Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005
|
|
- Heike Voss
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005 Durch das Alterseinkünftegesetz (Abruf-Nr ) kommt die nachgelagerte Besteuerung. Dadurch bleiben Aufwendungen für die Altersvorsorge in größerem Umfang als bisher steuerfrei. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, in welcher Höhe Sie ihre Vorsorgeaufwendungen künftig steuerlich geltend machen können. Wichtig für: Alle Steuerzahler Differenzierung der Beiträge Bislang wurden alle Vorsorgeaufwendungen (Beiträge für Renten-, Kranken-, Lebensversicherungen usw.) in einen Topf geworfen und bis zu den geltenden Höchstgrenzen steuerlich berücksichtigt. Künftig wird zwischen besonders begünstigten und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden. Besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen Zu den besonders begünstigten Vorsorgeaufwendungen ( 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstaben a und b Einkommensteuergesetz [EStG]) zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (freiwillig oder gesetzlich); zu landwirtschaftlichen Alterskassen; zu berufsständigen Versorgungseinrichtungen bei Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Notaren; zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung, soweit eine lebenslange Leibrente frühestens ab dem 60. Lebensjahr oder die Absicherung der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit und von Hinterbliebenen (Ehegatte, Kinder) vorgesehen ist. Der Anspruch darf nicht vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein. Sonstige Vorsorgeaufwendungen Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ( 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstaben a und b EStG) zählen die Beiträge zur Kranken-, Haftpflicht-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht zu den besonders begünstigten Vorsorgeaufwendungen rechnen; zu Risikolebensversicherungen; zu Lebensversicherungen, wenn die Police bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen und ein Beitrag entrichtet wurde. Die Beiträge werden aber nur zu 88 Prozent berücksichtigt ( 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b EStG). Künftig zwei Töpfe 10 Absatz 1 Nummer 2 EStG 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG Ermittlung der Abzugsbeträge Alle Vorsorgeaufwendungen werden weiterhin als Sonderausgaben abgezogen. Die Höhe des abzugsfähigen Betrags hängt davon ab, ob die Aufwendungen zu den besonders begünstigten Vorsorgeaufwendungen oder zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören. Höhe des Abzugs abhängig vom Topf 8
2 Besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen ( 10 Absatz 3 EStG) Besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen können im Jahr bis maximal Euro steuerlich berücksichtigt werden, bei Ehepaaren bis Euro. Dieser Höchstbetrag wirkt 2005 allerdings nur mit 60 Prozent. Im Jahr 2005 starten Sie somit maximal mit Euro Sonderausgabenabzug. Der Höchstbetrag erhöht sich bis 2025 jährlich um weitere zwei Prozentpunkte. Inwieweit sich die Beiträge tatsächlich steuerlich auswirken, hängt von Ihrer beruflichen Tätigkeit ab. Arbeiter und Angestellte: Bei Arbeitern und Angestellten wird der Höchstbetrag durch den weiterhin steuerfreien Arbeitgeberanteil ( 3 Nummer 62 EStG) gekürzt maximal Euro abzugsfähig Kürzung bei Arbeitern und Angestellten Der ledige Arbeitnehmer Müller zahlt im Jahr Euro in eine private Rentenversicherung. Die Beiträge sind besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen. Herr Müller und sein Arbeitgeber zahlen außerdem jeweils Euro in die gesetzliche Rentenversicherung. Herr Müller kann folgende Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abziehen: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil Private Vorsorge Summe der Vorsorgeaufwendungen Davon sind zu berücksichtigen 60% 70% 100% = Abzüglich Arbeitgeberanteil Als Sonderausgaben abzugsfähig Erst 2025 wirken sich bei Herrn Müller sämtliche selbst geleisteten Beiträge steuerlich aus beträgt die Absetzungsquote 36 Prozent. Beachten Sie: Hätte Herr Müller die Beiträge bereits 2004 geleistet, wären insgesamt nur Euro als Sonderausgaben abzugsfähig gewesen, inklusive der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Anders sieht es aus, wenn Herr Müller keine zusätzliche private Rentenversicherung hat. Begünstigte private Vorsorge bringt Vorteile Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil Davon sind zu berücksichtigen 60% 70% 100% = Abzüglich Arbeitgeberanteil Als Sonderausgaben abzugsfähig Die Abzugsbeträge für Herrn Müller fallen deutlich geringer aus. 9
