Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) und (geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gfab)

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Transkript:

Martin Nobelmann Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) und (geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gfab) Möglichkeiten einer Verschneidung mit dem Zertifikatsprogramm Soziale Landwirtschaft

Impressum Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Eberswalde University for Sustainable Development Schicklerstr. 5 D-16225 Eberswalde Germany www.hnee.de Juli 2017 Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH12037 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor/bei der Autorin.

1. Einführung Während der Pilotierung des Zertifikatsprogramms Soziale Landwirtschaft erreichten das Projektteam vermehrt Anfragen von Interessent*innen, ob das Zertifikatsprogramm auch als Sonderpädagogische Zusatzqualifikation anerkannt ist. Diese Zusatzqualifizierung wird für eine leitende Tätigkeit in Werkstätten für behinderte Menschen gefordert und ist deshalb insbesondere für Landwirt*innen, die ihre berufliche Zukunft in der Behindertenhilfe sehen, wichtig. Das Zertifikatsprogramm Soziale Landwirtschaft sieht diesen Abschluss bisher nicht vor. Um die Akzeptanz und den Nutzen des Zertifikatsprogramms weiter zu erhöhen, erschien es daher sinnvoll zu prüfen, ob es einen Weg geben könnte, einige Inhalte des Zertifikatsprogramms auf die in der Sonderpädagogischen Zusatzqualifizierung geforderten Inhalte anzurechnen. Für die Teilnehmenden der Weiterbildung bzw. deren Arbeitgeber könnte dies eine Kosten- und Zeitersparnis bedeuten. Der Mehrwert des Zertifikatsprogramms könnte so weiter gesteigert werden und damit die Chance, das Weiterbildungsprogramm dauerhaft an der Hochschule zu etablieren. Im Folgenden werden daher die rechtlichen Rahmenbedingungen für die SPZ und für die weitergehende (geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gfab) untersucht, Informationen zu Curricula und Lehrinhalten dieser Qualifizierungen gesammelt und dargestellt, sowie Anrechnungs- und Kooperationsmöglichkeiten exemplarisch herausgearbeitet. 2. Rechtlicher Rahmen/Hintergrund Die rechtliche Grundlage zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen bildet das Sozialgesetzbuch (SGB IX) bzw. dessen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 23. Dezember 2016. Als Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kommt den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und ab 2018 auch anderen Leistungsanbietern dabei eine besondere Bedeutung zu ( 56, 60 und 218 SGB IX NEU). Welche formalen Qualifikationsanforderungen die in den Werkstätten beschäftigten Fachkräfte erfüllen müssen, ist in der Werkstättenverordnung (WVO) geregelt. Werkstätten sollen demnach über Fachkräfte verfügen, die erforderlich sind, um den jeweiligen Bedürfnissen der behinderten Menschen und ihrer individuellen Förderung gerecht zu werden ( 9 Abs.1 WVO). In 9 Abs. 3 der WVO ist außerdem festgelegt, dass diese Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich in der Regel Facharbeiter, Gesellen oder Meister mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in Industrie oder Handwerk sein sollen. Sie müssen außerdem pädagogisch geeignet sein und über eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation verfügen. Sollte diese Zusatzqualifikation nicht vorhanden sein kann sie in angemessener Zeit durch Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen nachgeholt werden ( 9 Abs. 2 WVO). Auf der anderen Seite reichen entsprechende Berufsqualifikationen aus dem pädagogischen oder sozialen Bereich aus, wenn die für eine Tätigkeit als Fachkraft erforderlichen sonstigen Kenntnisse und Fähigkeiten anderweitig erworben worden sind. 1

