Verträge zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien

Ähnliche Dokumente
I.: Einführung: Welche rechtlichen Anforderungen sind beim Immobilienerwerb zu beachten?

Fall 5 Lösungsskizze

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung?

Vertragsrecht. Verträge kommen durch mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen (WE) zustande! Die Willenserklärung im Vertragsrecht

Grundkurs II Zivilrecht

2. Rücktritt nach 324 BGB (bei Schutzpflichtverletzung) 3. Rücktritt nach 326 Abs. 5, 323 BGB (bei Unmöglichkeit) a) Allgemeines

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Literatur zum Kaufrecht

Gambio GX Adminbereich

Woche 4: Vertragsarten & Leistungsstörungen

oder 535 I BGB Gewährung des Gebrauchs der Mietsache 535 II BGB Zahlung des Mietzinses

SIG IT-Recht und Compliance: Rechtliche Chancen und Risiken von klassischen und agilen IT-Projekten. Softwarezentrum Böblingen 17.

Nacherfüllungsanspruch

Vermarktung von Leguminosen

Erbbaurecht Instrument der Grundstückssicherung Hannovermesse 5 / 2000

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma dream-soft UG (haftungsbeschränkt)

Der Kauf von Immobilien

Abschluss eines Kaufvertrages

BIOGAS-STEUERLICHE ASPEKTE FÜR BIOGASERZEUGER UND ROHSTOFFLIEFERANTEN. Möllin, den

L a n d p a c h t v e r t r a g

Regelung von Erschließungsfragen im Bauträgervertrag

Kolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3

Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M.

Lösungsskizze. Vertragsgestaltung im Privatrecht. Wintersemester 2015/2016

Der Gesetzgeber geht vom Grundsatz aus, dass die Jagdgenossenschaft bei gemeinschaftliche Jagdbezirken dem geschädigten Grundeigentümer den Wildschade

Rechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils zum Schallschutz Oder Wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter?

GLIEDERUNG: DER FERNSEHER

Einflussnahme von Naturschutzmaßnahmen auf Verkehrs- und Beleihungswerte landwirtschaftlicher Flächen -

Die rechtsgestaltende Anwaltsklausur

Windkraft in Baden-Württemberg: Chancen und Risiken

Grundkurs BGB II. Einheit 3 Unmöglichkeit II

Mit VOB/B ist es besser, weil.

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache

IV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, allgemeiner Teil im SS 2007 Beatrice Brunner, Thomas Habbe, Henry Posselt

LEITLINIEN FÜR EINEN VERTRAG FÜR DAS BUSINESS MODELL "ELECTRICITY BILL REDUCTION WITH ON-SITE VRE"

Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei.

Anfragen zur Immobilienbewertung nach BelWertV. Nr. 4. Anfrage

Windkraftanlagen. Welche Verträge müssen Landwirte schließen und worauf sollten sie achten?

1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden.

Schlechtleistung und Nacherfüllungsanspruch (Schluss)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Abnahme / Übergabe von Bauwerken

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 12 Untergang von Leistungspflichten: Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit

Lösung zu Fall 13. Anspruch des A gegen Z auf Übergabe und Übereignung der Lederbezüge aus 433 Abs. 1, 651 S. 1 BGB.

Rücktritt. 1. Gegenseitiger Vertrag, 320 BGB, z.b. (+) bei Kaufvertrag

Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausgangsfall Anspruch von A gegen Z auf Rückzahlung von 500 nach 437 Nr. 2 Var. 1, 323, 326 Abs. 5, 346, 398 S. 2 BGB

HLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von Schuldnern, Schuldnerwechsel, gestörte Gesamtschuld

Biogasleitung zur Strom- und Wärmenutzung am Ort des Verbrauchers. Verbandsvorsteher Prof. Theodor Eggers

Lösungsskizze FB 13.2: Wettlauf der Sicherungsgeber. I. Anspruch aus 662, 670 BGB auf Zahlung von ,-

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Prof. Dr. Franz Dorn Januar Verletzung der Herstellungspflicht aus 631 I (Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Werkgegenstands)

Biogaseinspeisekooperationen aus der Sicht der staatl. Biogasberatung Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Fall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden.

Fall 8 Lösungsskizze

Der private Unterrichtsvertrag

Handbuch des Bauvertragsrechts

ARBEITSGEMEINSCHAFTEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT (G-L) SOMMERSEMESTER 2012 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS. Lösung Fall 1

Nutzungsvertrag. zwischen. - im folgenden Anlagenbetreiber - und. - im folgenden Grundstückseigentümer -. Präambel

Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 25

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab

Die verbrannte Standuhr/Lösung

Biogaserzeugung in industriellem Maßstab

Substratlieferungsvertrag Anlagenverzeichnis

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen: Annahmeverzug, Mitverschulden

Der gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage

Inhaltsverzeichnis...

