Bezeichnung. Teil I: Übersicht über die Verbindlichkeiten, Rücklagen, Rückstellungen I 1-2

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Transkript:

ΥΞΦΝ ΨΡΠ

Inhaltsverzeichnis : Haushaltssatzung Haushaltsplan Teil A: Vorbericht A 1-2 Teil B: Gesamthaushalt B 1-7 - Gesamtergebnishaushalt - Gesamtfinanzhaushalt - Investitionsprogramm Teil C: Teilhaushalte Bereiche 01-16 C 8-111 - Teilergebnishaushalte - Teilfinanzhaushalte Teil D: Übersicht über die Budgets D 1 Teil E: Stellenplan E 1-3 Teil F: Haushaltssicherungskonzept F 1-19 Teil G: Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung G 1-7 - Investitionsprogramm Teil H: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen - In diesem Haushaltsjahr nicht veranschlagt entfällt Teil I: Übersicht über die Verbindlichkeiten, Rücklagen, Rückstellungen I 1-2 Teil J: Übersicht über die Mittel für die Fraktionen gem. 36 a Abs. 4 HGO J 1

Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.740.239 EUR 7.964.521 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von 6.500 EUR 0 EUR 217.782 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 292.343 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 284.900 EUR 284.100 EUR 224.234 EUR 517.377 EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck: 17.11.

4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 15.000 Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen 7.500 Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis 15.000 Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis 7.500 Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis 10.000 Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck: 17.11.

Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.740.239 EUR 7.964.521 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von 6.500 EUR 0 EUR 217.782 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 292.343 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 284.900 EUR 284.100 EUR 224.234 EUR 517.377 EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck: 17.11.

4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 15.000 Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen 7.500 Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis 15.000 Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis 7.500 Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis 10.000 Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck: 17.11.

Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.740.239 EUR 7.964.521 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von 6.500 EUR 0 EUR 217.782 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 292.343 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 284.900 EUR 284.100 EUR 224.234 EUR 517.377 EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck: 17.11.

4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 15.000 Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen 7.500 Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis 15.000 Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis 7.500 Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis 10.000 Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck: 17.11.

Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.740.239 EUR 7.964.521 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von 6.500 EUR 0 EUR 217.782 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 292.343 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 284.900 EUR 284.100 EUR 224.234 EUR 517.377 EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck: 17.11.

4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 15.000 Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen 7.500 Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis 15.000 Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis 7.500 Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis 10.000 Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck: 17.11.

Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.740.239 EUR 7.964.521 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von 6.500 EUR 0 EUR 217.782 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 292.343 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 284.900 EUR 284.100 EUR 224.234 EUR 517.377 EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck: 17.11.

4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 15.000 Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen 7.500 Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis 15.000 Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis 7.500 Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis 10.000 Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck: 17.11.

Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.740.239 EUR 7.964.521 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von 6.500 EUR 0 EUR 217.782 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 292.343 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 284.900 EUR 284.100 EUR 224.234 EUR 517.377 EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck: 17.11.

4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 15.000 Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen 7.500 Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis 15.000 Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis 7.500 Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis 10.000 Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck: 17.11.

Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.740.239 EUR 7.964.521 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von 6.500 EUR 0 EUR 217.782 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 292.343 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 284.900 EUR 284.100 EUR 224.234 EUR 517.377 EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck: 17.11.

4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 15.000 Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen 7.500 Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis 15.000 Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis 7.500 Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis 10.000 Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck: 17.11.

Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.740.239 EUR 7.964.521 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von 6.500 EUR 0 EUR 217.782 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 292.343 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 284.900 EUR 284.100 EUR 224.234 EUR 517.377 EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck: 17.11.

4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 15.000 Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen 7.500 Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis 15.000 Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis 7.500 Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis 10.000 Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck: 17.11.

Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.740.239 EUR 7.964.521 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von 6.500 EUR 0 EUR 217.782 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 292.343 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 284.900 EUR 284.100 EUR 224.234 EUR 517.377 EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck: 17.11.

4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 15.000 Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen 7.500 Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis 15.000 Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis 7.500 Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis 10.000 Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck: 17.11.