3 Beamte und Abgeordnete: Beamte und Abgeordnete erwerben ihren Anspruch auf Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistungen. Daher wird bei ihnen der Höchstbetrag ebenfalls gekürzt. Für die Kürzung wird ein fiktiver Rentenbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) ermittelt. Dieser errechnet sich aus dem Bruttolohn und dem für das Jahr gültigen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden nicht berücksichtigt. Kürzung des Höchstbetrags Ein lediger Beamter zahlt jährlich Euro in eine begünstigte private Rentenversicherung. Sein Jahresgehalt beträgt Euro. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil Private Vorsorge Höchstbetrag Abzüglich Fiktivanteil x 19,5% Maßgebender Höchstbetrag Anzusetzende Aufwendungen insgesamt Davon sind zu berücksichtigen 60% 70% 100% Als Sonderausgaben abzugsfähig Erst im Jahr 2025 wirken sich alle selbst geleisteten Beiträge steuerlich aus. Im Jahr 2005 beträgt die Absetzungsquote aber bereits 60 Prozent. Gesellschafter-Geschäftsführer: Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt künftig die Berechnung für Beamte analog und dies nicht nur, wenn sie Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge ohne eigene Beitragsleistung haben. Zahlt die GmbH steuerfreie Beiträge nach 3 Nummer 63 EStG (Pensionskasse, Pensionfonds oder ab 2005 auch eine Direktversicherung) reicht diese Zusage bereits, damit der Höchstbetrag gekürzt wird. Auf den Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern gehen wir ausführlich in einer der nächsten Ausgaben ein. Selbstständige: Unternehmer und Freiberufler erhalten den ungekürzten Höchstbetrag, weil sie ihre Altersversorgung aus eigener Tasche leisten. Sonderfall Gesellschafter- Geschäftsführer Ungekürzter Höchstbetrag Ehepaare mit unterschiedlichen Ansprüchen: Bei Ehepaaren werden die geleisteten Beiträge zusammengefasst. Anschließend werden die für den jeweiligen Ehepartner geltenden Kürzungen durchgeführt. Angestellter Klug erhält Arbeitgeberbeiträge von Euro. Seine Frau bezieht als Beamtin ein Jahresgehalt von Euro. Das Ehepaar zahlt insgesamt Euro in eine private Rentenversicherung ein. Die Beiträge sind besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen. Das Ehepaar Klug kann folgende Sonderausgaben abziehen: 10
4 Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil Private Vorsorge Summe der Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag für Ehepaare /. Fiktivanteil Beamte ( x 19,5 %) gekürzter Höchstbetrag Absetzbar somit /. Arbeitgeberanteil Absetzbar Davon sind zu berücksichtigen 60 % 70 % 100 % Als Sonderausgaben abzugsfähig Ehepaare rechnen zusammen und kürzen getrennt Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Absatz 4 EStG) Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen können bis maximal Euro im Jahr abgezogen werden. Bei Arbeitnehmern wird der Höchstbetrag auf Euro gekürzt, wenn sie vom Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten (Arbeitgeberanteil oder Zuschuss zur privaten Krankenversicherung) oder Beihilfe in Anspruch nehmen. Ehepaare setzen den jeweils für den einzelnen Partner geltenden Betrag an. Kürzung des Höchstbetrags bei Arbeitnehmern Ehepaar Klein zahlt für Kranken-, Haftpflicht und sonstige Versicherungen Euro. Außerdem zahlen sie für eine 1999 abgeschlossene Kapitallebensversicherung 600 Euro schließen sie eine Kapitallebensversicherung (1.000 Euro) und Risikolebensversicherung (300 Euro) ab. Der Sonderausgabenabzug ermittelt sich wie folgt: Beiträge Kranken-/ Haft- und sonstige Versicherungen % der Beiträge für Lebensversicherung aus Risikolebensversicherung 300 Grundsätzlich abzugsfähig Sind beide Ehepartner selbstständig, kann das Ehepaar insgesamt Euro (2 x Euro) als Sonderausgaben abziehen. Ist einer der Ehepartner Arbeitnehmer, beträgt der Abzug Euro (1.500 Euro Euro). Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, kann das Ehepaar insgesamt Euro (2 x Euro) abziehen. Höchstbetrag ist personenbezogen Wichtig: Die Beiträge für die 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherung können die Kleins steuerlich nicht geltend machen. 11
