Business Improvement Districts für Niedersachsen

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Transkript:

Business Improvement Districts für Niedersachsen Ein Ausschlag in den positiven (grünen) Bereich bedeutet, dass sich über das Einzelmerkmal die Attraktivität einer Stadt aktiv steigern lässt. Ein Ausschlag in den negativen (roten) Bereich bedeutet, dass bei Schlechterfüllung des Einzelmerkmals die Attraktivität einer Stadt unweigerlich sinkt. Neue Chancen für Innenstädte Quartiersinitiativen fördern Die Entwicklung der Innenstädte und Ortskerne ist seit Jahren ein Dauerthema für Händler, Kommunen und Grundstückseigentümer, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, ihre Zentren zu attraktiven Standorten mit hoher Aufenthaltsqualität zu machen. Nicht zuletzt durch die steigenden Marktanteile des Onlinehandels werden neue Konzepte und Ideen, die aus der Reihe tanzen sowie weiche Standortfaktoren wie Sauberkeit, Sicherheit, Licht-, Wasser- oder Grünelemente immer wichtiger für die Profilierung eines Quartiers. Hier setzen so genannte Business Improvement Districts (BIDs) an. Lesen Sie mehr zum Thema und zu den Handlungsempfehlungen des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK) auf den folgenden Seiten im aktuellen Fokus Niedersachsen. Seite 1 FOKUS NIEDERSACHSEN Business Improvement Districts für Niedersachsen

Innenstädte und Zentren zunehmend unter Druck Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne in Niedersachsen verändern sich. Die zunehmende Digitalisierung, großflächige Handelsansiedlungen auf der grünen Wiese und die demografische Entwicklung verstärken den Druck. Der Strukturwandel zeigt sich in sinkenden Kundenfrequenzen, zunehmenden Leerständen und dem Wertverlust von Immobilien. Häufig reduzieren inhabergeführte Geschäfte ihr Angebot oder ziehen sich ganz zurück. Aufgrund dieser Trends werden in der aktuellen Studie Stadt, Land, Handel 2020 des Instituts für Handelsforschung, Köln (IFH) für einige Teile Niedersachsens über 30 Prozent Umsatzeinbrüche im stationären Einzelhandel prognostiziert. but the city has no money An Ideen mangelt es den Händlern und Eigentümern meistens nicht, wenn es darum geht, ihren Standort, ihre Geschäftsstraße oder ihr Quartier in Szene zu setzen. Es sind vor allem die dafür erforderlichen finanziellen Mittel, die eine Umsetzung der Pläne verhindern. Aus den kommunalen Haushalten sind attraktivitätssteigernde Maßnahmen vielerorts nicht finanzierbar. Gleichzeitig stehen engagierte Händler vor dem Problem, dass sich nicht alle Ladeninhaber an der Finanzierung beteiligen möchten. An diesem Punkt scheitern viele ehrgeizige Ideen zur Aufwertung des eigenen Geschäftsumfeldes. In der Diskussion um Instrumente zur Revitalisierung von Innenstädten und Ortskernen sind in den letzten Jahren zunehmend Business Improvement Districts in den Blickpunkt von Politik und Planung gerückt. Aber auch bei den Einzelhändlern, der Immobilienwirtschaft und den kommunalen Verwaltungen gewinnt diese Form der privaten Quartiersinitiativen zunehmende Aufmerksamkeit. Umsatzentwicklung des stationären Einzelhandels bis 2020 auf Stadt- / Landkreisebene (Trend Online-Szenarien) Quelle: IFH Köln, 2015 Seite 2 FOKUS NIEDERSACHSEN Business Improvement Districts für Niedersachsen

