Agenturnachfolge / Agenturübernahme RA Werner Fröschen Bereichsleiter Recht / Justiziar 16.3.2015 IHK Karlsruhe, Vermittlerrecht -
Thema 2. Agenturübergabe an jüngere Familienangehörige 3. Geschäftsübergabe an familienfremden Dritten 4. Vom Versicherungsunternehmen geförderte Nachfolge - 2 -
Situation des bisherigen Agenturinhabers bei Beendigung des Agenturvertrages aus Altersgründen: a) Voraussetzung des 89b HGB Provisionsverzichtsklausel Problematik Anrechnung Altersversorgung auf den Ausgleichsanspruch b) Vertragliche Verpflichtung bei Beendigung des Agenturvertrages Herausgabe der Unterlagen Thema Daten / Datenschutz - 3 -
c) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot d) Personal Ausdrückliche Vereinbarung mit oder nach Vertragsbeendigung / Karenzentschädigung Der Ausgleichsanspruch als nachvertragliches Wettbewerbsverbot Kündigungsfristen beachten e) Vertragliche Verpflichtung mit Unteragenten Der Ausgleichsanspruch des Untervertreters Kündigungsfrist des Unteragentenvertrages - 4 -
f) Nachvertragliche Situation Wem gehört die Telefonnummer? Stellung gegenüber dem Kunden Stellung gegenüber dem Bestand (Summe der Verträge) Stornohaftung nach Vertragsbeendigung, Regelung des 87a Abs. 3 HGB, Nachbearbeitung durch die Gesellschaft - 5 -
Nach dem eben geschilderten wäre dann Schluss! Die Agentur existiert nicht mehr! Folgen: U. a. Bestand fällt an die Versicherungsgesellschaft zurück Er wird einem oder mehreren neuen Vertretern zur Betreuung übergeben - 6 -
Häufiger Wunsch des Agenturinhabers: Übergabe der Agentur als Gesamtheit an einen Nachfolger eigener Wahl, zum Beispiel: Angestellter Untervertreter Familienmitglied - 7 -
Neben einem unternehmerischen Aspekt spielt bei einer Nachfolgeregelung die Kundenzufriedenheit häufig eine Rolle: Der Kunde muss keine neue Agentur aufsuchen, auf die der Bestand übertragen wird. - 8 -
Was ist eine Agentur? Agentur ist nicht nur die Räumlichkeit Es ist: Personal Büroausstattung Versicherungsbestand Kundenbeziehung - 9 -
Unternehmerischer Aspekt einer Nachfolgeregelung Ziel: Büroräume Büroausstattung Personal Bestand der Agentur Zusammen als Organisationseinheit an den Nachfolger der eigenen Wahl zu übertragen. Erlössicherung, die dem gesamten Wert der Agentur entspricht - 10 -
Zu beachten: Bei Beendigung des Agenturvertrages fällt der Bestand an das VU zurück. Ausscheidender Vertreter kann seinen Bestand nicht an einen Dritten seiner Wahl verkaufen Der Übergang der von ihm geworbenen und betreuten Versicherungsverträge (Bestand) kann nur mit Zustimmung des VU erfolgen - 11 -
Ohne Zustimmung des VU können, falls keine anderen Vertraglichen Vereinbarungen vorliegen Büroräume (Achtung: Zustimmung des Vermieters) Büroausstattung Ggfs. Personal an einen anderen Vermittler als Betrieb / Firma übertragen werden. - 12 -
Bei einer Agenturübergabe eines Einfirmenvertreters geht es meist um die Frage: Wie kann ich die erforderliche Zustimmung des VU zur Übertragung des Bestandes erreichen? - 13 -
Vorweg: Unterschiedliche Motivationslage des Agenturinhabers hinsichtlich Nachfolger Zu unterscheiden: Agenturübergabe an jüngere Familienangehörige Agenturübergabe an familienfremden Dritten - 14 -
2. Agenturübergabe an jüngere Familienangehörige Gestaltungsmöglichkeiten: Möglichkeit von Vereinbarungen mit dem VU über Nachfolge Vorgänger bekommt Ausgleichsanspruch Nachfolger bekommen neuen Agenturvertrag aber: meist niedrigere Provisionen und andere härtere Bedingungen - 15 -
2. Agenturübergabe an jüngere Familienangehörige Möglichkeit der Vereinbarung mit dem Agenturvorgänger und Vereinbarung mit VU, dass Nachfolger mit allen Rechten und Pflichten den Agenturvertrag des Vorgängers übernimmt Es muss dann also ein Vertrag mit dem Vorgänger geschlossen werden. Daraus ergeben sich meist Zahlungsverpflichtungen (VU stimmt meist zu, wenn kein Ausgleichsanspruch an Altvertreter gezahlt werden muss) - 16 -
2. Agenturübergabe an jüngere Familienangehörige Probleme aus Verpflichtungen gegenüber dem Agenturvorgänger: Kalkulationsprobleme durch sich ändernde Provisionssysteme und Tätigkeitsverlagerungen Risiko des sich verändernden Versicherungsmarktes Beeinträchtigung der Freiheit von Vertragspartnern zu wechseln durch vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Vorgänger - 17 -
2. Agenturübergabe an jüngere Familienangehörige Risiko durch Personalübernahme 613a BGB Zahlungsverpflichtung besteht weiter, auch wenn der Agenturvertrag des Nachfolgers nicht fortgeführt wird Hier wären ggf. Rückfallklausen möglich, aber VU muss dem Vertrag wieder zustimmen - 18 -
3. Geschäftsübergabe an familienfremde Dritte Meist ein Verkauf Frage des Kaufpreises Anlagewert (Büroausstattung) Wertbemessung good will Wert nach Ausgleichszahlung an Vorgänger gering Verzicht auf Ausgleichsanspruch durch Vorgänger, Höhe zumindest Ausgleichsanspruch - 19 -
3. Geschäftsübergabe an familienfremde Dritte Fazit: Insgesamt ähnliche Probleme wie zu 2. Risiko der Zahlungsunfähigkeit des familienfremden Übernehmers bei offenem Dreieck - 20 -
4. Vom Versicherungsunternehmen geförderte Nachfolge Probleme bei seitens des Unternehmens vorgeschlagener Einarbeitung eines Dritten vorherige Teilbestandsübertragung auf den Nachfolger ungeeigneter Nachfolger ggf. Minderung des Ausgleichsanspruchs Leitsätze für die Einarbeitung - 21 -
4. Vom Versicherungsunternehmen geförderte Nachfolge Bestehen Verpflichtungen des seitens des VU eingeführten neuen Agenturinhabers gegenüber dem Altagenturinhaber Vertrag zwischen VU und Neuagenturinhaber Vertrag zwischen Neuagenturinhaber und Altagenturinhaber Unteragent des Nachfolgers - 22 -
4. Vom Versicherungsunternehmen geförderte Nachfolge Nebenberuflicher Vertrag mit dem VU Problem: Teilbestandsübertragung als Nebenberufler Beratervertrag mit dem Nachfolger dem VU - 23 -
4. Vom Versicherungsunternehmen geförderte Nachfolge Insgesamt ein komplexes Thema, das von unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen geprägt ist Ziele sollten von jedem im Voraus definiert werden - 24 -
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! - 25 -