5 Vorsorgepauschale Die Vorsorgepauschale zur Abgeltung der bei Arbeitnehmern anfallenden Vorsorgeaufwendungen besteht künftig aus zwei Komponenten: 1. Zum einen gibt es 10 Prozent der Beiträge zur Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil). Dieser Satz erhöht sich jährlich um zwei Prozent und beträgt im Jahre 2025 als Endstufe 50 Prozent. 2. Hinzu kommen 11 Prozent des Arbeitslohns, maximal Euro. Beachten Sie: Beamte sowie nunmehr auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können maximal die gekürzte Pauschale mit 11 Prozent (vorher 20 Prozent) des Arbeitslohns, maximal Euro nutzen. Mit der Pauschale sind sowohl die besonders begünstigten als auch die sonstigen Vorsorgeaufwendungen abgegolten. Zwei Komponenten Alle Vorsorgeaufwendungen abgegolten Arbeitnehmer Meier (ledig) verdient Euro im Jahr. Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen Euro. Die Vorsorgepauschale für 2005 berechnet sich wie folgt: Arbeitnehmer ist Angestellter Beamter 10 Prozent vom Rentenbeitrag Prozent vom Lohn (5.500 Euro), maximal Die Vorsorgepauschale beträgt Beachten Sie: Die Vorsorgepauschale dient hauptsächlich dazu, Vorsorgeaufwendungen bereits beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen. Bei der Steuer-Erklärung spielt sie kaum eine Rolle, weil die Aufwendungen in der Regel immer höher sind als Vorsorgepauschale. Günstigerprüfung Durch eine Günstigerprüfung bis 2019 soll eine Schlechterstellung durch das neue System 2019 verhindert werden. Dabei werden alle drei Komponenten per Nebenrechnung nach dem Rechtsstand 2004 durchgespielt. Die derzeit geltenden Höchstbeträge werden für die Prüfung ab 2011 kontinuierlich abgeschmolzen. Unser Tipp: Die Günstigerprüfung dürfte für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Vorteile haben. Denn nach neuem Recht werden nur 60 Prozent der Beiträge zur Rentenversicherung angesetzt. Nach altem Recht ist unter Umständen der komplette Abzug möglich. Günstigerprüfung soll Schlechterstellung vermeiden Vorteile für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Arbeitnehmer Lang (ledig) verdient im Jahr Euro bzw Euro. Zusätzlich zahlt er Euro für weitere Versicherungen (sonstige Vorsorgeaufwendungen). Nach altem Recht kann Herr Lang in beiden Fällen Euro als Sonderausgaben abziehen. Nach neuem Recht ergibt sich für 2005 folgender Sonderausgabenabzug: 12
6 Bruttolohn Arbeitgeber-/ Arbeitnehmeranteil Davon 60 % Abzüglich Arbeitgeberanteil besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen sonstige Vorsorgeaufwendungen Sonderausgabenabzug Bei einem Verdienst von Euro fährt Herr Lang mit der alten Rechtslage besser (1.890 Euro < Euro). Gestaltungstipps Bei einem hohen Steuersatz finanziert künftig der erhöhte Sonderausgabenabzug bereits große Teile Ihrer Vorsorgeaufwendungen. Der Systemwechsel lohnt sich aber erst richtig, wenn Sie künftig zusätzliche Sparmöglichkeiten oder eine Umstellung Ihrer Altersvorsorge in Angriff nehmen. Sie müssen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung in begünstigte private Versicherungen investieren. Die neuen Produkte werden nach und nach auf den Markt kommen. Eile ist nicht angebracht. Denn die Beiträge wirken sich erst 2005 aus, so dass ein Vertragsabschluss Mitte 2005 ausreicht. Beachten Sie: Beiträge zur Kapitallebensversicherung wirken sich steuerlich nicht mehr aus. Die bis Ende 2004 abgeschlossenen Policen sichern Ihnen zwar weiterhin die Steuerfreiheit bei Auszahlung. Sie bringen aber in der Regel keine Entlastung in der Sparphase, weil der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur Krankenversicherung ausgeschöpft ist. Dies gilt besonders für Selbstständige und Beamte. Bei diesen Berufsgruppen haben sich die Beiträge zu Kapitallebensversicherungen bislang oftmals noch Steuer mindernd ausgewirkt. Beiträge für ab 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen können Sie überhaupt nicht mehr geltend machen. Eine Vorsorge notwendig Kapitallebensversicherungen unattraktiv Rechtsanwalt Lehner leistet jährlich Euro in ein Versorgungswerk. Zusätzlich zahlt er Euro in eine begünstigte Rentenversicherung bzw. eine Kapitallebensversicherung: Anlageform Rentenversicherung Lebensversicherung Jahr Beiträge Versorgungswerk Beiträge Zusatzversorgung Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen Abzugsfähige Sonderausgaben (60 % bzw. 90 %) Steuerentlastung (Steuersatz 40 %)
Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrNeuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz
Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 setzt der Gesetzgeber nicht nur Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
MehrEine Eingabe wird nur bei Auswahl "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" UND "Splittingtabelle" berücksichtigt.