3. Wege zur sonderpädagogischen Zusatzqualifikation Eine von der WVO geforderte sonderpädagogische Zusatzqualifikation weisen bei Arbeitsantritt nur die wenigsten Fachkräfte auf (vgl. Vollmer/Frohnenberg S. 29), sind also verpflichtet, diese nachzuholen. Die erforderlichen Kompetenzen werden zur Zeit vor allem über zwei Fortbildungsmöglichkeiten vermittelt: Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) und der Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (gfab) Die SPZ existiert seit den 1980er Jahren und war lange Zeit die einzige Qualifikation nach 9 Abs.3 WVO. Sie wird in ganz Deutschland von verschiedenen Fortbildungsträgern angeboten und umfasst ca. 540 Stunden (vgl. Vollmer/Frohnenberg 2007, S.33). Eine abschließende Prüfung ist nicht notwendig. Ob eine Prüfung durchgeführt wird und wie diese auszusehen hat, entscheidet der jeweils anbietende Fortbildungsträger, der auch den Erwerb der nach 9 Abs.3 WVO notwendigen Qualifikation bescheinigt. Es gibt daher für die SPZ keinen Abschluss, der bundeseinheitlich anerkannt ist. Seit der Schaffung eines bundeseinheitlich anerkannten Abschlusses zur gfab im Jahr 2001 orientiert sich die SPZ inhaltlich und methodisch an den Vorgaben der dafür relevanten Prüfungsverordnung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung GFABPrV), deren novellierte Fassung zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Lehrgangsempfehlungen des Bundesinstituts für berufliche Bildung (Keune/Frohnenberg 2007) und gemeinsam erarbeitete Qualitätsstandards (vgl. BAG WfbM 2005) einer Arbeitsgruppe, bestehend aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.v. (BAG WfbM), Wohlfahrtsverbänden, Fachverbänden der Behindertenhilfe sowie weiteren Fachleuten, haben weitere Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung der Fortbildung gemacht. In der Präambel zu den Qualitätsstandards wird außerdem festgelegt, dass diese sinngemäß auch für alle anderen Formen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation gelten sollen. Vorgenannte Verordnungen, Qualitätsstandards und Empfehlungen zur gfab setzen daher den Rahmen, in dem sich alle Curricula bewegen müssen, die als sonderpädagogische Zusatzqualifikation im Sinne der WVO anerkannt werden sollen. Ziel der Qualifizierung ist die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeiten, um personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dies kann in WfbM erfolgen, aber auch in anderen Bereichen der Arbeits- und Berufsförderung mit inhaltlich vergleichbarem Leistungsspektrum ( 1 GFABPrV). In den folgenden Handlungsbereichen sollen Kompetenzen erworben werden: 1. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten, Es sollen Fähigkeiten und Wünsche des behinderten Menschen erkannt, eingeschätzt und berücksichtigt werden können sowie mit geeigneten Methoden Aufgaben und Arbeiten bereitgestellt werden können und aus deren Erledigung Schlussfolgerungen über die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse des behinderten Menschen gezogen werden können. Dazu gehören unter anderem das Erstellen von Eingliederungsplänen und das Anwenden von Methoden und Instrumentarien für eine systematische Beobachtung und Dokumentation insbesondere des Arbeitsverhaltens des behinderten Menschen. ( 4 GFABPrV) 2

2. berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten, Bildungsprozesse, durch die behinderte Menschen berufliche Handlungsfähigkeit erlangen sollen, sollen personenzentriert didaktisch geplant, gesteuert, durchgeführt, ausgewertet und dokumentiert werden können. Dabei sollen anerkannte Methoden angewendet werden können zu denen auch Methoden zur Selbstreflexion gehören. ( 5 GFABPrV) 3. Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten Arbeits- und Beschäftigungsprozesse für behinderte Menschen sollen unter partizipativen, didaktischen und kommunikativen Gesichtspunkten sowie unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und betrieblicher Zusammenhänge geplant und gestaltet werden können. Dazu gehören auch die Berücksichtigung unterschiedlicher Behinderungsformen und deren individuelle Auswirkungen bei der Bereitstellung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen sowie die Anwendung anerkannter Methoden und Instrumentarien beim Bewerten und Dokumentieren der Entwicklung der individuellen Kompetenzen des behinderten Menschen. ( 6 GFABPrV) 4. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten. Kommunikations-, Gruppenbildungs- und Kooperationsprozesse sollen geplant und gesteuert werden können, um die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dazu gehört die Kommunikation mit den behinderten Menschen ebenso wie mit externen Beteiligten, außerdem die Moderation von Teambildungs- und Teamarbeitsprozessen, die Anwendung verschiedener Methoden und Techniken des Konfliktmanagements oder die Gestaltung von Netzwerkarbeit. ( 7 GFABPrV) Bis zur Änderung der GFABPrV beinhaltete diese auch einen Handlungsbereich zu rechtlichen Fragen, die nun in die übrigen Handlungsbereiche integriert werden sollen. Die Prüfung der entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten besteht aus einer schriftlichen Prüfungsaufgabe, für deren Bearbeitung man unter Aufsicht vier Stunden Zeit hat, und einer praxisbezogenen Projektarbeit inklusive Präsentation in einem Fachgespräch. Für die Erstellung der Projektarbeit sind 30 Tage vorgesehen. ( 8-10 GFABPrV) 3.1. Curricula und Lehrinhalte dieser Qualifizierungen Im Folgenden werden ausgewählte Qualifizierungen zur SPZ oder gfab von unterschiedlichen Trägern exemplarisch vorgestellt. Ziel ist es herauszufinden, ob bestimmte Qualifizierungsmodelle von Aufbau und Inhalten eine Verschneidung mit den Inhalten des Zertifikatsprogramms Soziale Landwirtschaft zulassen bzw. ermöglichen. Es wurde nur ein Anbieter gefunden, der die Qualifizierung bereits auf der Grundlage der neuen GFABPrV vom Dezember 2016 anbietet und seine Inhalte entsprechend ausgerichtet hat. Die übrigen Angebote basieren auf der bisher gültigen Prüfungsordnung aus dem Jahr 2001. Träger: Art der Qualifizierung/Abschluss Campus der gpe Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen ggmbh in Mainz Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gfab) entsprechend Prüfungsordnung vom 13.12.2016 3

