Aufruf zur Interessenbekundung. Innovative Projekte der Kinder- und Jugendhilfe in der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit

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Transkript:

Aufruf zur Interessenbekundung Innovative Projekte der Kinder- und Jugendhilfe in der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit Jugend ist eine entscheidende Lebensphase, in der junge Menschen wichtige Schritte in Richtung Selbstständigkeit gehen. Sie stärken eine eigene Identität und ein moralisches Bewusstsein; sie suchen nach einem Platz in der Gesellschaft und sehen sich zugleich mit einer Vielfalt an Lern- und Bildungserwartungen konfrontiert. Jugendliche machen in dieser Altersphase wichtige Erfahrungen, erproben unterschiedliche Lebensentwürfe und stellen Weichen für ihre Zukunft. Jugend ist nicht nur eine individuelle Lebenslage, sondern sie trägt auch maßgeblich zur gesellschaftlichen Entwicklung innerhalb der sozialen Gemeinschaft bei. Gemeinsam mit Partnern aus Kinder- und Jugendhilfe, Politik, Schule, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft und unter aktiver Beteiligung Jugendlicher hat das Bundesjugendministerium in der 17. Legislaturperiode die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik gestartet. Ziel des Prozesses ist die Etablierung eines ganzheitlichen Politikansatzes, eines neuen politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leitbildes, das von der Jugend aus gedacht die Interessen und Belange junger Menschen bei allen Entscheidungen im Blick hat. Die Eigenständige Jugendpolitik soll die Potentiale und Chancen, die eine Gesellschaft mit einer starken Jugend erhält, sichtbar machen und zugleich das Ansehen Jugendlicher in der Gesellschaft aufwerten. Im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes (KJP) als dem bundespolitischen Förderinstrument in der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit einem Innovationsfonds neue, jugendpolitische Herangehensweisen ab 2014 mit Hilfe von konkreten Projektförderungen weiter in die Fläche getragen und verstetigt werden.

2 Hierdurch sollen Impulse für neue Wege in den Handlungsfeldern der Politischen Bildung, der Kulturellen Bildung, der Jugendverbandsarbeit, der Internationalen Jugendarbeit und in der Jugendsozialarbeit gesetzt werden. Sämtliche Projekte sind an den Grundsätzen der Eigenständigen Jugendpolitik auszurichten. Bei allen Projekten stehen die Interessen junger Menschen im Vordergrund: Die Projekte sollen aus der Perspektive der Jugend und mit Jugendlichen gemeinsam geplant und durchgeführt werden. Zu einem guten, partizipativen Ansatz gehört insbesondere, dass die Jugendlichen sehen, dass sie mit dem Projekt etwas nachhaltig verändern oder bewirken können. Die unmittelbare Einflussnahme von Jugendlichen auf die Gestaltung ihrer Lebenswelt soll im Rahmen der Projekte unterstützt und befördert werden. Alle Projekte binden neben Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe weitere Gestaltungspartner aus Schule, Politik, Verwaltung, Wirtschaft bzw. Zivilgesellschaft aktiv mit ein. Inhaltliche Ausrichtung Für die einzelnen Bereiche sind jeweils inhaltliche Schwerpunkte ausgewiesen. Geförderte Projekte müssen sich an diesen Schwerpunkten orientieren: Politische Bildung: Umgang von Jugendlichen mit dem Demographischen Wandel Jugendverbandsarbeit: Demographischer Wandel unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung ländlicher Räume Kulturelle Bildung: Inklusion im Sinne einer konsequenten Berücksichtigung von Verschiedenartigkeit als Normalfall Internationale Jugendarbeit: Profilierung der internationalen Jugendarbeit als außerschulisches nicht formales Bildungsangebot. Jugendsozialarbeit: Soziale, schulische und berufliche Integration von Straßenkindern

