Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf)

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Transkript:

Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf) Vertragspartner zwischen und Rundum Immobilien GmbH Petersbergstr. 24 51702 Bergneustadt Tel.: (0 27 63) 14 93 Fax.: (0 27 63) 91 91 52 nachstehend Auftraggeber genannt Email: info@rundumimmobilien.de nachstehend Makler genannt 1 Vertragsobjekt Der Auftraggeber ist Eigentümer/Bevollmächtigter des Hauses der Eigentumswohnung des Grundstücks Sonstiges Anschrift Sonstiges 2 Vertragsinhalt Der Auftraggeber überträgt dem Makler die Vermittlung des Kaufvertragsabschlusses bezüglich des Vertragsobjektes. Die Preisvorstellung(en) seitens des Auftraggebers liegt/liegen bei EUR. Ein geringerer Angebotspreis ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber handelt im eigenen Namen und sichert zu, dass er berechtigt ist, die Immobilie zum Verkauf anzubieten und den Maklerauftrag zu erteilen.

Der Makler ist berechtigt, das bebaute und das unbebaute Grundstück getrennt anzubieten, wobei das bebaute Grundstück vorrangig zu verkaufen ist. Die Rechte an der Verwertung der vom Auftragnehmer veranlassten oder selbst gefertigten Fotos und Bilder von der Immobilie / Liegenschaft des Auftraggebers liegen für jetzt und eine spätere Nutzung ausschließlich beim Makler. Der Makler ist berechtigt, ein Verkaufsschild / -banner an der Immobilie / Liegenschaft aufzustellen. 3 Vertragsdauer Der Alleinauftrag wird vom.. 20 bis zum.. 20 geschlossen. Er verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn er nicht zum 15. des auslaufenden Monats schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung im Falle eines wichtigen Grundes wird hierdurch nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einerseits der Makler die Interessenwahrnehmung des Auftraggebers wesentlich vernachlässigt oder andererseits der Auftraggeber die Bestimmungen dieses Alleinvertrages, insbesondere die Vertragspflichten gemäß 5 dieses Vertrages verletzt. Beide Seiten vereinbaren, dass der Vertrag auch dann vorzeitig beendet werden kann, wenn eine Verkaufsabsicht seitens des Auftraggebers nicht mehr besteht. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. 4 Pflichten des Maklers Der Makler verpflichtet sich, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns intensiv und unter Ausnutzung aller Geschäftsmöglichkeiten auszuführen. Er unterrichtet den Auftraggeber regelmäßig über die Marktchancen und den Stand der Bemühungen. Der Makler wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Auftrags erlangten Kenntnisse über Vertragsobjekt und Auftraggeber Verschwiegenheit bewahren.

5 Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages keine weiteren Makler mit Maklerleistungen hinsichtlich des Vertragsobjektes zu beauftragen und die Ausschließlichkeitsrechte des beauftragten Maklers zu wahren, insbesondere jegliche Maklertätigkeit Dritter bezüglich des Vertragsobjektes zu untersagen. Er verpflichtet sich, alle Interessenten an den Makler zu verweisen bzw. ihn hinzuzuziehen. Der Auftraggeber übergibt dem Makler sämtliche Unterlagen des Vertragsobjektes, welche dieser zur vertragsgerechten Bearbeitung des Auftrags benötigt, und unterstützt die Verkaufsbemühungen des Maklers in jeder Weise, insbesondere im Rahmen von Objektbesichtigungen. Der Auftraggeber unterrichtet den Makler ständig über maßgebliche Umstände und Entwicklungen hinsichtlich des Vertragsobjektes. Er verzichtet für die Dauer des Alleinauftrages auf das Recht, über das Grundstück durch Einräumung eines Erbbaurechtes oder durch Abschluss eines neuen Miet- oder Pachtvertrages zu verfügen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über den Vertragsinhalt gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Interessenten, die durch den Makler vermittelt wurden, Verschwiegenheit zu bewahren. 6 Provisionsanspruch Die Vertragsparteien vereinbaren die Entstehung des Provisionsanspruches gegenüber dem Auftraggeber in Höhe von % und dem Käufer in Höhe von % mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Die Vermittlungsprovision wird jeweils berechnet vom Kaufpreis inklusiv der vom Käufer übernommenen Gegenstände zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, somit insgesamt % für den Auftraggeber und % für den Käufer, und ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Die Provisionspflicht für Verkäufer und Käufer besteht auch nach Ablauf des Alleinauftrages, wenn das Vertragsobjekt vom Makler innerhalb der Laufzeit des Alleinauftrages angeboten bzw. vermittelt wurde.

Der Auftraggeber wird seinerseits zur Zahlung der Käuferprovision verpflichtet, wenn sein eigenes Handeln gemäß 5 dieses Vertrages und nicht dasjenige des Maklers zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages führt. Sofern das Vertragsobjekt mit einem Vorkaufsrecht belastet ist, wird der Verkäufer mit dem Kaufinteressenten in der Kaufurkunde vereinbaren, dass dieser sich zur Zahlung der Käuferprovision an den Auftraggeber verpflichtet. Der Auftraggeber leitet die Provision an der Makler weiter. 7 Aufwendungsersatz Die Parteien vereinbaren hiermit eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Ersatz von Aufwendungen für den Fall, dass das Vertragsverhältnis vorzeitig endet, ohne dass ein notarieller Kaufvertrag geschlossen wird und ohne dass die Beendigung vom Makler zu vertreten ist. Einen Anspruch auf Aufwendungsersatz hat der Makler auch bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers umfaßt alle Kosten, die bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses angefallen sind. Sonderleistungen - auch Sonderleistungen im Rahmen von umfangreichen und außergewöhnlichen Kaufvertragsvorbereitungen - werden nach Vereinbarung berechnet. 8 Vollmacht Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer die Vollmacht, für ihn Einsicht in das Grundbuch und die Grundakte, in alle übrigen in Frage kommenden behördlichen Akten einschließlich der des Finanzamts sowie die Akten der Realgläubiger zu nehmen und zum Verkauf oder zur Prüfung der baulichen Nutzung erforderliche Anträge zu stellen. Ferner erteilt der Auftraggeber sein Einverständnis, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, objekt- und personenbezogene Daten zum Zwecke der Vermarktung des Objekts an Dritte, insbesondere Untermakler weiterzugeben. Insoweit erteilt der Auftraggeber sein Einverständnis dazu, dass der Auftragnehmer ohne weitere Kosten des Auftraggebers Untermakler mit der Vermarktung des Objekts betraut. Die Vollmacht endet mit Ablauf des Maklervertrages.

9 Schlussbestimmungen Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Der Auftraggeber erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht an ein anderes Maklerunternehmen per Vertrag gebunden ist bzw. spricht diesem gegenüber die sofortige Kündigung aus. Ort/Datum Ort/Datum Verkäufer Rundum Immobilien GmbH