Das Strafverfahren im Kanton St.Gallen Einige Grundsatzinfos

Ähnliche Dokumente
Oberstaatsanwaltschaft

1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu:

Just & Partner Rechtsanwälte

Wahre Geschichte Eigentlich kein Witz, aber witzig: Anwaltsgeschichte des Jahres 2003

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts

Strafuntersuchung was tun?

Weiterbildungsveranstaltung AAV 15. November Erste Erfahrungen eidg. StPO Praxis Beschwerdekammer Rechtsmittel in Haftsachen

Keine Verpflichtung, auf Vorladungen der Polizei zu reagieren! Keine Verpflichtung zu erscheinen!

Richtlinie Nr des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend den Anwalt der ersten Stunde (Stand am )

Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO)

Urteil vom 25. September 2012 Strafkammer

«Strafrechtliche Untersuchungen nach einem Arbeitsunfall» Strafrechtliche Untersuchungen nach einem Arbeitsunfall 1/25/2016

Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft Juli Verlängerung Untersuchungshaft. Wiederholungsgefahr

Dolmetschen für Gerichte und Behörden im Strafverfahren bei Anwesenheit der Verteidigung Einige rechtliche Überlegungen

A n k l a g e s c h r i f t

Das Zwischenverfahren StPO. Wiss. Mit. Ines Klein 1

Rechtsmittel im Strafrecht Staatsanwalt Alain Lässer

Vergleichen Sie die beiden Rechtsordnungen, indem Sie die Gemeinsamkeiten herausfinden.

Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend. Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen

Antrag und Beschluss des Staatsanwalts 8 Bern Mittelland vom...

BRENNPUNKT ARZTZEUGNIS

Tatbestände des StGB

Grundlagen der Anwaltstätigkeit. Erfahrungen aus der Anwaltspraxis

Prof. Dr. Michael Jasch

Strafprozessrechtliche Aspekte des Lawinenunfalls. Maria Auckenthaler, Staatsanwaltschaft Innsbruck

Abkürzungsverzeichnis...XIII

Ministère public du canton de Berne. Parquet général

Reglement des Bundesstrafgerichts über die Kosten, Gebühren und Entschädigungen in Bundesstrafverfahren

Leitfaden zur Industrie-Strafrechtsschutz-Versicherung

Oberstaatsanwaltschaft

Beschluss vom 21. Januar 2015 Beschwerdekammer

Das Bankgeheimnis aus aktuellem Anlass. Weiterbildungsveranstaltung des Rechtsagentenverbandes des Kantons St. Gallen vom 28.

Der Arbeitsunfall aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Mag. Veronika Hennrich Staatsanwältin Staatsanwaltschaft Wien

Merkblatt zur Stellung des Opfers im Strafverfahren

Schriftliche Kleine Anfrage

Durchsuchung beim Steuerberater - Dos and Don ts

Strafprozessrecht im Überblick Juniorprofessor Dr. Isfen

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens

Unter Beobachtung. SIGINT 2009 Udo Vetter Fachanwalt für Strafrecht

Anzeige und Strafverfahren bei häuslicher Gewalt. Die wichtigsten Fragen und Antworten

Strafprozessrecht SoS 2006

Das Reformpaket zur Strafprozessordnung Schnellere Verfahren - Besserer Rechtsschutz

R E C H T S A N W Ä L T E P I T Z E L L I N G E R KATSCHKE

Merkblatt Gebühren im Sozialrecht, Strafrecht und Bußgeldsachen

Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen

Sifa-Post Neues zu Sicherheit und Kriminalität 18. Juni 2009

Rechte und Pflichten des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

Strafgesetzbuch (StGB) der USR

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht vom 29. Januar 2013 ( )

Mustertexte zum Strafprozess

Zusammenfassung Strafverteidigung FS 2013

Der Straftatbestand der Geldwäscherei schebekämpfung aus Sicht der Justiz Staatsanwalt Mag. Volkert Sackmann. 165 StGB)

Ausgangslage. Pflege im Spannungsfeld Recht - Wenn der Staatsanwalt. Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens.

