Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005

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1 Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005 Durch das Alterseinkünftegesetz (Abruf-Nr ) kommt die nachgelagerte Besteuerung. Dadurch bleiben Aufwendungen für die Altersvorsorge in größerem Umfang als bisher steuerfrei. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, in welcher Höhe Sie ihre Vorsorgeaufwendungen künftig steuerlich geltend machen können. Wichtig für: Alle Steuerzahler Differenzierung der Beiträge Bislang wurden alle Vorsorgeaufwendungen (Beiträge für Renten-, Kranken-, Lebensversicherungen usw.) in einen Topf geworfen und bis zu den geltenden Höchstgrenzen steuerlich berücksichtigt. Künftig wird zwischen besonders begünstigten und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden. Besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen Zu den besonders begünstigten Vorsorgeaufwendungen ( 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstaben a und b Einkommensteuergesetz [EStG]) zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (freiwillig oder gesetzlich); zu landwirtschaftlichen Alterskassen; zu berufsständigen Versorgungseinrichtungen bei Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Notaren; zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung, soweit eine lebenslange Leibrente frühestens ab dem 60. Lebensjahr oder die Absicherung der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit und von Hinterbliebenen (Ehegatte, Kinder) vorgesehen ist. Der Anspruch darf nicht vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein. Sonstige Vorsorgeaufwendungen Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ( 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstaben a und b EStG) zählen die Beiträge zur Kranken-, Haftpflicht-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht zu den besonders begünstigten Vorsorgeaufwendungen rechnen; zu Risikolebensversicherungen; zu Lebensversicherungen, wenn die Police bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen und ein Beitrag entrichtet wurde. Die Beiträge werden aber nur zu 88 Prozent berücksichtigt ( 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b EStG). Künftig zwei Töpfe 10 Absatz 1 Nummer 2 EStG 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG Ermittlung der Abzugsbeträge Alle Vorsorgeaufwendungen werden weiterhin als Sonderausgaben abgezogen. Die Höhe des abzugsfähigen Betrags hängt davon ab, ob die Aufwendungen zu den besonders begünstigten Vorsorgeaufwendungen oder zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören. Höhe des Abzugs abhängig vom Topf 8

2 Besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen ( 10 Absatz 3 EStG) Besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen können im Jahr bis maximal Euro steuerlich berücksichtigt werden, bei Ehepaaren bis Euro. Dieser Höchstbetrag wirkt 2005 allerdings nur mit 60 Prozent. Im Jahr 2005 starten Sie somit maximal mit Euro Sonderausgabenabzug. Der Höchstbetrag erhöht sich bis 2025 jährlich um weitere zwei Prozentpunkte. Inwieweit sich die Beiträge tatsächlich steuerlich auswirken, hängt von Ihrer beruflichen Tätigkeit ab. Arbeiter und Angestellte: Bei Arbeitern und Angestellten wird der Höchstbetrag durch den weiterhin steuerfreien Arbeitgeberanteil ( 3 Nummer 62 EStG) gekürzt maximal Euro abzugsfähig Kürzung bei Arbeitern und Angestellten Der ledige Arbeitnehmer Müller zahlt im Jahr Euro in eine private Rentenversicherung. Die Beiträge sind besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen. Herr Müller und sein Arbeitgeber zahlen außerdem jeweils Euro in die gesetzliche Rentenversicherung. Herr Müller kann folgende Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abziehen: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil Private Vorsorge Summe der Vorsorgeaufwendungen Davon sind zu berücksichtigen 60% 70% 100% = Abzüglich Arbeitgeberanteil Als Sonderausgaben abzugsfähig Erst 2025 wirken sich bei Herrn Müller sämtliche selbst geleisteten Beiträge steuerlich aus beträgt die Absetzungsquote 36 Prozent. Beachten Sie: Hätte Herr Müller die Beiträge bereits 2004 geleistet, wären insgesamt nur Euro als Sonderausgaben abzugsfähig gewesen, inklusive der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Anders sieht es aus, wenn Herr Müller keine zusätzliche private Rentenversicherung hat. Begünstigte private Vorsorge bringt Vorteile Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil Davon sind zu berücksichtigen 60% 70% 100% = Abzüglich Arbeitgeberanteil Als Sonderausgaben abzugsfähig Die Abzugsbeträge für Herrn Müller fallen deutlich geringer aus. 9

