Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg PE Peter Endl (Dipl. Biol.)
Fang- und Umsiedlung - Reptilien zum Bebauungsplan Bleicherstraße/ Vollmerstraße Stadt Biberacha.d. Riß Baden-Württemberg Auftraggeber: Stadtplanungsamt Biberach Museumstr. 2 88400 Biberach Auftragnehmer: PE Peter Endl (Dipl. Biol.) Mörikestraße 11 70794 Filderstadt Tel.: 0711/7778493 Fax: 0711/7778457 mobil: 0172/7312202 peterendl@t-online.de internet: www.peterendl.de Projektleitung: Peter Endl Diplom Biologe Bearbeitung: Peter Endl Diplom Biologe Bearbeitungszeitraum: September 2015-September 2016 Filderstadt, den 27.09.2016
Inhalt Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 1 2. Methodik 2 3. Ergebnisse 5 3.1 Ausgangslage 5 3.2 Teilfläche A 5 3.3 Teilfläche B 6 3.4 Nachweise in den Ersatzflächen 9 4. Fazit 10 5. Literatur 11
Seite 1 1. Einleitung Aufgrund vorliegender Nachweise der Zauneidechse sollten begleitend zum Bebauungsplan Bleicherstraße/Vollmerstraße in Biberach a.d. Riß ein Fang und eine Umsiedlung der Reptilienvorkommen, hier vorrangig der Zauneidechse, in den geplanten Eingriffsbereichen erfolgen. Der Fang erfolgte in zwei Teilflächen (s. Karte 1 im Anhang). Teilfläche A umfasst den östlichen Rand der bestehenden Gewerbeflächen und nimmt eine Fläche von ca. 0,7 ha ein. Hier erfolgten der Fang und die Umsiedlung im Zeitraum von September 2015 bis Juni 2016. Teilfläche B umfasst die südöstlich angrenzenden Bereiche in Richtung der Gleisanlagen und nimmt eine Fläche von ca. 0,65 ha ein. Hier erfolgten der Fang und die Umsiedlung im Zeitraum von März 2016 bis September 2016. Die Umsetzung erfolgte mittels Transportbox. Die Tiere wurden in die 2013/2014 angelegten Ersatzhabitate umgesiedelt. Diese befinden sich unmittelbar nördlich von Teilfläche B und weisen eine Anbindung an die Gleisanlagen im Osten auf.
Seite 2 2. Methodik Der Fang der Zauneidechse erfolgte über Handfänge, den Einsatz von Schlingen und Keschern an insgesamt 12 Fangtagen von 4.09.2015 bis 12.09.2016 Bei günstigen Witterungsverhältnissen. Die gefangenen Tiere wurden kurzzeitig zwischengehältert und anschließend in die vorhandenen Ersatzhabitate umgesiedelt. Tabelle 1: Begehungsdaten Begehung Datum Teilfläche Temperaturverlauf, Witterung 1. Begehung 04.09.2015 A Temp.: 10-20, heiter, trocken 2. Begehung 08.09.2015 A Temp.: 6-17, heiter-wolkig, trocken 3. Begehung 21.09.2015 A Temp.: 5-20, heiter, trocken 4. Begehung 20.03.2016 A, B Temp.: 0-10, heiter-wolkig, trocken 5. Begehung 04.04.2016 B Temp.: 6-20, heiter, trocken 6. Begehung 12.04.2016 A, B Temp.: 6-17, heiter-wolkig, kurze Schauer morgens später trocken 7. Begehung 20.04.2016 B Temp.: 4-15, heiter, trocken 8. Begehung 04.05.2016 A Temp.: 5-15, heiter, trocken 9. Begehung 27.05.2016 A Temp.: 10-26, heiter, trocken 10. Begehung 06.06.2016 B Temp.: 10-25, heiter, trocken 11. Begehung 01.09.2016 B Temp.: 13-27, heiter-wolkig, trocken 12. Begehung 12.09.2016 B Temp.: 10-30, heiter, trocken
Seite 3 Abbildung 1: Teilfläche A (Links) und Teilfläche B (rechts) Südteil mit Schutzzaun Abbildung 2: Teilfläche A (Links) und Teilfläche B (rechts) Mittlerer Bereich mit Schutzzaun Abbildung 3: Ersatzhabitat mit Steinriegel und Holzstapeln Blick von Norden
Seite 4 Abbildung 4: Ersatzhabitat mit Steinriegel und Holzstapeln Blick von Süden Abbildung 5: Teilfläche B mit offenen Schotterflächen, Teilfläche A im Hintergrund mit Schutzzaun
