Neustrukturierung der gymnasialen Schulzeit Strukturvarianten der im Landtag vertretenen Parteien im Überblick

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Transkript:

Neustrukturierung der gymnasialen Schulzeit Strukturvarianten der im Landtag vertretenen Parteien im Überblick Ein Hinweis vorab: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht. Partei CDU SPD FDP Bündnis 90/ Wahlmöglichkeit G8/G9 bzw. Option des schnelleren Durchlaufs G8 oder G9. Für Gymnasien mit G9- Bildungsgang gilt: die Möglichkeit des Überspringens einer Klasse soll erleichtert und verbessert werden. G9 flächendeckend mit Option zur Verkürzung der Schulzeit. Der schulrechtliche Rahmen ist für alle Gymnasien gleich. G8 oder G9 oder das sogenannte Y-Modell (G8 und G9 parallel in einer Schule). Das Y-Modell setzt in der Regel vier prognostizierte Parallelklassen, also mindestens zwei G8- und zwei G9-Zügen voraus. Ausnahmen sind zulässig, wenn durch das schulische Konzept auch bei der einzügigen Organisationsform ein angemessenes Fremdsprachen- und Wahlpflichtangebot gewährleistet wird. G8 und G9 an allen Gymnasien. Es wird schulgesetzlich geregelt, dass alle Gymnasien das Abitur nach acht oder neun Jahren anbieten; G8- und G9-Zweige parallel oder Konzept individueller Lernzeiten für jeden Schüler. Flächendeckende Rückkehr zu G9. Aber: Den einzelnen Schulen soll mittelfristig ermöglicht werden, sowohl G8 als auch G9 anzubieten (durch Flexibilisierung der Oberstufe, die dann regulär in einem Zeitraum von 2 bis 4 Jahren absolviert werden kann). Entscheidungsbefugnis Einmalig Schulkonferenz und Schulträger. Schüler und Eltern. Schulkonferenz ; evtl. Schulträger. Schüler und Eltern nach Beratung durch die Schule. Entfällt. 1

Beginn der Umstellung Welche Jahrgänge sollen an der Umstellung teilnehmen? Entscheidungszeitpunkt/ Gelenkstelle Länge der Sek. I/ Organisation So schnell wie möglich. Keine genaue Zeitangabe. Keine konkreten Angaben. Im Wahlprogramm steht, dass bei einer Weiterentwicklung von G9 neben der Eingangsklasse 5 auch weitere Jahrgänge überführt werden können. Beim Übergang auf die weiterführende Schule für den G8 oder G9 Bildungsgang. G8: fünf Jahre. G9: sechs Jahre. Auf eine statische Vorgabe des Schuljahrs wird verzichtet. Keine konkreten Angaben. Es sollen möglichst viele Schüler in der verlängerten Sek. II unterrichtet werden. Am Ende der Jahrgangsstufe 9. Grundsätzlich sechs Jahre. Schüler, die sich für G8 entscheiden, wählen individuell in der 10. Frühestens ab dem Schuljahr 2018/2019. Klasse 5 und 6. Einmalig soll die Möglichkeit der Umstellung an Ende der Erprobungsstufe Beim Übergang auf die weiterführende Schule entweder in den G8 oder G9 Bildungsgang. Beim Y-Modell Ende Jahrgangsstufe 6: Entscheidung,ob ab Klasse 7 die Sek. I in 3 oder 4 Jahren durchlaufen wird. G8: fünf Jahre. G9: sechs Jahre. Umstellung G8/G9 zum Schuljahr 2018/19 oder erst zum Schuljahr 2019/2020. Klasse 7 bis 9 bzw. 10. Die Klassen 5 und 6 wachsen schon in die neue Struktur. Am Ende der Jahrgangsstufe 6. Mit Beginn der Jahrgangsstufe 7 greift das Konzept der individuellen Lernzeit oder es werden ein G8- und ein G9-Zweig parallel angeboten. G8: fünf Jahre. G9: sechs Jahre. Gemeinsamer Unterricht in der Erprobungsstufe Zum Schuljahr 2018/2019 schwierig, aber wünschenswert. Klasse 5 und 6. Entfällt. (Eine Gelenkstelle sieht das Konzept 6 + 2-4 nicht vor. Der kürzere Bildungsgang wird hier individuell in der gymnasialen Oberstufe realisiert.) Sechs Jahre. 2