Arbeitsgruppe "Windkraft in Schlalach" Betreiberanfrage

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 15 - Weitere Folgen der Unmöglichkeit: Gegenleistungspflicht, Surrogate, Schadensersatz statt der Leistung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 24 - Kaufvertrag: Rechte, Pflichten, besondere Gestaltungen, Tausch

Teil 1: Ansprüche auf teilweise Rückzahlung der Miete

Leistungsstörungen II

Zahlungszeitpunkt oder Fälligkeit

BGB IV Werkvertrag, 631 BGB

Zweithaar Mangel oder Kaufreue?

Würzburger Woche an der April BGB

B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben. 1

Bürgerwindenergie in der Praxis

B. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach 286 BGB I. Nichtleistung trotz Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruchs

Inhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts

Hypothek und Grundschuld: Fragen und Fälle

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung:

Brennpunkt Immobiliarsachenrecht: in der Praxis. MLaw Christoph Bundi Rechtsanwalt

Leistungsstörungen II

I. Keine persönliche Haftung

Wirtschaft und Recht (WSG-W) Grundwissen Jahrgangsstufe 8

Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei

DAS DARF SILOMAIS KOSTEN

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Transkript:

HLBS Vortragsveranstaltung 4. März 2010 Verträge zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien Assessor Hans-Heinrich von Maydell

Einführung 1. Reine Flächennutzungsverträge bei fast vollständiger Flächennutzung z.b. FreiflächenPV ldw. Nutzung daneben möglich z.b. WKA, Biogasanlage 2. Rohstofflieferungsverträge z.b. Mais ab Halm, Maissilage Verträge des Landwirts/Eigentümers, der selbst keine Anlagen betreiben will 2

Gliederung 1. Flächennutzungsverträge Rechtlicher Charakter Unsicherheiten bei Vertragsschluss Wichtige Regelungen 2. Rohstofflieferverträge Allg. Anforderungen Interessen der Parteien Mögliche Leistungen Nicht-/Schlechtleistung Verschiedene Vertragsgestaltungen 3

1. Flächennutzungsverträge Pachtähnliches Dauerschuldverhältnis (Laufzeit 20-30 Jahre) zur Sicherung der Nutzungsfläche mit bereits langfristiger einseitiger Bindung des Eigentümers und zahlreichen bei Vertragsschluss bestehenden Unsicherheiten zunächst nur Chance auf lukrativen Ertrag! 4

Flächennutzungsverträge: Unsicherheiten bei Vertragsschluss Tatsächliche Realisierung (Planungsabhängigkeit) Anlagengröße/-Anzahl Konkreter Standort (insbes. WKA) Spätere Vertragspartner/Betreiber (freie Übertragbarkeit) Bei Vorvertrag fehlen oft wichtige Regelungen wie Nutzungsentgelt, Rückbau etc. Unsicher, ob jemals Geld fließt! 5

Flächennutzungsverträge: Wichtige Regelungen Nutzungsentgelt (Höhe, Verteilung bei mehreren Eigentümern) GB-Sicherung idr durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit Rückbau bei Vertragsende (Umfang, Sicherheit) zahlreiche Regelungen werden von Banken vorgegeben (Dienstbarkeiten, freie Übertragbarkeit, Eintrittsrechte) 6

Flächennutzungsverträge: Nutzungsentgelt Maßstab: idr Prozentsatz der Einspeisevergütung (etwa 4-6 %) Garantierte Mindestvergütung empfehlenswert bei Windparks: Verteilungsschlüssel festlegen (z.b. 80/20%) Zuwegungen, Kabel, Ausgleichsflächen gesondert vergüten Fälligkeitszeitpunkt festlegen Einsichtsrechte in Abrechnungsunterlagen vorsehen 7

Flächennutzungsverträge: Grundbuchliche Sicherung Erstrangige Dienstbarkeit wird gefordert Vereinbarkeit mit bestehenden Eintragungen? Abvermessung und Schaffung eines eigenen Grundstücks? Kosten für Abvermessung und Pfandfreistellung? Keine Bewilligung vor Baugenehmigung Löschung bei Vertragsbeendigung vorsehen 8

