Gemeinderat der Marktgemeinde Zellerndorf Verhandlungsschrift aufgenommen bei der Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 23. Juni 2010, im Sitzungssaal des Amtshauses in Zellerndorf. Beginn: 20.00 Uhr Ende: 20.15 Uhr Die Einladung erfolgte am 16. und 17. Juni 2010 mit Kurrende. Anwesend: Bürgermeister Schwayer Karl Vizebürgermeister Nödl Karl Gesch.- Gemeinderäte: Muck Ing. Ernst, Reilinger Karl, Hausknecht Herbert, Karl Harald. Gemeinderäte: Baier Markus, Dworzak Hermann, Schüller Kerstin, Gessl Alois, Holzschuh Johann, Bussek Mag. Ewald, Buric Reinhart, Holzschuh Roman, Pointner Erich, Bierbaumer Josef, Gold Markus, Schneider Rudolf, Diem Josef, Schneider Ing. Herbert. Schriftführer: VB Franz Tröthan Entschuldigt: GGR Haresleb Josef Nicht entschuldigt: -0- Tagesordnung: 1. Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2010. 2. Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2010. 3. Verpachtung des Gemeindegrundstückes Nr. 645/2 in der KG Pillersdorf. 4. Verpachtung des Gemeindegrundstückes Nr. 3114/1 in der KG Platt. 5. Verpachtung der Gemeindegrundstücke Nr. 412, 413/1, 415/1 und 415/2 in der KG Platt. 6. Neubestellung der Vertreter für den Pulkauwasserverband. 7. Neubestellung der Vertreter für das Retzer Land. 8. Neubestellung eines Familienreferenten. 9. Neubestellung der Vertreter für die Disziplinarkommission bei der BH Hollabrunn. 10. Auflösung des Dienstverhältnisses mit Frau Wilhelmine Redl, 2051 Zellerndorf 104a, wegen Pensionierung. 11. Abschluss eines Dienstvertrages mit Frau Petra Hani, 2051 Zellerndorf, Bahnsiedlung 19. 12. 2. Nachtrag zum Dienstvertrag von Frau Ernestine Winalek, 2051 Zellerndorf 361. 13. Subventionsansuchen des NÖ Zivilschutzverbandes. 14. Bericht des Obmannes vom Kassaprüfungsausschuss. Um 20.00 Uhr eröffnet der Bürgermeister die Gemeinderatssitzung, begrüßt alle Anweswenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und geht zur Tagesordnung über. Punkt 1) Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 10-03-2010 wird einstimmig genehmigt. Gemeinderatsprotokoll vom 23-06-2010 Seite 1
Punkt 2) Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28-04-2010 wird einstimmig genehmigt. Punkt 3) Um das seitens der Gemeinde ausgeschriebene Teilstück Nr. 14, des Grundstückes Nr. 645/2, KG Pillersdorf, Riede Öhlberg, im Ausmaß von 7 ar, hat sich Herr Franz Mayer, 2073 Pillersdorf 43 beworben. Vom Gemeinderat wird nachstehender Pachtvertrag einstimmig beschlossen: P A C H T V E R T R A G Zwischen der Marktgemeinde Zellerndorf, vertreten durch Bgm. Karl Schwayer, als Verpächter und Herrn Franz Mayer, wohnhaft in 2073 Pillersdorf 43, als Pächter, wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: 1. Verpachtet wird die Teilfläche Nr. 14, Riede Öhlberg, KG Pillersdorf, im Ausmaß von 7 ar. Auf diesem Grundstück wird ein neuer Weingarten ausgepflanzt. 2. Dieser Pachtvertrag beginnt mit 01-07-2010 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 3. Der Pachtzins ist für die Jahre 2010 und 2011 frei und beträgt ab dem Jahr 2010 jährlich 2,10 Euro je Ar und ist wertgesichert durch Anlehnung an den Verbraucherpreisindex 1996. Grundlage für die Wertsicherung ist der für den Monat Jänner 2006 verlautbarte Index und richtet sich auch in den Folgejahren nach dem Verbraucherpreisindex. Dieser Pachtzins ist jeweils am 15. Oktober fällig. 4. Eine Weiterverpachtung ist dem Pächter nicht gestattet. Stirbt der Pächter, so sind seine Erben und der Verpächter berechtigt, das Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Ende des Pachtjahres zu kündigen. Zellerndorf, am 23-06-2010 Für die Gemeinde: Der Pächter: Punkt 4) In der KG Platt war ein Teilstück des Grundstückes Nr. 3114/1, im Ausmaß von ca. 90 m², ausgeschrieben. Um diese Fläche hat sich Herr Gabriel Stangl, 3741 Pulkau, Am Berg 15, beworben. Vom Gemeinderat wird nachstehender Pachtvertrag einstimmig beschlossen: P A C H T V E R T R A G Zwischen der Marktgemeinde Zellerndorf, vertreten durch Bgm. Karl Schwayer, als Verpächter und Herrn Gabriel Stangl, 3741 Pulkau, Am Berg 15, als Pächter, wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: 1. Verpachtet wird ein Teilstück der Grundparzelle Nr. 3114/1, KG Platt, im Ausmaß von ca. 90 m². Die Pachtfläche wird als Hausgarten verwendet. 2. Gemeinderatsprotokoll vom 23-06-2010 Seite 2
