Finanzkrise : Internationale Ansätze Literatur: Luttermann, Juristische Analyse von Ökonomie, Staat und Gesellschaft, ZRP 2010, 1; ders., Regulierungsperspektiven: War und ist die Finanzkrise die Folge von Hyperspekulation?, ÖBA 7/10, 444. IWF (Internationaler Währungsfonds) / WB (Weltbank-Gruppe) IWF: Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Schwesterorganisation der WB-Gruppe (zusammen sog. Bretton-Woods ) Sitz : Washington, D.C., USA. Wesentliche Aufgaben: Kreditvergabe, Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Währungspolitik, Ausweitung des Welthandels, Stabilisierung von Wechselkursen, Überwachung der Geldpolitik, technische Hilfe. 187 Mitgliedstaaten. Finanzkrise : Mitglied in Zahlungsschwierigkeiten befristete Kredite unter Auflagen (z.b. Kürzung von Staatsausgaben). Prof. Dr. Claus Luttermann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Folie 1
Finanzkrise : Ansätze der EU (1): Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) Kreditfinanzierungsinstrument (Beschluss des Rates der EU im Mai 2010; Unterzeichnung des ESM- Vertrages durch die Euro-Staaten am 02.02.12; 14.03.2012 Beschluss des ESM- Ratifizierungsgesetzes, des ESM- Finanzierungsgesetzes und einer Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes) Inkrafttreten 27.09.2012 Ziel: Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Eurozone und der EU Ablösung des EFSF (European Financial Stability Facility, 11.5.2010-30.6.2013) Rechtsgrundlage: Art. 136 III AEUV Prof. Dr. Claus Luttermann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Folie 2
Finanzkrise : Ansätze der EU (2): Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) Prof. Dr. Claus Luttermann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Folie 3
Finanzkrise : Ansätze der EU (3) Prof. Dr. Claus Luttermann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Folie 4
Finanzkrise : Ansätze Deutschlands (1) Rettungspaket für deutsche Banken Ziel: Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Finanzinstituten mit Sitz in Deutschland Vermeidung einer allgemeinen Kreditklemme. Finanzmarkt- stabilisierungsfonds- gesetz (FMStFG) Garantien ( 6 FMStFG) Rekapitalisierung ( 7 FMStFG) Risikoübernahme ( 8 FMStG) Prof. Dr. Claus Luttermann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Folie 5
Finanzkrise : Ansätze Deutschlands (2) Quelle: http://www.fmsa.de/de/fmsa/fmsa/b_organisation/struktur/ Prof. Dr. Claus Luttermann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Folie 6
Finanzkrise : Ansätze Deutschlands (3) Rechtsgrundlagen der Leistungen der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA): Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (Oktober 2008): Schaffung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz (Juli 2009): Banken können sog. Bad Banks in Form von Zweckgesellschaften oder Abwicklungsanstalten errichten. Verlängerung der Fristen für bestehende Instrumente bis Ende 2010. Restrukturierungsfondsgesetz (Januar 2011): Bankenaufsicht kann Restrukturierungsmaßnahmen anordnen. Bankenabgabe: Finanzinstitute finanzieren Stützungsmaßnahmen selbst. Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (März 2012): bis Ende 2012 befristete Möglichkeit der Gewährung von Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz. BRRD-Umsetzungsgesetz (beinhaltet das SAG): Umsetzung der Anforderungen der europäischen Abwicklungsrichtlinie (BRRD) (Inkrafttreten 1.1.2015). Prof. Dr. Claus Luttermann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Folie 7
Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB) Multilaterale Entwicklungsbank Initiiert im Jahr 2014 von 21 asiatischen Staaten, derzeit besteht die Initiative aus (voraussichtlich) 33 Gründungsländern Weitere Länder wollen die Initiative unterstützen Deutschland, Italien, Frankreich und das Vereinigte Königreich sind bereits beigetreten Die AIIB steht im Wettbewerb zur Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und der Asiatischen Entwicklungsbank; Jim Yong Kim (Weltbankpräsident) spricht bereits von einer Allianz zwischen Weltbank und AIIB Derzeitige Projekte: Investitionen in die asiatische Bauwirtschaft Die Initiative bringt die USA in Bedrängnis, da sie zu einer Machtverschiebung zugunsten China führen kann Weitere Informationen: http://www.aiibank.org/ Prof. Dr. Claus Luttermann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Folie 8