Der Anwendungsbereich des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes des Landes Brandenburg

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1 Antonia Winterhager Der Anwendungsbereich des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes des Landes Brandenburg PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 23 A. Einführung in Umfeld und Vorgaben des brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzcs (AIG) 31 I. Überblick: Bestehende Akteneinsichts- und Informationszugangsrechte Bundesdeutsches Recht 31 a. Gesetzliche Regelungen 31 b. Rechtsprechung 33 c. Literatur 37 d. Das AIG als Besonderheit im bundesdeutschen Recht 39 e. Rechtspolitische Entwicklungen und Aussichten 40 aa. Bimdesrecht 40 bb. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bin) 43 cc. Das Schleswig-Holsteinische Informationsfreiheitsgesetz (IFGS-H) '. 44 dd. Andere Bundesländer Europarecht 47 a. Empfehlungen des Europarates an die Mitgliedsstaaten 47 b. Europäisches Gemeinschaftsrecht: Zugang der Öffentlichkeit zu Kommissions- und Ratsdokumenten 48 c. Grünbuch über die Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft Ausländisches Recht 51 a. Europäische Länder 52 b. Nordamerika 53 c. Japan 54 H. Grundlagen und Entstehung des brandenburgischen AIG Verfassungsrechtliche Grundlage: Art. 21 Abs. 3, 4 der Verfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) 57 a. Besonderheiten der brandenburgischen Verfassung 57 b. Weitere Akteneinsichts- und Infonnationsrechte in der BbgVerf c. Zur Entstehung des Art. 21 Abs. 3 und 4 BbgVerf. 61 d. Bedeutung des Art. 21 Abs. 3 und 4 BbgVerf Zum Gesetzgebungsverfahren des AIG Zweck des AIG 76 a. Das Recht auf politische Mitgestaltung" 76 b. Weitere Zwecke? 80

3 aa. Sicherung und Stärkung der Beteiligtenrechte / Individualrechtsschittz 80 bb. Kontrolle der Verwaltung. 81 cc. Garantie für Richtigkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen / Korruptionsbekämpfung. 82 dd. Entlastung der Verwaltung 83 ee. Schaffung von Vertrauen und Akzeptanz der Bürger gegenüber der Verwaltung. 84 ff. Verbesserung der Aktenführung und Organisation in der Verwaltung / Venvaltungsmodernisierung. 85 c. Zusammenfassung und Stellungnahme 86 B. Der Anwendungsbereich des AIG 87 I. Voraussetzungen für die Akteneinsicht nach AIG Berechtigte, 1,9 Abs. 1 AIG 87 a. Jeder, 1 AIG 87 b. Bürgerinitiativen und Verbände zur Beeinflussung öffentlicher Angelegenheiten, 9 Abs. 1 AIG, Art. 21 Abs. 3 BbgVerf..' Verpflichtete, 2 Abs. 1-4 AIG 95 a. Behörden und Einrichtungen, 2 Abs. 1, 2, 3 AIG 96 aa. Behörden und Einrichtungen des Landes im Sinne des Zweiten Abschnitts des Latidesorganisationsgesetzes (LOG), 2 Abs HS AIG 96 bb. Behörden und Einrichtungen nach 1 Abs. 2 LOG nur soweit Erledigung von Verwaltungsaufgaben, 2 Abs. 2 S. 1 AIG 96 cc. Forschungsanstalten, zentrale Forschungseinrichtungen, Schulen und Prüfungseinrichtungen nur soweit nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig, 2 Abs. 2S.2 AIG 99 dd. Bezug der Akten ausschließlich auf das Land Brandenburg, 2 Abs. 3 AIG 100 b. Gemeinden und Gemeindeverbände, 2 Abs. 1, 3 AIG 102 c. Private, 2 Abs. 4 AIG 103 d. Kein Akteneinsichtsrecht gegenüber sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts 103 e. Antragsgegner des Rechts auf Information aus Art. 21 Abs. 3 S. 2 BbgVerf Gegenstand der Akteneinsicht 105 a. Aktenbegriff des 3 AIG 105 b. Einsichtnahme, I, 7 AIG 109 c. Auskunftserteilung nach 6 Abs. 2 S. 2 AIG 112

