Vorbemerkung Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verlangt alle zehn Jahre eine gesamthafte Überprüfung des Kantonalen Richtplans. Die gehören zwar nicht direkt zum behördenverbindlichen Richtplan, bilden aber im Sinne der Grundzüge der angestrebten Entwicklung gemäss Art. 6 RPG dessen Basis und sind deshalb für das Verständnis der Richtplanaussagen wesentlich. Sie wurden überarbeitet. Die Vorgaben der übergeordneten Gesetzgebung bilden, gemeinsam mit den räumlichen Gegebenheiten des Kantons, den Rahmen für die Formulierung der Zielsetzungen. In der Präambel zu den Zielen wird zudem neu das Prinzip der Nachhaltigkeit aufgeführt, welches in der Bundesverfassung verankert ist. Raumkonzept Thurgau Das Raumkonzept Thurgau baut auf dem Siedlungskonzept des bisherigen Kantonalen Richtplans auf, das sich als sehr tragfähig erwiesen hat. Zu den wichtigsten Faktoren der räumlichen Veränderung gehört die Entwicklung der Bevölkerung und der Wirtschaft, namentlich die Lokalisierung der Nachfrage nach Flächen für Wohnen und Arbeiten sowie das damit verbundene Verkehrsaufkommen. Ein bewusster Schwerpunkt der Zielsetzungen liegt deshalb bei der räumlichen Verteilung der Siedlungen. Eine klare räumliche Ordnung soll den unterschiedlichen Aufgaben, welche die Zentren und der ländliche Raum zu erfüllen haben, Rechnung tragen. Die Siedlungsentwicklung ist verstärkt mit dem Verkehr abzustimmen. Die Koordination beider Bereiche ist besonders für die Zentren von grosser Bedeutung. Die Planung in funktionalen Räumen gewinnt vermehrt an Bedeutung. Mit diesen Fragen befassen sich insbesondere die Regionalplanungsgruppen und Agglomerationen. Der Thurgau liegt namentlich im Einflussbereich der Metropole Zürich. Auch die den Kanton umgebenden Städte Schaffhausen, Winterthur, St. Gallen und Konstanz beeinflussen direkt die Entwicklung des Kantons. Der westliche und mittlere Kantonsteil orientiert sich nach Winterthur und damit gleichzeitig nach Zürich, der Oberthurgau in erster Linie nach St. Gallen. Der südliche Thurgau liegt an der Mittellandachse Zürich St. Gallen. Dank der guten Verkehrsverbindungen können die Räume Winterthur und St. Gallen rasch erreicht werden. KRP TG, Juni 2009 / Seite 1 / 9
Kantonaler Richtplan Thurgau Mit einer konzentrierten und haushälterischen Bodennutzung leistet die Raumplanung einen wirksamen Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität, einer einheimischen Nahrungsmittelproduktion sowie einer gesunden Umwelt im Sinne des Grundsatzes zur Nachhaltigkeit. Präambel Daraus lassen sich folgende Zielsetzungen ableiten: Die angestrebte räumliche Entwicklung des Kantons Thurgau richtet sich nach den Zielen und Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Sie ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und hat die Qualitäten des Lebensraumes zu stärken. Sie soll sich an den folgenden drei Zielen orientieren: Ziel I Die Attraktivität des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort ist zu erhalten und zu fördern. Namentlich in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Bildung und Kultur sind die Beziehungen zum Grossraum Zürich und den benachbarten Agglomerationen wie St. Gallen und Konstanz zu intensivieren. Ziel II Das Wachstum der Siedlungen ist primär auf die Zentren auszurichten. Die bauliche Entwicklung hat in erster Linie nach innen zu erfolgen. Die zunehmende Mobilität ist durch eine verstärkte Koordination der verschiedenen Verkehrsträger zu bewältigen. Zwischen den Zentren und Agglomerationen ist der öffentliche Verkehr zu fördern, in den Zentren und Agglomerationen auch der Langsamverkehr. Ziel III Der ländliche Raum bildet in erster Linie die Produktionsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft. Auch dient er dem ökologischen Ausgleich sowie der Erholung. Die Kulturlandschaft mit den typischen Dörfern und Weilern ist in ihrer Eigenart zu pflegen und zu gestalten. In der Karte «Raumkonzept Thurgau» wird der Kanton in einen breiteren räumlichen Kontext gesetzt. An gewissen Orten wurden die Abgrenzungen der Entwicklungsräume zu Gunsten des ländlichen Raums zurückgenommen, um ein Zusammenwachsen einzelner Orte zu einem bandstadtartigen Gebilde zu verhindern. Seite 2 / 9 / KRP TG, Juni 2009