685 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

Antrag um Aufnahme ins Übersetzungsverzeichnis der Zuger Behörden und Gerichte

Tag der offenen Tür Managerhaftung im russischen Recht

VL Strafverfahrensrecht SS 2009

R i c h t l i n i e zur Rechtsschutzgewährung für Bedienstete des Magistrats der Stadt Bremerhaven

Staatsanwaltliche Verfügungen und Zusatzanträge in der Assessor-Klausur

B e g r ü n d u n g :

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess.

Vortrag gehalten an der Veranstaltung des Datenschutz-Forums Schweiz vom 21. Juni 2011 in Bern. RA Dr. Omar Abo Youssef

I. Übersicht II. Berufung III. Revision

Gliederung und Programm der Vorlesung und Tutorien

Antrag einer ausländischen Anwältin bzw. eines ausländischen Anwalts auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer

o Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT, damit diese sich im Fall von Serverdurchsuchungen richtig verhält.

Beschluss vom 24. August 2015 Strafkammer

Der Arzt im Fadenkreuz von Staatsanwaltschaft, KV und Patienten

Rechtsschutzhilferichtlinien

Kurzreferat gehalten an der Leuenbergtagung vom 14. Juni 2013

DER STRAFPROZESS. MIT DER RICHTIGEN STRATEGIE ZUM ERFOLG EIN RATGEBER VON RECHTSANWALT TARNEDEN

Ihre Kunden in Handschellen? Unschuld schützt vor Strafe nicht

Datenschutz in der Jugendhilfe

SchiedsamtsZeitung 73. Jahrgang 2002, Heft 6 Online-Archiv Seite Organ des BDS

Inhalt. A) Einleitung 7. I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8. B) Die Hauptverhandlung 9

Bewerbung als Dolmetscher/-in bei Behörden und Gerichten

IM NAMEN DER REPUBLIK

Überblick über das Strafprozessrecht

Mindeststandards für die Weiterbildung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen

Sicherstellung der notwendigen Verteidigung

BARE MÜNZE MAILTIPP OKTOBER 2015 von Langmann & Partner Finanzdienstleistungs GmbH

Leasing: die vermeintlich günstige Alternative 20 Der korrekte Leasingvertrag 21 Wem gehört das geleaste Auto? 22 Vorzeitige Kündigung ist teuer 22

SK-Nr. 2007/96. vom 3. Mai in der Strafsache gegen. A., vertreten durch Fürsprecherin X. wegen falscher Anschuldigung sowie SVG-Widerhandlungen

Vortrag am / AG Strafrecht

Lösungsvorschlag Fall 8

GAB. Versagensgründe. Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist zu versagen, wenn

Seite Vorwort... V Paragraphenverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis...XVIII Literaturverzeichnis... XXI

Strafgesetzbuch. Boschton

ük 1: Register 03 Auskunftsrecht Datenschutz/Amtsgeheimnis Archivierung

Durchsetzung des Patentschutzes

A n k l a g e s c h r i f t

OStA PD Dr. Ralf Peter Anders Universität Hamburg. Die Pflicht zum Schweigen I - Bewährungshelfer/innen:

D e r V e r t e i d i g e r i m S t r a f v e r f a h r e n

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des StHG an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB

Entschädigung nach Art. 41 EMRK: 1.000,- für immateriellen Schaden, 3.500, für Kosten und Auslagen (einstimmig).