Entwurf Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), ]ΞΟΗΩ]Ω ϑηλθγηυω ΓΞΥΦΚ ΥΩΛΝΗΟ ΓΗς ΗςΗΩ]Ης ΨΡΠ ΞΟΛ 9%Ο, 6, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.740.239 EUR 7.964.521 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Fehlbedarf von 6.500 EUR 0 EUR 217.782 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 292.343 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 284.900 EUR 284.100 EUR 224.234 EUR 517.377 EUR ausgeglichen festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Druck: 17.11.

4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.h. Die Gemeindevertretung hat am eine Hebesatzsatzung beschlossen. Daher erfolgt die Angabe der vorstehenden Steuersätze nachrichtlich. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 7 6 Festlegung des Begriffes erheblich nach 100 HGO Über- und außerplanmäßige Ausgaben nach 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei: a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 15.000 Euro b) nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen 7.500 Euro c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro übersteigen. Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben erfolgt durch den - Gemeindevorstand d) bei gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen bis 15.000 Euro e) bei nichtgesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Verpflichtungen bis 7.500 Euro f) bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis 10.000 Euro - die Gemeindevertretung entscheidet bei höheren Beträgen., DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE WEHRETAL Kistner, Bürgermeister Druck: 17.11.

Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr der Gemeinde A 1 1. Vorbemerkungen Der Haushaltsplan wird wie bereits im Vorjahr nicht auf der Ebene der gesetzlich vorgeschriebenen Teilhaushalte angedruckt, sondern mindestens auf der Ämterebene, teilweise sogar auf der Kostenstellenebene. Teilhaushalt der abgebildeten Ebene/Kostenstelle 1 Innere Verwaltung 010000 Gemeindeorgane 010010 Organisationsamt 010020 Kämmerei/Kasse 010030 Bauhof/Fahrzeuge 2 Sicherheit und Ordnung 0200 Statistik/Wahlverwaltung 0210 Öffentliche Ordnung 0220 Feuerschutz 0240 Katastrophenschutz 4 Kultur und Wissenschaft 0470 Bücherei 0490 Heimat- und sonstige Kulturpflege 5 Soziale Leistungen 0550 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 0590 Sonstige Sozialen Hilfen und Leistungen 6 Kinder-/Jugend- u. 0610 Jugendhilfe Familienhilfe 0630 Einrichtungen für Kinder 06300001 Kindergarten Reichensachsen 06300002 Kindergarten Hoheneiche 06300099 Allg. Kindergartenverwaltung 064000 Jugendzentren 065000 Kinderspielplätze 8 Sportförderung 081000 Verwaltung eigener Sportstätten 9 Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformation 10 Bauen und Wohnen 10 Bauen und Wohnen 1120 Wasserversorgung Wasserversorgung 1150 Allg. Abfallwirtschaft Allg. Abfallwirtschaft 1160 Abwasserversorgung Abwasserversorgung 12 Verkehrsflächen und anlagen, ÖPNV 13 Natur- und Landschaftspflege 09Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 1200 Straßen 1240 Straßenreinigung/Winterdienst 1260 ÖPNV 1280 Verwaltung der Straßenbeleuchtung 1300 Park- und Gartenanlagen 1310 Wasserläufe und Wasserbau 1320 Öffentliche Gewässer 132000 Friedhof- und Bestattungswesen 1330 Naturschutz- und Landschaftspflege 134010 Landwirtschaftliche Angelegenheiten 134020 Feld- und Wirtschaftswege 15100001 Bürgerhaus Reichensachsen 15100002 Dorfgemeinschaftshaus Hoheneiche Druck vom: 14.11.

