SAC. Lindenberg. Tourenreglement

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Transkript:

SAC Lindenberg Tourenreglement

I. Organisation Bezeichnung Art. 1 Der Begriff Touren steht hier stellvertretend für sämtliche Veranstaltungen mit sportlichem Charakter, wie Berg-, Kletter- und Skitouren, Bergwanderungen, Kurse, Trainings, Wettkämpfe, Exkursionen usw. Bezeichnungen wie Leiter, Teilnehmer, Kassier sind geschlechtsneutral gemeint. Alle Funktionen stehen Frauen und Männern offen. Geltungsbereich Art. 2 Das Tourenreglement gilt für das Touren- und Kurswesen der gesamten Sektion. Für die Jugend gilt das Reglement, sofern es sich nicht um einen J+S-Anlass handelt. Tourenprogramm Art. 3 Der Tourenchef erstellt in Zusammenarbeit mit der Tourenkommission das Tourenprogramm. Die Koordination der Tourenprogramme der einzelnen Bereiche obliegt dem Tourenchef. Die Sektionsmitglieder können Wünsche und Vorschläge zum neuen Programm unterbreiten. Diese sind jedoch unverbindlich. Das Tourenprogramm ist dem Vorstand zur Genehmigung vorzulegen. Bei Führertouren oder Tourenwochen muss das Detailprogramm min. 2 Monate vor der Tour für die Interessenten mit Angaben der Kosten zur Verfügung stehen. Anforderungen Art. 4 Das Tourenprogramm soll die Wünsche und Leistungsfähigkeiten möglichst vieler Mitglieder berücksichtigen. Die Schwierigkeitsbezeichnungen entsprechen den gebräuchlichen Abkürzungen, welche in den SAC- Clubführern angewendet werden. Durchführung Art. 5 Der Tourenleiter muss eine Veranstaltung nicht durchführen, sofern sich nicht wenigstens drei Personen angemeldet haben oder Witterungsverhältnisse oder Gefahrensituation es nicht zulassen. Die Touren sollen nach Möglichkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden II. Kosten- und Spesenentschädigung Siehe Anhang wird vom Vorstand festgelegt. Seite 2

III: Aufgaben des Tourenleiters Verantwortung Art. 6 Der Tourenleiter ist für die sorgfältige Planung und zweckmässige Durchführung sowie fristgerechte Berichterstattung an den Tourenchef verantwortlich. Programm- Art. 7 änderung Der Tourenleiter entscheidet, ob eine Tour abgeändert oder verschoben wird. Kann unterwegs aus bestimmten Gründen die vorgesehene Tour nicht durchgeführt werden und ändert der Tourenleiter das Programm, so sind Anforderungen und Schwierigkeiten den Teilnehmern anzupassen. Ist ein Leiter verhindert, so hat er wenn möglich einen Ersatzleiter zu suchen und in jedem Fall den Tourenchef zu benachrichtigen. Teilnehmerzahl Art. 8 Der Tourenleiter setzt die Anzahl der Teilnehmer fest und erstellt eine Teilnehmerliste. Er hat als Verantwortlicher die Kompetenz, Interessenten zurückzuweisen, die nach seiner Beurteilung den gestellten Anforderungen nicht genügen. Berichterstattung Art. 9 Der Tourenleiter hat den Tourenchef bei besonderen Vorkommnissen zu informieren. Bei einem Haftpflichtunfall ist am nächsten Arbeitstag die Geschäftsstelle des SAC zu benachrichtigen und ein Formular zu Handen der Haftpflichtversicherung für Tourenleiter auszufüllen. Aus- und Art. 10 Weiterbildung In der Regel haben Tourenleiter eine Aus- und Weiterbildung, die den Richtlinien des SAC entspricht, zu absolvieren. Neue Tourenleiter besuchen einen Kandidaten- und einen Ausbildungskurs, welcher im Ausbildungsprogramm des SAC angeboten wird. In Ergänzung der SAC- Richtlinien erwartet der Vorstand, dass jeder Tourenleiter alle drei Jahre einen Weiterbildungskurs besucht. Für die Terminbekanntmachung und die Teilnehmerkontrolle ist der Tourenchef verantwortlich. Die Kurskosten sind gem. Kapitel II. Kosten und Spesenentschädigung, geregelt. Haftpflicht- Art. 11 Versicherung Touren- und Kursleiter sind durch den SAC zentral für die gesetzliche Haftpflicht gegenüber den Teilnehmern versichert. Seite 3

