Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion

Ähnliche Dokumente
Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen

Vollzeitschulpflicht

Die neue Sekundarschule in Leverkusen

Versetzungsordnung: Änderungen

Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW

Wie unterstützt die Landesregierung die Schulen in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung

Übergang Schule Beruf und Arbeitswelt

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres

Gliederung: - Allgemein zur UN- Konvention: 1. UN Behindertenrechtskonvention gültig seit 26. März Artikel 24

Sonderpädagogische Förderklasse

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule:

Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Synoptische Darstellung des Schulgesetzes mit Begründungen zu den einzelnen Änderungen. Hinweise zur synoptischen Darstellung des Schulgesetzes

223 Verordnung zur Ausführung des 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO -) Vom 16. April 2005

Neuer Artikel 8 a im Schulgesetz Ba-Wü:

Sonderpädagogische Schülerakte Teil II

SCHULSTRUKTUREN IN DER SEKUNDARSTUFE I UND II

Sylvia Löhrmann: "Die Sekundarschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens"

1. Unterrichtsbeginn an allgemeinbildenden Schulen und Unterrichtsende in besonderen Fällen

Kurzer Länderbericht Berlin zur 20. Jahrestagung der Integrationsforschung vom Februar 2006 in Rheinsberg

Der Oberbürgermeister. Elterninformation weiterführender Schulen. Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen

Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen

223 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom

Bielefeld. Amt für Schule. Schulische Angebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG

Justizzentrum Aachen. Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention. verbundene Ausbau des gemeinsamen Lernens aus der Sicht des Schulträgers

Runder Tisch Asylsuchende und Flüchtlinge. TOP 5: Arbeit und Ausbildung

Anmeldung an weiterführenden Schulen

Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg

SOZIALRECHTLICHE FORTBILDUNG TEIL 3

Niedersächsisches Kultusministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule. - Leichte Sprache - Niedersachsen


Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Der Weg zum Abitur in Sachsen-Anhalt - Karriereverläufe der Schülerinnen und Schüler

Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim,


1. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Berufskollegs Nordrhein-Westfalens

Gemeinschaftshauptschule Bergneustadt. Kurzvorstellung

Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund

Förderschulen, Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe

Handreichung für Eltern

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

Herkunftssprachlicher Unterricht im Kreis Olpe

BILDUNGSGÄNGE: - FACHKLASSEN DES DUALEN SYSTEMS DER BERUFSAUSBILDUNG

Bildungsgänge am Berufskolleg

Abendrealschule der Stadt Gelsenkirchen

15. Wahlperiode. Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Schulentwicklung in Nordrhein Westfalen

LIEBFRAUENSCHULE NOTTULN. Bischöfliche Realschule

Der Bildungsauftrag. Vermittlung umfassender Handlungskompetenz (Fach-/Sozial/Methodenkompetenz)

Auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Schullaufbahnen in Thüringen

Mein Weg von 4 nach 5. Informationsabend zum Übergang in die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I

Äquivalenzliste (Stand: )

7. Abschnitt Schlussbestimmungen 43 In-Kraft-Treten

Quelle: Fundstelle: HmbGVBl. 2014, 91, 92 Gliederungs-Nr:

Ich darf Sie bitten, diesen an die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung weiter zu leiten.

Synopse APO-SI aktuell gültige Fassung, APO-SI Entwurfstext,

Wegweiser. Wegweiser zum Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in NRW. Herausgeber: mittendrin e.v.

Inklusion in der Lehrerausbildung Aktivitäten der KMK zur Fortentwicklung der Lehramtsstudiengänge

Handreichungen zur Umsetzung des Werkstattjahres

Inhalt. Laubenstein / Lindmeier / Guthöhrlein / Scheer, Auf dem Weg zur schulischen Inklusion ISBN Vor wort...

Elternbeirat Mittelschule Röttingen

Berufsschulpflicht und Befreiungsregeln in Deutschland. Bundesländer

Glied.- Datum Inhalt Seite Nr Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW SchulG)

Positionen zur Novellierung des Schulgesetzes NRW:

Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10. Realschule Kastanienallee

Verordnung des Kultusministeriums über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe. Vom 17. Mai 2009

o die Einstellung von zusätzlich 500 Lehrern und 240 Referendaren in 2009,

Zu Begründung A. Allgemeiner Teil I. Anlass und Ziele des Gesetzentwurfs

Die Thüringer Gemeinschaftsschule. Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Zeugnis- und Versetzungsordnung Schulordnung für Handelsschulen, Gewerbeschulen und Sozialpflegeschulen Berufsfachschulen (ZVO-BFS)

