Landschaftsverband Rheinland Dafür stehen wir! LVR-Verwaltungsvorstand: Dirk Lewandrowski, Prof. Angela Faber, Lorenz Bahr, Detlef Althoff, Renate Hötte, Martina Wenzel-Jankowski, Milena Karabaic, Ulrike Lubek, Reiner Limbach (v.l.n.r.) LVR-Leitbild und Ziele 2016 2021 System der Steuerungsprozesse LVR-Aktionsplan UN-BRK
LVR-Leitbild LVR-Ziele 1. Die Menschen im Rheinland erleben die Leistungen des LVR als wertvoll und unverzichtbar. 2. Solidarität, Toleranz und Humanität sind für den LVR die bestimmenden Werte. Er handelt in sozialer Verantwortung und tritt jeder Art von Diskriminierung entgegen. 3. Er sieht sich der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit verpflichtet. 4. Die rheinischen Städte und Kreise, die StädteRegion Aachen und die kommunalen Spitzenverbände ebenso wie das Land NRW schätzen ihren kommunalen Dienstleister LVR als kreativen, innovativen und effizienten Partner auf Augenhöhe. 6. Der LVR steht für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Benachteiligungen am Leben in unserer Gesellschaft und unterstützt aktiv die Umsetzung der UN-BRK. 7. Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Selbstvertretungsorganisationen ist für den LVR unverzichtbar. 8. Aufgrund seiner historischen Verantwortung sieht sich der LVR in einer besonderen Verpflichtung, seine Geschichte und die des Rheinischen Provinzialverbandes angemessen aufzuarbeiten. 9. Der LVR gestaltet, profiliert und bewahrt das kulturelle Erbe des Rheinlandes und macht es für die Menschen mit vielfältigen Angeboten zugänglich und erfahrbar. Um dauerhaft Qualität für Menschen zu erbringen, ist es wichtig, verschiedene Blickrichtungen/Perspektiven einzunehmen: 1 Kundinnen und Kunden / Bürgerinnen und Bürger 5. Rheinlandweit präsent, institutionell wie fachlich gut vernetzt, ist der LVR als selbstverständlicher Teil des öffentlichen Lebens akzeptiert. Oberhausen Duisburg Mülheim an der Ruhr Wuppertal Solingen Remscheid Leverkusen 10. Mit seinen spezifischen Angeboten garantiert er insbesondere psychisch erkrankten Menschen bedürfnisorientierte und qualitativ hochwertige Leistungen. 11. Der LVR unterstützt als Schulträger die bestmögliche individuelle Schulbildung für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf. 12. Mit seinem Landesjugendamt setzt sich der LVR für die Interessen aller Kinder und Jugendlichen im Rheinland ein und sichert diese nachhaltig. Er unterstützt die örtliche Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich darin, ihre Aufgaben im Sinne der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien wahrzunehmen. 1. Das kulturelle Erbe des Rheinlandes ist weiter erschlossen und wird zunehmend genutzt. 2. Inklusive Vermittlungsangebote im Bereich Kultur und Umwelt sind systematisch gesteigert. 3. Der LVR unterstützt die inklusive Förderung, Erziehung und Bildung in der Kindertagesbetreuung und in der Jugendarbeit. 4. Die Entwicklung zu einem inklusiven Bildungssystem wird nachhaltig mitgestaltet. Dabei ist die Qualität der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf sichergestellt. 5. Der LVR fördert nachhaltig die inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Wohnen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit. 6. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen oder Benachteiligungen sind personenzentriert gestaltet. 7. Die Behandlungsangebote der LVR-Kliniken sind bedürfnisorientiert und gemeindeintegriert ausgebaut. 8. Die Stärkung eigener Fähigkeiten und Kompetenzen und die Wahrung der Autonomie stehen bei allen Behandlungs-, Betreuungs- und Beratungsangeboten im Vordergrund. 9. Digitale Kommunikations- und Informationsangebote sind barrierefrei entwickelt und finden Akzeptanz.
3 Prozesse und Organisation 1. Die Dienstleistungsprozesse des LVR sind auf die Bedürfnisse und Perspektiven seiner Kundinnen und Kunden optimal ausgerichtet. Dabei verstetigt er professionelle Organisation und IT-Unterstützung. 2. Der LVR ist ein kreativer Dienstleister, der durch Modellprojekte Impulse gibt und Innovationen fördert. 2 Finanzen und Ressourcen 1. Auf der Grundlage des nachhaltigen Konsolidierungsplans erfolgt fortlaufend Aufgabenkritik und Standardüberprüfung in der Gesamtverantwortung des Verwaltungsvorstands. 2. Kosten, Ertrags und Effizienz Ziele sind sowohl in den Querschnittsdezernaten als auch in den Fachdezernaten und Einrichtungen klar definiert und vereinbart. 3. Alle Dienstleistungsbeziehungen innerhalb des LVR und seiner Betriebe werden regelmäßig im Hinblick auf Effektivität, Effizienz und Zweckmäßigkeit mit geeigneten Instrumenten und Kriterien bewertet. 3. Die Governance-Struktur ist im Rahmen klarer Verantwortlichkeiten so koordiniert, dass die Aufgabenerfüllung bestmöglich gesichert ist. Ein ziel- bzw. ergebnisorientiertes Steuerungssystem ist dafür wesentlich.