Zugangsvoraussetzungen: Umfang: Format: Tätigkeit in einem entsprechenden Berufsfeld und für die Prüfung die entsprechenden Vorgaben nach 2 GFABPrV 798 Unterrichtseinheiten (UE), bestehend aus 528 UE Theorieanteil, 120 UE Praxisanteil und 150 UE Abschlussarbeit Modulares Kurssystem (9 Module) Mentoren 15 Seminarblöcke à 4-5 Tage 1 Woche Praktikum Abschlussarbeit Transferaufgaben Prüfungen Inhalt Quelle: Campus der gpe, eigene Darstellung Modul 1: Einführung Modul 2: Planung des Rehabilitationsverlaufs sowie Förderung behinderter Menschen Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen, Medizinische Aspekte Modul 4: Gestaltung der Arbeit unter personenzentrierten Aspekten Modul 5: Begleitende Unterstützung Modul 6: Kommunikation und Zusammenarbeit, Mitarbeiterführung Modul 7: Berufs- und Persönlichkeitsführung Modul 8: Sexualität Modul 9: Qualitätsmanagement Träger: Art der Qualifizierung /Abschluss Zugangsvoraussetzungen: Umfang: Format: GIBB gemeinnützige Gesellschaft für Integration und Bildung in Berlin mbh SPZ (gfab Prüfung für TN mit Wohnsitz Brandenburg möglich) Zertifikat mit Prüfung berufsbegleitende SPZ richtet sich an Fachkräfte, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer anderen Einrichtung der Rehabilitation Unterrichtsvolumen von 650 Stunden in einem Zeitraum von ca. 1½ Jahren. 14,5 Wochenblöcke à 5 Tage praxisorientierte Projektarbeit Prüfung 4

Inhalt Quelle: GIBB Berlin, eigene Darstellung Träger: Art der Qualifizierung /Abschluss Zugangsvoraussetzungen: Umfang: Format: Die Aufgaben der Fachkraft in der WfbM Geschichte, System und Konzepte der Behindertenhilfe Menschen mit Lernschwierigkeiten verstehen und fördern Menschen mit Lernschwierigkeiten II Diagnostik und Förderplanung Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verstehen und fördern Praxisprojekt entsprechend individueller Zielvereinbarung Stabilisierung durch Arbeit bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Berufliche Bildung in der WfbM Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten verstehen und fördern Menschen mit körperlichen und Sinnesbeeinträchtigungen verstehen und fördern Kommunikation und Mediation Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Rechtliche Grundlagen der Arbeit in der WfbM Abschlussverfahren Akademie für Rehaberufe, Betriebsteil der Lebenshilfe Niedersachsen e.v. SPZ/FAB oder Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gfab) abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige Tätigkeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen SPZ/FAB: 540 UE, bestehend 400 UE theoretischen Unterricht sowie 140 UE praktisch umgesetzte Unterrichtsinhalte (Projektarbeit) gfab: zusätzlich 210 UE Theorie und 50 UE Projektarbeit Modulsystem (3 Module: Basis-, Aufbau- und Vertiefungsmodul) 3 zeitliche Varianten beim Aufbaumodul: 2, 3 oder 5 tägige Seminarblöcke Interne (SPZ) und externe (gfab) Prüfungen Inhalt Quelle: Akademie für Rehaberufe, eigene Darstellung Orientierung an den Handlungsbereichen der Prüfungsverordnung Träger: Art der Qualifizierung /Abschluss Zugangsvoraussetzungen: Umfang: ifas Institut für angewandte Sozialfragen ggmbh in Göttingen SPZ Je nach Modul, offen nicht nur für Mitarbeiter von WfbM, z.b. Menschen in pädagogischen/beratenden Tätigkeitsfeldern, wie sozialen Einrichtungen, Bildungsträgern, Fallmanagement 648 Präsenzstunden plus 34 Stunden Hausarbeit 5

