Gastgewerbe und Hotellerie 0 n L-GAV auf zusätzliche Betriebe erweitert n Lohn: Aus- und Weiterbildung lohnen sich n Arbeitszeit-Kalender 0: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt!
L-GAV erweitert Geschätzte Arbeitnehmende im Gastgewerbe Der Bundesrat hat im Juni 0 auf Antrag der Partner des Landes-Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) eine wichtige Entscheidung getroffen: Grundsätzlich alle Anbieter von gastgewerblichen Dienstleistungen müssen den Arbeitnehmenden Arbeitsbedingungen garantieren, die mindestens jenen des L-GAV entsprechen. Der L-GAV gilt daher neu auch für öffentlich zugängliche Restaurationsbetriebe von Spitälern und Heimen sowie für Restaurationsbetriebe in Verbindung mit einem Laden mit mehr als 0 Sitzplätzen, sofern sie nicht schon einem mindestens gleichwertigen GAV unterstellt sind.. Monatslohn dank L-GAV: Die Gewerkschaft Unia hat den L-GAV in den letzten Jahren zusammen mit den anderen Vertragsparteien in vielen Punkten verbessert:. Monatslohn für alle, höhere Mindestlöhne, konsequente Erfassung der Arbeitszeit,. Ferienwoche, weitgehende finanzielle Unterstützung der Aus- und Weiterbildung usw. Diese Errungenschaften für die Arbeitnehmenden im Gastgewerbe werden nur dank des L-GAV garantiert. Davon profitieren jetzt auch die Mitarbeitenden von Betrieben, die neu dem L-GAV unterstellt sind.
Klare Verbesserung bei der Arbeitszeiterfassung: Der erfreuliche Trend seit der Einführung des L-GAV 0 im Gastgewerbe hat sich fortgesetzt. Die jährlichen Stichproben- Kontrollen in 000 Betrieben belegen, dass seit 0 deutlich mehr Betriebe die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden erfassen. Hatte bis 00 jeder dritte Betrieb keine Arbeitszeiterfassung, so waren es 0 weniger als Prozent. Für die Verbesserungen im neuen L-GAV haben wir zusammen mit unseren Mitgliedern lange gekämpft. Nur eine starke Gewerkschaft kann den L-GAV erfolgreich umsetzen und weiter verbessern. Und so helfen Sie uns, noch mehr zu erreichen: n Werden Sie Mitglied der Gewerkschaft Unia, falls Sie es noch nicht sind (siehe Antwortkarte auf S. /). n Bestellen Sie mit der Antwortkarte, per e-mail (tertiaer@unia.ch) oder per Telefon (+ 0 ) weitere Informationen zum L-GAV 0 und/oder zusätzliche Exemplare des Arbeitszeit-Kalenders 0 zum Weiterverteilen. Besten Dank für Ihre Unterstützung!
Arbeitszeit-Kalender 0: Jede Stunde zählt Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die geleistete Arbeitszeit seiner Angestellten zu erfassen. Diese können jederzeit Auskunft über Arbeits- und Ruhezeiten, Feiertage- und Ferienguthaben verlangen. Der Arbeitgeber muss Ihnen mindestens einmal im Monat das Überstundenguthaben schriftlich mitteilen und die Arbeitszeit zur Unterschrift vorlegen. Trotz klarer Verbesserungen seit der Einführung des L-GAV 0 ist es immer noch so, dass einzelne Betriebe die Arbeitszeit gar nicht oder nicht korrekt erfassen. Das führt dazu, dass nicht alle Überstunden bezahlt bzw. kompensiert werden. Es ist deshalb wichtig, dass Sie selber jeden Tag die gearbeiteten Stunden auf schreiben. Damit können Sie die korrekte Erfassung Ihrer Arbeitszeit selbst kontrollieren und allenfalls den geschuldeten Lohn für geleistete und nicht bezahlte Arbeitsstunden erfolgreich einfordern. Benutzten Sie den Kalender auf den folgenden Seiten und notieren Sie täglich die geleisteten Arbeitsstunden!
