Ideenwettbewerb 'Quartier Gemeinsam.Gestalten.' - Förderprogramm des Landes Baden- Württemberg

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Transkript:

Mensch und Gesellschaft Az.: III.1-430.02; 013.431-3442143 Sitzungsvorlage JHA/SA/15/2017 Ideenwettbewerb 'Quartier 2020 - Gemeinsam.Gestalten.' - Förderprogramm des Landes Baden- Württemberg TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Jugendhilfe- und Sozialausschuss 29.05.2017 öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss beauftragt die Kreisverwaltung, sich gemeinsam mit der Gemeinde Bad Schönborn für den Ideenwettbewerb Quartier 2020 Gemeinsam.Gestalten. des Ministeriums für Soziales und Integration zu bewerben und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung allen Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe zugänglich zu machen. I. Sachverhalt 1. Ideenwettbewerb Der Ideenwettbewerb des Ministeriums für Soziales und Integration zur Strategie Quartier 2020 Gemeinsam.Gestalten. soll im Jahr 2017 einen ersten Impuls für die Etablierung von Quartiersentwicklungsprozessen in Baden-Württemberg setzen. Der Wettbewerb wird mit dem Ziel ins Leben gerufen, besonders gelungene Konzeptideen von Städten, Gemeinden oder Landkreisen in Kooperation mit kreisangehörigen Kommunen zu honorieren. Die Konzeptideen sollen einen Quartiersentwicklungsprozess für ein bestimmtes Quartier, einen Stadtteil, einen Bezirk innerhalb der Kommune, eine Nachbarschaft bzw. im ländlichen Raum auch ggf. für das gesamte Dorf beschreiben, der anschließend mit Leben gefüllt wird. Eine Übertragbarkeit der Konzepte und Vorgehensweisen ist von zentraler Bedeutung, damit alle Kommunen im Land von den Erfahrungen der Preisträger profitieren können. Quartiersentwicklung zielt darauf ab, allen im Quartier lebenden Menschen eine möglichst hohe Teilhabe und Lebensqualität zu bieten. Ziel der Quartiersentwicklung ist ein lebendiger sozialer Raum mit starkem Bürgerschaftlichen Engagement, mit dem sich die dort lebenden Menschen identifizieren können. Daher ist es von zentraler Bedeu-

tung, den sozialen Zusammenhalt im Quartier zu organisieren. Dies gilt für urban geprägte Quartiere ebenso wie für kleine Gemeinden im ländlichen Raum. Immer stärker rücken daher Überlegungen zur Quartiersgestaltung in den Fokus, die es älteren Menschen unabhängig von ihrer familiären Situation ermöglicht, möglichst lange ihn ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. Damit verbunden entsteht ein zunehmender Bedarf an Strukturen der Unterstützung und Pflege, die die Sorge tragenden Angehörigen oder Nahestehenden entlasten und unterstützen. Der Ideenwettbewerb setzt daher auf den Schwerpunkt altersgerechter Quartiersentwicklung, die Antworten auf die genannten Herausforderungen bieten kann. Dabei geht es um ein aktives und fürsorgliches Miteinander. Neben barrierefreiem Wohnraum und Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen müssen Beratungsstrukturen, eine tragende soziale Infrastruktur, bedarfsgerechte Dienstleistungen und ein wertschätzendes gesellschaftliches Umfeld geschaffen werden. 2. Rolle der Kommune Die Kommune ist Motor des Sozialraums und damit Dreh- und Angelpunkt von Quartiersentwicklung vor Ort. Von dort müssen Überlegungen zur Quartiersentwicklung ausgehen. Die Federführung kann daher nur bei der Kommune liegen. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist deshalb ein Gemeinderatsbeschluss bzw. ein Beschluss eines Kreisgremiums, der beinhaltet, dass sich die Bewerber auf den Weg eines Quartiersentwicklungsprozesses machen werden oder weitere Maßnahmen zur Umsetzung des bereits begonnen Prozesses planen. Sonstige im Quartier angebundene Akteure (z. B. bürgerschaftliche Initiativen, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Sozialunternehmen, Kirchen, Ärzte, Gesundheitsdienste, Gewerbe, ÖPNV etc.) sind wichtige Partner. Quartiersentwicklung lebt ganz wesentlich von Bürgerschaftlichem Engagement. Sie benötigt aber ebenso verlässliche, professionelle Strukturen. Deshalb sollte die Steuerungsfunktion für einen Quartiersentwicklungsprozess im Sozialraum idealerweise durch eine bei der Kommune angesiedelte Koordinatorin oder einen Koordinator wahrgenommen werden. 3. Bürgerbeteiligung Eine gelingende Quartiersentwicklung im Sozialraum setzt ferner voraus, dass die dort lebenden Menschen sowie angebundene Akteure im Prozess beteiligt werden und die Entwicklung aktiv mitbestimmen und mitgestalten. Ein Miteinander aller Beteiligten ist unabdingbar. Daher soll dieser Ideenwettbewerb Kommunen dazu ermutigen, einen Beteiligungsprozess in Gang zu setzen, der sich mit Überlegungen zur künftigen Ausgestaltung des Quartiers bzw. des dörflichen Raums für alle dort lebenden Menschen befassen soll. Bürgerbeteiligung und Bürgerschaftliches Engagement sind jedoch nicht nur für die Entwicklung, sondern auch für die Umsetzung von Quartierskonzepten unerlässlich. Deshalb muss im Vorhaben das Thema Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Bürgerbeteiligung zwingend berücksichtigt und Ideen entwickelt werden, Seite 2