Verordnung über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsstrafverfahren

Kanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 4/2006

Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte

Transkript:

Das Strafverfahren im Einige Grundsatzinfos Dolmetscherschulung St.Gallen, Andreas Eigenmann, Staatsanwalt, Kantonales Untersuchungsamt

Übersetzungen im Strafbereich Schweizerische Strafprozessordnung, StPO Die StPO regelt die Verfolgung und Beurteilung von Straftaten im Erwachsenenstrafrecht Aufteilung i.d.r. in polizeiliches Ermittlungsverfahren, Untersuchung der Staatsanwaltschaft und erstinstanzliches Hauptverfahren (Gerichtsverfahren) Schweizerische Jugendstrafprozessordnung, JStPO Die JStPO regelt die Verfolgung und Beurteilung von Straftaten von Jugendlichen zwischen dem 10. und 18. Altersjahr Seite 2

Ermittlungsverfahren / Vorverfahren Polizeiliches Ermittlungsverfahren Die Polizei stellt aufgrund von Anzeigen, Anweisungen der Staatsanwaltschaft oder aufgrund eigener Feststellungen den relevanten Sachverhalt fest Untersuchung durch Staatsanwaltschaft Im Vorverfahren klärt die StA den Sachverhalt tatsächlich und rechtlich so weit ab, dass sie den Fall abschliessen kann Abgeschlossen wird ein Fall durch Anklage beim Gericht, durch Einstellung des Verfahrens oder durch einen Strafbefehl Seite 3

(gerichtliches) Hauptverfahren Wechsel Zuständigkeit Mit Anklageerhebung geht die Zuständigkeit für einen Fall von der Staatsanwaltschaft auf das Gericht über Phasen der Hauptverhandlung allenfalls Vorverhandlung: Klärung organisatorischer Fragen oder Vergleichsverhandlung Klärung von Vor- oder Zwischenfragen: Klärung der Gültigkeit der Anklage, Gültigkeit der Beweise etc. im Beweisverfahren erfolgt die Befragung der beschuldigten Person und ev. weiterer Beteiligter. In den Parteivorträgen (i.d.r. je zweimal) legen Staatsanwaltschaft und Verteidigung (ev. auch Privatkläger) ihre Sicht der Dinge dar Nach der Urteilsberatung folgt das Urteil des Gerichtes Seite 4

Für Sie als Dolmetschende gilt: Falsche Übersetzung (Art. 307 StGB): Wer in einem gerichtlichen Verfahren als ( ) Dolmetscher zur Sache (.) falsch übersetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliche falsche Übersetzung; wenn Sie nicht sicher sind, sollten Sie es sagen. Der Hinweis auf die Folgen wissentlich falscher Übersetzung erfolgt standardmässig bei jeder Einvernahme und bedeutet nicht, dass wir der übersetzenden Person nicht trauen! Seite 5

Für Sie als Dolmetschende gilt: Verletzung Amtsgeheimnis (Art. 320 StGB): Wer ein Geheimnis offenbart, das er in seiner amtlichen oder dienstlichen Stellung wahrgenommen hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Hinweis auf die Folgen der Verletzung des Amtsgeheimnisses erfolgt standardmässig bei jeder Einvernahme und bedeutet nicht, dass wir der übersetzenden Person nicht trauen! Seite 6

Die Befrager (im Vorverfahren) Leitende Staatsanwältin, leitender Staatsanwalt Leitet das Untersuchungsamt, befragt selten Staatsanwältin, Staatsanwalt Führt v.a. grössere Verfahren Sachbearbeiter/in mit staatsanwaltlicher Befugnis (SmsB) Führt Verfahren, wenn es um Freiheitsstrafen bis 3 Monate oder Geldstrafen bis 90 Tagessätze geht Polizeibeamter Führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine Befragung durch Die Regeln sind für alle Befrager gleich Seite 7

Die Befragten Beschuldigte/Beschuldigter Gegen die beschuldigte Person wird ein Strafverfahren geführt; sie ist nicht zur Aussage verpflichtet, darf lügen und kann eine Verteidigung beiziehen Auskunftsperson Hat sich möglicherweise strafbar gemacht; ist deshalb nicht zur Aussage verpflichtet und kann nicht Zeuge sein; Privatkläger werden ebenfalls als Auskunftsperson befragt Zeuge/Zeugin Kann Auskunft über wesentliche Tatsachen geben; ist normalerweise zur Aussage verpflichtet und wird bestraft, wenn er/sie lügt Ausnahme: Angehörige müssen nicht aussagen Seite 8