Raumkonzept Thurgau Kantonale und regionale Zentren Die sechs einwohnerstärksten Orte des Kantons bilden die kantonalen Zentren. Weitere sechs Orte sind regionale Zentren und erfüllen zentralörtliche Funktionen. Auf sie soll sich die künftige Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung konzentrieren. Die kantonalen Zentren gehören fast durchwegs zu Agglomerationen, üben selber einen starken Einfluss auf ihre Nachbargemeinden aus oder sind funktional eng mit grossen Nachbarstädten verknüpft. Entwicklungsachsen und Entwicklungsräume Die Entwicklungsachsen veranschaulichen generalisiert die Verbindungen der Entwicklungsräume entlang der leistungsfähigen Verkehrsträger. Einzelne Entwicklungsräume liegen ausserhalb der Achsen. Von zentraler Bedeutung ist die Achse Frauenfeld Weinfelden Amriswil Romanshorn Arbon. Ländlicher Raum Im ländlichen Raum steht die qualitative Entwicklung im Vordergrund. Bedeutende Teile dieses Raums gehören zu Landschaften von nationaler Bedeutung (Untersee / Rhein, Seebachtal, Hörnligebiet etc.). Viele Orte verfügen über wertvolle Ortsbilder, die zu erhalten und zu pflegen sind. Ausserkantonale Zentren Die grenznahen ausserkantonalen Zentren sind als Zusatzinformation in die Konzeptkarte eingetragen. Ihre grosse Bedeutung für den Thurgau soll auf diese Weise sichtbar gemacht werden. KRP TG, Juni 2009 / Seite 3 / 9
Kantonaler Richtplan Thurgau Aussenbeziehungen Der Thurgau liegt im Einflussbereich bedeutender, grosser ausserkantonaler resp. ausländischer Zentren und Ballungsräume. Dazu zählen vorab die Metropolitanregion Zürich und in zweiter Linie München und Stuttgart. Stark spürbar sind aber auch die näher liegenden Agglomerationen, wie Winterthur, St. Gallen, Konstanz und Schaffhausen. So hat der Anteil der Pendler in den letzten Jahren weiter zugenommen, was die vielfältigen Beziehungen über die Kantonsgrenzen hinaus illustriert. Diese grossräumlichen Zusammenhänge, insbesondere die Zugehörigkeit zum Wirtschaftsraum Zürich sind eine Chance für die Weiterentwicklung des Kantons als eigenständiges, historisch gewachsenes politisches Gebilde. Gute Verkehrs- und Wirtschaftsverbindungen in die umliegenden Zentren sind daher wichtig. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei raumwirksamen und auch andern Tätigkeiten nimmt an Bedeutung zu. Seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge ist die Grenze zum EU- Raum generell und zu Deutschland im Besonderen durchlässiger geworden. Für den Thurgau als Grenzkanton ist eine optimale Vernetzung mit den Ländern im Bodenseeraum entscheidend. Die räumliche Planung und die Koordination dürfen nicht an der Landesgrenze Halt machen. Zur ganzen Bodenseeregion sind die Beziehungen enger geworden. Der Thurgau arbeitet aktiv in verschiedenen Gremien mit. Seite 4 / 9 / KRP TG, Juni 2009
Die Internationale Bodenseekonferenz (IBK) hat sich auf eine Änderung des Bodenseeleitbildes geeinigt. Mit der Bodensee Agenda 21 hat sie sich auf die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Die Stossrichtungen des Bodenseeleitbildes sind in der Kantonalen Richtplanung zu berücksichtigen. Innerhalb des Interreg IIIA-Programms Alpenrhein Bodensee Hochrhein ist namentlich das 2008 abgeschlossene Projekt DACH+ (steht für: Deutschland Österreich Schweiz Liechtenstein) zu erwähnen, das sich besonders der Raumbeobachtung im Grenzraum widmete und einen gemeinsamen Rahmen schuf, um einzelne raumwirksame Tätigkeiten und Projekte in einen Gesamtzusammenhang zu stellen. Ausserdem betrifft der Europäische Verflechtungsraum Bodensee, den Deutschland als «Modellvorhaben der Raumordnung» bezeichnet hat, auch den Thurgau. Aus thurgauischer Sicht ist namentlich eine enge Zusammenarbeit mit der Agglomeration