Flächennutzungsverträge: Rückbau Vollständigen Rückbau aller eingebrachten Gegenstände incl. Fundamente, Kabel etc. fordern Ausreichende sofortige Sicherheitsleistung verlangen Empfehlung LWK: ca. 3% der Investionskosten Regelmäßige Überprüfung, ob Sicherheit ausreichend ist Anrechnung von anderweitigen Sicherheiten? 9

2. Rohstofflieferverträge: Allgemeine Anforderungen Interessengerechte Regelungen für beide Parteien, d.h. ausgewogene Verteilung der Risiken Eindeutige Darstellung der geschuldeten Leistungen Vertrag muss in der Krise bestehen Abweichung von BGB-Vertragsregelungen sinnvoll? 10

Rohstofflieferverträge Interessen der Parteien Erzeuger: - Sichere Vergütung (Markt bildet sich erst) - Risikominimierung (Ernte-/Qualitätsrisiko) - Gewinnerzielung (aus der Flächenbewirtschaftung) - geringer Aufwand - Anpassungsmöglichkeiten (Preisänderung) Betreiber: - Langfristige Planungssicherheit - Mengensicherheit - Qualitätssicherheit - Gewinnerzielung (aus Energieerzeugung) - Anpassungsmöglichkeiten (z.b Sortenwahl) 11

Mögliche Leistungen des Erzeugers (z.b. Mais) Anbau Ernte Transport zum Silo (Verpachtung von Flächen für Silo) Silieren Transport zur Anlage = Lieferung von Maissilage 12

Maßstab für Gegenleistung des Betreibers (Entgelt) je ha Anbaufläche je Tonne Erntegut aufgeschlüsselt nach Anteil TS mit Zu-/Abschlägen bei Abweichungen anteilig nach Stromeinspeiseergebnis (wie bei WKA) weitere Modelle denkbar 13

Nichterfüllung der Leistungspflicht BGB: Leistungspflicht bleibt bestehen, solange Leistung nicht unmöglich Also: Bei Unmöglichkeit erlischt die Leistungspflicht Unmöglichkeit auch bei Unzumutbarkeit, 275 II Anspruch auf Gegenleistung (Zahlung) erlischt auch, 326 Schadensersatz bei Verschulden, 280 Im Regelfall Leistungspflicht (Ersatzlieferung) Abweichende Regelung im Vertrag? Risiko durch Versicherung abdecken 14

Schlechterfüllung bei Kauf-/Werkvertrag, 437, 634 BGB Vorrangig Nacherfüllung/Ersatzlieferung, soweit nicht unverhältnismäßig Rücktritt vom Vertrag Minderung des Kaufpreises Schadensersatz bei Verschulden - 281 BGB zu hohes Risiko für Landwirt? abweichende Regelung notwendig? 15

Reiner Anbauvertrag Leistung des Erzeugers = Anbau auf bestimmter Fläche Aberntung/Transport durch Lohnunternehmer o.ä Entgelt in Euro je Tonne Erntegut besser als je ha (Ansporn für Erzeuger! Ernte-und Vergütungsrisiko liegt bei ihm) Keine Haftung des Erzeugers für erwartete Erntemenge und Qualität, weil nur Anbau geschuldet (aber: SE bei Verschulden) Mengenrisiko idr bei Betreiber 16

Reiner Anbauvertrag wichtige Regelungen Laufzeit Bei langer Laufzeit Wertsicherungs-/Preisgleitklausel Rechtzeitige Festlegung der anzubauenden Sorte Erntezeitpunkt Zahlungskonditionen (Fälligkeit, Zahlungsweg o.ä.) Wiegen für Entgeltermittlung (Ort, Beleg) Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung Kündigungsrecht bei Zahlungsverzug 17

Vertrag über Anbau und Abnahme von Silomais Leistung des Erzeugers: Anbau, Ernte, Transport zum Silo,Silieren (= voraussichtliche Menge Maissilage) Transport zur Anlage, Wiegen, TS-Analyse durch bzw. auf Kosten des Betreibers Entgelt zb in Euro je Tonne Maissilage nach TS-Anteil Haftung des Erzeugers für erwartete Silagemenge und Qualität nach BGB 18

Alternative: Pachtvertrag Sichere und steigende Pachtpreise Anpassung nur in Bezug auf Pachtmarkt notwendig Langfristige Planungssicherheit für beide Seiten Mengen- und Qualitätsrisiko bei Betreiber Arbeiten durch Lohnunternehmer o.ä. GAP-ZA bei Pächter/Betreiber Aber: uu emotionales Problem bei Landwirt/Eigentümer 19

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20