Dieser Pachtvertrag beginnt mit 1. Juli 2010 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 3. Der Pachtzins beträgt derzeit jährlich 11,30 Euro und ist wertgesichert durch Anlehnung an den Verbraucherpreisindex 1996. Grundlage für die Wertsicherung ist der für den Monat Jänner 2006 verlautbarte Index und richtet sich auch in den Folgejahren nach dem Verbraucherpreisindex. Dieser Pachtzins ist jeweils am 15. Oktober fällig. 4. Eine Weiterverpachtung ist dem Pächter nicht gestattet. Stirbt der Pächter, so sind seine Erben und der Verpächter berechtigt, das Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Ende des Pachtjahres zu kündigen. Zellerndorf, am 23.06.2010 Für die Gemeinde: Der Pächter: Punkt 5) In der KG Platt waren die Grundstücke Nr. 412, 413/1, 415/1 und 415/2, im Gesamtausmaß von ca. 0,2010 ha, ausgeschrieben. Um diese Fläche haben sich Johann und Martha Holzschuh, 2051 Platt 190, beworben. Vom Gemeinderat wird nachstehender Pachtvertrag einstimmig beschlossen: P A C H T V E R T R A G Zwischen der Marktgemeinde Zellerndorf, vertreten durch Bgm. Karl Schwayer, als Verpächter und Herrn und Frau Johann und Martha Holzschuh, 2051 Platt 190, als Pächter, wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen: 1. Verpachtet werden die Grundstücke Nr. 412, 413/1, 415/1 und 415/2 in der KG Platt. Das Gesamtausmaß dieser Grundstücke beträgt 0,2010 ha. Die Pachtfläche wird als Weingarten verwendet. 2. Dieser Pachtvertrag beginnt mit 1. Juli 2010 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 3. Der Pachtzins beträgt derzeit jährlich 3,00 Euro je Ar. Dieser Pachtzins und ist wertgesichert durch Anlehnung an den Verbraucherpreisindex 1996. Grundlage für die Wertsicherung ist der für den Monat Jänner 2006 verlautbarte Index und richtet sich auch in den Folgejahren nach dem Verbraucherpreisindex. Dieser Pachtzins ist jeweils am 15. Oktober fällig. 4. Eine Weiterverpachtung ist dem Pächter nicht gestattet. Stirbt der Pächter, so sind seine Erben und der Verpächter berechtigt, das Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Ende des Pachtjahres zu kündigen. Zellerndorf, am 23.06.2010 Für die Gemeinde: Die Pächter: GR Rudolf Schneider kommt bei Tagesordnungspunkt 5. Gemeinderatsprotokoll vom 23-06-2010 Seite 3
GR Johann Holzschuh hat für die Dauer dieses Tagesordnungspunktes wegen Befangenheit den Sitzungssaal verlassen. Punkt 6) Als Mitglied im Pulkauwasserverband wird Bgm. Karl Schwayer und als Ersatzmitglied GGR Herbert Hausknecht einstimmig bestellt. Punkt 7) Als Gesellschafter im Retzer Land wird Bgm. Karl Schwayer und als Beirat GR Alois Gessl einstimmig bestellt. Punkt 8) Zum Familienreferenten wird GR Mag. Ewald Bussek einstimmig bestellt Punkt 9) Als Mitglieder in der Disziplinarkommission bei der BH Hollabrunn werden Vzbgm. Karl Nödl und GR Reinhart Buric und als Ersatzmitglieder werden GGR Karl Reilinger und GR Josef Bierbaumer einstimmig bestellt. Punkt 10) Frau Wilhelmine Redl, 2051 Zellerndorf 104a, hat den Gemeinderat wegen Pensionierung um einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit 01. September 2010 ersucht. Vom Gemeinderat wird diesem Ansuchen einstimmig zugestimmt. Punkt 11) Der nachstehend angeführte Dienstvertrag mit Frau Petra Hani, 2051 Zellerndorf, Bahnsiedlung 19, wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. D I E N S T V E R T R A G Zwischen der Marktgemeinde Zellerndorf, vertreten durch den Bürgermeister Karl Schwayer und Frau Hani Petra, geboren am 27. November 1969 in Hollabrunn, wohnhaft in 2051 Zellerndorf, Bahnsiedlung 19, wird auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 23. Juni 2010 folgender Dienstvertrag abgeschlossen: I. Frau Hani Petra wird mit Wirkung vom 1. Juni 2010 bei der Marktgemeinde Zellerndorf als Vertragsbediensteter vollbeschäftigt mit 40 Wochenstunden auf unbestimmte Zeit angestellt und in die Funktionsgruppe IV eingereiht. II. Auf das Dienstverhältnis finden in dienst- und besoldungsrechtlicher Hinsicht die Bestimmungen des NÖ. Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG), LGBl. 2420 in der derzeit geltenden Fassung, Anwendung. Für alle Rechte, die sich aus dem Dienstverhältnis oder einer bestimmten Dienstzeit ergeben, ist der 1. Juni 2010 als tatsächlicher Eintrittstag maßgebend. III. Für die Vorrückung in höhere Bezüge wird ein Zeitraum von 1 Jahr 6 Monaten berücksichtigt und in der Funktionsgruppe IV als Stichtag der 1. 12. 2008 festgesetzt. Dadurch werden Sie in die Entlohnungsstufe 1 eingereiht und erhalten nachstehenden Monatsbezug: Monatsentgelt nach Funktionsgruppe IV, Entlohnungsstufe 1 1.437,50 4% Sonderzulage 58,45 1.495,95 E r m i t t l u n g d e s S t i c h t a g e s gemäss 28, 29 und 30 des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG), LGBl.2420, in Verbindung mit 4 der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO), LGBl.2400, beide in der derzeit geltenden Fassung. Vordienstzeiten v o m b i s J M T 1. Vollanrechnung: Gemeinderatsprotokoll vom 23-06-2010 Seite 4
2. Halbanrechnung: 3. sonstige Zeiten: 1 06 -- Zusammen 1 06 -- Beginn d. Dienstverhältnisses 10 06 01 Vorrückungsstichtag 08 12 01 Für die nächste Vorrückung in die Entlohnungsstufe 2 der Funktionsgruppe IV kommt der 1. Jänner 2011 in Betracht. IV. Die Sozialversicherung erfolgt ab 1. Juni 2010 bei der BVA, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Josefstädter Straße 80, 1081 Wien nach Maßgabe der jeweils für dieses Vertragsverhältnis geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Abfertigungsbeiträge werden an die VBV Mitarbeitervorsorgekasse A, 1020 Wien, Donaustraße 49-51 im Wege des zuständigen Krankenversicherungsträgers weitergeleitet. V. Dieser Dienstvertrag wird in einer Urschrift und einer Durchschrift ausgefertigt, von denen der Dienstnehmer die Urschrift und der Dienstgeber die Durchschrift erhält. Allenfalls früher abgeschlossene Dienstverträge werden durch diesen Dienstvertrag aufgehoben. VI. Rechtsstreitigkeiten aus diesem Dienstverhältnis unterliegen den Bestimmungen des Arbeitsgerichtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Zellerndorf, am 23. Juni 2010 Für den Dienstgeber: Geschäftsführender Gemeinderat: Der Bürgermeister: Der Dienstnehmer: Gemeinderat: Gemeinderat: Punkt 12) Der nachstehend angeführte 2. Nachtrag zum Dienstvertrag vom 13-03-2008, mit Frau Ernestine Winalek. 2051 Zellerndorf 361, wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. 2. Nachtrag zum Dienstvertrag vom 13. 3. 2008 Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 23. Juni 2010 wird Ihr Dienstvertrag vom 13.3.2008 wie folgt geändert: I. Mit Wirkung vom 1. Juli 2010 werden Sie auf unbestimmte Zeit angestellt. Eine Änderung der Anzahl der Kindergartenkinder bewirkt eine Änderung des Beschäftigungsausmaßes und des Monatsbezuges. Dies erfolgt ohne Änderung des Vertrages. II. In der Einstufung und im Vorrückungstermin treten keine Änderungen ein. III. Auf das Dienstverhältnis finden weiterhin die Bestimmungen des NÖ. Gemeinde- Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG), LGBl. 2420, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung. IV. Gemeinderatsprotokoll vom 23-06-2010 Seite 5
Dieser Nachtrag zum Dienstvertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die der Dienstnehmer erhält. Eine Abschrift bleibt beim Dienstgeber. Geschäftsführender Gemeinderat: Der Bürgermeister: Gemeinderat: Dienstnehmer: Gemeinderat: GR Ing. Herbert Schneider hat für die Dauer dieses Tagesordnungspunktes wegen Befangenheit den Sitzungssaal verlassen. Punkt 13) Der NÖ Zivilschutzverband 3430 Tulln, Langenlebarner Straße 106, hat die Gemeinde um finanzielle Unterstützung ersucht. Vom Gemeinderat wird eine Subvention von 150,-- einstimmig beschlossen. Punkt 14) Der Obmann vom Kassaprüfungsausschuss, Gemeinderat Erich Pointner, gibt einen genauen Bericht über die am 17. Juni 2010 durchgeführte Gebarungsprüfung. Vom Gemeinderat wird dieser Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister:... Für die ÖVP:... Für die SPÖ:... Für die FPÖ:... Für die WFZ:... Schriftführer:... Gemeinderatsprotokoll vom 23-06-2010 Seite 6