Geförderte Altersvorsorge



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Transkript:

Geförderte Altersvorsorge, Jörg Berger, 15.05.2008

Der Weg zur geförderte Altersvorsorge Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen; Mitglied der Rürup-Kommissionen: Altersvorsorge "Diejenigen, die heute schon älter als 60 Jahre sind, haben kein Problem - für die ändert sich nichts! Alle, die wie ich zwischen 35 und 60 Jahre sind, haben auch kein Problem. Sie sind das Problem!! Diejenigen, die jünger als 35 sind, haben allerdings wirklich ein Problem - nämlich uns!, Jörg Berger, 15.05.2008

Der Weg zur geförderte Altersvorsorge Die Alterspyramide 2Wlki 2. Weltkrieg Sit Seit ca. 30Jh Jahren rückläufige Geburtenzahlen, Jörg Berger, 15.05.2008

Der Weg zur geförderte Altersvorsorge Der Alterskebap Problem: Es gibt viele Rentenempfänger und wenige Beitragszahler 2 Möglichkeiten: Beiträge erhöhen oder Renten senken. Sicher ist: wer länger lebt, muß länger arbeiten, Jörg Berger, 15.05.2008

Der Weg zur geförderte Altersvorsorge Rentenreform 2001 Fördermaßnahmen Zulagenförderung/ Sonderausgabenabzug durch Riester-Rente nach AVmG ( 10a und 79 ff EStG) Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bei Entgeltumwandlung maximiert auf 4% der BBG auch über 2008 hinaus, Jörg Berger, 15.05.2008

Der Weg zur geförderte Altersvorsorge Vom Drei-Säulenmodell......zum Drei-Schichtenmodell 3. Schicht private Zusatzversorgung Gesetzliche Rentenversicherung Betriebliche Altersversorgung Private Vorsorge 2. Schicht kapitalgedeckte Zusatzversorgung 1. Schicht Basisversorgung, Jörg Berger, 15.05.2008

Der Weg zur geförderte Altersvorsorge Drei-Schichtenmodell 3. Schicht private Zusatzversorgung 2. Schicht kapitalgedeckte Zusatzversorgung 1. Schicht Basisversorgung Nicht geförderte Produkte der privaten Altersvorsorge Private zulagengeförderte Altersvorsorge(Riester-Rente) Kapitalgedeckte bav (i.d.r. Pensionskasse / Direktversicherung) Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente, Jörg Berger, 15.05.2008

Geförderte Altersvorsorge - Riester-Förderung - betriebliche Altersvorsorge (bav) über Entgeltumwandlung - Rürup-Förderung - Altersvermögenswirksame Leistung (AVWL), Jörg Berger, 15.05.2008

Geförderte Altersvorsorge - Riester-Förderung - betriebliche Altersvorsorge (bav) über Entgeltumwandlung - Rürup-Förderung - Altersvermögenswirksame Leistung (AVWL), Jörg Berger, 15.05.2008

Riester-Förderung Direkt gefördert werden alle Personen, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen: - Auszubildende - Berufs- und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende - In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer - Mütter und Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit - Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld - In der Rentenversicherung pflichtversicherte Selbständige (z.b. Handwerker, Kurierfahrer, Künstler), Jörg Berger, 15.05.2008

Riester-Förderung Gefördert eö e werden e auch: - Beamte - Pflichtversicherte im Alterssicherungssystem der Landwirte - Geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben - Ehegatten obiger Gruppen, wenn ein Hauptvertrag besteht, Jörg Berger, 15.05.2008

Riester-Förderung Steuerlich geförderte Höchstgrenzen pro Jahr: Ab dem Jahr 2008 = 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen, max. 2.100 Euro, Jörg Berger, 15.05.2008

Riester-Förderung Höhe der jährlichen Förderung: - Grundzulage 154,- Euro - Kinderzulage pro Kind 185,- Euro 300,- Euro - ab Geburtsjahr 2008 jeweils zuzüglich einer evtl. Steuerersparnis, Jörg Berger, 15.05.2008

Riester-Förderung - Auszahlungsphase frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres - Kunde stellt Zulagenantrag gbei seinem Anbieter, seine ist ihm bei der Beantragung behilflich - Hartz-IV-Sicher - nachgelagerte g Besteuerung, Jörg Berger, 15.05.2008