4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Entwicklung 1. Gegenseitige Wertschätzung und Respekt prägen hierarchieunabhängig die Zusammenarbeit beim LVR. 2. Der LVR beschäftigt zur Erbringung seiner Dienstleistungen gut qualifiziertes und ausreichend Personal und bildet in vielen Berufsfeldern aus. 3. Der LVR baut als ein Modul seines strategischen Personalmanagements ein einheitliches Personalreporting auf, um für alle Aufgabenfelder den Personalbedarf frühzeitig erkennen und damit die Qualität seiner Dienstleistungen sichern zu können. 4. Der LVR nutzt Transferprozesse zur Weitergabe des erworbenen Wissens und stellt damit auch sicher, dass das Fachwissen der ausscheidenden Mitarbeitenden für nachfolgendes Personal erhalten wird. 5. Der LVR bietet aufgaben- und anforderungsgerechte Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Entwicklung. Die Angebote der Fort- und Weiterbildung werden regelmäßig überprüft und angepasst. 6. Berufliche und persönliche Interessen und Bedürfnisse der Mitarbeitenden werden im Berufsalltag angemessen berücksichtigt. 7. Der LVR fördert die Bewusstseinsbildung seiner Mitarbeitenden bezüglich der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt der Bürgerinnen und Bürger im Rheinland und bezüglich der daraus resultierenden Anforderungen an eine bürgerorientierte Dienstleistung. 8. Die Mitarbeitenden des LVR sind für die Inhalte der UN-BRK sensibilisiert und verfügen über erforderliche Kompetenzen. Zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und deren Rechte werden für die Mitarbeitenden des LVR geeignete Qualifizierungen angeboten. 9. Der LVR achtet auf gesundheitserhaltende Arbeitsbedingungen und stärkt die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden für ihre Gesundheit. 5 Kommunen, Land, Bund und externe Partner 1. Seine Mitgliedskörperschaften ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände, die Wohlfahrtsverbände und das Land NRW schätzen den LVR in seiner fachlichen und finanziellen Ausgleichsfunktion und im Rahmen seiner Zuständigkeiten als Garant für gleichwertige Lebensverhältnisse und qualitätsstarkes Handeln. 2. Der LVR initiiert und beteiligt sich erfolgreich an gemeindepsychiatrischen Verbünden. 3. Der LVR setzt sich für eine quotale und dynamische Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe sowie ein modernes Teilhaberecht ein, das den Anforderungen der UN-BRK entspricht und den Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfrei Zugang zu allen Sozialleistungen eröffnet. 3. Vom Land oder Bund übertragene Aufgaben sind für den LVR auskömmlich finanziert. 4. Der LVR folgt dem Rücksichtnahmegebot gegenüber seinen Mitgliedskörperschaften durch einen strikten Konsolidierungskurs. 5. Der LVR verwaltet Fördermittel von Bund und Land und gestaltet so die damit verbundenen Ziele und Aufgaben mit. 6. Der LVR wird als wertvoller und vorbildlicher Akteur in der Umsetzung der UN-BRK wahrgenommen.
Führen mit Zielen ist der zentrale Ansatz für die Steuerung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Der Verwaltungsvorstand hat sich zum Zweck einer nach haltigen und effektiven Ergebnisausrichtung und einer validen Erfolgs kontrolle auf diesen Grundsatz verständigt. Im Jahr 2011 wurden für den gesamten Verband ein Leitbild und daraus abgeleitet erstmalig LVR-Ziele entwickelt. Das Leitbild beschreibt das grundsätzliche Selbstverständnis des LVR zur Umsetzung der in der Landschaftsverbandsordnung definierten Aufgaben. Die LVR-Ziele benennen die mittelfristig angestrebten Resultate für bestimmte fachlich-inhaltliche Entwicklungen in den einzelnen Fachdezernaten auf der Grundlage der Beschlüsse der Landschaftsversammlung. Die aktuell vorliegenden LVR-Ziele haben Gültigkeit von 2016 2021. Jahresziele Landesdirektion und Landesräte Abgeleitet aus den übergeordneten LVR-Zielen und Beschlüssen der politischen Vertretung werden jährlich zwischen der LVR-Direktorin und den Dezernatsleitungen Jahresziele vereinbart. Um dauerhaft Qualität für Menschen zu erbringen, ist es wichtig, verschiedene Blickrichtungen/Perspektiven einzunehmen: Kundinnen und Kunden/Bürgerinnen und Bürger Finanzen und Ressourcen Prozesse und Organisation Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Entwicklung