Akteneinsicht und Informationszugang bei Behörden - Informationsfreiheit in Bayern?

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Transkript:

Akteneinsicht und Informationszugang bei Behörden - Informationsfreiheit in Bayern? Dr. Thomas Troidl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht

Gliederung des Vortrags 1. Grundrechtliche Grundlagen 2. Überblick (Recht und Gesetz) 3. Klassische Probleme und (unterschiedliche) Lösungsmöglichkeiten 4. Informationsfreiheit(sgesetz) in Bayern? 5. Kommunale Informationsfreiheitssatzungen: Bedeutung, Schwächen und Probleme 6. Forderungen an den Gesetzgeber 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 2

1. Grundrechtliche Grundlagen passive Sonder(rechts)- beziehung: staatliches Handeln betrifft Bürger Opferrolle Art. 1 I GG: Menschenwürde Art. 2 I GG: Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Volkszählungsurteil) Art. 19 IV GG: Rechtsweggarantie, Gebot effektiven Rechtsschutzes (Heimlichkeitsverbot) 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 3

1. Grundrechtliche Grundlagen aktive Sonder(rechts)- beziehung: Bürger handelt rechtserheblich (stellt Antrag) Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess Art. 103 I GG: Anspruch auf rechtliches Gehör (Waffengleichheit der Beteiligten) Art. 20 III GG: Rechtsstaatsprinzip, Recht auf ein faires (Verwaltungs-) Verfahren 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 4

1. Grundrechtliche Grundlagen keine Sonder(rechts)beziehung zwischen Staat und Bürger neutraler Bereich ( Nullposition ) Art. 20 II GG: Demokratieprinzip ( freedom of information ) Transparenzgebot (Öffentlichkeit der Verwaltung) Art. 5 I 1 Hs. 2 GG: Informationsfreiheit? Allgemein zugängliche Quellen?! 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 5

2. Überblick (Recht und Gesetz) 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 6

2. Überblick (Recht und Gesetz) Akteneinsicht durch Beteiligte durch Nichtbeteiligte Art. 29 BayVwVfG nach Ermessen (Treu und Glauben) (Bay)UIG 99, 100 VwGO 9 II 1 AGO VIG berechtigtes Interesse? (IFG) IFS 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 7

2. Überblick (Recht und Gesetz) Zwischensumme 17 UIG 12 IFG 1 VIG = 30 Informationszugangsgesetze außerdem 17 VwVfG sowie über 60 kommunale IFS allein in Bayern Weitere Informationsquellen Altlastenatlas und kataster, Bodeninformationssystem Bundesarchiv, staatliche Archive Grundbuch Liegenschaftskataster Melderegister Straßen- und Bestandsverzeichnis Wasserbuch 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 8

3. Klassische Probleme und (unterschiedliche) Lösungsmöglichkeiten Probleme Ort der Akteneinsicht Art. 29 III BayVwVfG: grundsätzlich bei der Behörde Lösungen Sonderregelung in Bayern für Organe der Rechtspflege (S. 2) = Rechtsanwälte ( 1 BRAO) Bei Gericht: 100 II 2 VwGO 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 9

3. Klassische Probleme und (unterschiedliche) Lösungsmöglichkeiten Probleme Kopien keine Regelung im BayVwVfG Lösungen Art. 3 II 1 und 2 BayUIG (Aarhus-Übereinkommen) Beispiel USB-Stick (OVG Berlin-Brandenburg Urt. v. 6.3.2014 12 B 20.12): Art. 3 IV 2 UIRL 7 IV IFG 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 10

3. Klassische Probleme und (unterschiedliche) Lösungsmöglichkeiten Probleme Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis als Versagungsgrund Art. 8 I 1 Nr. 3 BayUIG Lösungen Art. 8 I 2 BayUIG: Rückausnahme für Emissionen Ansonsten Abwägung 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 11

3. Durchsetzbarkeit vor Gericht Akteneinsicht durch Beteiligte durch Nichtbeteiligte Art. 29 BayVwVfG nach Ermessen (Treu und Glauben) (Bay)UIG 44a VwGO 9 II 1 AGO VIG berechtigtes Interesse? (IFG) IFS 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 12

4. Informationsfreiheit(sgesetz) in Bayern? 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 13

5. Kommunale IFS: Bedeutung, Schwächen und Probleme 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 14

5. Kommunale IFS: Bedeutung, Schwächen und Probleme Probleme & Schwächen Sachlich beschränkt auf Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, also z.b. nicht Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden (Art. 54 I BayBO) Persönlicher Anwendungsbereich: nur Einwohner Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse: absoluter ( abwägungsfester ) Ausschluss Anspruch besteht insbesondere nicht, wenn die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche Verfahrensabläufe oder den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess gefährden könnte Satzungstext 1 II IFS München (= 1 II IFS Regensburg) 1 I IFS München (= 1 I IFS Regensburg) 6 II Nr. 3 IFS München (= 6 II Nr. 3 IFS Regensburg) 6 Abs. 2 Nr. 5 IFS München (= 6 II Nr. 5 IFS Regensburg) 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 15

5. Kommunale IFS: Bedeutung, Zwischenergebnis Schwächen und Probleme Kommunale Informationsfreiheitssatzungen = Behelfslösung Keine Kompensation für fehlendes IFG Politische Signalwirkung dennoch bedeutsam Bündnis Informationsfreiheit für Bayern 10 Jahre Alle bayerischen Großstädte haben Informationsrechte für Bürger eingeführt (zuletzt Augsburg) 2009: Prien am Chiemsee Wolfratshausen (01.07.14): Jedermannsrecht ( 2 I IFS) und aktive Veröffentlichung von Verwaltungsinformationen, die von allgemeinem Interesse sind, im Internet ( 2 II IFS) 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 16

6. Forderungen an den Gesetzgeber Informationsfreiheit in die Verfassung! Art. 21 IV Brandenburg (Recht auf politische Mitgestaltung): Jeder hat nach Maßgabe des Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Art. 6 II Mecklenburg-Vorpommern (Datenschutz, Informationsrechte): Jeder hat das Recht auf Auskunft über ihn betreffende Daten, soweit nicht Bundesrecht, rechtlich geschützte Interessen Dritter oder überwiegende Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen. 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 17

6. Forderungen an den Gesetzgeber Aktiver Informationszugang des Bürgers im Einzelfall: IFG in Bayern etc. Passiver (pro-aktiver) Informationszugang durch die Behörde (von sich aus): Beispiel Hamburg: Informationsregister ( 10 HmbTG) Beispiel Art. 3 II 3, Art. 10 II BayUIG Bebauungspläne? Satzungen? Harmonisierung (nur bekanntes Recht ist gutes Recht) 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 18

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 19

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Eine ausführliche Darstellung finden Sie in meinem 2013 erschienen Buch. Eine kurze Zusammenfassung finden Sie im Internet kostenlos unter der URL http://bayrvr.de/2013/11/2 5/akteneinsicht-undinformationszugangtransparenz-2-0/ 10.09.2014 (München) Dr. Thomas Troidl 20