RESERVEVORRATSVERTRAG ZWISCHEN der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht UNIS Group GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 9 b, 40764 Langenfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Eric de Vries, im Folgenden Unis, und [NAME], mit Sitz in (POSTLEITZAHL) [ORT] in der [STRASSE], in dieser Angelegenheit rechtsgültig vertreten von ihrem [FUNKTION], Herrn [NAME], im Folgenden die Gegenpartei. VORBEMERKUNGEN: Unis führt Reparaturen an [hauptsächlich] industrieller Elektronik und insbesondere der Hardware aus, mit der industrielle Prozesse gesteuert werden, und hält solche Elektronik in ihrem Vorrat. Die Gegenpartei macht Gebrauch von näher bezeichneter Elektronik in den industriellen Prozessen ihres Unternehmens. Die Gegenpartei ist für die Fortsetzung ihrer Unternehmensprozesse von der ordnungsgemäßen Funktion der Elektronik abhängig und hat deshalb ein Interesse an einem schnellen Ersatz defekter Elektronik. Unis ist bereit und in der Lage, dazu einen Reservevorrat von hiernach näher umschriebener Elektronik zu halten, aus dem der Gegenpartei nach entsprechender Meldung bezüglich defekter Ersatzteile elektronische Ersatzgeräte zu Verfügung gestellt werden können. Die Parteien wünschen, ihr gegenseitiges Verhältnis in diesem Zusammenhang mittels dieser vertraglichen Bestimmungen zu regeln. VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN Artikel 1. Reservevorrat 1.1 Unis hält und verwaltet für die Gegenpartei während der Laufzeit dieses Vertrags einen Reservevorrat, der mindestens aus der in der zu diesem Vertrag gehörenden Anlage 1 die Teil dieses Vertrags ist - genannten Menge spezifischer Ersatzteilen/Elektronik besteht, wobei der Reservevorrat der Gegenpartei während der Laufzeit dieses Vertrags auf die hiernach umschriebene Weise zur Verfügung steht. 1.2 Dieser Reservevorrat, den Unis für die Gegenpartei hält und verwaltet, ist Eigentum von Unis. 1.3 Unis ist verpflichtet, auf Ersuchen der Gegenpartei dieser durch die Zusendung einer Übersicht der für die Gegenpartei vorrätigen Elektronik Einsicht in den Reservevorrat zu verschaffen. Unis sendet der Gegenpartei jedenfalls jährlich um das Verlängerungsdatum eine Übersicht mit dem Inhalt des Reservevorrats. Dieses Verlängerungsdatum ist, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen, das Datum, an dem seit dem Datum des In-Kraft- Tretens ein ganzes Jahr verstrichen ist. RVO 090324 DEF 1.0 GER Seite 1 von 6
1.4 Im Fall eines Defekts an der Elektronik wie in Anlage 1 genannt, kann die Gegenpartei während Bürozeiten telefonisch eine entsprechende Meldung erstatten, wonach Unis ein Ersatzreserveteil, das sie für die Gegenpartei im Vorrat hält, so schnell wie möglich an die von der Gegenpartei zuvor angegebene Adresse von einem von der Gegenpartei zuvor bezeichneten Beförderer transportieren lässt. Die Kosten dieses Transports sind von der Gegenpartei zu tragen. 1.5 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die defekte Elektronik, die durch die Elektronik aus dem Reservevorrat ersetzt wurde, am Standort von Unis, Heinrich-von-Stephan-Str. 9 b in 40764 Langenfeld, zur Reparatur abzuliefern. Es liegt im Ermessen von Unis und ausdrücklich nicht im Ermessen der Gegenpartei, ob mit der Reparatur des Ersatzteils begonnen wird oder eine angefangene Reparatur fortgesetzt wird. 1.6 Sollte es Unis gelingen, die defekte Elektronik zu reparieren, wird diese Elektronik dem Reservevorrat hinzugefügt, der für die Gegenpartei gehalten wird. 1.7 Unis ist verpflichtet, den Reservevorrat für die Gegenpartei mindestens auf dem Stand aufrechtzuerhalten, wie in Anlage 1 beschrieben, wobei sie verpflichtet ist, den Vorrat zu ergänzen, wenn nach Meldung der Gegenpartei ein Ersatzteil aus dem Vorrat zum Austausch eines defekten Ersatzteils gesandt wurde, ohne dass das defekte Ersatzteil repariert und dem Reservevorrat zugefügt wurde. 1.8 Sollte die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aufgrund von Artikel 1.5 zum Versand der defekten Elektronik, die der Gegenpartei zum Austausch eines Ersatzteils aus dem Reservevorrat zugesandt wurde, an Unis nicht erfüllen oder es Unis nicht gelingen sollte, das aufgrund von Artikel 1.6 zugesandte defekte Ersatzteil zu reparieren, erlischt die Verpflichtung für Unis, das betreffende Ersatzteil für die Gegenpartei im Vorrat zu halten. Unis bemüht sich, den Vorrat trotzdem im vereinbarten Umfang aufrecht zu erhalten. Artikel 2. Laufzeit 2.1 Dieser Vertrag tritt am [DATUM] in Kraft und wird für die Laufzeit von [DAUER DER LAUFZEIT] geschlossen. Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der genannten Laufzeit per Einschreiben gekündigt, gilt der Vertrag als für eine gleiche Laufzeit fortgesetzt. 2.2 Beide Parteien können den Vertrag zum Ablauf der unter 2.1 genannten Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Artikel 3. Preise und Zahlung 3.1 Als Gegenleistung für den in Anlage 1 genannten Service bezahlt die Gegenpartei während der Laufzeit dieses Vertrags Unis einen Betrag von [BETRAG] zuzüglich MwSt pro Jahr. Unis stellt diesen Betrag bei Beginn und danach jährlich am Verlängerungsdatum vorschussweise in Rechnung. RVO 090324 DEF 1.0 GER Seite 2 von 6
