Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse



Ähnliche Dokumente
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Bund Deutscher Radfahrer e. V.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung der Kreissparkasse Verden vom (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom )

Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 17.

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

Geschäftsordnung. für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 23. September 2015

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins

Geschäftsordnung des Magistrates. GESCHÄFTSORDNUNG DES MAGISTRATES der Kreisstadt Groß-Gerau

Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

RWE Pensionsfonds AG

Satzung. Bundesverband der Fach- und Betriebswirte. in der Immobilienwirtschaft e.v.

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

SATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V.

1 Name und Sitz. 2 Zweck

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung. Name. Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr.

Satzung des Vereins Regionalfenster

SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand

Satzung von SWAN Deutschland e.v.

Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe

S A T Z U N G. Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO. der

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober Firma, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Our Bridge Oldenburg

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v.

SATZUNG. 1 Name und Sitz

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Stadtsparkasse Burgdorf. RdErl. d. MF v Name, Sitz, Träger

Satzung der Sparkasse Hannover 10 62

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

S A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG.

Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck.

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom )

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe

Satzung des Vereins für Naturschutz und Landschaftsökologie, kurz NaLa

Satzung des Fördervereins der

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach Speyer

VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER

SATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

Akademie für Suizidprävention des Gesundheitsnetzes Osthessen (ASGNO)

Satzung. Landesverband Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Sachsen-Anhalt e.v.

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT)

Vereinssatzung KUNST & CO

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft

Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Technik, Informatik und Architektur der Berner Fachhochschule

Satzung des Vereins Die Benderstraße

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit. der Christlich-Sozialen Union in Bayern

Satzung Sinstorfer Kinderstube e.v. Seite 1. Satzung

Statuten des Elternvereines der Volks- und Hauptschulen St.Martin/M.

Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, Sonnenbühl

Satzung der Handball4all AG

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-

Vorstand der Einstein Stiftung Berlin

Satzung. 1 Name und Sitz

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Transkript:

Geschäftsordnung für den

Der Verwaltungsrat der KfW gibt sich mit Wirkung zum 1. August 2014 die folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht 1 Sitzungen des Verwaltungsrats 3 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats 3 3 Sitzungen von Ausschüssen 5 4 Beschlussfassung von Ausschüssen 5 5 Protokoll 6 2

1 Sitzungen des Verwaltungsrats (1) 1 Der Verwaltungsrat versammelt sich, sooft es die Lage des Geschäfts erfordert, an dem bei der Einberufung zu bestimmenden Ort. 2 Er soll mindestens dreimal im Kalenderjahr zu einer Sitzung einberufen werden. (2) Die Einberufung und Sitzungsleitung erfolgen durch den Vorsitzenden beziehungsweise die Vorsitzende des Verwaltungsrats oder bei dessen beziehungsweise deren Verhinderung durch den Stellvertreter beziehungsweise die Stellvertreterin; der Vorstand kann mit der Einberufung beauftragt werden. (3) Die Einberufung muss erfolgen, wenn mindestens acht Verwaltungsratsmitglieder oder der Vorstand unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes sie beantragen oder die Rechtsaufsicht sie verlangt. (4) 1 Die Einberufung erfolgt schriftlich. 2 Sie hat in der Regel durch eingeschriebenen Brief oder per Kurier zu erfolgen. 3 Im Eilfall ist die Einberufung auch per Telefax, Computerfax oder per E-Mail übermittelten Scans des Einberufungsschreibens möglich. 4 Die Einberufung erfolgt in der Regel unter Mitteilung der Tagesordnung, in der die zu behandelnden Punkte möglichst genau bezeichnet werden sollen. 5 Das Einberufungsschreiben und die Sitzungsunterlagen sollen in der Regel 14 Tage vor der Sitzung versendet werden. 6 In Eilfällen muss das Einberufungsschreiben den Verwaltungsratsmitgliedern rechtzeitig, regelmäßig mindestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. (5) 1 An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen die Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme teil; bei Bedarf kann der Verwaltungsrat auch ohne den Vorstand oder ohne bestimmte Vorstandsmitglieder tagen. 2 Der Verwaltungsrat kann Berater und Auskunftspersonen zu den Sitzungen hinzuziehen. 3 Der Abschlussprüfer über den Jahres- und Konzernabschluss nimmt an den Beratungen des Verwaltungsrats über den Abschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats (1) 1 Der Verwaltungsrat kann Beschlüsse in Sitzungen oder im Wege der schriftlichen Abstimmung fassen. 2 Sitzungen finden grundsätzlich als Präsenzsitzungen statt. 3 Im Eilfall kann eine Sitzung in Form einer Telefon- oder Videokonferenz stattfinden oder eine Beschlussfassung im Wege der schriftlichen Abstimmung (Umlaufverfahren) erfolgen. 3