A 2 15100003 Bürgerhaus Vierbach 15100004 Dorfgemeinschaftshaus Langenhain 15100005 Dorfgemeinschaftshaus Oetmannshausen 15100099 Allg. Verwaltung Bürgerhäuser 15101001 Mietshaus Leipziger Straße 21 15 Wirtschaft und Tourismus 15101004 Steinweg 61 15101005 Bahnhof Reichensachsen 15101007 Altes Verwaltungsgebäude 15101008 Alte Schule/Neues Verwaltungsgebäude 15102001 Festplätze/Märkte 15103001 Sonstige Einrichtungen 16 Allgemeine Finanzwirtschaft 16000001 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 16100001 sonst. Allg. Finanzwirtschaft 16100002 Konzessionen 2. Rückblick Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr mit den Anlagen wurde am 20.12.2013 von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Genehmigung des Haushalts datiert vom 08.05.. Am 27.10. hat die Gemeindevertretung die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung beschlossen. Mit der Haushaltssatzung wurden die Steuersätze für die Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 350 v.h. Der Haushaltsplan schließt mit den fortgeschriebenen Ansätzen im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag von 430.256 ab. Der Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ist mit 132.869 positiv. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf 506.500. 3. Überblick über den Stand der Entwicklung im Haushaltsjahr Die Haushaltsjahre 2013 bis stellten sich in der Satzung wie folgt dar: Haushaltsjahr 2013 im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 7.238.975 7.702.855 7.740.239 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.047.445 8.172.111 7.964.521 im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 26.500 39.000 6.500 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf - mit einem Fehlbedarf von 781.970 430.256 217.782 im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - 205.895 132.869 292.343 und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 407.000 279.350 284.900 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 638.500 507.000 284.100 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 834.095 522.881 224.234 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 396.700 428.100 517.377 Druck vom: 14.11.

A 3 3.a Ergebnishaushalt Die Entwicklung im Haushaltsjahr im Bereich der Erträge : Pos. 01 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Verkaufserlöse für Brennholz reduzieren sich aufgrund entsprechend geringerer Einschlagsmengen. Pos. 02 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die geplanten Gebührenerhöhungen im Abwasserbereich schlagen sich hier nieder. Pos. 03 Kostenersatzleistungen und Erstattungen Diese Position setzt sich aus verschiedensten Ersatzleistungen von Zweckverbänden, anderen Kommunen und Privatleuten zusammen. Da für das Jahr keine wesentlichen Wasser- und Kanalsanierungsmaßnahmen geplant sind, entfallen daher auch entsprechende Hausanschlusskosten und die Ansätze reduzieren sich entsprechend. Pos. 05 Steuern steuerähnliche Erträge einschließlich Erträgen aus gesetzlichen Umlagen Diese Position beinhaltet die Hauptertragsquellen der Gemeinde. Dabei handelt es sich um die Einkommens- und Umsatzsteueranteile und die Gemeindesteuern. Die Entwicklung der Ertragsarten im Einzelnen können der unten aufgeführten Tabelle entnommen werden. Pos. 06 Erträge aus Transferleistungen Unter dieser Position finden sich Erträge anderer Sozialleistungsträger und der Familienleistungsausgleich. Aus den Orientierungsdaten geht hervor, dass der Familienleistungsausgleich im Jahr etwas höher ausfallen wird. Zuschüsse von anderen Sozialleistungsträgern wie der Agentur für Arbeit sind für nicht veranschlagt. Pos. 07 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen Diese Position beinhaltet die Bestandteile des kommunalen Finanzausgleichs. Hier sind in erster Linie die Schlüsselzuweisungen zu erwähnen. Nach den Orientierungsdaten, die das Land Hessen für das Jahr zur Verfügung gestellt hat, sollen die Schlüsselzuweisungen der Gemeinde sich um ca. 72.154 für das Jahr erhöhen. Aufgrund entsprechender Empfehlungen wird die Investitions- und Strukturpauschale in Höhe von insgesamt 145.000 zukünftig im Finanzhaushalt veranschlagt. Pos. 08 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen und Zuschüssen und Beiträgen Bedingt dadurch dass die Investitionspauschalen der letzten 10 Jahre jährlich aufgelöst werden, erhöhen sich die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten. Pos. 09 sonstige Erträge In den sonstigen Erträgen finden sich z. B. die Konzessionsabgaben der Gas- und Stromversorgungsunternehmen, wesentliche Veränderungen sind für nicht zu erwarten. Druck vom: 14.11.

