Silvia Brunold Inhaberin, Geschäftsleiterin Mobile +41 79 601 42 29 silvia@brunold-immobilien.ch Brunold Immobilien GmbH Kirchgasse 30, Postfach 6 CH-8472 Seuzach Tel. +41 52 335 13 26 info@brunold-immobilien.ch brunold-immobilien.ch Verkaufsdossier 8442 Hettlingen Bauland Rebenstrasse 8 Kat.-Nr. 1177 (vor Abparzellierung) Das Angebot ist unverbindlich und freibleibend. Ein zwischenzeitlicher Verkauf und Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Ihr künftiger Wohntraum: Sonnig, ruhig und steuergünstig! Ca. 500 m 2 Bauland an Top-Lage in Hettlingen ZH Standort / Lage In unmittelbarer Nähe der Naherholungsgebiete, im östlichen Dorfteil von Hettlingen an bevorzugter, ruhiger und sonniger Wohnlage bieten wir Ihnen Bauland an, dessen Abparzellierung Sie mitbestimmen können. Kanton Zürich Amtliche Vermessung in Farbe Das Dorfzentrum mit Kindergarten, Primarschule, Gemeindehaus, Post, Bushaltestelle und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf ist bequem zu Fuss erreichbar. Sekundarschule in Seuzach, erweiterter Einkauf in Seuzach, im nahen Einkaufszentrum Rosenberg und in Winterthur. Verkehrstechnisch ist Hettlingen sehr gut an Winterthur und Zürich angebunden. SBB mit S-Bahnlinie 33, Autobahn A1 Winterthur-Ohringen ca. 4 km entfernt, nach Zürich-City ca. 25 Min. Grundstück Auf dem Grundstück Kat. Nr. 1177 mit 1'180 m 2 steht heute ein grosszügiges, freistehendes Einfamilienhaus mit Baujahr 1975 und einem Volumen von 1'277 m 3 (GVZ). Das Objekt kann auch unter dem Aspekt des gepflegten EFH mit grosszügigem Umschwung erworben werden (siehe separates Inserat unter der Kategorie kaufen / Haus ). Aufgrund der Parzellengrösse und der heutigen Käuferbedürfnisse, wird das Grundstück abparzelliert, so dass neues Bauland von ca. 500 m 2 Fläche entsteht. Der Käufer kann seine Wünsche an die Grösse des künftigen Grundstücks mitbestimmen. GIS-ZH, Kanton Zürich, 26.08.2015 19:47:22 Massstab 1:500 0 5 10 15m Vollständigkeit und Aktualität. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen allein die zuständigen Behörden. Darf nicht für Baueingaben verwendet werden. Katasterpläne Amtliche Vermessung können beim örtlichen Nachführungs- Zentrum: [696331.05,267104.78] Geometer bezogen werden.
Eckdaten - Grundstück ca. 500 m 2 - Wohnzone W1/20, eingeschossige Wohnzone - Lageklasse 1 - Kataster vor Abparzellierung Nr. 1177 - Vollständig erschlossen - Keine Architekturverpflichtung - Leicht erhöhte Lage mit Weitblick - Ruhiges Einfamilienhausquartier - Durchgangsverkehr nur durch Anwohner Kanton Zürich Orthophotos Aktuellste Bilder Überzeugen Sie sich von der einmaligen Lage dieses Grundstücks! Gerne laden wir Sie ein, Lage und Standort vor Ort zu erkunden. VB CHF 600'000.- (Verhandlungsbasis) Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihren Kontakt. Tel. 052 335 13 26. Termine / Vorgehen / Besondere Hinweise Besichtigung nach Voranmeldung. Zwischenzeitlicher Verkauf / Änderungen vorbehalten. S.E.&O. GIS-ZH, Kanton Zürich, 26.08.2015 19:49:06 Massstab 1:500 0 5 10 15m Vollständigkeit und Aktualität. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen allein die zuständigen Behörden. Zentrum: [696331.05,267104.78] Das heutige Grundstück Kat. 1177 befindet sich an der Rebenstrasse 8 in 8442 Hettlingen Silvia Brunold Inhaberin, Geschäftsleiterin Mobile +41 79 601 42 29 silvia@brunold-immobilien.ch Brunold Immobilien GmbH Kirchgasse 30, Postfach 6 CH-8472 Seuzach Tel. +41 52 335 13 26 Fax +41 52 335 13 27 info@brunold-immobilien.ch brunold-immobilien.ch
Kanton Zürich Amtliche Vermessung in Farbe GIS-ZH, Kanton Zürich, 26.08.2015 19:47:22 Massstab 1:500 Vollständigkeit und Aktualität. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen allein die zuständigen Behörden. Darf nicht für Baueingaben verwendet werden. Katasterpläne Amtliche Vermessung können beim örtlichen Nachführungs- Geometer bezogen werden. 0 5 10 15m Zentrum: [696331.05,267104.78]
Kanton Zürich Orthophotos Aktuellste Bilder GIS-ZH, Kanton Zürich, 26.08.2015 19:49:06 Massstab 1:500 0 5 10 15m Vollständigkeit und Aktualität. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen allein die zuständigen Behörden. Zentrum: [696331.05,267104.78]
Kanton Zürich Landeskarten, Übersichtsplan GIS-ZH, Kanton Zürich, 30.08.2015 17:00:20 Massstab 1:2500 0 20 40 60m Vollständigkeit und Aktualität. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen allein die zuständigen Behörden. Zentrum: [696337.83,267101.37]