STATISTISCHE BERICHTE

Abschlüsse am Ende der Sekundarstufe I

1. Antragstellung. 2. Höhe der Personalkosten

Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I).* Vom 9. Juli 2012.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Wahlperiode Drucksache 16/2432

Die neue APO-BK Umsetzung der Vorgaben am Beispiel der acht Dortmunder Berufskollegs (Projekt: Regionales Berufsbildungszentrum) Klaus Manegold

Sonderschulen - Teuer und erfolglos

Berlin und Brandenburg. Schulen. Die Entwicklung von Schülerzahlen und Schulen in Brandenburg

Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Quelle:

APO-S I (Stand: )

schüler online Die zentrale Anmeldung im Internet

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

InteGREATer e.v. Berlin vor Ort

Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe I

- Seite 1 von 9 - Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: Gültig ab: Dokumenttyp: Quelle: Verordnung

Informationen zu LRS in der Sekundarstufe I und II für Eltern und Lehrkräfte

Kultusministerin Frauke Heiligenstadt stellt Konzept für ein modernes Abitur nach 13 Jahren ( G9 ) in Niedersachsen vor

Gartenstadtschule Krefeld

Heiligenstadt: Heute ist ein sehr guter Tag für ein sehr gutes Gesetz! - Überblick über das neue Bildungschancengesetz

Erster Teil - Allgemeine Grundlagen

1. Welche Unterschiede wird es zukünftig zwischen Realschulen und Gemeinschaftsschulen

Willkommen zur Infoveranstaltung Übergang Grundschule Sekundarstufe

Daten zum Übergangsgeschehen Schule/Beruf in Berlin. zusammen gestellt von der Projektstelle Jugendberufsagentur Berlin Stand September 2014

- 1 - mit Vorgaben (kursiv) für deren analoge Anwendung an den Auslandsschulen der Bundeswehr (ASBw)

Bekanntmachung der Stadt Brunsbüttel

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/4789. der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und

Chancen für junge Flüchtlinge

Transkript:

7. regionale Bildungskonferenz Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion Geplante Änderungen in NRW zum Schuljahr 2016 / 17

2013 - Übergangsvorschrift im Schulgesetz

Die Regelungen in 19 Absatz 5 Satz 3 finden erstmals Anwendung...... zum Schuljahr 2016/2017 für Schülerinnen und Schüler der Eingangsklasse eines Berufskollegs; zum Schuljahr 2017/2018 und den darauf folgenden Schuljahren gilt dies auch für die Schülerinnen und Schüler der jeweils nächsthöheren Klasse.

2014 - Landesregierung NRW gibt drei Gutachten im Auftrag

Prof. Dr. Klaus Klemm - Beschreibung und Bewertung der quantitativen Ausgangslage im Bereich der beruflichen Bildung von Menschen mit Behinderungen. Prof. Dr. H.-Hugo Kremer, Prof. Dr. Peter F. E. Sloane, Junior-Prof. Dr. Andrea Zoyke, Marie-Ann Kückmann - Gestaltung Gemeinsamen Lernens für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernund Entwicklungsstörungen / Kompetenzen der Lehrkräfte an Berufskollegs. Prof. Dr. Erhard Fischer - Gestaltung inklusiver Unterrichtssettings an allgemeinen Berufskollegs mit Fokus auf der Zielgruppe Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

2015 - Beschluss des Landtages

Landtagsbeschluss 25.06.2015 Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen Übergang beeinträchtigter junger Menschen ins Erwerbsleben nicht gefährden - sonderpädagogische Förderung an Berufskollegs bedarfsgerecht gestalten

Landtagsbeschluss 25.06.2015 Auch im Bereich der beruflichen Bildung haben Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten außerhalb der Lernund Entwicklungsstörungen einen Anspruch auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und gegebenenfalls auf sonderpädagogische Förderung.

Landtagsbeschluss 25.06.2015 Im Förderschwerpunkt Lernen ist eine diagnostisch präzise Abgrenzung zu den jungen Leuten nicht möglich, die wenig erfolgreiche Bildungsbiographien durchlaufen haben.

Landtagsbeschluss 25.06.2015 Am allgemeinen Berufskolleg ist keine spezielle Schüler-Lehrer- Relation für Schüler/innen im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung vorgesehen. Besondere Rahmenbedingungen finden sie jedoch in der dualen Ausbildung als Fachpraktiker.