Ablauf der Einvernahme Bei allen Einvernahmen gleich: Dem Befragten wird gesagt, welche Rechte und allenfalls welche Pflichten er hat Anschliessend wird die eigentliche Einvernahme durchgeführt und fortlaufend übersetzt Dann müssen Sie das Protokoll rückübersetzen Am Schluss unterschreiben alle Beteiligten (der Beschuldigte auf jeder Seite, der StA und Sie am Schluss) Seite 9

spezielle Hinweise bei der Einvernahme des Beschuldigten: Bei der ersten Einvernahme: Mitteilung, dass ein Vorverfahren eingeleitet wurde und welche Straftaten Gegenstand des Verfahrens sind Recht, die Aussage und die Mitwirkung zu verweigern Recht, einen Verteidiger beizuziehen, allenfalls eine amtliche Verteidigung zu beantragen Recht, einen Übersetzer zu verlangen Folgeeinvernahmen: Recht, die Aussage und die Mitwirkung zu verweigern weitere Hinweise je nach Situation Seite 10

spezielle Hinweise bei der Einvernahme des Zeugen: Wahrheitspflicht: Ausschliesslich der Zeuge untersteht der Wahrheitspflicht; bei wissentlich falscher Aussage droht Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe (Art. 307 StGB) Zeugnisverweigerungsrechte: Keine Pflicht, sich selbst zu belasten und bei Opfern in Bezug auf die sexuelle Intimsphäre (Art. 169 StPO) Keine Aussagepflicht gegenüber Ehegatten und gewissen Verwandten (Art. 168 StPO) Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund Amtsgeheimnis (Art. 170 StPO) Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund Berufsgeheimnis (Art. 171 StPO) Quellenschutz für Medienschaffende (Art. 173 StPO) Seite 11

spezielle Hinweise bei der Einvernahme der Auskunftsperson: Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB) Alle Befragten können bestraft werden, wenn sie jemanden vorsätzlich falsch belasten Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB) Alle Befragten können bestraft werden, wenn sie vorsätzlich behaupten, es sei eine Straftat begangen worden, obwohl es nicht stimmt Begünstigung (Art. 305 StGB) Alle Befragten können bestraft werden, wenn sie vorsätzlich mit ihren Aussagen einen Dritten vor der Strafverfolgung schützen Seite 12

Rückübersetzung - Korrekturen Der Beschuldigte darf beim Rückübersetzen alles korrigieren, was er möchte Wenn der Beschuldigte Korrekturen verlangt, sollten Sie es dem StA sagen - auch wenn es nur um Kleinigkeiten geht Kleinere Korrekturen können direkt ins Protokoll geschrieben werden; bei grösseren Anpassungen gibt es i.d.r. einen Nachtrag Seite 13

Spezielle Einvernahmen Festnahmeeröffnung Dem Festgenommen werden die Haftgründe vorgehalten und er kann sich dazu äussern; auch werden ihm seine Rechte erklärt und er wird gefragt, ob Angehörige, Arbeitgeber oder die Vertretung des Heimatlanges orientiert werden sollen. Haftrichterverhandlung Wenn der Festgenommene es verlangt, findet eine Verhandlung vor dem Haftrichter statt. Dieser entscheidet danach, ob und wie lange der Festgenommene in Untersuchungshaft kommt. Seite 14

