Psychotherapieausbildung Alles was man wissen muss 1 Das am 01.01.1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz (PsychThG) beinhaltet in 1 die Regelungen zum Schutz der Berufsbezeichnung "Psychologischer Psychotherapeut", "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" sowie "Psychotherapeut". Es macht die Ausübung der Psychotherapie von dem Besitz einer Approbation abhängig und definiert zugleich, was im Sinne des PsychThG unter diesem Begriff zu verstehen ist. 2 1
Psychologischer Psychotherapeut: Unbeschränkte Ausübung der Psychotherapie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: Beschränkung auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 21 Jahren 3 Was nicht zu ändern ist! Psychotherapeutengesetz (PsychThG) Psychotherapeut = Studium (Klinische Psychologie) + Diplom + Zusatzausbildung + Approbation + Zulassung 4 2
Approbation erfordert ein zusätzliches Psychotherapie-Studium. Dieses muss mindestens 600 Stunden Theorie vermitteln. Es darf nichts anrechnen aus der Zeit vor diesem Studium. Also: Wer für Veranstaltungen vor diesem Studium Geld ausgibt, bezahlt evtl. zweimal! 5 Wichtig: Förderung der Basisqualifikation von Psychologen, damit sie sich Tätigkeiten in unterschiedlichen Einsatzbereichen vorstellen können und zutrauen. Ärgerlich: Therapiekurse (GT, VT, Hypno, Gestalt...) gegen Bares, wenn die gleichen Kurse anschließend im Psychotherapiestudium absolviert werden müssen. 6 3
Psychoanalyse Im Psychotherapie-Dschungel tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Verhaltenstherapie Gesprächspsychotherapie Transaktionsanalyse Systemische Therapie Urschrei, Astrologie u.s.w 7 Im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind wissenschaftlich anerkannte Verfahren die psychoanalytisch begründeten Verfahren (analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) die Verhaltenstherapie die Gesprächspsychotherapie (bislang allerdings nur für die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten) Die vertiefte Ausbildung findet in einem dieser Verfahren statt. Über die wissenschaftliche Anerkennung weiterer psychotherapeutischer Verfahren wird auf der Grundlage entsprechender Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats entschieden 8 4
Aufnahme der PT in die kassenärztliche Versorgung Vergleich: 1969 vs. 1996 Anzahl Psychotherapeuten: 190 vs. 7613 Anzahl gestellter Anträge: 600 vs. 290 000 (zusammengestellt aus Deutsches Ärzteblatt; 1970, 23; S. 1911 f & Schmutterer, 1997) 9 Ist das wirklich alles? Psychoanalyse Verhaltenstherapie 10 5
Voraussetzung für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten a) eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt b) ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder c) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie. Voraussetzungen sind in NRW Diese Voraussetzungen erfüllen in NRW nach 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) PsychThG 1. Diplomabschlüsse im Studiengang Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, soweit das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen ist 2. Master-/Magisterabschlüsse im Sinne des 19 Abs. 4 HRG in Psychologie, soweit das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen ist. 11 Die Ausbildung umfasst die praktische Tätigkeit in den in 2 der Ausbildungsund Prüfungsverordnungen genannten Einrichtungen die theoretische Ausbildung die praktische Ausbildung die Selbsterfahrung ( 3 bis 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen). 12 6
Arbeitsteilung Psychologie/Psychotherapie-Studium Psychologie-Studium: breite allgemeine theoretische Fundierung, breites Anwendungswissen, konkrete Kenntnisse außerhalb der Psychotherapie, Grundkenntnisse in Psychotherapie (zur Wahl des Schwerpunkts und Bewerbung in Kliniken) + ermöglicht Berufstätigkeit in: Erziehungsberatung (z.b. Säuglingssprechstunde), Mediation, Prävention (z.b. Veränderungsprogramme), Qualitätsmanagement, Rehabilitation (z.b. Krankheitsverarbeitung im Allgemeinkrankenhaus), Begutachtung (z.b. Missbrauch und Folgen), Förderung (z.b. LRS Training), Diagnostik (z.b. Hochbegabung und Einschulung), Medien und Öffentlichkeitsarbeit usw. + ermöglicht Einnahmen außerhalb der Psychotherapie Psychotherapie-Studium: spezielles Anwendungswissen für Diagnostik und Intervention in ambulanter und stationärer Psychotherapie, + Erfahrungen in diesen Bereichen. + ermöglicht Berufstätigkeit in therapeutischen Berufsfeldern + gute Berufschancen 13 Inhalte der Ausbildung Theoretische Ausbildung (A) Grundkenntnisse (B) Vertiefte Ausbildung (C) Spezielle Vertiefung Repetitorium 1 Repetitorium 2 Praktische Ausbildung Behandlungen Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden Supervision Vor- u. Nachbereitung der Supervisionsstunden, Abfassen der Falldokumentation Praktische Tätigkeit Selbsterfahrung Selbsterfahrung einzel Selbsterfahrung Gruppe 930 Std. 200 Std. 400 Std. 30 Std. 120 Std. 180 Std. 1350 Std. 600 Std. 400 Std. 150 Std. 200 Std. 1800 Std. 120 Std. 30 Std. 90 Std. 14 7
Inhaltliche Schwerpunkte 1 Schulenübergreifende Therapieansätze VT mit TP-/PA-Ansätzen (bspw. Arbeit mit Träumen) Das zentrale Beziehungskonflikt-Thema in der VT Körperarbeit in der VT Systemisch-lösungsorientierte Therapie und VT Konzepte und Behandlungstechniken der Familientherapie 15 Inhaltliche Schwerpunkte 2 Konzepte und Anwendungen der VT Kognitive VT / RET / Selbstmanagement Emotionen und Gefühle in der Verhaltenstherapie Einführung in die Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapie Konzepte und Techniken der Paartherapie Einführung in die Gruppentherapie Entspannungsverfahren Funktionelle Sexualstörungen 16 8
Inhaltliche Schwerpunkte 3 Der psychotherapeutische Prozess Die therapeutische Beziehung Beziehungsaufbau, Bindung, Übertragung und Gegenübertragung Gesprächsführung in verschiedenen Therapiephasen Schwierige Therapiesituationen Umgang mit Krisen und Suizidalität 17 Inhaltliche Schwerpunkte 4 Vertiefungen Psychotraumatologie Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Neuropsychotherapie Hypnotherapie Systemische Therapie 18 9
Inhaltliche Schwerpunkte 5 Neue Versorgungsformen Psychotherapie bei chronischen Erkrankungen, Leitlinienorientierung und Disease Management Integrierte Versorgung Medizinische Versorgungszentren Psychologische Therapie und Case Management mit chronisch Kranken 19 Vorbereitung auf die Berufstätigkeit als PT Vorbereitung auf die Niederlassung, Professionelle Praxisführung Qualitätsmanagement in der PT, Formen in der Praxis, Dokumentation, Anforderungen des Gesundheitssystems Evidence based Medicine, Leitlinien Vorbereitung auf die Tätigkeit in einer Institution (PT in der Klinik) Alternative Tätigkeitsfelder, neue Versorgungsstrukturen in der Gesundheitsversorgung 20 10
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