A 4 Pos. 25 Außerordentliche Erträge Durch den Verkauf von drei Bauhoffahrzeugen im Jahr fielen die Erträge entsprechend höher aus. Für muss der aufgrund weniger geplanter Veräußerungen des Anlagevermögens reduziert werden. Zusammensetzung der Erträge Position Erläuterung/Beispiel Veränderung % 1 Privatrechtliche Leistungsentgelte Mieten, Pachten 100.850 121.350-20,33% 2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Alle öff. rechtl. Gebühren 1.414.030 1.356.900 4,04% 3 Kostenersatzleistungen u. -erstattungen Hausanschlusskosten 37.800 139.300-268,52% 5 Steuern und steuerähnliche Erträge Gemeindesteuern 3.235.800 3.015.900 6,80% 6 Erträge aus Transferleistungen Familienleistungsausgleich 155.700 146.600 5,84% 7 8 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke und allg. Umlagen Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen- u. zuschüssen Schlüsselzuweisungen 2.199.134 2.417.480-9,93% Auflösung der Zuschüsse 408.525 316.125 22,62% 9 Sonstige ordentliche Erträge Konzessionsabgaben 176.700 177.500-0,45% 21 Finanzerträge Bankzinsen, Mahngebühren 11.700 11.700 0,00% 25 Außerordentliche Erträge Verkauf von Anlagevermögen 6.500 39.000-500,00% Summe: 7.746.739 7.741.855 0,06% Die Einnahmen (Erträge) erhöhen sich im Vergleich zum Haushalt geringfügig um insgesamt 4.884,00. Druck vom: 14.11.

A 5 Entwicklung der Einnahmen (Erträge) im Bereich Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen (Kostenstelle 16000001) Ertragsart Haushalt 15 Haushalt 14 Haushalt 13 Haushalt 12 Grundsteuer A 41.600 39.500 37.000 32.300 Grundsteuer B 509.000 450.000 423.600 369.200 Gewerbesteuer 620.000,00 620.000 585.500 500.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 1.945.200 1.708.000 1.742.000 1.516.800 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 70.000 71.800 71.200 70.100 Spielapparatesteuer 15.000 1.500 1.500 1.500 Hundesteuer 35.000 35.000 23.100 23.100 Schlüsselzuweisungen 2.125.884 2.053.730 1.896.200 1.730.078 Ausgleichsleist. n.d. Famillienleistungsausgl. 139.800 130.700 135.400 124.500 Investitionspauschale Veranschlagung 45.000 45.000 45.000 Strukturpauschale im Finanzhaushalt 100.000 0 0 Summe 5.501.484 5.255.230 4.960.500 Die Entwicklung im Haushaltsjahr im Bereich der Aufwendungen: Pos. 11 Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen werden sich gegenüber dem Vorjahr auch durch das altersbedingte Ausscheiden eines Mitarbeiters des Bauhofs um ca. 32.000 reduzieren. Pos.12 Versorgungsaufwendungen Die Versorgungsaufwendungen werden durch den Anteil der aktiven und sich im Ruhestand befindlichen Beamten beeinflusst. Mit Eintritt in den Altersruhestand ist die Gemeinde zur Leistung der entsprechend erworbenen Pensionen verpflichtet. Der erhöht sich geringfügig um rund 5.550. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Aufwand Position 2013 Pos. 11 1.105.320 1.137.480 1.105.150 Pos. 12 223.500 227.950 220.800 Summe 1.328.820 1.365.430 1.325.950 Pos.13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Gesamtansatz der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 179.780. Dies ist damit begründet, dass neben dem Wegfall der Aufwendungen für Hausanschlusskosten (78.000 ), der Reduzierung der Steuerberatungskosten (23.000 ) sowie Kosten für Wahlen (8.350 ; keine Wahlen) bei weiteren beeinflussbare Positionen die Ansätze reduziert wurden sind. Druck vom: 14.11.