4 d. Auskunftserteilung nach 8 Abs. 1 AIG 113 e. Gegenstand des Rechtes auf Information aus Art. 21 Abs. 3 S. 2 BbgVerf Erforderlichkeit eines besonderen Interesses? Hinreichend bestimmter schriftlicher Antrag, 6 Abs. 1 AIG 119 II. Gesetzlicher Ausschluss des Akteneinsichtsrechts 123 I. Laufende Verfahren, 2 Abs. 5 AIG Bbg 123 a. Verfahren 124 aa. Verfahrensbegriff. 125 bb. Vorhandensein verfahrensrechtlicher Regelungen? 128 cc. Zwischenergebnis 129 b. Laufen der Verfahren 130 aa. Verwaltungsverfahren 130 bb. Vollzugsverfahren/Vollstreckungsverfahren 136 cc. Rechtssetzungsverfahren 137 dd. Planungsverfahren/Planfeststellungsverfahren 137 ee. Schlicht-hoheitliches Handeln/Realakte 138 ff. Interne Verfahren 139 gg. Fiskalische/Verwaltungsprivatrechtliche Verfahren 140 hh. Zusammenfassung 141 c. Anzuwendendes Verfahrensrecht 143 d. Anwendungsfälle (Beispiele) 143 aa. Bundesrechtliche Vorschriften 143 (1) Akteneinsicht während laufender Gerichtsverfahren 144 (2) 29, 72 Abs. 1 a.e. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) 144 (3) 25 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - (SGBX) 144 (4) 32 Abs. 5 Vermögensgesetz (VermG) 145 (5) 13 Vergabeverordnung (VgV), 111 Gesetz gegen Wettb&verbsbeschränkungen (GWB) 145 bb. Landesrechtliche Vorschriften 147 (1) 16 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) 147 (2) 29 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) 147 (3) 72Abs. l VwVfGBbg 148 (4) 17 Nr. 6 (1), 27 Nr. 2 Verdingungsordnungfür Leistungen Teil A (VOL/A). 17Nr. 7 (1), 27 Nr. 2 Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) i. K/H. 55 Abs. I Landeshaushaltsordnung Brandenburg (LHO Bbg) 149 cc. Verfahren, für die keine Verfahrensregeln bestehen 150

5 10 e. Ergebnis und Stellungnahme Entgegenstehen überwiegender öffentlicher oder privater Interessen nach 4 und 5 AIG 153 a. Schutz überwiegender öffentlicher Interessen 153 aa. Zwingender Ausschluss des Akteneinsichtsrechts nach 4 Abs. 1 AIG 154 (1) 4 Abs. 1 Nr. 1 AIG 154 (2) 4 Abs. 1 Nr. 2 AIG 155 (3) 4 Abs. 1 Nr. 3 AIG 156 (4) 4 Abs. 1 Nr. 4 AIG 157 (5) 4 Abs. I Nr. 5 AIG 158 bb. Ausschluss des Akteneinsichtsrechts nach Ermessen, 4 Abs. 2 AIG 160 (1) 4 Abs. 2 Nr. 1 AIG 161 (2) 4 Abs. 2 Nr. 2 AIG 163 (3) 4 Abs. 2 Nr. 3 AIG 164 (4) 4 Abs. 2 Nr. 4 AIG 165 cc. Entgegenstehen von Geheimhaltungspflichten, 4 Abs. 3 AIG 167 b. Schutz überwiegender privater Interessen 168 aa. Zwingender Ausschluss des Akteneinsichtsrechts nach 5 Abs. 1 AIG 168 (1) 5 Abs. 1 Nr. 1 AIG 169 (2) 5 Abs. 1 Nr. 2 AIG 169 (3) 5 Abs. 1 Nr. 3 AIG 170 bb. Ausnahmen von 5 Abs. 1 AIG 171 (1) 5 Abs. 2 AIG 171 (a) 5 Abs. 2 Nr. 1 AIG 172 (b) 5 Abs. 2 Nr. 2 AIG 173 (c) 5 Abs. 2 Nr. 3 AIG 174 (d) 5 Abs. 2 Nr. 4 AIG 177 (2) Offenbarimg der Mitwirkung von Amtsträgern, 5 Abs. 3 AIG 178 cc. Entgegenstehen von Geheimhaltungspflichten. 5 Abs. 1 S. 2 i. V.m. 4 Abs. 3 AIG Fälle des 6 Abs. 4 AIG Bbg Anwendbarkeit bereichsspezifischer Regeln für einen unbeschränkten Personenkreis nach I AIG a.e 181 a. Begriffe 182 aa. unbeschränkter Personenkreis" i. S. d. 1 AIG 182 bb. bereichsspezifische Regelung" i. S. d. 1 AIG 183 b. Bundesrechtliche Vorschriften 186 c. Landesrechtliche Vorschriften (Beispiele) 187