Landtagsbeschluss 25.06.2015 Junge Menschen mit Geistiger Behinderung haben ein Schulbesuchsrecht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 25. Lebensjahr vollenden, das sich allerdings nur auf die Berufspraxisstufe der Förderschule bezieht. Mit Blick auf den Inklusionsprozess ist sicherzustellen, dass dieses Recht künftig auch in (einigen) allgemeinen Berufskollegs realisiert werden kann.

Landtagsbeschluss 25.06.2015 Ein Unterstützungsbedarf muss nicht zwangsläufig an einem AO-SF Verfahren festgemacht werden. Berufskollegs brauchen für den Unterricht multiprofessionelle Teams um die verschiedenen Unterstützungsbedarfe abdecken zu können.

2016 - Änderung der AO-SF

Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung Förderbedarf endet ohne förmliche Entscheidung nach Ende der Vollzeitschulpflicht oder mit Erwerb eines nach Klasse 10 vorgesehenen Abschlusses. 19 Abs. 3

Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung Erneute Feststellung des Förderbedarfs ist nur bei Beschulung an einem Förderberufskolleg möglich. Bei Bewilligung einer Reha-Maßnahme zur Erstausbildung gilt Förderbedarf als festgestellt. Dann ist ebenfalls der Zugang zum Förderberufskolleg möglich.

Sprache Keine Förderung nach Ende der Sekundarstufe I

Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Kommunikation Weiterförderung ohne neues Verfahren während der Schulpflicht und während des Besuchs eines Bildungsganges zum Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses. 19 Abs. 5

Geistige Entwicklung Weiterförderung ohne neues Verfahren. Bis zu 3 Jahren am allgemeinen Berufskolleg als Ort des gemeinsamen Lernens im Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung. Der Schulbesuch dient zur Vorbereitung auf eine Erwerbstätigkeit. 19 Abs. 4

Autismusmus-Spektrum-Störung Weiterförderung ohne neuen Antrag in der gymnasialen Oberstufe Sek II. Ansonsten auf Antrag Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Autismusmus-Spektrum-Störung Die Austismus-Spektrum-Störung muss in einem Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde medizinisch festgestellt werden. Die Schulaufsichtsbehörde ordnet Schüler/in einem Förderschwerpunkt zu. 43 Abs. 4

Ressourcen und Förderung

Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung Aufstockung der multiprofessionellen Teams 200 Stellen bereits im Haushalt 2015 100 Stellen im Haushalt 2016 Bessere Schüler Lehrer-Relation bei Maßnahmen nach 66 BBI / 42m HwO

Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung Bisher FS Lernen Unterricht gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern mit wenig erfolgreichen Bildungsbiographien Bisher FS Emotionale und sozial Entwicklung Vorzugsweise in Fachwerkerausbildung

Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Kommunikation Doppeltzählung Stellenanteil als Schüler/in des Berufskollegs und zusätzlich Sonderpädagogischer Stellenanteil nach Schüler-Lehrer- Relation gemäß VO zu 92 SchulG

Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und Kommunikation Sonderpädagogische Förderung in Bildungsgängen zum Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses und in Ausbildungsverhältnissen.

Geistige Entwicklung Doppeltzählung Stellenanteil als Schüler/in des Berufskollegs und zusätzlich Sonderpädagogischer Stellenanteil nach Schüler-Lehrer- Relation gemäß VO zu 93 SchulG Bündelung in Gruppen

Geistige Entwicklung Nur an einigen allgemeinen Berufskollegs als Ort des Gemeinsamen Lernens. Gemeinsames Lernen muss durch die Schulaufsichtsbehörde förmlich eingerichtet sein. Keine Einzelintegration. Kein Schulabschluss möglich.

Autismusmus-Spektrum-Störung Ressourcen entsprechend dem festgestellten Förderschwerpunkt.

Autismusmus-Spektrum-Störung Sonderpädagogische Förderung in der Gymnasialen Oberstufe der Sek II. Ansonsten Förderung entsprechend dem zugewiesenem Förderschwerpunkt. Ergänzende Unterrichtsvorgaben des Ministeriums werden erlassen.

Wie geht es weiter?

Die nächsten Schritte in NRW Die Änderung der AO-SF wird nicht mehr vor Beginn des neuen Schuljahres erfolgen. Zunächst übergangsweise Arbeit mit Erlassen. QUA-LIS NRW arbeitet an inhaltlicher Ausgestaltung. Konkrete Planungen in allen Bezirksregierungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Michael Baumeister Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW http://www.gemeinsam-leben-nrw.de Plenum Inklusion, Dorsten Beirat für Menschen mit Behinderung, Dorsten michael@mbauweb.de 0172 3596 399