BID-Gesetz stärkt privates Engagement in den Innenstädten Business Improvement Districts (BIDs) sind ein internationales Erfolgsmodell. Weltweit werden in über 1.800 BIDs durch Engagement und Eigeninitiative von Hauseigentümern und Gewerbetreibenden meist innerstädtische Quartiere aufgewertet. Auch der Blick auf andere Bundesländer zeigt, dass BIDs durchaus einen nachahmenswerten Lösungsansatz zur Verbesserung von Zentren in funktionaler und gestalterischer Hinsicht leisten und dem Stadtmarketing neue Impulse geben können. Gleichzeitig kann damit der Abwertung von Grundstücken entgegengesteuert werden. In einem BID schließen sich Unternehmer und Eigentümer zusammen und verpflichten sich gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung ihres Standortes zu finanzieren. Häufige BID- Projekte sind Baumaßnahmen, Sachinvestitionen, Aktivitäten zur Steigerung von Sicherheit und Sauberkeit, Pflege und Ausbau des Geschäftsbestandes, Durchführung von gemeinschaftlichen Veranstaltungen und Marketing. Anders als bei herkömmlichen Stadtmarketinginitiativen werden im Falle von BIDs grundsätzlich alle Eigentümer gewerblich genutzter Grundstücke im Quartier zur Finanzierung herangezogen. Sie bieten damit einen Ansatz zur Lösung des so genannten Trittbrettfahrerproblems. Die rechtliche Grundlage hierfür gibt es mittlerweile in zehn Bundesländern. Inzwischen ist auch ein Gesetz für Niedersachsen im Gespräch. Der Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertag begrüßt die zielgerichtete Unterstützung zur Aufwertung von Zentren und Quartieren durch BIDs, knüpft aber auch gewisse Bedingungen an den gesetzlichen Rahmen. BID-Gesetzgebung in Deutschland Quelle: IHK Stade, Stand 01.07.2016 Seite 3 FOKUS NIEDERSACHSEN Business Improvement Districts für Niedersachsen

Was ist zu tun? Minderheitenschutz gewährleisten! Basis für die Einrichtung eines BIDs ist das Erreichen einer gesetzlich geregelten Zustimmungsquote der Eigentümer. Damit wird sichergestellt, dass eine hohe Akzeptanz unter allen Beteiligten für die geplanten Maßnahmen erreicht wird. Die Akteure in einem bestimmten Straßenabschnitt gehen dabei als Standortgemeinschaft mit einem Antrag und einem klar definierten Konzept auf die Kommune zu. Es enthält die Ziele zur Standortaufwertung, die geplanten Maßnahmen und den entsprechenden Finanzierungsplan. Voraussetzung für die Antragstellung ist in der Regel die Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Eigentümer, die gleichzeitig über 15 Prozent der Grundstücke verfügen. Wenn nach einer weiteren umfassenden Information aller Eigentümer nicht mehr als 30 Prozent davon widersprechen, kann die Gemeinde eine Satzung zur Einrichtung des BIDs erlassen. In der Kombination Positivquorum und Negativquorum wird sichergestellt, dass die BID-Initiative auf einer breiten Basis steht und über eine hohe Zustimmung unter den Grundeigentümern verfügt. So kann ein effektiver Minderheitenschutz hergestellt und zugleich die Dominanz eines großen Grundstückseigentümers im Verfahren vermieden werden. Zugleich ist gewährleistet, dass alle, die von den umgesetzten Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung profitieren, auch in die Finanzierung eingebunden werden. BIDs durch Anschubfinanzierung und Begleitung fördern! Bei vielen BIDs insbesondere in kleineren Zentren und ländlichen Räumen stellte sich in der Praxis heraus, dass sie gerade in der Anfangsphase organisatorisch und finanziell an ihre Grenzen stoßen. Für den Anschub eines BIDs ist ein Anreiz in Form von finanziellen Start-Impulsen durch das Land daher unabdingbar. Auch Mittel aus Förderprogrammen und öffentlichen Bürgschaften sollten dazu genutzt werden können, die Startphase eines BIDs finanziell zu unterstützen. Hessen geht mit gutem Beispiel voran und hat das dortige BID-Gesetz (Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren INGE ) mit Fördermitteln des Landes gebündelt. Dabei unterstützt das Umweltministerium mit dem Förderprogramm INGEplus die organisa- torischen und administrativen Vorbereitungen zur Einrichtung eines BIDs. Dazu gehören der Aufbau von Managementstrukturen, Beratung und Moderation oder auch die Entwicklung von passenden Konzepten für die Quartiere. Auch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit sowie Beteiligungsprozesse sind förderfähig. Damit die Initiativen gleich zu Beginn organisatorisch professionell unterstützt und begleitet werden, ist ergänzend der Aufbau einer vom Land bereitgestellten zentralen Koordinierungsstelle sinnvoll. Maßnahmen als On-Top-Leistung verstehen! BIDs sind kein Instrument zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben durch Private. Es muss sichergestellt werden, dass durch BIDs keine öffentlichen Investitionen ersetzt werden. Die BID-Abgabe ist somit auch keine versteckte Kommunalsteuer. Die Maßnahmen, die umgesetzt werden, sind als ein i-tüpfelchen zu verstehen. Grundsätzlich sollte die Initiative eines BIDs bottom up von den Akteuren vor Ort im Vordergrund stehen und nicht den Eigentümern durch die Kommune auferlegt werden. Nur so wird gewährleistet, dass das BID durch Eigenengagement getragen wird und eine breite Zustimmung im Quartier erhält. Mit den Kommunen kooperieren! Die Bereitschaft zur Kooperation und die aktive Einbindung der jeweiligen Kommune müssen zentrale Funktionen der Gesetzgebung sein. Dazu gehört unter anderem, dass die Kommunen den Initiatoren Einblick in die Grundstücksstrukturen und Eigentumsverhältnisse gewähren, soweit dies für die ungehinderte Meinungsbildung im Quartier, für die Erstellung des Seite 4 FOKUS NIEDERSACHSEN Business Improvement Districts für Niedersachsen