6 II aa. 144 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG): Einsichtnahme ins Wasserbuch 187 bb. 32 Abs. 3 S. 4 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) Einsichtnahme ins Biotopverzeichnis 187 cc. 9 Abs. 3 Brandenhurgisches Denkmalschulzgesetz (BbgDenkmSchG): Einsicht in das Verzeichnis der Denkmale 188 dd. 13 Abs. 3 S. 3 Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz Brandenburg (Verml.iegG Bbg): Benutzung des Liegenschaftskatasters 188 ee. 9 Brandenburgisches Archivgesetz (BhgArchivG): Benutzung von Archivgut durch Dritte 188 ff. 38 S. 2 Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG) i. V.m. dem Umweltinformationsgesetz (UIG): Zugang Dritter zu Informationen über Altlasten 191 ee. 67 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG): A uskunftsanspruch gegenüber Naturschutzbehörden 191 d. Ergebnis und Stellungnahme 192 HI. Rechtsfolgen des Akteneinsichtsantrages: Anspruchsinhalt, Zeitraum der Entscheidung, Kosten Anspruch auf Akteneinsicht Anspruch auf Auskunft: Ermessen Art und Weise der Gewährung der Akteneinsicht Zeitraum der Entscheidung Kostenerhebung für die Akteneinsicht nach AIG 201 IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften und Informationsrechten Bundesrechtliche Vorschriften 215 a. Rangordnung von Bundesrecht und Landesrecht 215 b. Einzelne Vorschriften (Beispiele) 220 aa. Gerichtliche Verfahren 220 bb. Verwaltungsverfahren 222 (1) Bundesgesetzliche Vorschriften zur Regelung von Verwaltungsverfahren von Bundesbehörden: 29, 72 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (l'wl'fc) des Bundes 223 (2) Bundesgesetzliche I orschrißen zur Regelung von Verwaltungsverfahren von Landesbehörden 224 (a) Informationsrechte in Verfahren 224 (aa) 25 SGB X. 224 (bb) 32 Abs. 5 VermG 225 (cc) Abgabenordnung (AO): Einsichtnahme in Akten der Steuerverwaltwig 226

7 12 (dd) 10 a Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) (b) Anwendbarkeit des AIG nach Abschluss des bundesrechtlich geregelten Verwaltungsverfahrens? cc. Verwaltungsprivatrechtliches Handeln: 111 GWB: Akteneinsicht im Verfahren vor der Vergabekammer 231 dd. Bestimmte Register/ Verzeichnisse/Archivgilt 232 (1) Informationsrechte gegenüber Bundesbehörden 232 (2) Informationsrechte gegenüber Landesbehörden 233 (a) 12 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO): Einsicht ins Grundbuch 233 (b) 9 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB): Einsichtnahme ins Handelsregister 233 (c) 79 BGB: Einsichtnahme ins Vereinsregister 234 (d) 1563 BGB: Einsicht in das Güterrechtsregister 234 (e) 6 Abs. 3 Handwerksordnung (HandwO): Einsicht in die Handwerksrolle 234 ee. Bestimmte Daten und Informationen 235 (1) 19 Abs. 1 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Auskunft an den Betroffenen 235 (2) 4 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG): Anspruch auf Informationen über die Umwelt 236 (a) Ausgestaltung des Informationsrechts 237 (b) Vergleich mit dem Akteneinsichtsrecht nach AIG 240 (c) Konkurrenzverhältnis zum AIG 241 c. Ergebnis und Zusammenfassung Landesrechtliche Vorschriften 244 a. Konkurrenzverhältnis landesrechtlicher Normen 244 b. Einzelne Vorschriften (Beispiele) 246 aa. Informationsrechte während laufender Gerichts-, Verwaltungs- und Vergabeverfahren 246 bb. Informationsrechte bezüglich bestimmter Akten / Register / Verzeichnisse / Archivgut für einen unbeschränkten Personenkreis 246 cc. Informationsrechte für einen bestimmten Personenkreis 247 (1) Art. 21 Abs.3 S. 2 BbgVerf: Informationsanspruch der Bürgerinitiativen und Verbände zur Beeinflussung öffentlicher Angelegenheiten 247 (ä) Ausgestaltung des Informationsrechts 248 (b) Vergleich mit dem Akteneinsichtsrecht nach AIG 248 (c) Konkurrenzverhältnis zum AIG 249

