GRUPPE FÜR ÖKOLOGISCHE GUTACHTEN DETZEL & MATTHÄUS Dreifelderstr. 31 70599 Stuttgart Tel. 0711 / 65 22 44 66 Fax 0711 / 65 22 44 41 e-mail: info@goeg.de http://www.goeg.de WIESLOCH ÄUßERE HELDE Artenschutzrechtliche Stellungnahme vom 22.07.2013 Rahmenbedingungen Die Stadt Wiesloch hat im Baugebiet Äußere Helde den Bauabschnitt I realisiert. Parallel wurden hierzu die notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Derzeit sind Modifikationen der bisherigen Planungen der Bauabschnitte II und III in der politischen Diskussion. Im Rahmen einer eintägigen Geländebegehung wurden sowohl die bisherigen Ausgleichsmaßnahmen als auch die möglichen Baufelder II und III in Augenschein genommen und hinsichtlich der zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte eingeschätzt. Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial Baufeld II Strukturell und nutzungsbedingt handelt es sich um eine große Ackerflur mit Obstwiesenstreifen. Die Fläche reicht von der Streuobstwiese am Südrand des Untersuchungsgebiets (Bereich der angedachten Umgehungsstraße) bis zum Neuweg. Teilweise ist seit Jahren bei Starkregen oder länger anhaltenden Niederschlägen eine Senke am Dielheimer Weg mit Wasser gefüllt. Abbildung 1: Große Ackerschläge werden durch ein- und zweizeilige Baumstreifen unterbrochen. Eine immer wiederkehrende Vernässung ist an der Diehlheimer Straße. 1/11
Ackerflächen Vorkommen von Bodenbrütern bei der Artengruppe Vögel. Weitere artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind nicht zu prognostizieren. Baum-und Wiesenparzellen Die vorgefundenen Habitatstrukturen lassen von folgenden Artengruppen Lebensstätten erwarten: Vögel: Frei- und Zweigbrüter in Sträuchern, Bäumen und Hecken. Höhlenbrüter in Obstbäumen und Überhältern in der straßenbegleitenden Hecke. Fledermäuse: Eventuell Tagesquartiere in den Bäumen der Obstwiese und in den Bäumen der straßenbegleitenden Hecke. Reptilien: Entlang von Versteckmöglichkeiten wie beispielsweise der straßenbegleitenden Hecke oder in den Obstwiesen, sind Zauneidechsenvorkommen möglich. (Überprüfungszeitraum August/September und April/Mai) Amphibien: Das Wasser in der Senke trocknet vergleichsweise schnell wieder aus. Es ist hier nicht mit einer Reproduktion von Amphibien zu rechnen. Totholzbewohnende Insekten: Ein Vorkommen des Eremiten/Juchtenkäfers in den Baumhöhlen ist nicht auszuschließen (Überprüfungszeitraum Oktober). Die Verbotstatbestände, resultierend aus den möglichen Artenvorkommen, sind über sogenannte Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen zu umgehen. Da CEF-Maßnahmen vor einem Eingriff nachweislich erfolgreich sein müssen, kann dies bei einem Vorkommen geschützter Arten u.a. von Reptilien, zwischen der Dokumentation und einer möglichen Freigabe des Baufelds bis zu 3 Jahre dauern. Anlage von optimierten Habitaten Reifung der angelegten Habitate Verbringung der Tiere in ihren neuen Lebensraum Nachweis der Reproduktion im neuen Lebensraum. Konfliktpotenzial mittel-hoch 2/11
Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial Ausbau Verlängerung Merianstraße zwischen Baufeld I, III und II zur Verkehrsanbindung der Baufelder II und III. Gewann Schlehenhaag: Hecke auf beiden Seiten der Straße. Höheres Konfliktpotenzial auf der nördlichen Böschung: hier ist vor den Sträuchern eine ca. 1 m breite besonnte Grünlandböschung. Heranrücken des Baufeld II an diese Straße: Wegfall von Ackerflächen und Obstwiesen. Wegfall der immer wieder wasserführenden Senke. Wegfall des sogenannten Heldeparks. Abbildung 2: Bereits die aktuellen Baumaßnahmen tragen zu einer Vergrämung empfindlicher Arten bei. Die vorgefundenen Habitatstrukturen lassen von folgenden Artengruppen Lebensstätten erwarten: Vögel: Frei- und Zweigbrüter in Sträuchern und Bäumen. Höhlenbrüter in Überhältern der Hecke. Fledermäuse: Eventuell Tagesquartiere in den Bäumen straßenbegleitenden Hecke. Reptilien: Entlang von südexponierten Böschung vor der Hecke an der Nordseite der Straße. Konfliktpotenzial mittel 3/11
Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial Hecke mit Überhältern entlang Neuweg (M7) zwischen Schlehenhaag und Eichwiesen in West-Ost-Richtung Diese Hecke wurde bereits mit Nist- und Quartierhilfen versehen. Sie ist eine der Hauptjagdstraßen von Fledermäusen ( Fledermausautobahn ). In den verbliebenen großen Bäumen finden diese Tiere wahrscheinlich Quartiere. Vögel nutzen die vorhandenen Strukturen als Bruthabitat. Ein Vorkommen von Zauneidechsen ist nicht auszuschließen. Ebenso ist ein Vorkommen der Haselmaus denkbar. Sollten hier ZE vorkommen, könnte man dies durch eine Baufeldbegrenzung bis auf ca. 10 m vor der Hecke eingrenzen (Reptilienzaun, Absammeln der Tiere, die außerhalb leben, Optimierung der Flächen entlang der Hecke) Abbildung 3: Neuweg: Ansicht von der Ackerseite; Blickrichtung entlang des Weges Die vorgefundenen Habitatstrukturen lassen von folgenden Artengruppen Lebensstätten erwarten: Vögel: Frei- und Zweigbrüter in Sträuchern und Bäumen. Höhlenbrüter in Überhältern der Hecke. Fledermäuse: Eventuell Tagesquartiere in den Bäumen straßenbegleitenden Hecke. Reptilien: Entlang der Südseite der straßenbegleitenden Hecke sowie in angrenzenden Obstwiesen. Konfliktpotenzial hoch 4/11
Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial Baufeld III Das Baufeld III weist einen großen Anteil mit Ackerflächen auf. Dieser dehnt sich von der straßenbegleitenden Hecke bis zur Maßnahmenfläche M5/3 aus. Westlich daran angrenzend ist ein stark mit Hecken und magerem Grünland durchzogener Streifen, der aktuell in großen Teilen von Schafen beweidet wird. Direkte Auswirkungen Es ist mit einem Lebensraumverlust für am Boden brütende Vogelarten (Rebhuhn, Wachtel etc.) zu rechnen. In den Heckenstreifen ist mit einem Lebensraumverlust für zweig- und freibrütende Vogelarten zum Teil auch für in Höhlen brütende Vogelarten zu rechnen. In den mageren Grünlandflächen ist mit einem Vorkommen einer anspruchsvollen Falterfauna zu rechnen. Ein Vorkommen streng geschützter Falterarten ist hier nicht auszuschließen. In Höhlenbäumen ist mit einem Vorkommen totholzbewohnender Käferarten zu rechnen. Ein Vorkommen streng geschützter Arten wie beispielsweise der Juchtenkäfer ist nicht auszuschließen. Die dichten Heckenbereiche mit Anschluss an das kleine Wäldchen zwischen Juliusblick und Kirchenweg sind potentieller Lebensraum für die streng geschützte Haselmaus. Deren Vorkommen ist hier nicht auszuschließen. Abbildung 4: Die blütenreichen, mageren Wiesen in enger Verzahnung mit Hecken und Obstwiesen sind idealer Lebensraum einer anspruchsvollen Fauna. Indirekte Auswirkungen Eine Bebauung führt zu einer weiteren Kulissenbildung und verdrängt störungsempfindliche Arten. Störungen für die westlich gelegenen Hecken und Grünlandflächen durch Zunahme des Siedlungsdrucks (Spaziergänger, Hunde, Katzen, Verlärmung, Lichtimmissionen, etc.). Verinselung und Entwertung der aktuell als wertvoller Lebensraum eingestuften Fledermausstraße mit Hecke entlang der West-Ost-Achse. 5/11
Die vorgefundenen Habitatstrukturen lassen von folgenden Artengruppen Lebensstätten erwarten: Vögel: Frei- und Zweigbrüter in Sträuchern und Bäumen. Höhlenbrüter in Überhältern der Hecke. Säugetiere: Eventuell Tagesquartiere in den Bäumen straßenbegleitenden Hecke für Fledermäuse und Lebensraum für Haselmäuse. Reptilien: Entlang der Südseite der straßenbegleitenden Hecke sowie in angrenzenden Obstwiesen Insekten: Die blütenreichen Wiesen können Lebensraum streng geschützter Falterarten sein, und in den Baumhöhlen können totholzbewohnende Käfer (Eremit, Goldkäfer etc.) vorkommen Derzeit ist es bei den prognostizierten Vorkommen nur sehr schwer vorstellbar, einen internen Ausgleich für die hier geplanten Eingriffe zu erzielen. Es stellt sich zudem die Frage, ob bei dem geplanten Lebensraumverlust für Arten, die bereits durch Bauabschnitt I und Bauabschnitt II Habitate eingebüßt haben, der Erhaltungszustand der lokalen Populationen durch Maßnahmen noch im günstigen Bereich gehalten werden kann. Hier sind insbesondere die wenig mobilen Arten wie Haselmaus und Zauneidechse aber auch die falterarten zu nennen. Konfliktpotenzial sehr hoch 6/11