(2) 1 Bei Beschlussfassungen in Präsenzsitzungen ist der Verwaltungsrat beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder in der Sitzung anwesend oder, soweit zulässig ( 7 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 KfW-Gesetz), vertreten ist. 2 In begründeten Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache mit dem beziehungsweise der Vorsitzenden des Verwaltungsrats eine Zuschaltung einzelner Verwaltungsratsmitglieder per Telefon oder Video zulässig; zugeschaltete Verwaltungsratsmitglieder gelten in diesem Fall als anwesend. 3 Abwesende Mitglieder können durch schriftliche Stimmabgabe an der Beschlussfassung teil nehmen; bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit werden diese Stimmen einbezogen. 4 Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht in Gesetz oder Satzung etwas anderes bestimmt ist; Stimmenthaltungen werden dabei nicht mitgezählt. 5 Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Verwaltungsrats ( 7 Absatz 3 Satz 2 KfW-Gesetz). (3) Bei der Beschlussfassung in Sitzungen in Form von Telefon- oder Videokonferenzen gelten Absatz 2 Satz 1 und Sätze 3 bis 5 entsprechend. (4) 1 Umlaufverfahren werden mittels einer schriftlichen Abstimmungsaufforderung eingeleitet, für die 1 Absatz 2 entsprechend gilt. 2 Die schriftliche Abstimmungsaufforderung ist in der Regel per Kurier, ansonsten per Telefax, Computerfax oder per E-Mail übermittelten Scans der schriftlichen Abstimmungsaufforderung zu versenden. 3 Die Stimmabgabe erfolgt mittels schriftlicher Abstimmungserklärung. 4 Beschlüsse gelten als gefasst, sobald eine zustimmende schriftliche Abstimmungserklärung von mehr als der Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder bei der KfW eingegangen ist. 5 Soweit für den in Frage stehenden Beschluss nach Gesetz oder Satzung eine Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, gilt der Beschluss als gefasst, sobald eine zustimmende schriftliche Abstimmungserklärung von einer dieser Mehrheit entsprechenden Anzahl von Verwaltungsratsmitgliedern bei der KfW eingegangen ist. 6 Die Schriftform gilt bei Übermittlung der unterzeichneten Abstimmungserklärung per Telefax, Computerfax oder per E-Mail übermittelten Scans als gewahrt. 7 Die Abstimmungsaufforderung kann unter Setzung einer angemessenen Frist erfolgen, bis zu deren Ablauf die schriftliche Erklärung eines Verwaltungsratsmitglieds bei der KfW eingegangen sein muss, andernfalls seine Enthaltung anzunehmen ist. 8 Die Frist nach Satz 7 darf 14 Tage nur in dringenden Fällen unterschreiten; die Dringlichkeit ist mit der Abstimmungsaufforderung zu begründen. (5) Das Ergebnis schriftlicher Abstimmungen ist in der nächsten Verwaltungsratssitzung bekannt zu geben. 4

3 Sitzungen von Ausschüssen (1) 1 Die Sitzungen von Ausschüssen werden vom jeweiligen Ausschussvorsitzenden einberufen. 2 Für die Einberufung und Durchführung gelten die Bestimmungen des 1 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, Absatz 4 und Absatz 5 entsprechend. 3 Abweichend von 1 Absatz 5 Satz 1 dürfen Vorstandsmitglieder nicht an Sitzungen des Vergütungskontrollausschusses teilnehmen, in denen über ihre Vergütung beraten wird. (2) Über die wesentlichen Ergebnisse von Ausschusssitzungen berichtet der jeweilige Ausschussvorsitzende dem Verwaltungsrat regelmäßig, und zwar grundsätzlich in der nächstfolgenden Sitzung des Verwaltungsrats. 4 Beschlussfassung von Ausschüssen (1) Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder anwesend oder, soweit zulässig ( 7 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 KfW-Gesetz), vertreten ist und sich unter ihnen die beziehungsweise der Ausschussvorsitzende oder die beziehungsweise der stellvertretende Ausschussvorsitzende befindet beziehungsweise, soweit zulässig ( 7 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 KfW-Gesetz), vertreten ist. (2) 1 Der Risiko- und Kreditausschuss hat, wenn sowohl der beziehungsweise die Ausschussvorsitzende als auch der beziehungsweise die stellvertretende Ausschussvorsitzende verhindert und, soweit zulässig ( 7 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 KfW-Gesetz), nicht vertreten sind, für eine einzelne Sitzung ein anderes Mitglied des Ausschusses mit der Sitzungsleitung zu beauftragen. 2 In diesem Fall ist der Risiko- und Kreditausschuss in Abweichung von Absatz 1 beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder anwesend ist. (3) Die Beschlüsse des Präsidial- und Nominierungsausschusses nach 11 Absatz 1 Nr. 2 Satz 1 Alt. 2, Nr. 3, Nr. 4 Satz 1 und Nr. 10 der Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ausschussmitglieder. (4) Für die Beschlussfassung von Ausschüssen gelten im Übrigen die Bestimmungen des 2 entsprechend. 5

5 Protokoll (1) 1 Über jede Sitzung des Verwaltungsrats oder eines seiner Ausschüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem beziehungsweise der jeweiligen Vorsitzenden oder dessen beziehungsweise deren Stellvertreter beziehungsweise Stellvertreterin zu unterzeichnen ist. 2 In dem Protokoll sind Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Verwaltungsrats beziehungsweise des Ausschusses anzugeben. (2) Ein Verstoß gegen Absatz 1 macht gefasste Beschlüsse nicht unwirksam. (3) Jedem Verwaltungsratsmitglied beziehungsweise Ausschussmitglied ist unverzüglich eine Abschrift des jeweiligen Sitzungsprotokolls zu übermitteln. (4) Die Protokolle bedürfen der Genehmigung des Verwaltungsrats beziehungsweise des Ausschusses in der jeweils nächsten Sitzung. Diese Geschäftsordnung erscheint auch in englischer Übersetzung. Nur die deutsche Originalfassung dieser Geschäftsordnung ist rechtlich bindend. 6

Stand: 1. August 2014 KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 9 60325 Frankfurt am Main Telefon 069 7431-0 Telefax 069 7431-2944 www.kfw.de 600 000 2163