Kommunen, Land, Bund und externe Partner Die Realisierung der vereinbarten Dezernatsziele wird immer auch vor dem Hintergrund des damit einhergehenden Ressourcenbedarfs betrachtet. Folgerichtig ist daher, dass die jeweiligen Dezernatsleitungen Personal und Organisation sowie Finanzmanagement die Vereinbarungen mitzeichnen. Umgekehrt fließen als ein wesentliches Ergebnis der Haushaltsaufstellung die mit den Dezernaten getroffenen Konsolidierungsvereinbarungen in die Zielvereinbarungen ein. Zur Umsetzung des Aktionsplans UN-BRK legen die Dezernate fest, mit welchen Zielen sie die Umsetzung verfolgen. Alle diese Prozesse bilden mit ihrer Interaktion den LVR-Gesamtsteuerungsprozess. LVR-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist für den LVR vor dem Hintergrund seiner besonderen Aufgaben nicht nur von fachpolitischer Bedeutung. Als höherer Kommunalverband ist er gesetzlich genauso wie Bund, Länder und Kommunen vollumfänglich zur Umsetzung verpflichtet. Im Jahr 2014 hat der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland den LVR-Aktionsplan Gemeinsam in Vielfalt beschlossen. Dieser formuliert das hierzu für den gesamten Verband verbindliche Vorgehen: Zwölf Zielrichtungen bringen in den vier Aktionsbereichen Selbstvertretung und Personenzentrierung, Zugänglichkeit, Menschenrechtsbildung sowie Menschenrechtsschutz durch Verwaltungshandeln die grundsätzlichen Ziele und Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention systematisch zur Geltung. System der Steuerungsprozesse Der Zielvereinbarungsprozess bildet gemeinsam mit weiteren Verfahren den LVR-Gesamtsteuerungsprozess, ein komplexes System abgestimmter Prozesse zur Steuerung des LVR. Darin integriert sind die bedeutenden Verfahren zur Haushaltsaufstellung in Federführung der Kämmerei und die Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Behinderten rechtskonvention (UN-BRK) in Koordination der LVR-Stabsstelle Inklusion und Menschenrechte.
Farblegende für Zuständigkeiten Landschaftsversammlung Dezernate Verwaltungsvorstand Steuerung mit System Politische Willensbildung LVR-Aktionsplan UN-BRK: 12 Zielrichtungen Z 1: Die Partizipation von Menschen mit Behinderung im LVR ausgestalten Z 2: Die Personenzentrierung im LVR weiterentwickeln Z 3: Die LVR-Leistungen in Form des Persönlichen Budgets steigern Z 4: Den inklusiven Sozialraum mitgestalten 1. Gesamtstrategie definieren (Zielbild und Ziele) 2. Jahresziele Landesdirektion und Landesräte Z 5: Die Barrierefreiheit in allen LVR-Liegenschaften herstellen Z 6: Die Zugänglichkeit in allen Informations- und Kommunikationsmedien und -formaten im LVR herstellen Z 7: Ein universelles LVR-Veranstaltungsdesign entwickeln Januar bis März April bis Juni Führen mit Zielen September bis November Haushaltsaufstellung Z 8: Die Leichte Sprache im LVR anwenden Z 9: Menschenrechtsbildung im LVR systematisch betreiben Z 10: Das Kindeswohl und Kinderrechte im LVR als inklusiven Mainstreaming-Ansatz schützen Z 11: Die Geschlechtergerechtigkeit im LVR als inklusiven Mainstreaming-Ansatz weiterentwickeln November bis Dezember Umsetzung UN-BRK Z 12: Vorschriften und Verfahren im LVR systematisch untersuchen und anpassen 4. Zielerreichung feststellen Zielerreichung nachweisen Korrekturen vornehmen Zielerreichung Januar bis Dezember 3. Zielerreichung planen Maßnahmen planen Umsetzung begleiten Aktionsbereich 1: Selbstvertretung und Personenzentrierung Aktionsbereich 2: Zugänglichkeit Aktionsbereich 3: Menschenrechtsbildung Aktionsbereich 4: Menschenrechtsschutz durch Verwaltungshandeln
Was steht in diesem Heft? LVR ist eine Abkürzung für Landschafts-Verband Rheinland. Er hilft bei großen Aufgaben, die im Rheinland besser gemeinsam gemacht werden. Zum Beispiel: Menschen mit Behinderungen unterstützen. In diesem Heft steht: Das ist dem LVR bei seiner Arbeit wichtig. Das sind die Ziele vom LVR. Uns so setzt der LVR seine Ziele um. Die Menschen im LVR schreiben dazu jedes Jahr auf: Welche Haus-Aufgaben haben wir? Alle wissen dann: Das ist zu tun. Die Haus-Aufgaben heißen in Alltags-Sprache: Ziel-Vereinbarung. Mehr im Internet unter: www.leichtesprache.lvr.de Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln Tel 0221 809 4481, thomas.eichmueller@lvr.de www.lvr.de