BMVIT - IV/IVVS4 (UVP-Verfahren Landverkehr) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail: ivvs4@bmvit.gv.at Internet: www.bmvit.gv.at (Antwort bitte unter Anführung der GZ. an die oben angeführte E-Mail-Adresse) GZ. BMVIT-820.390/0010-IV/IVVS4/2017 DVR:0000175 Wien, am 25. September 2017 ÖBB - Strecken 10102 Wien Salzburg, km 287,201 - km 289,258 und 26101 Steindorf bei Straßwalchen Braunau, km 0,000-km 1,082 Umbau und Gleiszulegung Steindorf bei Straßwalchen - Neumarkt-Köstendorf Umweltverträglichkeitsprüfung und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren gemäß 23b Abs 2 Z1, 24 und 24f UVP-G 2000; Anschlag eines Edikts und Auflage der Einreichunterlagen ab 29. September 2017; Information der bekannten Parteien und sonst zu betrauenden Stellen Mit Antrag vom 30. März 2017 hat die ÖBB-Infrastruktur AG unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen um Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des teilkonzentrierten Genehmigungsverfahrens im vereinfachten Verfahren für das gegenständliche Bauvorhaben angesucht. Unter Anwendung der Bestimmungen der 44a ff. des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) hat die Behörde mit Edikt vom 25. September 2017 nunmehr den Termin für die mündliche Verhandlung sowie die öffentliche Auflage der zusammenfassenden Bewertung kundgemacht, wobei die Veröffentlichung dieses Edikts jeweils in den Salzburger Nachrichten der Salzburg Ausgabe der Kronen Zeitung sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie erfolgt ist. In diesem Edikt hat die Behörde weiters bekannt gegeben, dass die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die zusammenfassende Bewertung während der Auflagefrist bei der Behörde und den Standortgemeinden besteht. Auf das in den Erledigungen an die Standortgemeinden in zweifacher Ausfertigung beiliegende Edikt darf in diesem Zusammenhang hingewiesen werden.
Die Standortgemeinden werden daher ersucht, nachstehende Veranlassung zu treffen: Die gesondert in den nächsten Tagen noch nachweislich zu übermittelnde zusammenfassende Bewertung vom 25. September 2017 samt Beilagen (Teilgutachten Humanmedizin,, 2 Auskünfte gemäß 24d ivm 24c Abs 6 UVP-G) sowie das forsttechnische Rodungsgutachten vom 20. September 2017 spätestens ab Freitag, den 29. September 2017 bis einschließlich Donnerstag, den 19. Oktober 2017 zur öffentlichen Einsicht aufzulegen; Die Standortgemeinden werden weiters ersucht, nachstehende Veranlassung zu treffen: das beigeschlossene Edikt durch Anschlag an der Amtstafel während desselben Zeitraums kundzumachen und sodann ein mit Anschlag- und Abnahmevermerk versehenes Edikt an die Behörde zu retournieren. Ergänzend ist weiters Nachstehendes anzumerken: Gemäß 44b Abs. 2 AVG können sich die Beteiligten von den aufgelegten Unterlagen Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen. Soweit möglich, kann den Beteiligten auf Verlangen die Akteneinsicht in jeder technisch möglichen Form gewährt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die mitgelieferte CD hingewiesen. Erforderlichenfalls hat die Behörde der Gemeinde eine ausreichende Anzahl von Kopien oder Ausdrucken zur Verfügung zu stellen. Unter einem wird die zusammenfassende Bewertung (samt Beilagen) sowie das forsttechnische Rodungsgutachten auch an die gemäß 24e Abs 1 UVP-G genannte Stellen übermittelt. Aufgrund der Datenmenge werden die Adressaten auf die auf der Homepage des bmvit im Internet veröffentlichte digitale Ausgaben (samt Beilagen) verwiesen: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/eisenbahn/verfahren/wiensalzburg/index.html Beilagen: Edikt (nur an die Standortgemeinden je 2-fach) Ergeht an: Standortgemeinden: 1. Marktgemeinde Straßwalchen Mayburgerplatz 1 5204 Straßwalchen vorab per E-Mail an gemeinde@strasswalchen.at und erich.haas@strasswalchen.at 2
2. Gemeinde Köstendorf Kirchenstraße Nr. 5 5203 Köstendorf vorab per E-Mail an: office@koestendorf.atund rupert.wallner@koestendorf.at 3. Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee Hauptstraße 30 5202 Neumarkt am Wallersee vorab per E-Mail an: stadt@neumarkt.at und oberhummer@neumarkt.at mitwirkende Behörden: 4. Salzburger Landesregierung Abteilung 5: Natur- und Umweltschutz, Gewerbe Referat 5/04: Betriebsanlagen vorab per E-Mail an: michael.hoellbacher@salzburg.gv.at als Behörde gem 24 Abs 3 UVP-G 2000 5. Landeshauptmann von Salzburg Abteilung 6: Infrastruktur und Verkehr Referat 6/10 - Verkehrsunternehmen vorab per E-Mail an: verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at und rudolf.prizovsky@salzburg.gv.at als außerhalb des UVP-Verfahrens für Nebenbahnen zuständige Eisenbahnbehörde 6. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Stubenring 1, 1012 Wien als Oberste Forstbehörde vorab per E-Mail an: katharina.kaiser@bmlfuw.gv.at 3
7. Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung Karl-Wurmb-Straße 17 vorab per E-Mail an: bh-sl@salzburg.gv.at und karin.rainer-wenger@salzburg.gv.at als außerhalb des UVP-Verfahrens zuständige Naturschutzbehörde Parteien gemäß 19 UVP-G 2000: 8. Landesumweltanwaltschaft Salzburg Membergerstraße 42 vorab per E-Mail an: office@lua-sbg.at 9. Landeshauptmann von Salzburg Abteilung 7: Wasser Referat 7/03 Allgemeine Wasserwirtschaft 5010 Salzburg vorab per E-Mail an: wasserwirtschaft@salzburg.gv.at, als wasserwirtschaftliches Planungsorgan 10. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Verkehrs-Arbeitsinspektorat Stubenring1 1010 Wien vorab per E-Mail an: Vii11@sozialministerium.at und erich.boden@sozialministerium.at 11. Herrn Herbert Hutticher Tannbergstraße 45 5402 Straßwalchen 12. ÖBB-Infrastruktur AG Geschäftsbereich Neu- und Ausbau Bahnhofstraße 3 4020 Linz per E-Mail an: christian.hoess@oebb.at und marcus.jungwirth@oebb.at 4
mit dem Auftrag die durch die externe UVP-Koordination übermittelten Unterlagen (zusammenfassende Bewertung samt Beilagen, forsttechnisches Rodungsgutachten) bis spätestens zum 28.09.2017 nachweislich an die Standortgemeinden zu übermitteln 13. ÖBB-Infrastruktur AG Praterstern 3 1020 Wien z.g.k. per E-Mail an: andreas.netzer@oebb.at und brigitte.winter@oebb.at sonstige gemäß 24e Abs 1 UVP-G zu betrauende Stellen: 14. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung V/1 Stubenbastei 5 1010 Wien vorab per E-Mail an: abteilung.51@lebensministerium.at 15. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umweltbundesamt GmbH Referat Umweltbewertung Spittelauer Lände 5 1090 Wien vorab per E-Mail an: uvp@umweltbundesamt.at Für den Bundesminister: Mag. Michael Andresek Ihr Sachbearbeiter: Mag. Michael Andresek Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 2219 E-Mail: michael.andresek@bmvit.gv.at 5