A 6 Diese Einsparungen resultieren u.a. durch Mittelkürzungen im Bereich der Sanierungen der Feld- und Wirtschaftswege, Anpassung der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für die gemeindeeigenen Immobilien sowie verschiedene Kostenreduzierungen durch Synergieeffekte in der Verwaltung und auf dem Bauhof inklusive des Fuhrparks. Pos.14 Abschreibungen Die Abschreibungen belaufen sich auf insgesamt 920.650. Dieser Betrag beinhaltet den Werteverzehr aller bewerteten Anlagegüter der Gemeinde bezogen auf das Rechnungsjahr. Die geringfügige Erhöhung um 4.200 im Vergleich zum des vorangegangenen Haushaltsjahres resultiert aus den Zu- und Abgängen des Anlagevermögens im Jahr. Pos.15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben Die Position beinhaltet z. B. den Betriebskostenzuschuss an den Abwasserverband Sontratal und die Betriebskostenzuschüsse der Gemeinde zur Unterhaltung und zum Betrieb der Kindergärten in Reichensachsen und Hoheneiche. Der Betriebskostenzuschuss für den Abwasserverband Sontratal wird sich im Jahr um ca. 28.000 erhöhen. Bei den Betriebskostenzuschüssen für die beiden Kindergärten strebt die Gemeinde eine Bezuschussung in der Größenordnung wie etwa im Jahr an. Die Weiterleitung der U3-Förderung an den Betreiber der beiden Kindergärten entfällt zukünftig aufgrund von Umstrukturierungen der Landesförderung, daher verringert sich in Verbindung mit der Reduzierung der Jugendförderung der Gesamtansatz dieser Position. Pos.16 Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen In diesem Bereich befinden sich die Umlagen einerseits die Kreisumlage und die Schulumlage, die an den Werra-Meißner-Kreis abzuführen sind. Weiterhin beinhaltet die Position die sogenannte Kompensationsumlage und die Gewerbesteuerumlage. Die Entwicklung der einzelnen Umlagen kann aus der Tabelle im unteren Bereich entnommen werden. Pos.18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Hier finden sich die von der Gemeinde zu leistenden Grundsteuern und sonstigen Steuern wie Kfz-Steuern. Pos. 22 Zinsen und andere Finanzaufwendungen Der Planansatz der Zinsaufwendungen wurde aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Druck vom: 14.11.

A 7 Zusammensetzung der Aufwendungen Position Erläuterung/Beispiel Veränderung % 11 Personalaufwendungen Dienstbezüge, Vergütungen 1.105.320 1.137.480-2,91% 12 Versorgungsaufwendungen Beiträge zur Versorgungskasse 233.500 227.950 2,38% Instand- und 13 Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistunge Bewirtschaftungskosten u.ä. 14 Abschreibungen 15 16 Zuweisungen und Zuschüsse, sonstige besondere Finanzaufwendungen Steueraufwendungen einschließlich Aufw. aus gesetzlichen Umlageverpfl. Abschreibung des Gemeindevermögens 926.871 1.106.651-19,40% 920.650 916.450 0,46% Kindergartenzuschuss, ÖPNV 1.323.700 1.400.700-5,82% Kreisumlage, Schulumlage 2.975.900 2.893.000 2,79% 18 sonstige ordentliche Aufwendungen Grundsteuern, KFZ-Steuern 2.580 3.080-19,38% 22 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen für Darlehen und Kassenkredite 476.000 486.000-2,10% 7.964.521 8.171.311-2,60% Die Ausgaben (Aufwendungen) reduzieren sich im Vergleich zum Haushalt um insgesamt 206.790. Entwicklung der Ausgaben (Aufwendungen) im Bereich Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen (Kostenstelle 1600001) Aufwandsart Haushalt 15 Haushalt 14 Haushalt 13 Gewerbesteuerumlage 115.000,00 140.000 130.000 Kreisumlage 1.933.600,00 1.746.500 1.579.700 Schulumlage 856.200,00 924.500 971.800 Kompensationsumlage 40 c FAG 70.500,00 82.200 86.600 Summe 2.975.300,00 Es ist abschließend festzustellen, dass sich der Fehlbetrag des Gesamtergebnishaushaltes im Vergleich zum Vorjahr abermals um beachtliche 212.474 von 430.256 auf 217.782 reduziert. 3.b Finanzhaushalt Die Reduzierung des Fehlbetrages wirkt sich auch positiv auf den Finanzmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit aus. Der Finanzmittelfluss ist, nachdem er sich im Jahr erstmalig seit der Einführung der Doppik positiv dargestellt hat, auf erfreuliche 268.793 angestiegen. Druck vom: 14.11.