Länge der Sek. II/ Organisation Klasse Kurse der EF 1 der Oberstufe dazu und gehen nach Abschluss der Klasse 10/EF direkt in die Qualifikationsphase. Für G9-Schüler gilt: drei Jahre (EF als zusätzliches Orientierungsjahr/ Förderjahr und 2 Jahre Qualifikationsphase) Für G8-Schüler gilt: Doppelfunktion der 10 als Klasse 10 und EF + 2 Jahre Q-Phase. G8 und G9- Schüler haben gemeinsamen Unterricht in der Q- Phase. (Klasse 5 u. 6). Im Falle der individuellen Lernzeit gibt es teilweise Unterricht im Klassenverband und in bestimmten Kursen getrennt. Der Übergang in die EF erfolgt nach der Klasse 9 oder nach der Klasse 10 (je nach Lernzeit). Konzept der variablen Oberstufe, die dann in 2, 3 oder 4 Jahren durchlaufen werden kann. Flexibles Kurssystem mit individuellen Lernangeboten und gemeinsamen Unterricht (in einzelnen Kursen befinden sich Schüler aus verschiedenen Jahrgängen). Wochenstundenverteilung G8: wie bisher 265 JWS 3. Sek. I: 163 JWS (32,6 WS G8: wie bisher 265 JWS. Sek. I: 188 JWS in 6 G8: wie bisher 265 JWS. Sek. I: 163 JWS. G8: wie bisher 265 JWS. Sek. I: 163 JWS Wie bisher 265 JWS bis zum Abitur. 1 Einführungsphase. 3

KMK 2 - Vorgabe mindestens 265 JWS bis zum Abitur und mindestens 176 JWS bis zum mittleren Bildungsabschluss am Ende der Stufe 10 im Durchschnitt). Sek. II: 102 JWS ( 34 WS pro Jahr). G9: 265 JWS. Jahren (31,3 WS im Durchschnitt). Aber: Stufe 10/EF hat eine Doppelfunktion Zusätzlich 9 WS zu den 31,3, WS (s.o.) also insgesamt 40,3 WS ; Sek. II: Q-Phase: 68 JWS (34 WS in der Q1 und Q2 4 ). G9: mindestens 265 JWS. G9: 281 JWS (plus 9 freiwillige=290 JWS). In den Klassen 5 und 6 gemeinsamer Unterricht aller Schüler mit 60 JWS also 30 WS pro Schuljahr. Ergibt für Klasse: 7-9: 103 JWS ; Durchschnitt 34,3. Sek. II: 102 JWS; 34 WS pro Schuljahr. G9: 265 JWS. keine Angabe zur Verteilung. Sek. I: 180 JWS (durchschnittlich 30 WS). Sek. I: 188 JWS (im Durchschnitt 31, 3 WS). Sek. I: 179 JWS. Sek. I: Wie bisher; keine genauere Angabe. In den Jahrgangsstufen 5 u 6 60 JWS, da gemeinsamer Unterricht s.o.; Anmerkung: Wie bisher ist unklar; Folgendes könnte gemeint sein: 3 Jahreswochenstunden. 2 Kulturministerkonferenz 4 Q1=erstes Jahr der Qualifikationsphase, Q2=zweites Jahr der Qualifikationsphase. 4