Nachtigallenbusch In den nächsten Jahren wird Schritt für Schritt auch der Nachtigallenbusch mehr Struktur bekommen und ähnlich wie der angrenzende Schlehenhaag attraktiver Lebensraum für Vögel, Fledermäuse und Falter werden. Diese Maßnahmen sind als naturschutzfachlicher Ausgleich bereits festgelegt. Aktuell hat der dicht verbuschte und fast undurchdringliche Bereich nur mäßige Bedeutung als Lebensraum für Vögel, eventuell Fledermäuse und vielleicht die Haselmaus. Durch die Aufwertungsmaßnahmen wird die Bedeutung deutlich zunehmen, auch wenn die Fläche aufgrund der Lage, eingezwängt zwischen zwei Siedlungskörpern, nie eine hochwertige Fläche werden kann. 7/11
Arten- und naturschutzrechtliche Sicherungsflächen Erfordernisse für Biotopverbund Das Gebiet der Äußeren Helde war charakterisiert durch große Streuobstwiesen. Diese wurden im Laufe der Jahre durch Hecken überformt. Die Heckenlandschaft ist heute zwar prägend, sollte aber rückgeführt werden in ein Mosaik aus schmalen Hecken, großen Streuobstflächen und magerem, blütenreichem Grünland. Das Vorkommen zahlreicher wertgebender Tierarten aus den Artengruppen der Vögel, Fledermäuse und der Insekten (Tagfalter, Käfer, etc.) unterstreicht die Bedeutung dieser als Entwicklungsziel formulierten Strukturen und Habitatbausteine. Viele Tierarten benötigen große Flächen als Lebensraum, u.a. auch damit mehrere Brutpaare derselben Art vorkommen können, oder dass sich kleine Kolonien entwickeln können. Werden Teilflächen durch große Barrieren voneinander getrennt, werden diese Teilflächen nicht mehr als großer ganzer Lebensraum wahrgenommen. Entscheidend ist deshalb, bei der Entwicklung der Baugebiete auf der Äußeren Helde einen Verbund der verbleibenden Restflächen zu ermöglichen. Dadurch kann die Qualität und Bedeutung der Einzelflächen gestärkt werden. Im Süden des Gebiets wurden bereits Optimierungen der verbuschten Flächen für den BA I realisiert. Hier greifen nach und nach die Verbesserungsmaßnahmen und es entsteht wieder das alte Bild von Streuobstwiesen mit blütenreichem Grünland und Hecken als zusätzliche Habitatbausteine. In den nächsten Jahren wird Schritt für Schritt auch der Nachtigallenbusch mehr Struktur bekommen und ähnlich wie der angrenzende Schlehenhaag attraktiver Lebensraum für Vögel, Fledermäuse und Falter werden. Sollte der Bauabschnitt II realisiert werden, ist es unabdingbar, dass die Komplexe nördlich und südlich des BA I miteinander verbunden bleiben. Ursprünglich sollte dies durch den Heldepark ermöglicht werden. Das Heranrücken des BA II an den BA I hat den Vorteil, den Landschaftsverbrauch deutlich zu reduzieren. Als Nachteil entfallen große Teile des Heldeparks. Aus artenschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Sicht ist es daher notwendig, den verbleibenden Grünstreifen westlich des Dielheimerweges zu optimieren. Hier sind die Maßnahmen wie beschrieben notwendig. Der Neuweg (M7) als Biotopverbundelement Bereits in den Gutachten und Stellungnahmen aus dem Jahr 2008/09 wurde auf die große Bedeutung dieser Hecke und der Bäume hingewiesen. Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen wurden diese Strukturen durch Anbringen von Nisthilfen für Vögel und Quartierhilfen für Fledermäuse aufgewertet. Zahlreiche Tierarten benötigen Leitstrukturen, die sie nutzen, um windgeschützt von ihren Brutplätzen oder Quartieren zu den Nahrungshabitaten zu gelangen. Diese langgezogene lineare Struktur entlang des Neuwegs verbindet auch heute noch die Gehölz- und Grünlandbereiche im Westen mit den Ackerflächen und gehölzreichen Böschungen im Osten. 8/11