Geförderte Altersvorsorge - Riester-Förderung - betriebliche Altersvorsorge (bav) über Entgeltumwandlung - Rürup-Förderung - Altersvermögenswirksame Leistung (AVWL), Jörg Berger, 15.05.2008

betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung so einfach wie ein VL-Vertrag Arbeitgeber Vereinbarung zur Entgeltumwandlung Arbeitnehmer Beiträge Rechtsanspruch Versorgungsleistung PensionsRente, Jörg Berger, 15.05.2008

betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung 1 bis zu 2.544,00 p.a. 1 steuerfrei und bis 2008 sozialabgabenfrei, Verlängerung vom Bundestag bereits beschlossen Beiträ äge 2 weitere 1.800 p.a. steuerfrei und sozialabgabenpflichtig Lei stung Versteuerung und Verbeitragung im Rentenalter 1) = 4% der BBG im Jahr 2007, Jörg Berger, 15.05.2008

betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung g mit Vorteil des Bruttosparens Staat und Arbeitgeber helfen beim Altersvorsorgesparen 1.200,- Bruttobeitrag p.a. abzüglich 416,32 Steuerersparnis 1.200,00 abzüglich 258,30 Sozialversicherungsersparnis* bleiben 525,38 Nettoaufwand p.a., Jörg Berger, 15.05.2008 30 Jahre alt, ledig, Jahresbruttogehalt 30.000,- Anteiliger Gesamtsozialversicherungssatz des Angestellten 20,35 %

betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung bei monatlicher Zahlungsweise Stkl.: I/0, KK: 13,3% (AG: 6,65%, AN: 7,55%), kirchensteuerpflichtig ohne Entgeltumwandlung g mit Entgeltumwandlung g Bruttoarbeitslohn 2000,00 1.900,00 -Lohnsteuer 260,00 233,16 -Solidarzuschlag 14,29 12,82 -Kirchensteuer 23,40 20,98 -Krankenversicherung AG: 133,00 13300//AN AN: 15100 151,00 AG: 126,35 // AN: 143,4545 -Rentenversicherung 195,00 185,25 -Arbeitslosenversicherung 65,00 61,75 -Pflegeversicherung AG: 17,00 // AN: 22,00 AG: 16,15 // AN: 20,90 Nettolohn 1.269,31 1.221,69 +Kindergeld 0,00 0,00 +Abzug/Zuzahlung 0,00 0,00 Auszahlung 1.269,31 1.221,69 Vom Brutto werden 100,- gespart Brutto=Netto Steuereinsparung von 30,73 Ersparnis Sozialversicherung AG: 20,50 AN: 21,65 Effektiver Nettoaufwand von 47,62 Der Arbeitnehmer spart 100,- und zahlt nur ca. 48,- und der Arbeitgeber spart 20,50 Lohnnebenkosten, Jörg Berger, 15.05.2008

betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung (bav) Vorteile für den Arbeitgeber Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlungen keine Zusatzkosten und nur ein geringer Verwaltungsaufwand Beiträge zur Pensionskasse sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig g Mit dem Angebot der Pensionskasse ist der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt Keine Bilanzberührung, Jörg Berger, 15.05.2008

betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung (bav) Vorteile für die Arbeitnehmer Flexible Beitragszahlung - Die Höhe der Beiträge kann jederzeit der individuellen Situation in Abstimmung mit dem Arbeitgeber geändert werden - Beitragsfreistellung jederzeit möglich Steuerliche Förderung Beitragsgarantie Lebenslange Rente mit Kapitaloption Für jeden Arbeitnehmer das richtige Produkt Auswahl nach Risikoneigung des Arbeitnehmers zwischen Sicherheit, Kombi und Invest möglich., Jörg Berger, 15.05.2008

Geförderte Altersvorsorge - Riester-Förderung - betriebliche Altersvorsorge (bav) als Entgeltumwandlung - Rürup-Förderung - Altersvermögenswirksame Leistung (AVWL), Jörg Berger, 15.05.2008

Rürup-Förderung DieBeiträgezur gesetzlichen Rentenversicherung Rürup-Rente, Rente, - berufsständischen Versorgungswerken (Bsp. Anwalt, Ärzte,Notare ) - und landwirtsch. Alterskassen..., Jörg Berger, 15.05.2008

Rürup-Förderung können seit 2005 bei - Ledigen bis 20.000 Euro - Verheirateten bis 40.000 Euro pro Jahr steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden Folge : Eine echte Ersparnis!!!, Jörg Berger, 15.05.2008

Rürup-Förderung % der Beiträge Steuerfr reiheit in 120 100 80 60 40 20 0 2005 2015 2025 Jahr, Jörg Berger, 15.05.2008