Format: Inhalt Quelle: ifas, eigene Darstellung Modulares Kurssystem (7 Module), alle Module auch einzeln buchbar 15 Seminarblöcke à 2-3 Tage Projektarbeit Prüfungen Modul 1: Grundkenntnisse für den Umgang mit psychischen Beeinträchtigungen Modul 2: Kommunikation und Gesprächsführung mit psychisch beeinträchtigten Menschen Modul 3: Förderplanung in der beruflichen Rehabilitation Modul 4: Gestaltung von Arbeitsprozessen in der beruflichen Rehabilitation Modul 5: Persönlichkeitsförderung in der beruflichen Rehabilitation - praktische Umsetzung in Projekten Modul 6: Rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit mit behinderten Menschen Modul 7: Abschluss-Kolloquium mit Prüfung und Prüfungsvorbereitung 3.2. Erkenntnisse und Gemeinsamkeiten Aus den vorgenannten Beispielen lassen sich folgende Erkenntnisse bzw. Gemeinsamkeiten ableiten: Nach wie vor ist die SPZ die vorrangig angebotene Qualifizierung, die sich aber sehr stark an den Vorgaben zur gfab orientiert. Die gfab bedeutet in der Regel eine höhere Stundenzahl und eine externe Prüfung. Auch die SPZ schließt mit einer (internen) Prüfung ab. Die Zugangsvoraussetzungen orientieren sich in der Regel an den Vorgaben der WVO bzw. der Fortbildungsprüfungsverordnung. Eine Ausnahme stellen einzeln buchbare Module dar. Hier sind die Bestimmungen lockerer und z.b. nur ein Berufsabschluss erforderlich. Eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation war bisher nur im Bereich der Werkstätten notwendig. Entsprechend bilden deren Mitarbeiter auch fast ausschließlich die Zielgruppe, die nur gelegentlich erweitert wird. Mit der Neuausrichtung im Bundesteilhabegesetz und der darin enthaltenen Öffnung für andere Leistungsanbieter könnte sich auch die Zielgruppe zukünftig erweitern. Der zeitliche Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen orientiert sich an den Vorgaben der Lehrgangsempfehlungen (Keune/Frohnenberg 2007) von mindestens 540 Stunden (SPZ) bis 800 Stunden (gfab). Die Lehrinhalte der Fortbildung werden in Module aufgeteilt, die üblicherweise im Paket gebucht werden sollen. Die Module können je nach Träger unterschiedlich zusammengesetzt sein und unterscheiden sich vor allem in der Anzahl und Dauer der Seminarblöcke (von zweitägigen Wochenendseminaren bis fünftägigen Wochenblöcken). Formen des blended learnings stellen eine Ausnahme dar. Die Lehre findet zum großen Teil als Präsenzlehre statt. 6