Spezielle Einvernahmen Konfrontationseinvernahme Hier werden zwei Beschuldigte oder ein Beschuldigter und ein Zeuge einander in einer Befragung gegenüber gestellt und widersprüchliche Aussagen zu klären versucht. Es geht ach darum, dass eine belastende Aussage vor dem Beschuldigten wiederholt wird und dass dieser Fragen an den Zeugen stellen kann. Vergleichsverhandlung Unter bestimmten Voraussetzungen werden zwei Parteien vorgeladen und in einem Gespräch wird versucht, eine Einigung zwischen diesen zu erzielen. Kommt eine Einigung zustande, wird das Strafverfahren eingestellt. Seite 15

Wichtige Begriffe Strafbefehl: Der Strafbefehl ist ein Urteilsvorschlag des Staatsanwaltes. Bis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen oder gemeinnütziger Arbeit bis 720 Stunden ist der Staatsanwalt quasi Richter. Wenn der Beschuldigte keine Einsprache gegen den Entscheid erhebt, wird der Strafbefehl zum Urteil Einstellungsverfügung Der Staatsanwalt stellt das Verfahren von sich aus ein, wenn schon im Untersuchungsverfahren klar ist, dass ein Gericht den Beschuldigten freisprechen würde, weil z.b. überhaupt kein Delikt vorliegt oder die Täterschaft nicht bewiesen werden konnte Seite 16

Wichtige Begriffe Anklage / Urteil Bei Fällen, die über das Strafmass des Strafbefehls hinausgehen (oder die nicht zu einer Einstellung des Verfahrens führen) erhebt der Staatsanwalt Anklage Dass Gericht führt dann die Hauptverhandlung durch und fällt einen Entscheid Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Anklage im abgekürzten Verfahren erfolgen. Dann legt die Staatsanwaltschaft mit dem (verteidigten) Beschuldigten das Strafmass bereits während der Untersuchung fest; das Gericht hat dieses dann noch zu bestätigen Seite 17

Wichtige Begriffe Freiheitsstrafe: Ist unbedingt (muss abgesessen werden), wenn sie über drei Jahren dauert Ist bedingt (verbunden mit einer Probezeit) bis zu zwei Jahren möglich Kann zwischen 1 und 3 Jahren teilbedingt sein, d.h. ein Teil muss abgesessen werden, der andere Teil nicht Seite 18

Wichtige Begriffe Geldstrafe Zuerst wird die Zahl der Tagessätze nach Verschulden bestimmt (z.b.: Verkauf eines Kokainkügeli gibt 30 Tagessätze) Dann wird die Höhe des einzelnen Tagessatzes nach Einkommen festgelegt Die Kombination (Anzahl Tagessätze mal Höhe des einzelnen Tagessatzes) ergibt dann die eigentliche Geldstrafe Die Geldstrafe kann bedingt sein (sie muss dann nicht bezahlt werden, wenn der Verurteilte sich bewährt) Busse Fixer Betrag nach Verschulden und Einkommen bei Übertretungen (geringfügigen Delikten) Ist immer unbedingt, muss also immer bezahlt werden Seite 19

Wichtige Begriffe Kosten Der Aufwand für die Untersuchung, bestehend aus der Gebühr (pauschal für die Untersuchung) und den Barauslagen (tatsächliche Kosten, z.b. für Haft, Begutachtung) stellt die Untersuchungskosten dar Die Kosten müssen vom Verurteilten bezahlt werden; bei einem Freispruch bezahlt der Staat die Kosten Dolmetscherkosten zahlt immer der Staat (auch bei einer Verurteilung) Seite 20

Wichtige Begriffe Zivilforderung Der Geschädigte kann seinen Schaden (und allenfalls eine Genugtuung) geltend machen, der StA (im Strafbefehl) oder der Richter (im Urteil) kann darüber entscheiden, ob der Verurteilte zahlen muss Beschlagnahme Der StA behält die sichergestellten Gegenstände vorläufig; mit der Schlussverfügung wird definitiv über das Schicksal der Gegenstände entschieden Einziehung Wenn ein beschlagnahmter Gegenstand in der Schlussverfügung eingezogen wird, heisst das, dass der Beschuldigte ihn definitiv nicht mehr erhält Seite 21