A 8 Investitionen und Finanzierung Alle Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen stellen eine Summe von insgesamt 284.100 dar. Diese Summe setzt sich aus den einzelnen Investitionen, die dem Investitionsprogramm (Teil G) entnommen werden können, zusammen. Den Auszahlungen für Investitionen stehen insgesamt Einzahlungen in Form von Zuschüssen sowie Abgängen des Anlagevermögens in Höhe von 224.050 gegenüber. In Verbindung mit dem Rückfluss in Höhe von 60.850 des gewährten Darlehens für das Forstgartenstift entfällt erstmals seit der Einführung der Doppik eine entsprechende Kreditaufnahme für Investitionen. Für den Ausgleich des Finanzhaushaltes ist insgesamt eine Fremdfinanzierung von 224.234 erforderlich. Im vorangegangenen Haushaltsjahr wurde noch eine Fremdfinanzierung von 522.881 veranschlagt. Das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Investitionen: I.0220.002 Digitalumrüstung Feuerwehr Die Digitalumrüstung der Feuerwehr wird weiter fortgesetzt und dann auch endgültig abgeschlossen werden. Die entsprechenden Eigenmittel des zweiten Teilbetrages in Höhe von 56.000 für die Gemeinde waren ebenso wie die Zuwendung durch das Land (17.000 ) bereits als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt festgesetzt. I.0220.010 Umbau Feuerwehrstützpunkt Reichensachsen Für das Haushaltsjahr sind Planungskosten in Höhe von 45.000 für eine Umgestaltung des Feuerwehrstützpunktes Reichensachsen/Alte Verwaltung aufgrund des zukünftigen Mehrbedarfs im Zuge der A44 eingeplant. I0630.003 Gebäudesanierung Kindergärten Im Bereich des Kindergartens in Reichensachsen sollen die Fenster erneuert bzw. auch teilweise neu angeordnet werden. Die Kosten belaufen sich hierfür auf ca. 40.000. I.1510.012 Neue Verwaltung -Fassadenrenovierung/Errichtung einer Photovoltaikanlage Am Gebäude der Gemeindeverwaltung müssen im Fassaden- und Dachbereich einige grundhafte Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Im Zuge des Umbaus der Alten Schule zum Verwaltungsgebäude wurden an diesen Gewerken damals keine Arbeiten durchgeführt. Durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage könnte zudem der zukünftige Stromverbrauch der Verwaltung nahezu selbst erwirtschaftet werden und die Bewirtschaftungskosten damit weiter gesenkt werden. Druck vom: 14.11.

Schlussbemerkung: A 9 Der Fehlbetrag im Gesamtergebnishaushalt konnte für das kommende Haushaltsjahr erneut um immerhin 212.474 verringert werden. Die Haushaltslage der Gemeinde verbessert sich damit erfreulicherweise weiter kontinuierlich. Mit dem aktuellen Fehlbetrag in Höhe von 217.782 liegt man zudem nur unwesentlich über dem Planungsergebnis (205.000 ) der mittelfristigen Ergebnisplanung aus dem Jahr. Aus der nun fortgeschriebenen mittelfristigen Ergebnisplanung geht aber hervor, dass ein Haushaltsausgleich, wie vom Land gefordert, für das Jahr 2017 grundsätzlich möglich ist. Durch die Vorgabe, nun bereits im Jahr 2017 einen ausgeglichen Haushalt aufzustellen, muss die in den vergangenen Jahren begonnene Haushaltskonsolidierung auch in den Folgejahren weiterhin fortgesetzt werden. Die Reduzierung des Fehlbetrags kann nur mit einer noch konsequenteren und sparsameren Mittelbewirtschaftung sowie einer Erhöhung der Erträge erreicht werden. Der Gestaltungsspielraum wird mit zunehmender Konsolidierung sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandseite jedoch zunehmend geringer und es bedarf daher einer sorgfältigen Abwägung, an welchen Stellen zukünftig weitere Veränderungen vorgenommen werden, um die Haushaltslage zu verbessern. Steuer- und Gebührenerhöhungen sowie eine Reduzierung des Leistungsangebots werden jedoch nicht vermeidbar sein, um den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Die immer noch ungewisse Finanzausstattung durch das Land durch den ab dem Jahr 2016 geänderten KFA sowie die allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Schwankungen erschweren die Planungen zudem noch zusätzlich. Erstmals seit vielen Jahren ist für das kommende Jahr keine Kreditaufnahme für Investitionen vorgesehen. Dies macht deutlich, dass auch im investiven Bereich nur die absolut notwendigen Maßnahmen veranschlagt werden., im November /bb-ste Kistner, Bürgermeister Druck vom: 14.11.