4. Möglichkeiten einer Verknüpfung der SPZ/gFAB mit dem Zertifikatsprogramm Soziale Landwirtschaft 4.1. Zielgruppe Das Zertifikatsprogramm Soziale Landwirtschaft richtet sich an Teilnehmende aus den Berufsfeldern Soziale Arbeit sowie Landwirtschaft/Gartenbau. Für Personen mit einem Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit ist eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation nicht notwendig. Interessant aber nicht unbedingt notwendig könnte diese Qualifizierung für Teilnehmende aus dem Bereich Landwirtschaft/Gartenbau sein. Für Landwirt*innen und Gärtner*innen, die bereits in einer Behindertenwerkstatt bzw. einer vergleichbaren Einrichtung tätig sind oder dies anstreben, ist die Qualifizierung Pflicht. Letztere stellten während der Pilotierung allerdings nur einen sehr geringen Teil der Teilnehmenden. 4.2. Umfang Das komplette Zertifikatsprogramm Soziale Landwirtschaft hat einen Umfang von 720 Unterrichtseinheiten, von denen nur in einem Modul Anknüpfungspunkte an die in der SPZ geforderten Inhalte vorhanden sind. Dieses Modul Sozialpädagogik für Nicht-Sozialpädagogen hat einen Umfang von 180 UE, von denen 40 Stunden Präsenzlehre sind. Es genügt vom Umfang demnach nicht den Anforderungen, um als Ganzes als SPZ anerkannt werden zu können. Sollten die Lehrinhalte mit den Inhalten einzelner Module der SPZ deckungsgleich sein, wäre eine teilweise Anerkennung denkbar, so dass bei einem anderen Anbieter nicht mehr die komplette SPZ absolviert werden muss. 4.3. Lehrinhalte Die Träger der SPZ/gFAB bieten ihre Lehrgänge in Modulform an, die sich an den Handlungsbereichen der GFABPrV orientieren. Inhaltliche Anknüpfungspunkte gibt es dabei insbesondere beim Thema Kommunikation und der Vorstellung verschiedener Beeinträchtigungsformen behinderter Menschen. Allerdings wird das Thema Kommunikation selten kompakt in einem eigenständigen Modul angeboten, sondern Aspekte daraus jeweils an passender Stelle in anderen Modulen bearbeitet, z.b. Einfache Sprache, Deeskalationstraining oder Wertschätzendes Fragen im Rahmen eines Moduls zur Förderung von Beschäftigten mit Lernschwierigkeiten (vgl. GIBB, Lehrgangsübersicht). Aber auch eigenständige Kommunikationsmodule werden angeboten, die dann aber in der Regel einen größeren Stundenumfang haben. Beispielhaft hierzu das Modul Kommunikation und Gesprächsführung mit beeinträchtigten Menschen des ifas in Göttingen, welches 119 Unterrichtsstunden umfasst (vgl. ifas). Die Lehrgangsempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sehen für diesen Bereich 120 Stunden vor (Keune/Frohnenberg 2007, S. 23). Das Wissen zu den Zielgruppen sozialer Arbeit, bzw. zu den verschiedenen Beeinträchtigungsformen behinderter Menschen wird ebenfalls mit einem größeren Stundenumfang angeboten und häufig verteilt auf mehrere Module und Termine (vgl. z.b. GIBB Lehrgangsübersicht oder campus, Durchführungsplanung). 7

5. Fazit Die Untersuchung zu den Möglichkeiten einer Verschneidung des Zertifikatsprogramms Soziale Landwirtschaft zeigt Folgendes: Die Notwendigkeit zur Absolvierung einer sonderpädagogischen Zusatzqualifikation besteht nur für einen geringen Teil der Teilnehmenden am Zertifikatsprogramm Soziale Landwirtschaft. Die Lehrinhalte überschneiden sich nur teilweise mit den in der SPZ/gFAB geforderten Inhalten, deren zeitlicher und inhaltlicher Umfang zudem wesentlich größer ist, als bei den insgesamt 180 Stunden des Moduls Sozialpädagogik für Nicht-Sozialpädagogen. Eine komplette Anerkennung als SPZ ist schon aus diesem Grund nicht möglich und auch gegen eine Anrechnung einzelner Teile spricht, dass diese immer nur Bestandteile umfangreicher Module und nicht heraustrennbar sind. Die Teilnehmenden müssten diese Module demnach in jedem Fall bei einem Träger der SPZ noch einmal komplett buchen, um alle relevanten Inhalte einer Prüfung zu bekommen. Die Träger der sonderpädagogischen Zusatzqualifizierungen bieten diese fast ausschließlich als (finanzielles) Komplettpaket an. Das Herausrechnen einzelner Module ist nicht vorgesehen und liegt nicht in ihrem Interesse. Die Absolvent*innen des Zertifikatsprogramms Soziale Landwirtschaft müssten also dennoch eine SPZ in den meisten Fällen komplett buchen und bezahlen. Die HNEE müsste ihr Modul Sozialpädagogik für Nicht-Sozialpädagogen sowohl zeitlich als auch inhaltlich sehr stark umstrukturieren (z.b. dreifacher Workload, höherer Präsenzanteil), um den Anforderungen einer SPZ gerecht zu werden. Dies hätte zur Folge, dass die Struktur und die zeitliche Abfolge des gesamten Zertifikatsprogramms ins Ungleichgewicht geriete. Aus den genannten Gründen erscheint eine Verschneidung des Zertifikatsprogramms mit der SPZ/gFAB zur Zeit nicht möglich bzw. sinnvoll. Die mögliche Erhöhung der Attraktivität der SPZ für andere Zielgruppen durch die Akzeptanz anderer Leistungsanbieter im Bundesteilhabegesetz sollte aber aufmerksam beobachtet werden. 8

