Vorlesung Telekommunikationsrecht Einführung
Organisation Zeitplan und Folien im Netz Kontakt E-Mail: matthias.baecker@kit.edu Sprechstunde: Mittwoch, 14:30 Uhr (bitte mit Anmeldung)!! Tutorium bei Herrn Marosi!!!! Klausurenkurs bei Herrn Hammer!! 2 21.03.2016
Literatur Allgemein Neumann/Koch, Telekommunikationsrecht, 2. Aufl. 2013 Kühling/Schall/Biendl, Telekommunikationsrecht, 2. Aufl. 2014 Vertiefungshinweise auf den Folien!! Gesetzestexte!! 3 21.03.2016
Themen heute Gegenstand des Telekommunikationsrechts Technisch abgeleitete Grundbegriffe der Telekommunikationsregulierung Ökonomische Grundlagen der Telekommunikationsregulierung Unions- und verfassungsrechtlicher Rahmen der Telekommunikationsregulierung 4 21.03.2016
Gegenstand des Telekommunikationsrechts Ansatzpunkt: Übertragung, nicht übertragener Inhalt 3 Nr. 22 TKG: TK ist der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen Inhaltsregulierung ist Sache anderer Regelungswerke, insb. TMG, RStV, allgemeines Zivilrecht 5 21.03.2016
Grundbegriffe (1) Infrastrukturebene Grundbegriff des TK-Netzes, 3 Nr. 27 TKG: die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen, leitungs- und paketvermittelten Netzen, einschließlich des Internets, und mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information Weiter technologieneutraler Oberbegriff Relevanz: Betreiber öffentlicher TK-Netze als Adressaten von Regulierungsvorgaben 6 21.03.2016
Grundbegriffe (2) TK-Netz Vermittlungstechniken: Leitungs- oder Paketvermittlung Netzarten Zugangs- und Verbindungsnetze Übertragungsmedium: leitungsgebundene und drahtlose Netze 7 21.03.2016
Grundbegriffe (3) Diensteebene TK-Dienst, 3 Nr. 24 TKG: in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen Abgrenzung zu Inhaltsdiensten, die TMG und/oder RStV unterfallen 8 21.03.2016
Grundbegriffe (4) Sonderfall tk-gestützte Dienste 3 Nr. 25 TKG: Dienste, die keinen räumlich und zeitlich trennbaren Leistungsfluss auslösen, sondern bei denen die Inhaltsleistung noch während der Telekommunikationsverbindung erfüllt wird Funktion: Einbeziehung hybrider Transport- und Inhaltsdienste in Teile der TK-Regulierung (Einzelfälle etwa 3 Nr. 2a, Nr. 8b, Nr. 17b TKG) 9 21.03.2016
Beispiele Unterliegen die folgenden gewerblichen Tätigkeiten der Meldepflicht des 6 TKG: 1. Das Angebot eines E-Mail-Providers, der keine eigene Netzinfrastruktur betreibt und seinen Kunden neben dem Versand und dem Empfang von E-Mails weitere Leistungen wie ein Webinterface zum Erstellen von E-Mails, ein Adressbuch und eine Archivierungsfunktion werbefinanziert bereitstellt. 2. Der Vertrieb einer Voice-over-IP-Software, bei der die Nutzer ohne Vermittlung durch den Anbieter über ein dezentrales Peer-to-Peer-Netzwerk miteinander kommunizieren. 3. Der Betrieb einer telefonischen Servicehotline, welche die Anwender bestimmter Softwareprodukte unter einer kostenpflichtigen Rufnummer berät. 4. Der Vertrieb einer kostenpflichtigen Smartphone-App, mit der man auf die digitale Fassung einer Tageszeitung zugreifen kann. 10 21.03.2016
1. VG Köln: E-Mail ist TK-Dienst zwar keine Signalübertragung durch Mailanbieter selbst, aber Übertragung steht im Vordergrund und ist dem Mailanbieter zuzurechnen; Entgeltlichkeit wegen Werbefinanzierung (auch sonstige Querfinanzierung reicht, maßgeblich: Kommerzialität); Überwiegen der Transportleistung (str.) 2. Keine unmittelbare Kontrolle/Veranlassung der Signalübertragung durch den Anbieter; kein TK-Dienst 3. TK-gestützter Dienst; unterfällt 6 TKG, wenn TK-gestützter Dienste Teilmenge der TK-Dienste 4. Kein TK-Dienst; auch kein TK-gestützter Dienst: losere zeitliche Verbindung von Inhalt und Transport, anders als bei klassischen Mehrwertdiensten keine Abrechnung durch TK-Diensteanbieter 11 21.03.2016
Ökonomische Grundlagen (1) Netzeffekte auf Angebotsseite Skalenvorteile: sinkende Durchschnittskosten bei wachsender Produktionsmenge durch günstigere Verteilung von Fixkosten Verbundvorteile: Synergieeffekte mit Kostenvorteilen bei zunehmender Produktvielfalt Dichtevorteile: sinkende Durchschnittskosten bei höherer räumlicher Versorgungsdichte Hohe versunkene Kosten als Marktzutrittshürde 12 21.03.2016
Ökonomische Grundlagen (2) Externalitäten auf Nachfrageseite Netzexternalitäten: insb. Erhöhung des Nutzens eines Teilnehmers mit der Zahl der Teilnehmer Nutzungsexternalitäten: Teilnehmer erlangt Nutzen durch Netznutzung eines anderen Teilnehmers (Mögliche) Folge: natürliches Monopol (?) 13 21.03.2016
Unionsrechtliche Grundlagen Zunehmende Liberalisierung und Harmonisierung seit 1987 (beginnend mit Endgerätemarkt) Primärrechtliche Grundlage: v.a. Art. 114 AEUV, daneben Art. 106 III AEUV Heutiger Rechtsrahmen: Bündel von Richtlinien, insb. Rahmenrichtlinie (allg. Grundsätze und Ziele, institutionelles Recht Zugangsrichtlinie (Marktregulierung im Vorleistungsbereich) Universaldienstrichtlinie (v.a. Gewährleistung eines Mindestangebots) Genehmigungsrichtlinie Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Punktuellere Regelungswerke, etwa ab 30.4.2016: VO 2015/2120 zu Roaming und Netzneutralität) 14 21.03.2016
Verfassungsrechtliche Grundlagen Gesetzgebungskompetenz, Art. 73 I Nr. 7 GG Verwaltung der TK, Art. 87f GG Trennung Dienstleistungen/Hoheitsaufgaben Gewährleistungsverantwortung des Bundes Privatwirtschaftliche Erbringung und Liberalisierung Bundeseigene Verwaltung 15 21.03.2016
Lehren des Tages Grundbegriffe (TK-Netz, TK-Dienst, TK-gestützter Dienst) Unions- und verfassungsrechtlicher Ordnungsrahmen 16 21.03.2016
Nacharbeit Kühling/Schall/Biendl, S. 1-85 Neumann/Koch, S. 1-77 Vertiefung EuGH, Urteil vom 30. April 2014, Rs. C-475/12 (UPC) VG Köln, Urteil vom 11. November 2015 21 K 450/15 (GMail) Grünwald/Nüßing, MMR 2016, S. 91 Kühling/Schall, CR 2015, S. 641 17 21.03.2016