3.2 Unis ist berechtigt, jährlich am Verlängerungsdatum den in Artikel 3.1 genannten Betrag um einen angemessenen Betrag zu erhöhen. 3.3 Sollte Unis nach der Meldung eines Defekts seitens der Gegenpartei gemäß Artikel 1.4 und nach Zusenden der defekten Elektronik gemäß Artikel 1.6 durch die Gegenpartei die Reparatur des defekten Ersatzteils veranlassen und ist diese Reparatur erfolgreich, sodass das Ersatzteil gemäß Artikel 1.6 dem Reservevorrat hinzugefügt werden kann, stellt Unis der Gegenpartei die dann geltenden Kosten für die Reparatur der defekten Elektronik in Rechnung, also zusätzlich zur Vergütung für das Halten des Reservevorrats, erwähnt in Artikel 3.1. Die Reparaturpreise der verschiedenen Ersatzteile, zuzüglich MwSt, sind auf der Website von Unis einzusehen. 3.4 Sollte es Unis nicht gelingen, die defekte Elektronik zu reparieren, stellt Unis der Gegenpartei den Ankaufspreis der Elektronik, die als Ersatz für die Elektronik gekauft wurde und die gemäß Artikel 1.4 der Gegenpartei zugesandt wurde, in Rechnung, also zusätzlich zur Vergütung für das Halten des Reservevorrats, erwähnt in Artikel 3.1. Die Ankaufspreise der verschiedenen Ersatzteile, zuzüglich MwSt, sind auf der Website von Unis einzusehen. 3.5 Alle von Unis versandten Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, außer wenn auf der Rechnung eine andere Frist genannt wird. Artikel 5. Haftung 5.1 Unis, deren Geschäftsleitung und deren Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Pflichtverletzungen) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 5.2 Im Falle der schuldhaften Verursachung von Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper, im Falle der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruchs gemäß 437 Ziffer 2 BGB haftet Unis ohne die Einschränkungen gem. Ziff 9.1 im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Lediglich bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von Unis begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. 5.3 Kardinalpflichten im Sinne von Ziff. 9.2 sind Pflichten, ohne deren Erfüllung der Vertragszweck nicht erreicht werden kann und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf. 5.4 Unis haftet gegenüber der Gegenpartei niemals für Verlust oder anderweitige Beschädigung von Information, die auf Datenträger gespeichert ist, oder von Information, die Bestandteil der Software ist, die sich in den von der Gegenpartei nach Ablauf der Mietdauer zurückgegebenen elektronischen Geräten befindet oder ein Teil dessen ist. RVO 090324 DEF 1.0 GER Seite 3 von 6
Artikel 5. Geistiges Eigentum 5.1 Die Gegenpartei garantiert, dass Unis durch Reparatur (bzw. Reparaturen) an von der Gegenpartei gemäß Artikel 1.5 abgegebener defekter Elektronik keinerlei geistige Eigentumsrechte von Drittpersonen verletzt. Die Gegenpartei befreit Unis von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich. 5.2 Die Gegenpartei erteilt hiermit Unis die Zustimmung, von den der Gegenpartei zustehenden geistigen Eigentumsrechten Gebrauch zu machen, sofern dies für die Durchführung der gewünschten Reparatur erforderlich ist. 5.3 Sofern Unis im Rahmen der sich aus diesem Vertrag ergebenden Tätigkeiten eine Leistung erbringt, durch die irgendein geistiges Eigentumsrecht begründet wird, stehen diese geistigen Eigentumsrechte Unis zu. Artikel 6. Zwischenzeitliche Beendigung des Vertragsverhältnisses 6.1 Unis ist berechtigt, diesen Vertrag per Einschreiben mit Empfangsbestätigung mit sofortiger Wirksamkeit zu kündigen, falls eine der folgenden Situationen eintritt: * Die Gegenpartei wird für insolvent erklärt * Die Gegenpartei beantragt das Vergleichsverfahren * Die (juristische Person der) Gegenpartei wird aufgelöst * Das Vermögen (bzw. ein beträchtlicher Anteil dessen) der Gegenpartei wird gepfändet. 6.2 Die im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses offen stehenden Rechnungen und ausstehenden Beträge werden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sofort fällig. Artikel 7. Allgemeine Geschäftsbedingungen 7.1 Auf diesen Vertrag finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unis Anwendung, wie sie auf der Rückseite des Begleitbriefs genannt werden. Soweit dieser Vertrag abweichende Bestimmungen enthält, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen. RVO 090324 DEF 1.0 GER Seite 4 von 6
Artikel 8. Verschiedenes 8.1 Unis behält sich das Recht vor, diesen Vertrag einseitig zu ändern. 8.2 Änderungen dieses Vertrags sind nur verbindlich, falls sie schriftlich vereinbart worden sind. 8.3 Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Langenfeld. Hiermit vereinbart und in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet am [DATUM] [ORT], P.E. de Vries Im Namen von Unis Group GmbH [NAME] Im Namen von [NAME UNTERNEHMEN] RVO 090324 DEF 1.0 GER Seite 5 von 6
ANLAGE 1 Reservevorrat Ersatzteil Kaufpreis zuzüglich MwSt Reparaturpreis zuzüglich MwSt --- ----- ------ --- ----- ------ RVO 090324 DEF 1.0 GER Seite 6 von 6