Seite 5 3. Ergebnisse 3.1 Ausgangslage Nach Landschaftsökologie + Planung (2013) lagen insgesamt 14 Nachweise der Zauneidechse aus dem Plangebiet bzw. dem unmittelbaren Umfeld vor. Maximal wurden an einem Kartiertag 7 Individuen festgestellt. Nach Laufer (2014) ist daher von einem Gesamtbestand von ca. 45 Exemplaren auszugehen. Von den 14 Einzelnachweisen befanden sich 4 Nachweise in der Teilfläche A und 6 Nachweise in der Teilfläche B, 4 Nachweise befanden sich außerhalb der geplanten Eingriffsbereiche. 3.2 Teilfläche A In Teilfläche A wurden insgesamt 15 Exemplare gefangen und umgesiedelt. Tabelle 2: Ergebnisse Teilfläche A Begehung Datum Männchen ad. Weibchen ad. Subadult Jungtier Summe 1. Begehung 04.09.2015 1 - - 2 3 2. Begehung 08.09.2015-2 1 3 6 3. Begehung 21.09.2015 1 - - - 1 4. Begehung 20.03.2016 - - - - 0 6. Begehung 12.04.2016 1-2 - 3 8. Begehung 04.05.2016 - - 1-1 9. Begehung 27.05.2016 - - - 1 1 Summe 3 2 4 6 15
Seite 6 3.3 Teilfläche B In Teilfläche B wurden insgesamt 20 Exemplare gefangen und umgesiedelt. Tabelle 3: Ergebnisse Teilfläche B Begehung Datum Männchen ad. Weibchen ad. Subadult Jungtier Summe 1. Begehung 20.03.2016 - - 1-1 2. Begehung 04.04.2016-1 - - 1 3. Begehung 12.04.2016 1-1 1 3 4. Begehung 20.04.2016 2 3 - - 5 6. Begehung 06.06.2016 - - - - 0 8. Begehung 01.09.2016 1 1-4 6 9. Begehung 12.09.2016 - - 1 3 4 Summe 4 2 3 8 20 Abbildung 6: Zauneidechsen-Männchen und Weibchen in Transportbox
Seite 7 Abbildung 7: Zauneidechsen-Männchen adult Abbildung 8: Zauneidechse-Subadult
Seite 8 Abbildung 9: Zauneidechsen-Männchen adult Abbildung 10: Zauneidechsen-Männchen adult
Seite 9 Abbildung 11: Zauneidechsen-Weibchen adult Abbildung 12: Mauereidechsen-Männchen adult 3.4 Nachweise in den Ersatzflächen In den Ersatzflächen wurden über stichprobenartige Erfassungen insgesamt 12 Exemplare nachgewiesen (s. Karte 3 im Anhang). Weiterhin erfolgte der Nachweis der Mauereidechse (Podarcis muralis) in 3 Exemplaren im Bereich der Ersatzflächen bzw. den angrenzenden Gleisanlagen.
Seite 10 4. Fazit Über den Fang in den Teilflächen A und B wurden insgesamt 35 Tiere erfasst. Diese wurden in die neu geschaffenen Ersatzhabitate umgesiedelt. Von den umgesiedelten Tieren wurden 12 im Rahmen einer stichprobenartigen Überprüfung in den Ersatzhabitaten nachgewiesen. Zu berücksichtigen ist hier die Vorbelegung, die jedoch über die Altnachweise (2013) als individuenschwach eingestuft werden kann. Damit ist von einer Annahme der Ersatzflächen durch die Zauneidechse auszugehen. Weiterhin erfolgten hier Nachweise der Mauereidechse.
Seite 11 5. Literatur BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands - Band 1: Wirbeltiere, in Naturschutz und Biologische Vielfalt. Heft 70(1), Bonn Bad Godesberg. BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BARTSCHV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258 (896)), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542). BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2002): Verordnung zu Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften. Fassung vom 16. Februar 2005. EU (2006): 2. Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Zuletzt geändert durch Art. 1 der ÄndRL 2006/105/EG vom 20.11.2006. KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz. 2. Aufl. UTB Ulmer, Stuttgart: 1-519. KÜHNEL, K.-D.; GEIGER, A.; LAUFER, H.; PODLOUCKY, R. & SCHLÜPMANN, M. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) und Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands [Stand Dezember 2008]. In: HAUPT, H.; LUDWIG, G.; GRUTTKE, H.; BINOT-HAFKE, M.; OTTO, C. & PAULY, A. (Red.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Bundesamt für Naturschutz: Naturschutz und biologische Vielfalt 70 (1), Bonn Bad-Godesberg. LANDSCVHAFTSÖKOLOGIE & PLANUNG (2013): Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehungen zum Bebauungsplan Bleicherstraße/Vollmerstraße. Unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt Biberach a.d. Riß LAUFER, H., FRITZ, K. & SOWIG, P. (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden- Württembergs. Verlag Eugen Ulmer.
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