Basisrentenrechner Begriffe: BBG BU EStG HB GGF GAV GKV GRV GPV PZ VA Beitragsbemessungsgrenze Berufsunfähigkeit Einkommenssteuergesetz Höstbetrag Gesellschafter Geschäftsführer gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrSo berechnen Sie Vorsorgeaufwendungen bei Freiberuflern richtig
Altersvorsorge So berechnen Sie Vorsorgeaufwendungen bei Freiberuflern richtig von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Lohmar Das Alterseinkünftegesetz, das seit dem 1.1.05 die beschränkte Abzugsfähigkeit von
MehrINFORMATIONEN ZU GENERATION BASIC PLUS
FÜR DEN STEUERBERATER INFORMATIONEN ZU GENERATION BASIC PLUS Als Steuerberater obliegt es Ihnen, die steuerlichen Belange Ihrer Mandanten zu optimieren. In diesem Zusammenhang bietet Canada Life das Produkt
Mehr10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)
Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz
MehrNagold, 06.12.2007. Altersvorsorge für Selbständige. Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand
Nagold, 06.12.2007 Altersvorsorge für Selbständige Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand 1 3 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Steuerliche Neuregelungen der privaten Altersversorgung 5 Ziele
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
MehrBasiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE
_ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur
MehrProf. Dr. Ludewig + Sozien
A. Grundinformationen zum Alterseinkünftegesetz I. Hintergründe und Zielsetzung 1. Auslöser der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung
MehrDie steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG
Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm
MehrAnke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
MehrAuszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005
1 ANLAGE 2 Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005 EStG 3 Nr. 63, Fassung ab 1.1.2005 63. Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse
MehrDie Rürup-Rente als Baustein der privaten Altersvorsorge unter Berücksichtigung der rückwirkend ab 01.01.2006 verbesserten Günstigerprüfung
Die Rürup-Rente als Baustein der privaten Altersvorsorge unter Berücksichtigung der rückwirkend ab 01.01.2006 verbesserten Günstigerprüfung Das neue Alterseinkünftegesetz Im Frühjahr 2002 hat das Bundesverfassungsgericht
MehrDie einkommenssteuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz
Vortrag Sozialwissenschaften Fach: Einkommensteuer Datum: 09.11.2005 Die einkommenssteuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz Referenten: Katrin Biel und Svenja
MehrDANV Deutsche Anwalt- und Notarversicherung Richard Damme Hafenstr. 50, 67061 Ludwigshafen 062154933292 3. August 2007. Nein.
Basis-Rente Stammdaten 2007 für Freiberufler im Versorgungswerk Kunde Verheiratet mit Zusammenveranlagung Bundesland Kirchensteuerpflichtig Berufsgruppe Nein Baden-Württemberg Ja Freiberufler, Selbständiger
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrAnwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG
Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel
MehrTRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH
Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"
MehrPresse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v.
Pressemitteilung Nr. 3 vom August 2010 Auswirkung des Bürgerentlastungsgesetzes auf Betriebsrentner - Warum Arbeitgeber ihre Betriebsrentner aufklären sollten - In der Beratung des Industrie-Pensions-Vereins
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrRürup-Rente Informationen
Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit
Mehr2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.
1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.
MehrGezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen.
Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Das 3 Schichtenmodell Übersicht der Altersversorgung ab 2005 3. Schicht: Kapitalanlage z. B. Bundesschatzbriefe,
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16
Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die
MehrAufgabe zu Fall 1: Welche steuerlichen Vergünstigungen können die Eltern im Jahr 2006 für WB erhalten? Begründen Sie, warum und berechnen Sie diese!
