HLBS Vortragsveranstaltung 4. März 2010 Verträge zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien Assessor Hans-Heinrich von Maydell
Einführung 1. Reine Flächennutzungsverträge bei fast vollständiger Flächennutzung z.b. FreiflächenPV ldw. Nutzung daneben möglich z.b. WKA, Biogasanlage 2. Rohstofflieferungsverträge z.b. Mais ab Halm, Maissilage Verträge des Landwirts/Eigentümers, der selbst keine Anlagen betreiben will 2
Gliederung 1. Flächennutzungsverträge Rechtlicher Charakter Unsicherheiten bei Vertragsschluss Wichtige Regelungen 2. Rohstofflieferverträge Allg. Anforderungen Interessen der Parteien Mögliche Leistungen Nicht-/Schlechtleistung Verschiedene Vertragsgestaltungen 3
1. Flächennutzungsverträge Pachtähnliches Dauerschuldverhältnis (Laufzeit 20-30 Jahre) zur Sicherung der Nutzungsfläche mit bereits langfristiger einseitiger Bindung des Eigentümers und zahlreichen bei Vertragsschluss bestehenden Unsicherheiten zunächst nur Chance auf lukrativen Ertrag! 4
Flächennutzungsverträge: Unsicherheiten bei Vertragsschluss Tatsächliche Realisierung (Planungsabhängigkeit) Anlagengröße/-Anzahl Konkreter Standort (insbes. WKA) Spätere Vertragspartner/Betreiber (freie Übertragbarkeit) Bei Vorvertrag fehlen oft wichtige Regelungen wie Nutzungsentgelt, Rückbau etc. Unsicher, ob jemals Geld fließt! 5
Flächennutzungsverträge: Wichtige Regelungen Nutzungsentgelt (Höhe, Verteilung bei mehreren Eigentümern) GB-Sicherung idr durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit Rückbau bei Vertragsende (Umfang, Sicherheit) zahlreiche Regelungen werden von Banken vorgegeben (Dienstbarkeiten, freie Übertragbarkeit, Eintrittsrechte) 6
Flächennutzungsverträge: Nutzungsentgelt Maßstab: idr Prozentsatz der Einspeisevergütung (etwa 4-6 %) Garantierte Mindestvergütung empfehlenswert bei Windparks: Verteilungsschlüssel festlegen (z.b. 80/20%) Zuwegungen, Kabel, Ausgleichsflächen gesondert vergüten Fälligkeitszeitpunkt festlegen Einsichtsrechte in Abrechnungsunterlagen vorsehen 7
Flächennutzungsverträge: Grundbuchliche Sicherung Erstrangige Dienstbarkeit wird gefordert Vereinbarkeit mit bestehenden Eintragungen? Abvermessung und Schaffung eines eigenen Grundstücks? Kosten für Abvermessung und Pfandfreistellung? Keine Bewilligung vor Baugenehmigung Löschung bei Vertragsbeendigung vorsehen 8
Flächennutzungsverträge: Rückbau Vollständigen Rückbau aller eingebrachten Gegenstände incl. Fundamente, Kabel etc. fordern Ausreichende sofortige Sicherheitsleistung verlangen Empfehlung LWK: ca. 3% der Investionskosten Regelmäßige Überprüfung, ob Sicherheit ausreichend ist Anrechnung von anderweitigen Sicherheiten? 9
2. Rohstofflieferverträge: Allgemeine Anforderungen Interessengerechte Regelungen für beide Parteien, d.h. ausgewogene Verteilung der Risiken Eindeutige Darstellung der geschuldeten Leistungen Vertrag muss in der Krise bestehen Abweichung von BGB-Vertragsregelungen sinnvoll? 10
Rohstofflieferverträge Interessen der Parteien Erzeuger: - Sichere Vergütung (Markt bildet sich erst) - Risikominimierung (Ernte-/Qualitätsrisiko) - Gewinnerzielung (aus der Flächenbewirtschaftung) - geringer Aufwand - Anpassungsmöglichkeiten (Preisänderung) Betreiber: - Langfristige Planungssicherheit - Mengensicherheit - Qualitätssicherheit - Gewinnerzielung (aus Energieerzeugung) - Anpassungsmöglichkeiten (z.b Sortenwahl) 11
Mögliche Leistungen des Erzeugers (z.b. Mais) Anbau Ernte Transport zum Silo (Verpachtung von Flächen für Silo) Silieren Transport zur Anlage = Lieferung von Maissilage 12
Maßstab für Gegenleistung des Betreibers (Entgelt) je ha Anbaufläche je Tonne Erntegut aufgeschlüsselt nach Anteil TS mit Zu-/Abschlägen bei Abweichungen anteilig nach Stromeinspeiseergebnis (wie bei WKA) weitere Modelle denkbar 13
Nichterfüllung der Leistungspflicht BGB: Leistungspflicht bleibt bestehen, solange Leistung nicht unmöglich Also: Bei Unmöglichkeit erlischt die Leistungspflicht Unmöglichkeit auch bei Unzumutbarkeit, 275 II Anspruch auf Gegenleistung (Zahlung) erlischt auch, 326 Schadensersatz bei Verschulden, 280 Im Regelfall Leistungspflicht (Ersatzlieferung) Abweichende Regelung im Vertrag? Risiko durch Versicherung abdecken 14
Schlechterfüllung bei Kauf-/Werkvertrag, 437, 634 BGB Vorrangig Nacherfüllung/Ersatzlieferung, soweit nicht unverhältnismäßig Rücktritt vom Vertrag Minderung des Kaufpreises Schadensersatz bei Verschulden - 281 BGB zu hohes Risiko für Landwirt? abweichende Regelung notwendig? 15
Reiner Anbauvertrag Leistung des Erzeugers = Anbau auf bestimmter Fläche Aberntung/Transport durch Lohnunternehmer o.ä Entgelt in Euro je Tonne Erntegut besser als je ha (Ansporn für Erzeuger! Ernte-und Vergütungsrisiko liegt bei ihm) Keine Haftung des Erzeugers für erwartete Erntemenge und Qualität, weil nur Anbau geschuldet (aber: SE bei Verschulden) Mengenrisiko idr bei Betreiber 16
Reiner Anbauvertrag wichtige Regelungen Laufzeit Bei langer Laufzeit Wertsicherungs-/Preisgleitklausel Rechtzeitige Festlegung der anzubauenden Sorte Erntezeitpunkt Zahlungskonditionen (Fälligkeit, Zahlungsweg o.ä.) Wiegen für Entgeltermittlung (Ort, Beleg) Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung Kündigungsrecht bei Zahlungsverzug 17
Vertrag über Anbau und Abnahme von Silomais Leistung des Erzeugers: Anbau, Ernte, Transport zum Silo,Silieren (= voraussichtliche Menge Maissilage) Transport zur Anlage, Wiegen, TS-Analyse durch bzw. auf Kosten des Betreibers Entgelt zb in Euro je Tonne Maissilage nach TS-Anteil Haftung des Erzeugers für erwartete Silagemenge und Qualität nach BGB 18
Alternative: Pachtvertrag Sichere und steigende Pachtpreise Anpassung nur in Bezug auf Pachtmarkt notwendig Langfristige Planungssicherheit für beide Seiten Mengen- und Qualitätsrisiko bei Betreiber Arbeiten durch Lohnunternehmer o.ä. GAP-ZA bei Pächter/Betreiber Aber: uu emotionales Problem bei Landwirt/Eigentümer 19
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