3 Beamte und Abgeordnete: Beamte und Abgeordnete erwerben ihren Anspruch auf Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistungen. Daher wird bei ihnen der Höchstbetrag ebenfalls gekürzt. Für die Kürzung wird ein fiktiver Rentenbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) ermittelt. Dieser errechnet sich aus dem Bruttolohn und dem für das Jahr gültigen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden nicht berücksichtigt. Kürzung des Höchstbetrags Ein lediger Beamter zahlt jährlich Euro in eine begünstigte private Rentenversicherung. Sein Jahresgehalt beträgt Euro. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil Private Vorsorge Höchstbetrag Abzüglich Fiktivanteil x 19,5% Maßgebender Höchstbetrag Anzusetzende Aufwendungen insgesamt Davon sind zu berücksichtigen 60% 70% 100% Als Sonderausgaben abzugsfähig Erst im Jahr 2025 wirken sich alle selbst geleisteten Beiträge steuerlich aus. Im Jahr 2005 beträgt die Absetzungsquote aber bereits 60 Prozent. Gesellschafter-Geschäftsführer: Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt künftig die Berechnung für Beamte analog und dies nicht nur, wenn sie Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge ohne eigene Beitragsleistung haben. Zahlt die GmbH steuerfreie Beiträge nach 3 Nummer 63 EStG (Pensionskasse, Pensionfonds oder ab 2005 auch eine Direktversicherung) reicht diese Zusage bereits, damit der Höchstbetrag gekürzt wird. Auf den Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern gehen wir ausführlich in einer der nächsten Ausgaben ein. Selbstständige: Unternehmer und Freiberufler erhalten den ungekürzten Höchstbetrag, weil sie ihre Altersversorgung aus eigener Tasche leisten. Sonderfall Gesellschafter- Geschäftsführer Ungekürzter Höchstbetrag Ehepaare mit unterschiedlichen Ansprüchen: Bei Ehepaaren werden die geleisteten Beiträge zusammengefasst. Anschließend werden die für den jeweiligen Ehepartner geltenden Kürzungen durchgeführt. Angestellter Klug erhält Arbeitgeberbeiträge von Euro. Seine Frau bezieht als Beamtin ein Jahresgehalt von Euro. Das Ehepaar zahlt insgesamt Euro in eine private Rentenversicherung ein. Die Beiträge sind besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen. Das Ehepaar Klug kann folgende Sonderausgaben abziehen: 10

4 Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil Private Vorsorge Summe der Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag für Ehepaare /. Fiktivanteil Beamte ( x 19,5 %) gekürzter Höchstbetrag Absetzbar somit /. Arbeitgeberanteil Absetzbar Davon sind zu berücksichtigen 60 % 70 % 100 % Als Sonderausgaben abzugsfähig Ehepaare rechnen zusammen und kürzen getrennt Sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Absatz 4 EStG) Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen können bis maximal Euro im Jahr abgezogen werden. Bei Arbeitnehmern wird der Höchstbetrag auf Euro gekürzt, wenn sie vom Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten (Arbeitgeberanteil oder Zuschuss zur privaten Krankenversicherung) oder Beihilfe in Anspruch nehmen. Ehepaare setzen den jeweils für den einzelnen Partner geltenden Betrag an. Kürzung des Höchstbetrags bei Arbeitnehmern Ehepaar Klein zahlt für Kranken-, Haftpflicht und sonstige Versicherungen Euro. Außerdem zahlen sie für eine 1999 abgeschlossene Kapitallebensversicherung 600 Euro schließen sie eine Kapitallebensversicherung (1.000 Euro) und Risikolebensversicherung (300 Euro) ab. Der Sonderausgabenabzug ermittelt sich wie folgt: Beiträge Kranken-/ Haft- und sonstige Versicherungen % der Beiträge für Lebensversicherung aus Risikolebensversicherung 300 Grundsätzlich abzugsfähig Sind beide Ehepartner selbstständig, kann das Ehepaar insgesamt Euro (2 x Euro) als Sonderausgaben abziehen. Ist einer der Ehepartner Arbeitnehmer, beträgt der Abzug Euro (1.500 Euro Euro). Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, kann das Ehepaar insgesamt Euro (2 x Euro) abziehen. Höchstbetrag ist personenbezogen Wichtig: Die Beiträge für die 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherung können die Kleins steuerlich nicht geltend machen. 11