3 Grundsätze der Förderung Grundlage der Förderung sind 23, 44 Bundeshaushaltsordnung und die Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes. (http://www.verwaltungsvorschriften-iminternet.de/bsvwvbund_03092013_doknr20110981762.htm, http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/kinder-und-jugend,did=3520.html ) Kriterien für die Förderung sind der fachliche Innovationsgehalt, die bundesweite Wirkung des Vorhabens und die Ausrichtung an den o.g. inhaltlichen Schwerpunkten. Berücksichtigt werden hierbei die Nachhaltigkeit des Projektes und Möglichkeiten der Fortsetzung/Nachnutzung der Konzeption nach Abschluss des Projektes. Die Projekte können im 2. Quartal 2014 beginnen und bis Mitte 2016 gefördert werden. Die Förderung von überjährigen Projekten ist möglich. Für die einzelnen Projektförderungen sind Förderhöhen bis zu 100.000 Euro vorgesehen (programmspezifische Modifizierungen in den jeweiligen Formularen der Interessenbekundung). Zur Finanzierung der Projekte sollen auch weitere Mittel eingebunden werden. Es können Eigenmittel der Träger, Mittel der Kommunen und der Länder, sowie anderer Bundesressorts, weitere Drittmittel oder Einnahmen aus dem Projekt herangezogen werden. Bei mehreren Finanzierungsquellen ist durch den Zuwendungsempfänger ein entsprechender administrativer Aufwand einzuplanen. Von der Förderung ausgeschlossen sind: wissenschaftliche Begleitungen (bei Modellprojekten) Forschungsprojekte und Evaluationen Ausgaben des laufenden Geschäfts (keine Personalstellen, nur Honorare, kein Inventar) verbandsinterne Veranstaltungen und Gremiensitzungen. Es erfolgt eine enge fachliche Begleitung der Projekte durch das BMFSFJ (u.a. durch übergreifende Fachveranstaltungen und Tagungen). Von Interesse sind dabei sowohl die gewonnenen Erkenntnisse, wie auch der Beitrag zur nachhaltigen Verankerung in den Strukturen der außerschulischen Jugendarbeit bzw. der Jugendsozialarbeit sowie die Bildung neuer Kooperationsstrukturen und neuer Formen der Beteiligung von Jugendlichen. Die Projekte

4 sind als Teil der Gesamtkonzeption Innovationsfonds im KJP im Kontext der Fortentwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik zu konzipieren und durchzuführen. Verfahrensablauf Das Interessenbekundungsverfahren wird mit der Option durchgeführt, nach der Auswahl verbindliche Anträge, die sich an den Richtlinien des KJP orientieren, vorzulegen. Durch die Abgabe einer Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf Förderung der Maßnahme durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es erfolgt keine Erstattung der gemachten Aufwendungen. Das Interessenbekundungsverfahren ist kein Verfahren nach VOL/A. 1. Schritt: Informieren und Prüfen Vor der Abgabe Ihrer Interessenbekundung überprüfen Sie, für welchen Bereich Sie eine Interessensbekundung abgeben wollen. Jedes Projekt kann nur einem Handlungsfeld zugeordnet werden. Prüfen Sie ferner, ob Ihre Interessensbekundung den Förderkriterien und Förderzielen der Richtlinien des Kinder- Jugendplans entspricht, die Schwerpunkte des Innovationsfonds berücksichtigt und ob und inwieweit eine Kofinanzierung sowie eine Beteiligung Jugendlicher vorgesehen und möglichst ein Akteur außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden ist. 2. Schritt: Interessensbekundungsformular ausfüllen Ihr Interesse ist mit dem zur Verfügung gestellten Formular zu bekunden. Dieses ist ausnahmslos zu verwenden und nur vollständig ausgefüllt einzureichen. Bitte beantworten Sie alle Fragen ohne den Verweis auf Anlagen. Nach 26 BGB ist das Formular von den Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. Ihre Interessenbekundung senden Sie bitte bis zum 20. Februar 2014 per Mail an innovationsfonds@bmfsfj.bund.de

5 3. Schritt: Prüfung im Ministerium und Entscheidung Nach der Entscheidungsfindung durch das BMFSFJ im März 2014 werden die ausgewählten Teilnehmenden zur Vorlage eines Förderantrages zur Umsetzung ihres Konzepts aufgefordert. Rückfragen zum Interessenbekundungsverfahren richten Sie bitte ausschließlich per Mail an innovationsfonds@bmfsfj.bund.de