8 13 (2) Art. 56 Abs. 3, 4 BbgVerf: Informationsrechte der Abgeordneten 250 (a) Ausgestaltung des Informationsrechts 251 (b) Vergleich mit dem Akteneinsichtsrecht nach AIG 253 (c) Konkurrenzverhältnis zum AIG 255 (3) Art. 71 Abs. 2BbgVerf, 5 Petitionsgesetz (PetG), Art. 72 Abs. 3 BbgVerf, 16 Untersuchungsausschussgesetz (UAG): Informationsrechte des Petitionsausschusses und der Untersuchungsausschüsse 255 (a) Ausgestaltung der Informationsrechte 255 (b) Vergleich mit dem Akteneinsichtsrecht nach AIG 257 (c) Konkurrenzverhältnis zum AIG. 258 (4) Art. 74 Abs. 1 BbgVerf 26 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG): Informationsrechte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht 258 (5) 5 Brandenburgisches Landespressegesetz (BbgPG): Informationsanspruch der Presse. 259 (a) Ausgestaltung des Informationsrechts 259 (b) Vergleich mit dem Akteneinsichtsrecht nach AIG 263 (c) Konkurrenzverhältnis zum AIG 264 (6) 16 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Bbg): Recht der Einwohner zur Einsichtnahme in Beschlussvorlagen 265 (a) Ausgestaltung des Informationsrechts 265 (b) Vergleich mit dem Akteneinsichtsrecht nach AIG 266 (c) Konkurrenzverhältnis zum AIG 268 (7) 36 Abs. 2 und 3 GO Bbg: Auskunfts- und Akteneinsichtsansprüche der Gemeindevertreter 268 (a) Ausgestaltung der Informationsrechte 268 (aa) 36 Abs. 2 GO Bbg: Auskunftsanspruch der einzelnen Gemeindevertreter 268 (bb) 36 Abs. 3 S. I GO Bbg: Anspruch auf Akteneinsicht der einzelnen Gemeindevertreter 271 (cc) 36 Abs. 3S.2GO Bbg: Anspruch auf Akteneinsicht auf Antrag eines Fünftels der Gemeindevertreter 274 (b) Vergleich mit dem Akteneinsichtsrecht nach AIG 275 (c) Konkurrenzverhältnis zum AIG 276 dd. Datenschutzrechtliche Informationsansprüche 277

9 14 (1) 18 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG): Informationsanspruch des Betroffenen 277 (a) Ausgestaltimg des Informationsrechts 277 (b) Vergleich mit dem Akteneinsichtsrecht nach AIG 278 (c) Konkurrenzverhältnis zum AIG 279 (2) Spezielle datenschutzrechtliche Informationsansprüche c. Ergebnis und Zusammenfassung Von der Rechtsprechung anerkannte Akteneinsichtsrechte 282 a. Voraussetzungen und Anwendungsbereich 282 b. Vergleich mit dem Akteneinsichtsrecht des AIG 284 c. Verbleibender Anwendungsbereich für das Akteneinsichtsrecht der Rechtsprechung neben dem AIG 285 V. Ergebnis Im AIG geregelter Anspruchsinhalt Verbleibender Anwendungsbereich neben anderen Informationsansprüchen 289 C. Kritische Würdigung des AIG 293 D, Zusammenfassung 297 Literatur- und Zitierverzeichnis 303

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