Rürup-Förderung Maximal möglicher Jahresbeitrag zur Rürup-Rente 20.000,- (ledig) / 40.000,- (verheiratet) abzüglich aller Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Versorgungswerken = der maximal möglicher Beitrag für die Rürup-Rente Rente pro Jahr, Jörg Berger, 15.05.2008

Rürup-Förderung Als Altersvorsorgeaufwand absetzbarer Betrag zur Rürup-Rente Rente Gewünschter Jahresbeitrag für die Rürup-Rente X 66 % (in 2008) = abzugsfähiger Betrag für die Rürup-Rente, Jörg Berger, 15.05.2008

Rürup-Förderung Steuerersparnis der Rürup-Rente Abzugsfähiger Betrag für die Rürup-Rente X individueller %- Steuersatz = Steuerersparnis in 2008 durch die Abzugsfähigkeit der Rürup-Rente Rente als Altersvorsorgeaufwendung, Jörg Berger, 15.05.2008

Rürup-Förderung Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung Bei einem Renteneintritt in 2008 werden die Renten mit 56% nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil steigt abhängig vom Jahr des Renteneintritts bis 2020 um jährlich 2% für den jeweiligen Rentenjahrgang, danach um jährlich h 1% bis im Jahr 2040 auf 100%., Jörg Berger, 15.05.2008

Rürup-Förderung Flexibler Rentenbeginn Vorzeitiger Rentenabruf ab dem 60. Lebensjahr Lebenslange garantierte monatliche Rentenzahlung Die Rente wird zusätzlich noch durch die Überschussanteile erhöht Die Leistungen aus der Rürup-Rente sind Hartz IV-sicher. Keine Gesundheitsprüfung erforderlich (Ausnahme: Einschluss einer Zusatzversicherung) Berufsunfähigkeit kann zusätzlich abgesichert werden und ist steuerlich absetzbar, Jörg Berger, 15.05.2008

Rürup-Förderung Die Beiträge können - monatliche in den Rürup-Vertrag eingezahlt werden Die Möglichkeit von Sonderzahlungen besteht jederzeit - als Einmalbetrag angelegt werden, Jörg Berger, 15.05.2008

Geförderte Altersvorsorge - Riester-Förderung - Rürup-Förderung - betriebliche Altersvorsorge (bav) als Entgeltumwandlung - Altersvermögenswirksame Leistung (AVWL), Jörg Berger, 15.05.2008

Altersvermögenswirksame Leistung (AVWL) - In den letzten Jahren vermehrt tarifvertragliche Vereinbarungen zur Altersvorsorge (z.b. Tischler-Rente, hier: Umwandlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Altersvorsorge) - altersvermögenswirksame Leistung bedeutet die Anlage des Arbeitgeberanteils an den vermögenswirksamen Leistungen in Altersvorsorgeprodukten (Riester oder bav) - Metall-, Elektro- und Eisenindustrie: Arbeitgeberzuschuß zur VL nur bei Anlage in Riester oder betriebliche Altersvorsorge, Jörg Berger, 15.05.2008

Altersvermögenswirksame Leistung (AVWL) - Baugewerbe und kom. Öff. Dienst: VL können in Entgeltumwandlung eingebracht werden - Chemie: VL müssen in bav angelegt werden - bei Unternehmen ohne tarifvertragliche Bindung kann der Zuschuß des Arbeitgebers als altersvorsorgewirksame Leistung gezahlt werden, Jörg Berger, 15.05.2008

Altersvermögenswirksame Leistung (AVWL) VL 40 EUR = 87 EUR bav Privat - Vorsorge Über meinen Chef Brutto monatlich: 2.000 Brutto monatlich: 2.000 AG-Anteil VL: + 40 AG-Anteil VL: + 40 Gesamtbrutto: 2.040 Steuern/Sozialabgaben: - 748 Nettolohn: 1.292 Überweisung VL - 40 Auszahlung: 1.252 Einzahlung in private Altersvorsorge: 40 Entgeltumwandlung: - 87 Gesamtbrutto: 1.953 Steuern/Sozialabgaben: - 701 Nettolohn: 1.252 Überweisung VL - 0 Auszahlung: 1.252 Einzahlung in betriebliche Altersvorsorge: 87 Bei gleichem Nettogehalt!!!, Jörg Berger, 15.05.2008

, Jörg Berger, 15.05.2008

Ihr Ansprechpartner p Produktunterstützung Jörg Berger Bahnhofstr. 21-25 63667 Nidda Tel. 06043/ 803 302 Fax 06043/ 803 70 1421 e-mail: joerg.berger@sparkasse- oberhessen.de, Jörg Berger, 15.05.2008

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