Zusätzliche Kompensationsmaßnahmen Bereich Umgehungsstraße (Südrand) - Streuobstwiese (bisher artenschutzrechtliche Maßnahmen) am Südrand des UG: Aufwertungspotenzial Nachpflanzen von Jungbäumen (regionale Sorten, Stammdurchmesser ca. 10-25 cm, mehrmals verpflanzt); Ausschreibung bei allen regionalen Pflanzschulen. Einsaat einer Streuobstwiesenmischung, um eine Flachland-Mähwiese zu entwickeln. Umbruch durch Pflügen der alten Gras- und Strauchnarbe. Vorbereitung des Saatbeets; Einsaat und Pflege. 2 x Mahd/Jahr mit Abräumen des Mähguts. Weitere Installation von Nist- und Quartierhilfen an den Altbäumen. = Kompensation für Vögel, Falter und Fledermäuse Abbildung 5: Die Obstwiesenreste am Südrand des Untersuchungsgebietes können mittels Artenschutzmaßnahmen deutlich optimiert werden. 9/11
Bisheriger Heldepark westlich Dielheimer Weg Hier besteht die Möglichkeit, einen naturschutzfachlichen Ausgleich für den Verlust von Streuobstbäumen zu realisieren. Dies kann gleichzeitig auch als artenschutzfachlicher Ausgleich für Lebensstättenverlust herangezogen werden. Mögliche Maßnahmen: Heckenpflege: Rückschnitt von Hecken und Verschmälerung der in die Breite gewachsenen Hecke. Im Westen Saum statt Gehölze. Dadurch Freistellen alter Streuobstbäume, die bisher in der breiten Hecke eingebunden sind. Nachpflanzung von Ostbaumhochstämmen auf die Zielvorgabe von 50-70 Bäumen/Hektar. Aufwertung des Grünlands durch Umbruch und Einsaat einer Mischung zur Schaffung einer Flachland-Mähwiese. = Kompensation für Vögel, Fledermäuse und Falter Abbildung 6: Der westliche Teil der Fläche ist bereits mit Artenschutzmaßnahmen belegt. Der östliche Teil kann zu einer Streuobstwiese mit Randhecke entwickelt werden. 10/11
Ergänzende Hinweise zur Heckenpflege Hecken sollten ca. alle 7-10 Jahre auf den Stock gesetzt werden. Dann können sie sich wieder Verjüngen und ein toter Innenraum wird vermieden. Somit ergibt sich für die Hecken im Gebiet Äußere Helde die Notwendigkeit, dass jährlich ca. 10-15% der Hecken auf den Stock gesetzt werden müssen. Da dies sinnvollerweise verteilt über alle Pflegeflächen geschehen sollte, sind immer ausreichend alte, mittelalte, junge und auf den Stock gesetzte Hecken vorhanden. Hecken wachsen bei geringer Nutzungsintensität auf den angrenzenden Flächen in die Breite. Deshalb ist zumindest alle 2 Jahre ein Zurückdrängen von Sträuchern im Saumbereich um die Hecke notwendig, um die Zielbreite von 5m langfristig zu sichern. Als Feldhecken gesetzlich geschützte Biotope Auch geschützte Biotope sind zu pflegen. Eine ordnungsgemäße Heckenpflege sieht immer einen Verjüngungsschnitt vor. Auch ist das Zurückdrängen von in die Breite wachsenden Sträuchern zu unterbinden. Säume, meist blütenreich, sind der Hecke vorzulagern (ca. 1 Meter breit). Hier ist immer zu verhindern, dass Gehölze diesen Saum überwuchern. Maßnahmen für Acker bewohnende Vogelarten Anlage von Blühstreifen Durch die Anlage von Blühstreifen (ca. 10 Meter breit und ca. 400-600 qm groß) soll das Nahrungsangebot für Feldlerchen, Rebhühner, Wachteln, Schafstelzen etc. verbessert werden. Nachweislich kommt es in der Folge von gut angelegten Blühstreifen zu einer Verdichtung der Brutreviere der Arten. Diese Maßnahme kann vergleichsweise kurzfristig erfolgen, wenn die Flächenverfügbarkeit geklärt ist und die Bewirtschaftung auf Dauer gesichert ist. Die Streifen müssen immer wieder (nach ca. 3 Jahren) umgebrochen und neu eingesät werden. Sollten Ackerunkräuter stark aufkommen, sind eine Mahd im August und ein erneutes Einsäen im März des Folgejahres erforderlich. Prof. Dr. Peter Detzel 11/11