Entwurf Haushaltsplan der Gemeinde Gesamtergebnishaushalt 00 Ergebnishaushalt 01 02 03 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 18 19 1 Privatrechtliche Leistungsentgelte -100.850-121.350 2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -1.414.030-1.356.900 3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen -37.800-139.300 5 Steuern steueräh. Ertr.einschl.Ertr.aus ges.uml -3.235.800-3.015.900 6 Erträge aus Transferleistungen -155.700-146.600 7 Ertr.a.Zuweisgn.u.Zusch.f.lfd.Zwecke u.allg.uml. -2.199.134-2.417.480 8 Ertr.a.Aufl.v.Sonderp.a.Inv.zuw.-zusch.u.-Beitr. -408.525-316.125 9 Sonstige ordentliche Erträge -176.700-177.500 10 Summe der ordentlichen Erträge ( 1-9) -7.728.539-7.691.155 11 Personalaufwendungen 1.105.320 1.137.480 12 Versorgungsaufwendungen 233.500 227.950 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 926.871 1.106.651 14 Abschreibungen 920.650 916.450 15 Aufw.f. Zuweisungen und Zuschü s.bes.finanzaufw 1.323.700 1.400.700 16 Steueraufw.einschl.Aufw.a.ges.Uml.verpfl. 2.975.900 2.893.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.580 3.080 19 Sum. der ordentlichen Aufwendungen ( 11-18) 7.488.521 7.686.111 20 21 22 23 20 Verwaltungsergebnis ( 10./. 19) -240.018-5.044 21 Finanzerträge -11.700-11.700 22 Zinsen und andere Finanzaufwendungen 476.000 486.000 23 Finanzergebnis ( 21-22) 464.300 474.300 24 24 Gesamtbetr d. ordentl Erträge ( 10 + 21) -7.740.239-7.702.855 24A 25 Gesamtb. d. ordentl. Aufwendung. (19+22) 7.964.521 8.172.111 24B 25 27 26 Ordentliches Ergebnis ( 24./. 25) 224.282 469.256 27 Außerordentliche Erträge -6.500-39.000 29 Außerordentliches Ergebnis ( 27./. 28) -6.500-39.000 28 30 Jahresergebnis ( 26 und 29) 217.782 430.256 - Seite 1 - Druck am 13.11.14