IV. Rechte und Pflichten der Teilnehmer Teilnahme Art. 12 Jedes Mitglied hat grundsätzlich das Recht, an den Sektionstouren teilzunehmen, sofern es die Voraussetzungen in technischer, körperlicher und sozialer Hinsicht erfüllt. Ein uneingeschränktes Recht auf Teilnahme besteht nicht. Gäste können unter den gleichen Bedingungen zugelassen werden. Bei begrenzter Teilnehmerzahl haben Sektionsmitglieder den Vorrang. Im übrigen entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen über die Teilnahme. Auskünfte Art. 13 Interessenten, die dem Tourenleiter nicht oder nur wenig bekannt sind, haben diesem bei der Anmeldung Auskunft über ihre Tourenerfahrungen zu geben. Anordnungen Art. 14 Die Teilnehmer haben den Anordnungen des Tourenleiters unbedingt Folge zu leisten. Bei Ski- Snowboard- und Schneeschuh-Touren ist das Tragen von Verschüttetensuchgeräten (LVS) obligatorisch. Abmeldungen Art. 15 Ist ein Angemeldeter verhindert, so hat er sich sofort abzumelden. Dem Tourenleiter soll wenn möglich noch Zeit bleiben, allfällige weitere Interessenten zu berücksichtigen. Bereits aufgelaufene Kosten sind vom Abgemeldeten zu bezahlen. Unfallversicherung Art. 16 Die Teilnahme an einer Sektionstour erfolgt auf eigenes Risiko. Eine zivilrechtliche Haftung kann gegenüber der Sektion und ihren Tourenleitern nicht geltend gemacht werden. Seitens der Sektion besteht kein Unfallversicherungsschutz. Jeder Teilnehmer hat selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. V. Schlussbestimmung Inkrafttreten Art. 17 Dieses Reglement wurde an der Generalversammlung vom 7. Januar 2005 genehmigt. Wohlen, 6. Oktober 2004 SAC Sektion Lindenberg Der Präsident Die Tourenchefin Josef Burkart Hilde Huwiler Seite 4

Anhang zum Tourenreglement Seite 5

II. Kosten- und Spesenentschädigung Bezeichnung Teilnehmer SAC Mitglieder Tourenleiter J+S Leiter Bergführer Bewilligung durch: Touren Fr. 200.--/Tag zl Sekt. Rest zl TN TC / TK Spesen 100% zl TN 100% zl TN Ausbildung zum TL / JS-Leiter (1 Woche) Kurskosten (ohne Nothelferkurs) J+S 100% zl Sekt SAC 100% zl Sekt J+S Coach TC / TK Spesen Aus-, Weiterbildungskurse durch Bergf. oder CC (Lawinen-, Kletter-, Wander-, Schneeschuhkurs) Kurskosten 100% zl TN J+S 100% zl Sekt SAC 100% zl Sekt J+S Coach TC / TK Spesen Aus-, Weiterbildungskurse durch TL ( Lawinen-, Kletter-, Wander-, Schneeschuhkurs) Kurskosten 100% zl TN TC / TK Spesen 100% zl TN Autofahrkosten (der TL bestimmt die Autofahrer) Kosten pro TN = Anzahl Auto x km x Fr. -.50 Anzahl Teilnehmer Bemerkungen: - Alle diese Ansätze können jährlich durch den Vorstand geändert werden. - Der Tourenleiter kann eine Vorauszahlung vor der Tour verlangen. zl = zu Lasten TN = Teilnehmer / SAC Mitglieder TL = Tourenleiter (mit gültigem SAC Leiterausweis oder welche durch die TK bezeichneten Personen) Sekt = Sektion Bergf. = Bergführer TC = Tourenchef TK = Tourenkommission CC = SAC - Central Comite = für geleistete Arbeit Spesen = Reisespesen für Auto, Zug, Postauto; Bergbahnen, Seilbahnen, Hüttentaxen und Halbpension Auslagen für die Organisation wie Telefon, Porti, etc. Januar 2008