Kanton Zürich Landeskarten, Übersichtsplan GIS-ZH, Kanton Zürich, 30.08.2015 17:01:40 Massstab 1:30000 0 200 400 600m Vollständigkeit und Aktualität. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen allein die zuständigen Behörden. Zentrum: [695139.27,267077.56]
Kanton Zürich Lageklassen 2013 GIS-ZH, Kanton Zürich, 30.08.2015 17:49:26 Massstab 1:15000 0 100 200 300m Vollständigkeit und Aktualität. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen allein die zuständigen Behörden. Zentrum: [695791.66,267076.28]
Bau- und Zonenordnung Hettlingen 6 B. WOHNZONEN Art. 14 Grundwerte Es gelten folgende Werte als Minimal- bzw. Maximalbeschränkungen: W1 W2 - Ausnützungsziffer max. % 20 35 - Kleiner Grundabstand mind. m 3.5 4.0 - Grosser Grundabstand mind. m 7.0 8.0 - Vollgeschosse max. 1 2 - Dachgeschosse max. 1 2 - Anrechenbare Untergeschosse max. 1 - - Gebäudelänge max. m 25.0 40.0 Art. 15 Dachgeschoss 1 Wird in der Wohnzone W2 bei Flachdachbauten auf die Erstellung eines Dachgeschosses (Attika) verzichtet, kann die Ausnützungsziffer um maximal den Faktor 1.2 erhöht werden. 2 Der Verzicht auf die Erstellung eines Dachgeschosses muss im Grundbuch angemerkt werden. Art. 16 Abstände 1 Der grosse Grundabstand ist für die am stärksten gegen Süden orientierte längere Gebäudeseite einzuhalten. 2 Bei genauer Ost-West-Orientierung der längeren Gebäudeseite oder bei quadratischem Grundriss gilt der grosse Grundabstand für die Gebäudeseite mit der grössten Fensterfläche. 3 Gegenüber Fassaden, deren Länge 16.0 m überschreitet, sind die Grundabstände bei Gebäuden mit einer grössten Höhe von weniger als 8.0 m um einen Sechstel und bei solchen mit einer grössten Höhe von mehr als 8 m um einen Drittel der Mehrlänge zu vergrössern, höchstens jedoch bis auf das anderthalbfache Grundmass. 4 Verringern sich durch Näherbaurecht die Gebäudeabstände unter 7.0 m, so gelangt im Sinne von 27 Abs. 2 ABV der Mehrlängenzuschlag zur Anwendung. 5 Besondere Gebäude im Sinne von 49 Abs. 3 PBG haben einen Grenzabstand von 2.0 m einzuhalten. Sie dürfen in einem Abstand von 2.0 m von anderen Gebäuden errichtet werden. Art. 17 Geschlossene Bauweise Das Zusammenbauen mehrerer Gebäude ist im Rahmen der zonengemässen Höchstlänge gestattet, das Zusammenbauen an einer Grenze jedoch nur unter der Voraussetzung von 287 PBG und nur mit Zustimmung des betroffenen Nachbarn.
Bau- und Zonenordnung Hettlingen 7 Art. 18 Mindestausnützung 1 Neubauten in der Wohnzone W2 müssen mindestens ½ der zulässigen Ausnützung konsumieren. 2 Parzellierungen sind nur zulässig, wenn die Restparzelle noch vernünftig überbaubar ist. Art. 19 Dachgestaltung 1 Schräg- und Flachdächer sind grundsätzlich zulässig. 2 Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind im ersten Dachgeschoss zulässig, sofern sie ansprechend gestaltet und gut unterteilt sind und die Geschlossenheit der Dachfläche nicht zerstören. 3 Dachflächenfenster sind zulässig. Art. 20 Nutzweise 1 In der Zone W1 ist nicht störendes Gewerbe im Umfang von 52 Abs. 1 PBG zulässig. 2 In der Zone W2 ist nicht störendes Gewerbe zulässig. Art. 21 Arealüberbauung 1 Arealüberbauungen sind in der Wohnzone W2 zulässig. Die Arealfläche muss eine massgebliche Grundfläche von mindestens 3000 m 2 umfassen. 2 Die Ausnützungsziffer darf gegenüber der Regelüberbauung um maximal einen Fünftel erhöht werden. 3 Gegenüber benachbarten Parzellen sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten. 4 Von der zonengemässen Beschränkung der Gebäudelänge kann abgewichen werden. 5 Voraussetzung zur Erreichung des Arealüberbauungsbonus ist der Einsatz von mindestens 80% erneuerbarer Energien zur Beheizung und Wassererwärmung, und die Gebäude sind in einem anerkannten Energiestandard zu erstellen.
Vermittlung Empfänger dieser Dokumentation oder von Informationen daraus (sei es durch Brunold Immobilien GmbH oder einen Dritten) haben keine Ansprüche auf Kommissionen oder anderweitige Entschädigungen seitens der Verkäufer, der Verkaufsbeauftragten oder Dritten. Offertcharakter Alle Angaben erfolgen unverbindlich und freibleibend und dienen der allgemeinen Information. Gültig sind die vor Ort angetroffenen Gegebenheiten und die effektiven Abmessungen. Wir sind bestrebt um einwandfreie und korrekte Angaben, können aber für deren Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Konstruktive Bauteile (Mauerwerk, Decken, Dachkonstrution) und haustechnische Installationen, welche nicht frei zugäglich sind, können von uns in Bezug auf deren Zustand, eventuell vorhandenen Mängel oder Schäden, nicht beurteilt werden. Vorbehalte Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.