2007, Prüfungsteil Einkommensteuer Teil I (35 Punkte) Fall 1 (20 Punkte): Wolfgang Bauer (WB), einziges leibliches Kind seiner zusammenveranlagten Eltern, geboren am 19.07.1987, hat im Mai 2006 das Abitur
MehrBerufsunfähigkeit und Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente an Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf zu mehr als
MehrDie steuerliche Berücksichtigung der Vorsorge-aufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz
Die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorge-aufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz von Dipl.-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer, Bamberg I. Einführung Mit Urteil vom 6. 3. 2002 Az.: 2 BvL 17/99
MehrDas Alterseinkünftegesetz - Gesetzliche Rentenversicherung -
Berliner Steuergespräche Berlin, 20. September 2004 Das Alterseinkünftegesetz Gesetzliche Rentenversicherung Prof. Dr. Franz Ruland Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger Seite
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrBerufsunfähigkeitsversicherung Altersvorsorge
Berufsunfähigkeitsversicherung Altersvorsorge Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird von den Verbraucherzentralen als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt empfohlen. sollte so früh wie möglich
MehrVortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung
1. Begrüßung Vorstellung Vortragsablauf 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 3. Grundschema der Berechnung der Steuerlast 4. Typische, die Steuerlast mindernde Werbungskosten
MehrFreiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen
MehrLohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?
MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur
MehrSchutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme
Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler
MehrDas Bürgerentlastungsgesetz
Kundenvorteile TP Kommunikation 17.08.2009 Neuregelungen im Überblick Umgestaltung des Sonderausgabenabzugs für so genannte sonstige Vorsorgeaufwendungen Alte Regelung Neue Regelung ab 2010 Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Mehr2 Änderungen im Einkommensteuergesetz
2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte
MehrPrivate Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.
Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen
MehrIhre Rürup-Förderung
Ihre Rürup-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 3 - Ihre Eingaben 4 - Details der Förderung 5 Erstelldatum 01.02.16 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,
MehrVersicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)
Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr
MehrSparen Sie nicht an der Altersvorsorge sondern an den Beiträgen. Basisrente
Sparen Sie nicht an der Altersvorsorge sondern an den Beiträgen Basisrente Mit der Basisrente zielgerichtet Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen Erwerbsphase Altersvorsorgeaufwendungen zur
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
MehrHerzlich Willkommen zu unserer Webkonferenz: Alle Jahre wieder: Die Basisrente
Herzlich Willkommen zu unserer Webkonferenz: Alle Jahre wieder: Die Basisrente Kennen Sie Rürup? Für wen geeignet? Steuerzahler aufgepasst: Selbständige Personenunternehmen Einzelunternehmen Vorsicht bei
MehrAuswirkungen des Alterseinkünftegesetzes, in Kraft ab 01.01.2005, auf die Teilnehmer des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen
1 Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes, in Kraft ab 01.01.2005, auf die Teilnehmer des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen Sehr geehrte Teilnehmerinnen, sehr geehrte Teilnehmer, am 05.07.2004
Mehrseit 1974 eine gute Sache
Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.
MehrSteuerersparnisrechner BasisRente
Steuerersparnisrechner BasisRente Für Herrn Dr. Martin Mustermann und Frau Maria Mustermann Steuerersparnisrechner BasisRente Inhaltsverzeichnis 1. Ihre persönlichen Daten 2. Ihre aktuelle Einkommens-
MehrBetriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt
MehrBerufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check. Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen.
Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen. Ihr klarer Vorteil: die Berufsunfähigkeitsabsicherung der ERGO. Ihr privater Schutz Absicherung nach Maß.
MehrAnlage R: Speziell für Rentner
73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.
MehrInformationen zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes
1 Informationen zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes Sehr geehrte Mitglieder, am 05.07.2004 ist das Alterseinkünftegesetz, das die Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und die Besteuerung
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrArbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung
Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden
MehrSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrSo können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen
MehrGesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.
1 Lösung zu Aufgabe 1: SACHVERHALT 1 - HAUSAUFGABE Gesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.000,00 ) Beiträge
MehrMit Herz und Verstand: Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.