wie das Engagement möglichst vieler verschiedener Menschen im Quartier gestärkt und miteinander vernetzt werden kann. 4. Formale und methodische Voraussetzungen Bewerben können sich Städte und Gemeinden sowie Landkreise in Kooperation mit einer oder mehreren kreisangehörigen Kommunen. Erforderlich ist ein formaler Gemeinderatsbeschluss bzw. ein Beschluss der Kreisgremien. Zwingender Bestandteil von Quartierskonzepten ist ein Beteiligungsprozess (die Beteiligungsmethode ist frei wählbar). Die Preisgelder in Höhe von max. 100.000 pro Bewerbung können verwendet werden für den vorgeschalteten Beteiligungsprozess wie auch in Teilen für die Umsetzung erster Maßnahmen der Quartiersentwicklung oder ausschließlich für erste Maßnahmen zur Quartiersentwicklung, sofern bereits nachweislich ein Beteiligungsprozess durchgeführt wurde, der sich mindestens auch mit dem Thema Pflege und Unterstützung im Alter beschäftigt hat. Die Preisträger sollen bis Mitte 2018 mit dem Vorhaben, d. h. mit der Durchführung des Beteiligungsprozesses oder der Umsetzung erster Maßnahmen der Quartiersentwicklung beginnen. Die Preisträger stellen nach Abschluss ihres Vorhabens dem Ministerium eine Dokumentation zur landesweiten Veröffentlichung zur Verfügung. Die Form der Dokumentation ist dabei frei wählbar. Durch die Veröffentlichung können alle interessierten Kommunen von den Erfahrungen aus den Prozessen profitieren. 5. Intentionen der Bewerbung der Gemeinde Bad Schönborn und der Kreisverwaltung Mit der Verabschiedung der Kreispflegeplanung 2020 sind die Kommunen und die Kreisverwaltung aufgerufen, die Aufgabe des Quartiersmanagements als neue Herausforderung in den Fokus der Sozialplanung für ältere Menschen zu nehmen. Strukturprinzipien des Quartierskonzeptes sind - Sozialraumorientierung, - Ganzheitlichkeit, - Beteiligungsorientierung, - Umsetzung durch einen Koordinator. Das Ziel des Quartiersmanagements ist die Erhaltung des (selbstständigen) Wohnens im vertrauten Umfeld und Stärkung von Eigeninitiative und gegenseitiger Hilfe. Seite 3

Vor diesem Hintergrund gab es einen Austausch zwischen der Kreisverwaltung und der Gemeinde Bad Schönborn unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in Bad Schönborn massive Überkapazitäten im Bereich der stationären Altenpflege bestehen: Einem Bedarf von aktuell 108 Altenpflegeheimplätzen steht ein Bestand von rd. 500 Plätzen gegenüber! Dieses Alleinstellungsmerkmal (landesweit) gab Anlass zur Diskussion der Fragen - wie Anpassungen der vorhandenen Pflegeinfra- und Beratungsstruktur erfolgen sollen, - wie dem Anliegen vieler Menschen Rechnung getragen werden kann, möglichst lange im gewohnten Umfeld wohnen zu bleiben, - wie die stationären und ambulanten Angebote künftig gestaltet werden, - wenn ein Wohnen zuhause nicht mehr möglich ist welche Wohnformen alternativ angeboten werden können, - wie pflegende Angehörige unterstützt werden sollen. Die gemeinsame Konzeptentwicklung verfolgt mehrere Ziele: - Stärkung des Lebensraumes/Quartiers, - Ausbau bürgerschaftlicher Strukturen, - Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur, - generationenübergreifende Aspekte, - Zusammenarbeit der beiden kommunalen Ebenen. Die Bewerbung zielt ab auf eine Förderung von rd. 100.000. Finanziert werden damit die externe Moderation, die Einrichtung einer 0,5 Stelle Quartiersmanagement für zwei Jahre und die wissenschaftliche Begleitung (2018 und 2019). Die Kreisverwaltung ist bei Planungs- und Abstimmungsgesprächen überwiegend durch die Planungskräfte (Altenhilfefachberatung, Bürgerschaftliches Engagement) vertreten. Seite 4

6. Wissenschaftliche Begleitung Ein externes wissenschaftliches Institut fundiert die Entscheidungen der Steuerungsgruppe und die Arbeit der Projektgruppen durch entsprechende empirische Erhebungen, Evaluation und Abschlussberichterstattung. Gewonnen konnte dafür die Steinbeis- Zentren Sozialplanung, Qualifizierung und Innovation, Meersburg. Unter der Voraussetzung einer entsprechenden Projektförderung wird die Kreisverwaltung den Abschlussbericht allen Städten und Gemeinden zur Verfügung stellen und im Rahmen der Möglichkeiten kommunale Quartiersentwicklungsprozesse begleiten. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Bei Bewilligung der angestrebten Landesförderung wird die Gemeinde Bad Schönborn eine 0,5 Stelle Quartiersmanagement einrichten. Die Sozialplaner der Kreisverwaltung werden bei den Planungs- und Abstimmungsgesprächen zugegen sein. III. Zuständigkeit Nach 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist die Zuständigkeit des Jugendhilfe- und Sozialausschusses gegeben. Seite 5