Stundenrapport Januar 0 0 0 Total Arbeitsstunden im Januar
Stundenrapport Februar 0 0 Total Arbeitsstunden im Februar
Stundenrapport März 0 0 0 Total Arbeitsstunden im März
Stundenrapport April 0 0 0 Total Arbeitsstunden im April
Stundenrapport Mai 0 0 0 Total Arbeitsstunden im Mai
Stundenrapport Juni 0 0 0 Total Arbeitsstunden im Juni
Stundenrapport Juli 0 0 0 Total Arbeitsstunden im Juli
Stundenrapport August 0 0 0 Total Arbeitsstunden im August
Stundenrapport September 0 0 0 Total Arbeitsstunden im September
Stundenrapport Oktober 0 0 0 Total Arbeitsstunden im Oktober
Stundenrapport November 0 0 0 Total Arbeitsstunden im November
Stundenrapport Dezember 0 0 0 Total Arbeitsstunden im Dezember!
Ausfüllen, abtrennen und unfrankiert in den nächsten Briefkasten werfen Unia-Mitglied zu sein lohnt sich Die Unia ist die Gewerkschaft für das Gastgewerbe. Mit über 000 Mitgliedern ist sie im Gastgewerbe fest verankert. Für die Angestellten der Branche hat die Unia viele Verbesserungen erreicht. Als Unia-Mitglied profitieren Sie zudem von zahlreichen Dienstleistungen wie Rechtsberatung und Weiterbildungsmöglichkeiten. Für den Vollzug des L-GAV werden allen Angestellten im Gastgewerbe pro Jahr Franken direkt vom Lohn abgezogen. Als Mitglied der Unia bekommen Sie jährlich Franken zurückerstattet ein Grund mehr, Mitglied zu sein! Wir zählen auf Sie. Gemeinsam sind wir stark! Ich möchte Informationen über alle Neuerungen im Landes-Gesamtarbeitsvertrag Gastgewerbe. Ich möchte Informationen zum Progresso-Lehrgang und anderen Weiterbildungen im Gastgewerbe. Ich interessiere mich für die Unia und ihre Angebote. Schicken Sie mir bitte die Unterlagen. Ich helfe mit, diesen Arbeitszeit-Kalender zu verteilen, und bestelle weitere Ex. Name Vorname Adresse PLZ /Ort Tel. E-Mail
Gemeinsam erreichen wir mehr. Werden Sie Mitglied bei der Unia, der starken Gewerkschaft für Gastgewerbe und Hotellerie. Für weitere Informationen: T + 0 tertiaer@unia.ch www.unia.ch/gastgewerbe Unia Zentralsekretariat Sektor Tertiär Weltpoststrasse 0 Postfach CH-000 Bern
Mindestlöhne 0 Mindestlohn Mindestlohn Lohnkategorie pro Monat pro Stunde * Ohne Berufsausbildung ** Fr. 0. Fr.. Mit Progresso-Kurs ( Wochen) ** Fr. 0. Fr.. Mit Berufsattest ( Jahre) Fr. 0. Fr. 0. Mit Berufslehre ( Jahre) Fr.. Fr.. Mit Berufslehre und Tage berufsspezifischer Weiterbildung Fr. 0. Fr.. Mit Berufsprüfung Fr.. Fr.. * Basis -Std-Woche, Zuschläge für Ferien (,%), Feiertage (,%) und. Monatslohn (,%) kommen noch dazu. ** Bei Neuanstellung oder Betriebswechsel auf die ersten Monate befristeter Einarbeitungsabzug von % möglich.. Monatslohn Seit dem. Januar 0 erhalten alle, die die Probezeit bestanden haben, den vollen. Monatslohn rückwirkend auf den ersten Arbeitstag! Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Regelung: Wer den Arbeitgeber wechselte, hatte in den ersten Monaten keinen Anspruch auf den. Monatslohn. Den vollen. Monatslohn gab es erst ab dem. Anstellungsjahr.
Mehr Lohn dank L-GAV Unia lohnt sich! Ein guter Gesamtarbeitsvertrag fällt nicht vom Himmel. Es braucht eine starke Gewerkschaft. Über 000 Angestellte im Gastgewerbe sind Teil der Unia. Gemeinsam mit Ihnen können wir noch mehr erreichen! Treten Sie der Unia bei. Gemeinsam sind wir stark! www.unia.ch/gastgewerbe Unia in Ihrer Nähe: Unia Zentralsekretariat Sektor Tertiär Postfach CH-000 Bern T + 0 info@unia.ch.0/de.a