Wochenstundenverteilung a) wie Sek. I im alten G9 : 179 JWS. b) wie Sek. I im Modellversuch G9: 188 JWS. c) wie in G8: 163 JWS; dies würde jedoch nicht die KMK-Vorgabe von mindestens 176 JWS bis zum Mittleren Bildungsabschluss am Ende der Stufe 10 erfüllen. Sek. II: 85 JWS. Durchschnittlich 28,3WS. Sek. II: 68 JWS plus X. EF: nicht angegeben; aber mindestens 9 WS wegen KMK Vorgabe; voraussichtlich Angleichung an Q1 und Q2, also 34 WS; Q1 u Q2: jeweils 34 WS. Y-Modell: Sek. I : keine genauen Angaben; in den Klassen 5 und 6 60 JWS, da gemeinsamer Unterricht; Gesamt: nicht bekannt; mindestens 265 JWS; wenn in der EF eine Angleichung erfolgt: 290 JWS. 5

Abschlüsse und Berechtigungen am Ende Sek. I G8: wie bisher (der mittlere Schulabschluss wird am Ende der EF mit Versetzung in die Q-Phase zuerkannt.) G9: nach Abschluss der Klasse 10. Alle Schüler, die nach dem erfolgreichen Abschluss der 10. Klasse vom Gymnasium abgehen, erwerben einen qualifizierten mittleren Abschluss. G8: wie bisher (der mittlere Schulabschluss wird am Ende der EF mit Versetzung in die Q-Phase zuerkannt.) G9: nach Abschluss der Klasse 10. Mittlerer Bildungsabschluss soll erworben werden. Mittlerer Bildungsabschluss soll erworben werden. Anmerkung: Laut KMK-Vorgabe Punkt 3.2.1 der Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I ist das Gymnasium eine Schulform mit einem Bildungsgang und der gesamte Unterricht muss auf diesen einen Abschluss bezogen sein. Unterricht, welcher sich auf andere Abschlüsse bezieht, ist somit nicht zulässig. Da das Abitur der höchste zu erreichende Schulabschluss ist, umfasst die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe schon immer den mittleren Bildungsabschluss. Die angeführten Formulierungen der Parteien sowie 16 Abs. 4 S.2 Schulgesetz NRW beinhalten daher eine Selbstverständlichkeit. Beginn der zweiten Fremdsprache Verpflichtender Nachmittagsunterricht (vnu) G8: ab Klasse 6. G9: ab Klasse 7. G9 : Sek. I: vnu entfällt Sek. II: vnu entfällt Ab Klasse 7. G8: ab Klasse 6. G9: ab Klasse 7. G9: Sek. I: Klasse 5 und 6 je 30 WS pro Jahr, kein vnu. Klassen 7-10 haben 128 JWS, also im Durch-schnitt 32 WS; vnu bleibt daher Bestehen. Sek. II: vnu bleibt bei durchschnittlich 34 WS G9 : Sek. I: bei 179 JWS in entfällt der vnu. Sek. II: vnu bleibt bei durchschnittlich 34 WS Ab Klasse 7. Ab Klasse 7. Für die Gymnasien, die keinen Ganztag anbieten, soll die Vorgabe weiter gelten, dass in den Klassen 5-7 max. an einem Nachmittag Unterricht erteilt werden darf, für die Klassen 8-9 gibt es in der Regel an einem, max. an zwei Nachmittagen Unterricht. vnu soll es nicht mehr geben. 6

G8: Sek. I: vnu bleibt Sek. II: vnu bleibt G8: Sek. I: vnu bleibt Sek. II: vnu bleibt G8: Sek.I: vnu bleibt Sek. II: vnu bleibt Ganztag Keine Angabe. Ausbau qualifizierter Ganztagsangebote. Jedes vierte Gymnasium ist derzeit ein Ganztagsgymnasium. An diesen Schulen ist der Nachmittagsunterricht auch wie an allen weiterführenden Schulen mit Ganztagsangebot verpflichtend. Y-Modell: Keine Angabe Keine Angabe. Grundsätzlich gibt es wie bisher keinen Zwang zum Ganztag. Gymnasien mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, sollen als gebundene oder offene Ganztagsschule arbeiten können und so zusätzliche Angebote machen können. 7