5 Vorsorgepauschale Die Vorsorgepauschale zur Abgeltung der bei Arbeitnehmern anfallenden Vorsorgeaufwendungen besteht künftig aus zwei Komponenten: 1. Zum einen gibt es 10 Prozent der Beiträge zur Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil). Dieser Satz erhöht sich jährlich um zwei Prozent und beträgt im Jahre 2025 als Endstufe 50 Prozent. 2. Hinzu kommen 11 Prozent des Arbeitslohns, maximal Euro. Beachten Sie: Beamte sowie nunmehr auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können maximal die gekürzte Pauschale mit 11 Prozent (vorher 20 Prozent) des Arbeitslohns, maximal Euro nutzen. Mit der Pauschale sind sowohl die besonders begünstigten als auch die sonstigen Vorsorgeaufwendungen abgegolten. Zwei Komponenten Alle Vorsorgeaufwendungen abgegolten Arbeitnehmer Meier (ledig) verdient Euro im Jahr. Die Beiträge zur Rentenversicherung betragen Euro. Die Vorsorgepauschale für 2005 berechnet sich wie folgt: Arbeitnehmer ist Angestellter Beamter 10 Prozent vom Rentenbeitrag Prozent vom Lohn (5.500 Euro), maximal Die Vorsorgepauschale beträgt Beachten Sie: Die Vorsorgepauschale dient hauptsächlich dazu, Vorsorgeaufwendungen bereits beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen. Bei der Steuer-Erklärung spielt sie kaum eine Rolle, weil die Aufwendungen in der Regel immer höher sind als Vorsorgepauschale. Günstigerprüfung Durch eine Günstigerprüfung bis 2019 soll eine Schlechterstellung durch das neue System 2019 verhindert werden. Dabei werden alle drei Komponenten per Nebenrechnung nach dem Rechtsstand 2004 durchgespielt. Die derzeit geltenden Höchstbeträge werden für die Prüfung ab 2011 kontinuierlich abgeschmolzen. Unser Tipp: Die Günstigerprüfung dürfte für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Vorteile haben. Denn nach neuem Recht werden nur 60 Prozent der Beiträge zur Rentenversicherung angesetzt. Nach altem Recht ist unter Umständen der komplette Abzug möglich. Günstigerprüfung soll Schlechterstellung vermeiden Vorteile für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Arbeitnehmer Lang (ledig) verdient im Jahr Euro bzw Euro. Zusätzlich zahlt er Euro für weitere Versicherungen (sonstige Vorsorgeaufwendungen). Nach altem Recht kann Herr Lang in beiden Fällen Euro als Sonderausgaben abziehen. Nach neuem Recht ergibt sich für 2005 folgender Sonderausgabenabzug: 12

6 Bruttolohn Arbeitgeber-/ Arbeitnehmeranteil Davon 60 % Abzüglich Arbeitgeberanteil besonders begünstigte Vorsorgeaufwendungen sonstige Vorsorgeaufwendungen Sonderausgabenabzug Bei einem Verdienst von Euro fährt Herr Lang mit der alten Rechtslage besser (1.890 Euro < Euro). Gestaltungstipps Bei einem hohen Steuersatz finanziert künftig der erhöhte Sonderausgabenabzug bereits große Teile Ihrer Vorsorgeaufwendungen. Der Systemwechsel lohnt sich aber erst richtig, wenn Sie künftig zusätzliche Sparmöglichkeiten oder eine Umstellung Ihrer Altersvorsorge in Angriff nehmen. Sie müssen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung in begünstigte private Versicherungen investieren. Die neuen Produkte werden nach und nach auf den Markt kommen. Eile ist nicht angebracht. Denn die Beiträge wirken sich erst 2005 aus, so dass ein Vertragsabschluss Mitte 2005 ausreicht. Beachten Sie: Beiträge zur Kapitallebensversicherung wirken sich steuerlich nicht mehr aus. Die bis Ende 2004 abgeschlossenen Policen sichern Ihnen zwar weiterhin die Steuerfreiheit bei Auszahlung. Sie bringen aber in der Regel keine Entlastung in der Sparphase, weil der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beiträge zur Krankenversicherung ausgeschöpft ist. Dies gilt besonders für Selbstständige und Beamte. Bei diesen Berufsgruppen haben sich die Beiträge zu Kapitallebensversicherungen bislang oftmals noch Steuer mindernd ausgewirkt. Beiträge für ab 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen können Sie überhaupt nicht mehr geltend machen. Eine Vorsorge notwendig Kapitallebensversicherungen unattraktiv Rechtsanwalt Lehner leistet jährlich Euro in ein Versorgungswerk. Zusätzlich zahlt er Euro in eine begünstigte Rentenversicherung bzw. eine Kapitallebensversicherung: Anlageform Rentenversicherung Lebensversicherung Jahr Beiträge Versorgungswerk Beiträge Zusatzversorgung Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen Abzugsfähige Sonderausgaben (60 % bzw. 90 %) Steuerentlastung (Steuersatz 40 %)

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