Literaturverzeichnis Akademie für Rehaberufe (Hrsg.) (2015): Der Weg zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen gfab. Akademie für Rehaberufe 2015. Online verfügbar unter http://www.akademie-fuer-rehaberufe.de/akademie/weiterbildung/sonderpaedagogischezusatzqualifikationen.php. Stand 31.07.2017 Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.v. (BAG WfbM) (2005): Standards für die Qualifizierung (Geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen. Frankfurt am Main 2005. Online verfügbar unter http://www.bagwfbm.de/file/125, Stand 31.07.2017. Campus der gpe (Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen) (2017a): Curriculum Sonderpädagogische Zusatzqualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. Online verfügbar unter: https://campus.gpe-mainz.de/wissen/berufliche-qualifizierung/detailansicht-veranstaltung/geprueftefachkraft-zur-arbeits-und-berufsfoerderung-gfab-33.html. Stand: 31.07.2017 Campus der gpe (Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen) (2017b): Durchführungsplanung Sonderpädagogische Zusatzqualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. Online verfügbar unter: https://campus.gpe-mainz.de/wissen/berufliche-qualifizierung/detailansicht-veranstaltung/geprueftefachkraft-zur-arbeits-und-berufsfoerderung-gfab-33.html. Stand: 31.07.2017 GIBB Berlin gemeinnützige Gesellschaft für Integration und Bildung in Berlin mbh (2017): Lehrgangsübersicht Sonderpädagogische Zusatzausbildung online verfügbar unter http://gibb-berlin.de/spz/spzfachkraefte/. Stand 13.07.2017 ifas Institut für angewandte Sozialfragen (2017a): Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ). Online verfügbar unter http://www.ifas-goettingen.de/bildung/weiterbildung_qualifizierung/spz/. Stand: 13.07.2017 ifas Institut für angewandte Sozialfragen (2017b): Kommunikation und Gesprächsführung mit beeinträchtigten Menschen. Online verfügbar unter http://www.ifasgoettingen.de/bildung/weiterbildung_qualifizierung/kommunikation. Stand: 13.07.2017 Keune, Saskia/Frohnenberg, Claudia (2007): Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung für behinderte Menschen: Lehrgangsempfehlung. Materialien zur beruflichen Bildung; H. 110. Hrsg.: Bundesinstitut für Berufsbildung. Bonn 2007, 2. Auflage. Online verfügbar unter https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/6556. Stand: 13.07.2017 Vollmer, Kirsten/Frohnenberg, Claudia (Hrsg.) (2015): Fachkräfte in den Werkstätten für behinderte Menschen Qualifikationsanforderungen im Zeichen von Teilhabe und Inklusion. (Bundesinstitut für Berufsbildung. Wissenschaftliche Diskussionspapiere, 160), Bonn 2015. Online verfügbar unter: https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/7695. Stand: 18.07.2017 Rechtsquellen: Gesetze für die Soziale Arbeit. 6. Auflage 2017. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden. Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom 23.12.2016, (BGBl. I S. 3234) 9

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung GFABPrV) "Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung vom 13. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2909)" Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1365), die zuletzt durch Artikel 167 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist 10