Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

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Transkript:

- 482 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 43 Freitag, 20. Oktober 2017 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich I N HA L T : Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl vom 15.10.2017 im Wahlkreis 86 (Aurich)... 482 Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG); Gemeinde Krummhörn, Rathausstraße 2, 26736 Krummhörn... 483 Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG); Johannes von Essen, Burgstr. 3, 26529 Marienhafe... 484 B. Bekanntmachungen der Stadt Emden Feststellung gemäß 3 a UVPG (Jann-Heiko Samuels, Aurich) Bek. d. GAA Emden vom 16.10.2017 - A1.358.02/99/EMD17-022-1 -... 484 C. Bekanntmachungen der Gemeinden Jahresabschluss 2016 des Baubetriebshofes Wiesmoor... 485 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dornum - Widmung einer Gemeindestraße -... 485 A. Bekanntmachungen des Landkreises Aurich Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl vom 15.10.2017 im Wahlkreis 86 (Aurich) Gemäß 68 Abs. 8 Nds. Landeswahlordnung (NLWO) gebe ich das in der Sitzung des Kreiswahlausschusses am 18. Oktober 2017 festgestellte endgültige Ergebnis der Landtagswahl vom 15.10.2017 im Wahlkreis 86 (Aurich) bekannt: Wahlberechtigte: 86.450 Wähler/-innen: 53.162 Ungültige Erststimmen: 635 Gültige Erststimmen: 52.527

- 483 - Von den gültigen Erststimmen entfielen auf: Diermann, Folker (CDU) 13.671 Siebels, Wiard (SPD) 27.590 Stroman, Hans-Reiner (GRÜNE) 3.057 Oldewurtel, Menko (FDP) 2.491 Wendt, Helmut (DIE LINKE.) 2.520 Bernhardt, Michael (AfD Niedersachsen) 3.198 Ungültige Zweitstimmen: 499 Gültige Zweitstimmen: 52.663 Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf: CDU 13.911 SPD 24.965 GRÜNE 3.896 FDP 2.822 DIE LINKE. 2.371 AfD Niedersachsen 3.447 BGE 61 DM 50 FREIE WÄHLER 335 LKR Niedersachsen 7 ÖDP 40 Die PARTEI 242 Tierschutzpartei 354 PIRATEN 109 V-Partei³ 53 Gewählt im Wahlkreis 86 (Aurich) ist der Bewerber Wiard Siebels (SPD). Aurich, 18. Oktober 2017 Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 86 (Aurich) Weber Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG); Gemeinde Krummhörn, Rathausstraße 2, 26736 Krummhörn Die Gemeinde Krummhörn, Rathausstraße 2, 26736 Krummhörn hat die Plangenehmigung für den Bau einer Spundwand am Gewässer II. Ordnung, Nr. 18, Altes Greetsieler Sieltief" in der Gemarkung Eilsum, Flur: 9, Flurstück: 8/1 beantragt. Der Landkreis Aurich hat nach der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 5 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) festgestellt, dass eine Pflicht zur Durchfüh-

- 484 - rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht besteht. Diese Feststellung wird hiermit nach 6 NUVPG bekannt gemacht. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Aurich, den 12.10.2017 Landkreis Aurich Der Landrat Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG); Johannes von Essen, Burgstr. 3, 26529 Marienhafe Herr Johannes von Essen, Burgstr. 3, 26529 Marienhafe hat die Plangenehmigung für die Herstellung eines Teiches in der Gemarkung Marienhafe, Flur: 3, Flurstück: 97/25 beantragt. Der Landkreis Aurich hat nach der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 5 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) festgestellt, dass eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht besteht. Diese Feststellung wird hiermit nach 6 NUVPG bekannt gemacht. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Aurich, den 17.10.2017 Landkreis Aurich Der Landrat B. Bekanntmachungen der Stadt Emden Feststellung gemäß 3 a UVPG (Jann-Heiko Samuels, Aurich) Bek. d. GAA Emden vom 16.10.2017 - A1.358.02/99/EMD17-022-1 - Herr Jann-Heiko Samuels, Hohegohlstraße 12, 26607 Aurich hat mit Schreiben vom 20.03.2017 die Genehmigung nach 16 Abs. 1 BImSchG zur Änderung seiner Biogasanlage in 26607 Aurich, Hohegohlstraße, Gemarkung Walle, Flur 7, Flurstück 13/3 beantragt. Die Anlage soll um ein weiteres BHKW- Modul mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,117 MW beim Einsatz von Biogas als Brennstoff erweitert werden. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist gemäß 3 c i.v.m. Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 UVPG in der bis zum 15.05.2017 geltenden Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Verfahren nicht erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist nicht selbstständig anfechtbar.

- 485 - C. Bekanntmachungen der Gemeinden Jahresabschluss 2016 des Baubetriebshofes Wiesmoor Der Rat der Stadt Wiesmoor hat in seiner Sitzung am 25.09.2017 den Jahresabschluss 2016 des Baubetriebshofes Wiesmoor festgestellt und der Betriebsleitung die Entlastung erteilt. Im Geschäftsjahr 2016 schließt der Eigenbetrieb mit einem Jahresgewinn in Höhe von 1.718,05 ab. Der Jahresüberschuss sowie der bisherige Verlustvortrag werden gem. 12 Abs. 1 EigBetrVO auf die Rechnung des neuen Wirtschaftsjahres vorgetragen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Aurich bestätigt nach erfolgter Prüfung laut Prüfungsbericht vom 07.06.2017: "Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Eigenbetriebes "Baubetriebshof Wiesmoor" für das Geschäftsjahr 2016 entsprechen nach der pflichtgemäßen Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt." Nach erfolgter Bekanntmachung werden der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Eingesehen werden können die Unterlagen Wiesmoor, 16. Oktober 2017 Baubetriebshof Wiesmoor Betriebsleiter Burlager vom 6. November 2017 bis 14. November 2017 beim Baubetriebshof Wiesmoor, Hauptstraße 252, 26639 Wiesmoor, montags bis donnerstags in der Zeit von 8.15 Uhr bis 16.15 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8.15 Uhr bis 12.15 Uhr. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dornum - Widmung einer Gemeindestraße - Der Rat der Gemeinde Dornum hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.01.2016 beschlossen gemäß 6 des Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in der Fassung vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. 1980, 359), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S. 291), ein Teilstück zur Länge von ca. 60 m des Flurstücks 20/7 (Flur 5, Gemarkung Schwittersum), beginnend an der Landesstraße 7 als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Der genaue Verlauf der gewidmeten Straße kann anhand eines Lageplans im Rathaus der Gemeinde Dornum, Bauamt, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum, während der Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.

- 486 - Die gewidmete Teilfläche erhält die Straßenbezeichnung Am Hofwegsland. Die Gemeinde Dornum ist Straßenbaulastträger. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Dornum, den 17.10.2017 Gemeinde Dornum Der Bürgermeister Hook Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7 13, 26603 Aurich Bezugspreis: Jährlich 150,- inkl. Mehrwertsteuer und Portokosten. Einzelexemplar: 3,00 inkl. Mehrwertsteuer und Portokosten. Redaktionsschluss jeweils Mittwoch, 13.00 Uhr für den Erscheinungstag Freitag der Woche. Manuskripte für die Bekanntmachung sind an das Kreistagsbüro des Landkreises Aurich, Fischteichweg 7 13, 26603 Aurich, Telefon (04941)16 1014 zu senden. Laufender Bezug des Amtsblattes nur durch den Landkreis Aurich.