Informationen für Arbeitnehmer Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. Berufsunfähigkeitsschutz als Direktversicherung Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren
MehrINFOBLATT. zum Alterseinkünftegesetz
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN INFOBLATT zum Alterseinkünftegesetz Mit diesem Infoblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrKleiner Aufwand, große Wirkung: die ideale betriebliche Altersversorgung
Kleiner Aufwand, große Wirkung: die ideale betriebliche Altersversorgung Nachfolgende Informationen dürfen nur für interne Schulungszwecke der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) sowie
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrKranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014)
1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) Die nachfolgende Auflistung zeigt, für welche Einnahmen auch Rentner Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Höhe
MehrBasisrente MV FLEXI-RENTE classic/invest
Basisrente MV FLEXI-RENTE classic/invest Lebensversicherung Grundbaustein der staatlich geförderten Altersvorsorge Logbuch Staatlich geförderte Basisrente Damit Sie im Ruhestand Ihren Lebensstandard halten
MehrIhre Riester-Förderung
Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 4 - Ihre Eingaben 5 - Details der Förderung 6 Erstelldatum 22.11.15 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,
MehrIhre Riester-Förderung
Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 4 - Ihre Eingaben 5 - Details der Förderung 6 Erstelldatum 14.12.15 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,
MehrArbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.
Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der
MehrIch will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.
B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot
MehrSIGNAL IDUNA Global Garant Invest. Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente
SIGNAL IDUNA Global Garant Invest Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente Leichter vorsorgen mit SIGGI SIGGI steht für SIGNAL IDUNA Global Garant Invest eine innovative fonds - gebundene Rentenversicherung,
MehrSteuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz
Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Stand: April 2010 2 Das Gesetz sieht eine vollständige, nachhaltige Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus in- und ausländischen
MehrNÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System
AWD-Vertriebsmeeting NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System Und sie lohnt sich doch aktuelle Argumente und Gestaltungsansätze für die betriebliche Altersversorgung Dominik Stadelbauer 1 Aktuelles
MehrDirektversicherung. arbeitgeberfinanziert
Direktversicherung arbeitgeberfinanziert Stark im Kommen Die betriebliche Altersversorgung Mit der Direktversicherung hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das auch mittleren und kleineren Unternehmen
MehrDie Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen
Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Die Ergebnisse basieren auf einem Tüv geprüften Rechenwerk (gültig bis Juni 2010) Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite
MehrDirektversicherung. Entgeltumwandlung
Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor
MehrSOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung
SOZIALVERSICHERUNG Aktuelle Zahlen 04 zur Sozialversicherung (Stand: 07/04) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung Aktueller Rentenwert 8,6 6,39 jährl. 7.400,00 mtl. 5.950,00 jährl.
MehrIhre Riester-Förderung
Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 3 - Ihre Eingaben 4 - Details der Förderung 5 Erstelldatum 22.11.15 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,
MehrFAQ zum Bürgerentlastungsgesetz
Geschäftspartner Bürgerentlastungsgesetz FAQ zum Bürgerentlastungsgesetz Das Bürgerentlastungsgesetz macht es möglich: Ab Januar 2010 können die Beiträge zu privaten Krankenversicherungen und Pflegepflichtversicherungen
MehrPD Dr. Peter Gottfried. Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung Ob dem Himmelreich 1 72074 Tübingen
Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) BT-Drucksache 16/12254 Der Gesetzesentwurf
MehrIch kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten
MehrPersonenVorsorge als Information für Selbstständige / Freiberufler
Richtig gut beraten! PersonenVorsorge als Information für Selbstständige / Freiberufler Steuervorteile und Renditechancen schon 2007 sichern: Die Rürup Rente. Bezirksdirektor Rainer Schmermbeck Kirschbaumweg
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5
MehrNummer. RiesterRente classic. Staatlich geförderte Altersvorsorge auf Nummer sicher.
1 Die Nummer RiesterRente classic. Staatlich geförderte Altersvorsorge auf Nummer sicher. Private Altersvorsorge ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wenn Sie Ihren Lebensstandard auch im Alter
MehrMit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.
Informationen für Arbeitnehmer Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. BERUFSUNFÄHIGKEITS SCHUTZ ALS DIREKT- VERSICHERUNG Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrBezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.
PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN
MehrHeute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrAbsicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken
Absicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken Finanzielle Sicherheit bei Verlust Ihrer Arbeitskraft. Für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft sind Sie selbst verantwortlich! Wenn es um die Absicherung
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrWelche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?
Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
MehrDie steuerfinanzierte private Basisrente
Die steuerfinanzierte private Basisrente Zum 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften und der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen mit dem Alterseinkünftegesetz vollkommen neu geregelt.
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
Mehr