Entwurf Haushaltsplan der Gemeinde Gesamtfinanzhaushalt 01 geplantes Jahresergebnis des -217.782-430.256 Ergebnishaushaltes 02 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf 920.650 916.450 Gegenstände des Anlagevermögens 03 - Erträge aus der Auflösung von SOPO für -408.525-316.125 04 erhaltene Investitionszuw.u-zuschüsse +/- Zunahme/Abnahme von Rückstellungen 4.500 1.800 05 -/+ Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang des -6.500-39.000 Anlagevermögens 07 -/+ Zu-/Abnahme der Vorräte, der Ford. sowie 60.850 anderer Aktiva 08 +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie -60.850 anderer Passiva 09 Finanzmittelfluss aus laufender 292.343 132.869 Verwaltungstätigkeit 10 Einz. aus Investitionszuweis. und 217.550 179.500 zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen 11 + Einz. aus Abgängen von Gegenständen des 6.500 39.000 Sachanlageverm. und des immat.av 12 - Auszahlungen für Investitionen in das -284.100-506.500 Sachanlagevermögen und immat. Anlagever. davon: Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen und -zuschüsse -2.500-3.000 13 + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen 60.850 60.850 des Finanzanlagevermögens davon: Einzahlungen aus der Tilgung von gewährten Krediten 60.850 60.850 14 - Auszahlungen für Investitionen in das -500 Finanzanlagevermögen 15 Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit ( 800-227.650 Positionen 10 bis 14) 16 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 224.234 522.881 und der Begebung von Anleihen 17 - Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -517.377-428.100 und Anleihen 18 Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit -293.143 94.781 (Positionen 16 + 17) 19 Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbedarf 0 des Haushaltsjahres (Pos. 9+15+18) 21 Voraussichtlicher Finanzmittelbestand am 0 Ende des Haushaltsjahres (Pos. 19+20) Erläuterungen Zu Position 10: Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und Zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen Einzahlungen aus Investitionszuweisungen/beiträgen = 19.000 Einzahlungen aus Tilgungszuschüsse = 53.550 - Seite 2 - Druck am 13.11.14

Entwurf Haushaltsplan der Gemeinde Erläuterungen Investitionspauschalen = 145.000 Summe Position 10 = 217.550 - Seite 3 - Druck am 13.11.14

Entwurf Haushaltsplan der Gemeinde Investitionsprogramm ( 9 GemHVO) Finanzplan 2016 Finanzplan 2017 Finanzplan 2018 Verpflichtungs- Ermächtigungen Bish. bereitg. Gesamtausg.b. () I0100.002 Maschinenhalle 24 24 Ausz.f.d.Erwerb v.grundstücken u.gebäuden I0100.003 Maschinen Geräte Bauhof 26 26 Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I0100.008 Ersatzbeschaffung Unimog U1200 26 26 Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I0100.009 Anschaffung Schneeschild -10.000-10.000-9.600-20.000-20.000-60.000-60.000-61.500-61.500-61.500-61.500-70.400-95.400-70.400-95.400-114.000-194.000-114.000-194.000 26 26-9.600 Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö -9.600 I0100.010 Investestionszuschuss IKZ-EDV -2.500 26 26-2.500 Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö -2.500 I0199.012 Innere Verwaltung (GWG) 26 26 Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I0220.002 Digitalfunkumrüstung Feuerwehr 20 20 Einz.a.Inv.zuw.u.-zusch.s.a.Inv.beitr. 26 26 Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I0220.003 Erneuerung von Ausrüstung Feuerwehren 26 26 Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I0220.008 Anschaffung einer Wärmebildkamera 20 20 Einz.a.Inv.zuw.u.-zusch.s.a.Inv.beitr. 26 26 Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I0220.009 Löschwasserversorgung Gewerb 24 24 Ausz.f.d.Erwerb v.grundstücken u.gebäuden I0220.010 Umbau Feuerwehrstützpunkt Reichensac -39.000 17.000-56.000-45.000-240.000-9.600-2.500-16.500-36.500-16.500-36.500-48.500-87.500 21.000 38.000-69.500-125.500-35.000-50.000-35.000-50.000-4.500-4.500 14.500 14.500-19.000-19.000-11.000-11.000-11.000-11.000-285.000 24 24 Ausz.f.d.Erwerb -45.000-240.000 v.grundstücken u.gebäuden -285.000 I0220.011 Anschaffung Stromerzeuger FFW Vierbach 26 26 Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I0220.012 Erneuerung Hallentor FWGH Langenhain -3.000 24 24 Ausz.f.d.Erwerb -3.000 v.grundstücken u.gebäuden -3.000 I0299.012 Sicherheit u. Ordnung (GWG) 26 26 Ausz.f.Invest.i.d.sonst.Sachanl.vermö I0630.003 Kindergärten -Gebäudesanierung- -2.500-2.500-40.000-2.500-2.500-10.000-2.500-2.500-20.000-2.500-2.500-20.000-3.000-15.000-25.000-15.000-25.000-90.000 - Seite 4 - Druck am 13.11.14