KONSORTIALVERTRÄGE IN HORIZON 2020 Katarina Rohsmann
DAS PROJEKTKONSORTIUM Partner 1 Partner 2 Koordinator Partner 3 Dritter stellt Ressourcen zur Verfügung Subcontractor Linked Third Party Der Konsortialvertrag (Consortium Agreement, CA) regelt die Beziehung der Projektpartner untereinander (Rechte und Pflichten zwischen den Partnern) Dienstleister 1
GRUNDSÄTZE Vertrag zwischen den Projektpartnern die EU-Kommission ist auf keine Weise eingebunden (Grundsätzlich) verpflichtend sollte vor dem Grant Agreement (GA) unterzeichnet werden Zweck: Ergänzung des GA (zusätzliche/detailliertere Regeln); Abwandlung von Default-Regeln des GA im Fall von Widersprüchen zum GA (inkl. Annexes!) haben die Regeln des GA Vorrang Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 2
WICHTIGSTE INHALTE VON KONSORTIALVERTRÄGEN IPR-Bestimmungen (Background, Zugangsrechte, Verwertung und Verbreitung von Ergebnissen usw.) Rechte und Pflichten der Partner Management- Struktur ( Governance ) Finanzielle Bestimmungen Geheimhaltung Haftung Allgemeine Bestimmungen (z.b. Definitionen, Zweck, Inkrafttreten, Vertragsdauer etc.) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 3
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Beispiele: Inkrafttreten, Dauer, Beendigung des Konsortialvertrages Anwendbares Recht (häufig: belgisches Recht) Vertragsänderungen Begriffsdefinitionen (z.b. nötig /Zugangsrechte) Beilegung von Streitigkeiten (häufig: Mediationsverfahren/Schiedsgericht; allenfalls gerichtlich) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 4
RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTNER Beispiele: Erfüllung von Aufgaben durch die Partner Teilnahme an Meetings, Einhaltung von Fristen, Informationspflichten usw. Vertragsbruch, Erklärung zur Defaulting Party Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 5
DIE MANAGEMENT-STRUKTUR Beispiele: Zusammensetzung und Zuständigkeiten der Gremien (angepasst an das konkrete Projekt; aufbauend auf Annex 1 des GA) Abstimmungsregeln für diese Gremien (Mehrheitserfordernisse, Vetorechte usw.) Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Projektmeetings Keine Default-Regelungen im Grant Agreement! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 6
FINANZIELLE BESTIMMUNGEN Beispiele: Verwaltung der EU-Förderung durch den Koordinator Weiterleitung der Zahlungen an die Partner Zahlungspläne (Überweisung in Raten/ nur bei nachgewiesenem Arbeitsfortschritt etc.) Umgang mit Einnahmen im Projekt (die zu einer Reduktion der Förderung führen) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 7
GEHEIMHALTUNG Beispiele: Kennzeichnung vertraulicher Informationen Geheimhaltung Sanktionen bei Nichteinhaltung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 8
HAFTUNG Beispiele: Schadenersatz zwischen den Partnern Haftung für Dritte/gegenüber Dritten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 9
IPR-REGELN Beispiele: Festlegung des Background (verpflichtend positive/negative Liste) Zugangsrechte zu Background und Ergebnissen (Definitionen, Beantragung, Verzicht, Fristen, Nutzungsbedingungen, Rechte verbundener Unternehmen etc.) Umgang mit Projektergebnissen (Mit-/Eigentum, Schutz, Verwertung, Verbreitung, Transfer, Lizenzen etc.) Großer Spielraum für eigene Regelungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 10
MUSTER-KONSORTIALVERTRÄGE FÜR HORIZON 2020 DESCA 2020: MCARD-2020: EUCAR: Muster rechtzeitig auswählen und an die Besonderheiten des eigenen Projekts/ die Vorstellungen des eigenen Konsortiums anpassen Muster nicht kombinieren! Regelungen sollten fair und ausgewogen sein Formulierungen müssen klar und unmissverständlich sein Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 11
TIPPS ZUM UMGANG MIT KONSORTIALVERTRÄGEN Koordinator: Entwurf rechtzeitig an Partner aussenden genug Zeit für Feedback einplanen Kommentare einarbeiten (falls nicht möglich: erklären, warum) und überarbeiteten Entwurf wieder aussenden darauf achten, dass der Background schriftlich festgelegt wird (Pflicht!) Partner: Insbes. die Bestimmungen zu Entscheidungsprozessen, Finanzen, geistigem Eigentum und Konflikten/Streitbeilegung genau lesen und kritisch hinterfragen bei Zweifeln nachfragen (z.b. IPR Helpdesk) 12
TAKE HOME MESSAGES Regeln des Konsortialvertrags kennen und beachten Bei Widersprüchen hat das Grant Agreement Vorrang Einzelne Regelungen gelten nach Projektende weiter Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 13
LINKS FFG-Website: https://www.ffg.at/europa/recht-finanzen/h2020-konsortialvertrag IPR Helpdesk: https://www.iprhelpdesk.eu/ Guidance for Consortium Agreements: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/gm/h2020-guide-cons-a_en.pdf DESCA 2020: http://www.desca-2020.eu/ MCARD-2020: http://www.digitaleurope.org/services/h2020modelconsortiumagreement.aspx EUCAR: http://www.eucar.be/eucar-model-consortium-agreement-horizon-2020/ Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 14
Urheberrechtshinweis / Haftungsausschluss Sämtliche Texte, Grafiken und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Eine auch nur auszugsweise Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Österr. Forschungsförderungsgesellschaft mbh zulässig. Es kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Jede Haftung für Schäden, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargestellten Informationen oder durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 15