abgezogen werden. ABZUGSFÄHIGKEIT der Beiträge 100 % 75 % 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 100 % 50 % 25 % 0 % 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, verringern diese den maximal abziehbaren Betrag. Bei Personen, die ohne eigene Beitragsleis tung einen Anspruch auf Altersvorsorge erwerben, beispielsweise Beamte und GmbH-Geschäftsführer mit Pensionszusagen, reduziert sich der maximal abziehbare Betrag um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie sieht die Steuerersparnis bei verschiedenen Berufsgruppen aus? Anhand von zwei Beispielen möchten wir Ihnen gerne darstellen, wie sich eine Basisabsicherung steuerlich auswirken kann. Beispiel Arbeitnehmer: Lediger Arbeitnehmer/Angestellter, im Jahr 2013 Versicherungsprämie für eine Basisvorsorge 3.000, voraussichtlich zu versteuerndes Einkommen 50.000 ohne Basisrentenversicherung mit Basisrentenversicherung Arbeitgeberanteil Rentenversicherung 4.725,00 4.725,00 Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung 4.725,00 4.725,00 weitere Altersvorsorgeaufwendungen (Basisrente) 0,00 3.000,00 Summe Altersvorsorgeaufwendungen 9.450,00 12.450,00 davon 76 % abzugsfähig (max. 15.200 ) 7.182,00 9.462,00 abzüglich Arbeitgeberanteil 4.725,00 4.725,00 1. Abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen 2.457,00 4.737,00 Pflichtbeiträge Kranken- /Pflegeversicherung 4.477,00 4.477,00 a) abzugsfähige Kranken- / Pflegeversicherung 4. 322,00 4.322,00 b) davon abzugsfähig (max. 1.900 ) 1.900,00 1.900,00 2. abzugsfähige sonstige Vorsorgeaufwendungen (höherer Betrag a, b) 4.322,00 4.322,00 a) Vorsorgeaufwendungen nach Rechtslage ab 2010 (1.+ 2.) 6.779,00 9.059,00 b) Regelung des Jahres 2004 2.001,00 4.281,00 Vorsorgeaufwendungen 2.001,00 2.001,00 Erhöhungsbetrag Basisrente 2.280,00 Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen (höherer Betrag a, b) 6.779,00 9.059,00 Zu versteuerndes Einkommen und Steuervorteil: zu versteuerndes Einkommen 50.000,00 47.720,00 * ESt/Soli und Kirchensteuer 14.682,33 13.633,51 STEUERVORTEIL mit Basisvorsorge: 1.048,82 Vertrag kostet anstatt 3.000,00 nur 1.951,18 * Zu versteuerndes Einkommen abzüglich 76 % der Basisvorsorge

Beispiel Selbstständiger: Lediger Selbstständiger/Freiberufler, im Jahr 2013 Versicherungsprämie 20.000, voraussichtlich zu versteuerndes Einkommen 100.000 ohne Basisrentenversicherung mit Basisrentenversicherung Arbeitgeberanteil Rentenversicherung 0,00 0,00 Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung 0,00 0,00 Weitere Altersvorsorgeaufwendungen (Basisrente) 0,00 20.000,00 Summe Altersvorsorgeaufwendungen 0,00 20.000,00 davon 76 % abzugsfähig (max. 15.200 ) 0,00 15.200,00 abzüglich Arbeitgeberanteil 0,00 0,00 1. Abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen 0,00 15.200,00 Pflichtbeiträge Kranken- / Pflegeversicherung 0,00 0,00 a) abzugsfähige Kranken- / Pflegeversicherung 0,00 0,00 b) davon abzugsfähig (max. 2.800 ) 2.800,00 2.800,00 2. abzugsfähige sonstige Vorsorgeaufwendungen (höherer Betrag a, b) 2.800,00 18.000,00 a) Vorsorgeaufwendungen nach Rechtslage ab 2010 (1.+ 2.) 2.800,00 18.000,00 b) Regelung des Jahres 2004 4.101,00 19.301,00 Vorsorgeaufwendungen 4.101,00 4.101,00 Erhöhungsbetrag Basisrente 15.200,00 Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen (höherer Betrag a, b) 4.101,00 19.301,00 Zu versteuerndes Einkommen und Steuervorteil: zu versteuerndes Einkommen 100.000,00 84.800,00 * ESt/Soli und Kirchensteuer 38.705,58 31.395,90 STEUERVORTEIL mit Basisvorsorge: 7.309,68 Vertrag kostet anstatt 20.000 nur 12.690,32 * Zu versteuerndes Einkommen abzüglich 76 % der Basisvorsorge

