Informations mail Polizeipräsidium Münster Direktion Verkehr Verkehrsunfallprävention 4. November 2015 Nr. 74 TOP AKTUELL -- Ruhezeiten für Lkw-Fahrer heute im bundestag Nr. 567 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen Mi., 04. November 2015, Redaktionsschluss: 09.48 Uhr Petitionsausschuss/Ausschuss Bei umgerechnet knapp 400 Euro im Monat bin ich in der Regel immer für mindestens drei Wochen von zu Hause weg. Da bin ich froh, wenn ich in meiner Koje schlafen kann das ist für mich ein wenig wie zu Hause. Wladimir Petchow, (43 J.) Irkutsk 4. November 2015, A 1 Raststätte Münsterland-Ost) Berlin: (hib/hau) Der Petitionsausschuss will verhindern, dass Berufskraftfahrer ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten in ihrem Lkw verbringen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine öffentliche Petition sowie drei weitere Petitionen mit der Forderung nach einer bußgeldbewährten Verbotsregelung für oben genanntes Verhalten mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu überweisen, den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
In der öffentlichen Petition wird das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug als "sozialer Missstand" bezeichnet, der abgeschafft werden müsse. Im Fahrpersonalgesetz (FPersG) fehlten bislang jedoch entsprechende Bußgeldandrohungen, wird kritisiert. Zugleich verweisen die Petenten darauf, dass dieses Ruheverhalten zu Wettbewerbsverzerrungen im Güterverkehr führe. Vor allem osteuropäische Logistikfirmen ließen ihre Fahrer "wochen- und monatelang im Fahrzeug". Aus Sicht der Petenten ist es auch unter sozialen Gesichtspunkten "unerträglich, zuzusehen, wie Menschen, getrennt von ihren Familien, über einen so langen Zeitraum im engen Führerhaus eines Lkw leben". In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss fest, dass Kabotage - also das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen - als Möglichkeit zur Reduzierung von Leerfahrten im Anschluss an grenzüberschreitenden Beförderungen angesehen werde. Der Ausschuss gelangt zudem zu der Einschätzung, dass die europäischen Regelungen zur Kabotage - konkret der Artikel 8 Absatz 8 der entsprechenden EU-Verordnung - kein konkretes Verbot für die Fahrer enthält, sich während der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug aufzuhalten. Das verstehe ich nicht. Wo soll ich denn schlafen? Wladimir Petchow, (43 J.) Irkutsk 4. November 2015, A 1 Raststätte Münsterland-Ost) Der Petitionsausschuss sieht angesichts dessen Handlungsbedarf. Ein regelmäßiges Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug sei für die Fahrer nicht zumutbar, "selbst wenn im Fahrzeug geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind", heißt es in der Vorlage. Nach Meinung der Abgeordneten steht auch die genannte EU- Verordnung einem nationalen, bußgeldbewährten Verbot nicht entgegen. Frankreich und Belgien, so heißt es weiter, hätten schon derartige Regelungen. Insofern sei es zu begrüßen, dass die Bundesregierung eine Neuregelung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeitregelung im Rahmen des FPersG anstrebe. Eine nationalen Regelung, so urteilt der Ausschuss, sei vor allem dann zu befürworten, wenn das Zustandekommen einer europäische Regelung zu viel Zeit beanspruchen würde.