Maßnahmenkonzeptes oder für die Abgabenberechnung erforderlich ist. Die Aktivitäten zur Stärkung von Quartieren sollten zwar auf private Veranlassung, aber stets in Übereinstimmung mit den städtebaulichen Zielen der jeweilige Stadt oder Gemeinde durchgeführt werden. Letztlich besteht kein Zwang, ein BID einzurichten. Das Gesetz soll nur ein Angebot und keine Verpflichtung sein. Die Motivation zur Umsetzung wird aber dadurch erhöht, wenn die Konzepte von den Betroffenen in Eigeninitiative entwickelt werden. Das Engagement für das Quartier kann so befördert und das Gemeinschaftsgefühl gestärkt werden. BIDs als Chance sehen! Viele Kommunen und Unternehmer in Niedersachsen tragen bereits aktiv zu einer vitalen Entwicklung ihrer Zentren bei. Zukünftig können diese Aktivitäten durch BIDs sinnvoll ergänzt werden. Die Kommunen sollten diese Initiative in allen Politikbereichen unterstützen und gegebenenfalls weitere Instrumente zur Aufwertung einsetzen. Klar ist, dass ein BID kein Allheilmittel für sämtliche Probleme eines Quartiers sein kann. Aber dort, wo BIDs bisher eingerichtet wurden, haben sie sich als wichtiges Element der Stadtentwicklung etabliert. Der Erfolg von inzwischen über 40 Initiativen deutschlandweit macht neugierig, nun auch das Modell auf Niedersachsen zu übertragen. Der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag wird die BID-Initiativen in Niedersachsen aktiv unterstützen und begleiten. Ansprechpartner für den Fokus Niedersachsen NIHK-Sprecher für Handel und Dienstleistungen: Martin Bockler, Tel. 04141 524-119, E-Mail: martin.bockler@stade.ihk.de NIHK Hinüberstr. 16-18, 30175 Hannover Tel. 0511 33708-75 E-Mail: n-ihk@n-ihk.de Der NIHK vertritt rund 270.000 Unternehmen in Niedersachsen. Mitglieder sind die die IHK Lüneburg-Wolfsburg, die Oldenburgische IHK, die IHK Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim, die IHK für Ostfriesland und Papenburg sowie die IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum. Der Fokus Niedersachsen erscheint in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Politik und steht unter www.n-ihk.de/publikationen auch zum Download zur Verfügung. Seite 5 FOKUS NIEDERSACHSEN Business Improvement Districts für Niedersachsen