Konstanz in den Bereichen Agglomerationsprogramme und Bildung notwendig. Das Einzugsgebiet dieser Stadt hat zusammen mit Kreuzlingen ein Potential von deutlich über 100 000 Einwohnern und verfügt mit einer Universität und einer pädagogischen Hochschule sowie einer Fachhochschule über ein bedeutendes Bildungsangebot. Räumliche Entwicklung seit 1996 Dank dem seit den 80-er Jahren im Richtplan verankerten Flächenausgleichsprinzip ist die Siedlungsfläche praktisch stabil geblieben. Die Bevölkerung nahm seit 1996 weiter zu. Aufgrund der zeitweise regen Bautätigkeit reduzierten sich die früher allzu reichlichen Bauzonenreserven auf ein raumplanerisch erwünschtes Mass (siehe nachfolgendes Diagramm). Gesamtkantonal sind nur noch knapp 20 % der Bauzonen (Wohn- und Mischzonen) nicht überbaut. Davon ist der weitaus überwiegende Teil bereits baureif oder wird in wenigen Jahren die Baureife erlangen. Erschlossenes Bauland steht im Thurgau damit ausreichend zur Verfügung. Allerdings konnte die vor allem auf Zuwanderung beruhende Bevölkerungszunahme aus Sicht des Siedlungskonzeptes nicht im gewünschten Masse in die dafür vorgesehenen Zentren gelenkt werden. Die Zentren sind nämlich weniger stark gewachsen als der übrige Thurgau. In den letzten Jahren hat sich diese Entwicklung zwar tendenziell abgeschwächt. Von einer Trendwende zu sprechen wäre jedoch verfrüht. KRP TG, Juni 2009 / Seite 5 / 9
Kantonaler Richtplan Thurgau Wie aus dem nachfolgenden Diagramm ersichtlich ist, verfügen die ländlichen Gemeinden weiterhin über einen Anteil an den nicht überbauten Bauzonen, der deutlich über ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung liegt. Während knapp die Hälfte der Bevölkerung in den kantonalen und regionalen Zentren wohnt, verfügen diese nur über ein gutes Drittel der nicht überbauten Wohnund Mischzonen. Ebenso viele Baulandreserven liegen in den ländlichen Gemeinden, in denen aber nur ein Viertel der Bevölkerung lebt. Eine verstärkte Siedlungsentwicklung auf die Zentren hin stellt somit keine einseitige Bevorzugung dar, sondern gleicht bestehende Verzerrungen aus. Seite 6 / 9 / KRP TG, Juni 2009
Die gegen Ende der 90-er Jahre auf besorgniserregende Werte gestiegene Leerwohnungsquote verbleibt seit einiger Zeit auf einem akzeptabel tiefen Wert. Gegenüber früher hat in den letzten zehn Jahren bei den neu erstellten Wohnungen der Anteil an Einfamilien- gegenüber den Mehrfamilienhäusern enorm zugenommen. Diese flächenintensive Wohnform belastet die Bauzonen. Der Mobilitätsgrad der Bevölkerung ist weiter angestiegen. Das Angebot des öffentlichen Verkehrs wurde stark erweitert und das Nationalstrassennetz fertig gestellt. Die Suche nach einer verbesserten verkehrlichen Anbindung des Oberthurgaus und der Verkehrsentlastung im Raum Kreuzlingen ist in Bearbeitung. Im Bereich der Fuss- und Wanderwege, der Skatingrouten sowie der Velorouten bestehen heute fast durchgängig attraktive Netze und Verbindungen. Der Strukturwandel in der Wirtschaft hat an verschiedenen Orten, insbesondere im Oberthurgau, zur Stilllegung grosser, häufig zentral gelegener Industrieareale geführt. Deren Umnutzung ist mit vielfältigen Problemen (z. B. Altlasten) verbunden. Hinsichtlich Volkseinkommen pro Kopf liegt der Thurgau üblicherweise etwas unterhalb des schweizerischen Durchschnittsniveaus. Die Entwicklung deutet an, dass der Thurgau auf diesem Gebiet weiterhin an Terrain einbüsst. Immerhin steht der Kanton traditionell bei der Arbeitslosenziffer besser da als das schweizerische Mittel. In der Landwirtschaft ist die Zahl der Betriebe weiterhin stark rückläufig. Mit diesem Strukturwandel ist eine Tendenz zu eher voluminöseren Bauten verbunden. Auch die neu eingeführten Landwirtschaftszonen mit besonderen Nutzungen verstärken diesen Trend. Die im Rahmen des Vernetzungsprojektes Thurgau in die Wege geleiteten Aufwertungsbestrebungen waren in Kombination mit den Direktzahlungen erfolgreich, denn die ökologischen Ausgleichsflächen nehmen zu. Trotz grossem Druck