Haben Sie alles im Blick? Durch Dunkelheit, Nebel, Regen, Glatteis und Schnee können im Herbst und Winter auf den Straßen kritische Situationen entstehen. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht: Fahren Sie besonders aufmerksam und lassen sich nicht ablenken. Drosseln Sie ihr Tempo, halten Sie ausreichend Abstand und seien Sie ständig bremsbereit. Fahren Sie im Nebel auf keinen Fall mit Fernlicht, denn die feinen Wassertröpfchen reflektieren das Licht und verschlechtern dadurch nochmals die Sicht. Bei Frost: Kratzen Sie alle vereisten Scheiben vor Fahrtantritt frei. Fahren Sie nicht mit beschlagenen Scheiben los. Prüfen Sie rechtzeitig den Frostschutzgehalt von Kühl- und Scheibenwaschwasser. Achtung Fußgänger: Fußgänger werden oft nicht rechtzeitig gesehen und Kraftfahrzeugführer werden von Fußgängern häufig erst gefährlich spät wahrgenommen. Unsere Reaktionszeiten steigen bei Dunkelheit an, durch schlechte Witterung verlängert sich der Anhalteweg zusätzlich. Vorausschauende Fahrweise und angepasste Geschwindigkeit schaffen einen Sicherheitspuffer und können Leben retten. Lichtfahrer sind sichtbarer! Fahren Sie auch am Tag mit Licht. Gerade in der dunklen Jahreszeit lohnt sich der Griff zum Lichtschalter Sie machen eher auf sich aufmerksam Sehr schnell fahrende Fahrzeuge werden früher gesehen Sie oder andere können die Fahrgeschwindigkeit besser einschätzen
Telefonieren mit Headset in Frankreich verboten Das Telefonieren mit einem Headset ist in Frankreich seit Juli verboten. Ebenfalls das Benutzen von Kopfhörern oder anderen am Ohr getragenen Apparaturen fällt unter dieses Verbot. Eine Zuwiderhandlung kostet 135 Euro. Quelle: Soffal-News v. 10/15 Informationsquelle Das Bundesamt für Güterverkehr bietet auf seiner Internetseite eine Möglichkeit an, weitgehende Informationen über Speditionen und die Verantwortlichen in den Betrieben zu erhalten. Link: https://www.bag.bund.de/de/navigation/verkehrsunternehmensdatei/unternehmenssuchesuche_node.html Winterreifen- und Schneekettenpflicht in Österreich Der Winter steht vor der Tür und wir möchten über die Winterreifen- und Schneekettenpflicht in Österreich informieren. Ein Informationsblatt hierzu ist dieser Informations-Mail angehängt. In Österreich ist der Fahrer immer mitverantwortlich er hat Schneeketten mitzuführen und der Lkw >3,5 Tonnen muss mit M+S Reifen ausgerüstet sein bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen werden Zwangsmaßnahmen (Untersagung der Weiterfahrt) angewandt. Dies gilt auch, wenn im weiteren Verlauf seiner Route winterliche Verhältnisse auftreten. Mindestprofiltiefe der Reifen: Normale Reifen Fahrzeuge bis 3,5 t: 1,6 mm Fahrzeuge über 3,5 t: 2 mm Winterreifen Fahrzeuge bis 3,5 t: 4 mm (Radial) Fahrzeuge über 3,5 t: 5 mm (Radial)
11. November --- Rückstau auf der A 5 an den Grenzübergängen nach Frankreich Die Freiburger Verkehrspolizeidirektion hat anlässlich der Rückstau- und Parkraumproblematik auf der Autobahn A 5 an den Grenzübergängen nach Frankreich bei Neuenburg und Weil an französischen Feiertagen wegen des dortigen Lkw-Fahrverbotes am 11. November einen Flyer für die Lkw-Fahrer, Disponenten und Spediteure entworfen. Der Flyer ist dieser Informations-Mail angehängt. Haftungsausschluss Die Herausgeber der I-mail haben diese mit großer Sorgfalt erstellt. Alle Inhalte sind zur allgemeinen Information bestimmt und stellen keine geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratungsdienstleistung dar. Das Polizeipräsidium Münster und damit auch die Herausgeber von I-mail übernehmen keine Gewähr und haften auch nicht für etwaige Schäden materieller oder ideeller Art, die durch Nutzung der Informationen verursacht werden. Für die Inhalte von verlinkten Internetseiten sind die Herausgeber nicht verantwortlich. Für die Angebote Dritter wird keine Haftung übernommen. Etwaige Rückfragen oder Anregungen sind an die unten angegebene E-Mail-Adresse zu senden.