Wie werden die Leistungen aus einer Basisabsicherung behandelt? Mit dem Alterseinkünftegesetz wird ab 2005 die gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge stufenweise nachgelagert besteuert. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerlich abziehbar sind, wenn sie für eine entsprechend geförderte Altersvorsorge verwendet werden. Eine Besteuerung erfolgt erst mit Auszahlung der Rentenleistung. Für Leistungen aus der Basisrente bedeutet dies, dass sie als sonstige Einkünfte der nachgelagerten Besteuerung nach 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) EStG unterliegen. Der Anteil der Rente, der besteuert wird, wird im Jahr des Renteneintritts für die gesamte Rentenbezugsdauer festgelegt. Dieser Anteil erhöht sich gesetzlich von derzeit 66 % in 2013 um 2 % p. a. bis 2020 und danach um 1 % p. a. bis auf 100 % im Jahr 2040. Erhöhung des Besteuerungsanteils 100 80 60 40 20 0 % 2005 jeweils +2 % p. a. 2020 jeweils +1 % p. a. 2040 Jahr des Rentenzugangs steuerpflichtiger Rentenanteil Quelle: BMF, 2004 WELCHE MERKMALE MUSS DIE BASISRENTE ERFÜLLEN? Basisrenten sind als Grundlage der privaten Altersvorsorge gedacht. Das angesparte Geld ist während der Vertragslaufzeit vor Zugriffen von außen ge schützt. Auch in der Rentenbezugsphase sind Basisrenten wie gesetzliche Renten innerhalb der Pfändungsgrenzen pfändungssicher. Die Beiträge für Risikobausteine bzw. Zusatzoptionen sind steuerbegünstigt, wenn sie weniger als 50 % des Gesamtbeitrags ausmachen. Ab dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) 2010 sind nur solche Beiträge ab ziehbar, die auf einen gemäß 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zertifizierten Vertrag gezahlt worden sind und bei denen eine entsprechende Meldung des Beitrages und weiterer Versicherungsdaten durch das Versicherungsunternehmen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Rentenversicherung Bund (ZfA) erfolgt ist. Welche Vorteile bietet die Basisrente? Die Basisrente garantiert im Alter ein zusätzliches Monatseinkommen, das lebenslang gezahlt wird, egal wie alt der Versicherte wird. Zuzahlungen, um die Altersvorsorge weiter aufzustocken sind jederzeit möglich. Durch den Pfändungsschutz ist die Altersvorsorge auch bei einer möglichen Insolvenz abgesichert. Ist eine Verrentung einer ablaufenden steuerfreien Kapitallebensversicherung geplant, kann durch Investition in eine Basisrente der Sonderausgabenabzug im Rahmen des verbleibenden Abzugsvolumens ausgeschöpft werden und die nachgelagerte Besteuerung entfaltet eine geringere Wirkung im Ruhestand, da das Einkommen der Ruheständler regelmäßig geringer als das der Berufstätigen ist.

Welche Basisrententarife gibt es bei Canada Life? Zu den Tarifen der Canada Life gehört die Basisrente GENERATION basic plus. Darüber hinaus stehen auch die GARANTIE INVESTMENT RENTE und der Garantierte Rentenplan in der Basisvariante zur Verfügung. GENERATION basic plus bietet Ihren Kunden maximale Investitionsfreiheit. Die vielfältigen Anlagemöglichkeiten, die Canada Life bietet, sind im Tarif GENERATION basic plus frei wählbar. Die Fonds können selbst ausgewählt und zusammengestellt werden. Garantien zum Rentenbeginn bietet der UWP-Fonds und das Ablaufmanagement kann Ihr Kunde mit dem Automatischen Portfolio Management in die Hände der Canada Life geben. Die GARANTIE INVESTMENT RENTE basis ist eine fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Die Rentenzahlung kann sofort beginnen oder bis zu 22 Jahre hinausgeschoben werden. Zu den Besonderheiten zählt ein lebenslanges garantiertes Rentenniveau, das bei guter Entwicklung der Fonds steigen kann und dann beibehalten wird. Der Garantierte Rentenplan bietet Ihnen eine hohe, lebenslang garantierte Rente und damit Sicherheit für Ihr Alterseinkommen. Wenn sich die Märkte gut entwickeln, kann Ihr Mandant zum Rentenbeginn eine höhere Rente erhalten, als heute bereits garantiert ist. Dieses Produkt ist für jeden geeignet, der Wert auf Sicherheit legt, aber nicht gänzlich auf Renditechancen verzichten will. WARUM CANADA LIFE? Canada Life wurde 1847 als erste kanadische Lebensversicherung gegründet. Die Muttergesellschaft Great- West Lifeco Inc. gehört zu den weltweit größten Lebensversicherungsgesellschaften. In Deutschland gehören wir zu den führenden Maklerversicherern. Die hervorragende Finanzstärke der kanadischen Muttergesellschaft, The Canada Life Assurance Company, wird immer wieder von den führenden Ratingagenturen bestätigt. Aktuellste Informationen zu den Ratings finden Sie auf www.canadalife.com. KF BAS 01 08/2013 Canada Life Assurance Europe Limited, Niederlassung für Deutschland Höninger Weg 153a, 50969 Köln, HRB 34058, AG Köln Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg Telefon: 06102-30618 - 00, Telefax: 06102-30618 - 01 kundenservice@canadalife.de, www.canadalife.de Canada Life Assurance Europe Limited unterliegt der allgemeinen Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Es handelt sich bei den Darstellungen um stark vereinfachte Beispiele, die nicht repräsentativ sein können, sondern lediglich unterschiedliche Mechanismen aufzeigen sollen. Welche der Formen der Altersvorsorge sinnvoll sind, hängt von den individuellen Gegebenheiten des Steuerpflichtigen ab. Vor Abschluss eines Produktes für die Altersvorsorge muss immer eine ausführliche steuerliche Beratung erfolgen.