auf die verschiedenen Umweltbereiche konnte die Umweltsituation gehalten werden. In einigen Bereichen wurde eine Verbesserung erzielt (z. B. Abfallbewirtschaftung), andere haben stagniert oder sich eher verschlechtert (z. B. Luftbelastung). Auch sind neue Problembereiche aufgetreten (z. B. Feinstaub), die entsprechende Massnahmen erfordern. Die Richtplanung widmet sich vorab längerfristigen Entwicklungen. Es gilt heute als selbstverständlich, dass nicht nur auf die aktuellen, sondern auch auf die Bedürfnisse der kommenden Generationen zu achten ist. Die Nutzung des Bodens als Bauland ist diesbezüglich ein besonders empfindlicher Bereich, da einmal zerstörter Boden nicht wieder herstellbar ist und somit für sehr KRP TG, Juni 2009 / Seite 7 / 9
Kantonaler Richtplan Thurgau lange Zeit ausschliesslich als Baugrund verwendet werden kann. Ein nachhaltiger Umgang mit dieser Ressource ist daher zwingendes Gebot und die Raumplanung dabei besonders gefordert. Nachhaltigkeit Das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten und namentlich nach der UNO-Konferenz 1992 für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro national wie international fest verankert. Die neue Bundesverfassung (BV) hat die nachhaltige Entwicklung in Art. 2 und 73 BV zu einer Leitgrösse erklärt. Grundsätzlich sind die Raumplanung wie die haushälterische Nutzung des Bodens, der Schutz der Lebensgrundlagen, eine ausreichende Versorgungsbasis, wohnliche Siedlungen und räumliche Voraussetzungen für eine gedeihende Wirtschaft zu schaffen, inhaltlich sehr nahe dem, was man unter nachhaltiger Entwicklung heute versteht; nämlich eine Entwicklung, welche den heutigen Bedürfnissen entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu gefährden (Brundtland-Kommission, 1987). Dem Prinzip der Nachhaltigkeit liegen einige grundsätzliche Aussagen zu Grunde, die zu berücksichtigen sind. So ist der heutige Lebensstandard in den Industrieländern nicht auf die ganze Menschheit übertragbar, ohne den Umwelt- und Ressourcenverbrauch drastisch zu erhöhen. Gleichzeitig lebt ein Grossteil der Menschen in Armut und unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die Bedürfnisse dieser Menschen sollten grundsätzlich denjenigen in den Industrieländern gleichgesetzt werden. Die Forderung nach nachhaltiger Entwicklung ist daher eine Herausforderung, besonders für die Industriestaaten, somit auch für die Schweiz und den Thurgau. Üblicherweise werden drei Dimensionen genannt, die bei der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung gleichzeitig zu betrachten sind: Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Nach gängiger Vorstellung sollen alle drei Bereiche gleichwertig an der Entwicklung beteiligt sein, und es soll kein Bereich auf Kosten der beiden andern bevorzugt behandelt werden. Die Raumplanung ist von ihrem Verständnis her prädestiniert, Spannungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft im Raum mit ihren eigenen Instrumenten anzugehen. Nebst dem Konfliktmanagement in bereits bestehenden Spannungsfeldern geht es auch um eine optimale Raumordnung und Raumnutzung Seite 8 / 9 / KRP TG, Juni 2009
und damit um eine frühzeitige Erkennung und Vorwegnahme von potentiellen Konflikten. Dies wird in einem immer knapper werdenden Raum zur zentralen Aufgabe der Richtplanung. Heute wird der Kantonale Richtplan (KRP) als zentrales und querschnittsorientiertes Führungs-, Koordinations-, Kommunikationsund Mitwirkungsinstrument für die räumliche Entwicklung eines Kantons verstanden. Raumwirksame Interessen können damit gegeneinander abgewogen und Konflikte frühzeitig minimiert oder gar verhindert werden. Der Kantonale Richtplan erweist sich von seiner Konzeption her als geeignetes Instrument, um die einer nachhaltigen Entwicklung zugrunde liegenden Prinzipien wie Information, Vorsorge oder Kooperation umzusetzen. Diese Erkenntnis äusserte der Regierungsrat bereits im Rahmen der letzten Gesamtrevision von 1996. KRP TG, Juni 2009 / Seite 9 / 9