An die Personalstellen Dresden, im Dezember 2009 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2010 2. Berechnungswerte für das Jahr 2010 3. Jahresmeldung für das Jahr 2009 Das Schreiben finden Sie auch im Internet: www.kv-sachsen.de - Rundschreiben 4. Erfassung und Meldung aktueller Adressdaten der Beschäftigten Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: http://www.kv-sachsen.de 01307 Dresden Landesbank Baden-Württemberg E-Mail: zentrale@kv-sachsen.de Telefon: 0351 4401-0 BLZ 600 501 01 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: 0351 4401-555 Konto-Nr. 74 61 505 738 für verschlüsselte elektronische Dokumente Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 13, Haltestelle Dürerstraße
Seite 2 Sehr geehrte Damen und Herren, ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. In der Weihnachtszeit bleibt immer die Gelegenheit zum Rückblick auf das vergangene Jahr und Zeit, um Kraft für Neues zu schöpfen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein geruhsames Weihnachtsfest, besinnliche Feiertage und für das neue Jahr alles Gute. Darüber hinaus möchte ich mich für die bisherige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken und hoffe, dass wir Sie mit den nachfolgenden Informationen in bewährter Weise bei Ihrer Arbeit unterstützen können. 1. Umlage- und Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2010 Im Jahr 2010 betragen der Umlagesatz unverändert 1,2 v. H. und der Zusatzbeitragssatz unverändert 4,0 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Arbeitnehmerbeteiligung beträgt weiterhin 2,0 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und somit die Hälfte des insgesamt zu leistenden Zusatzbeitrags. Für die Arbeitgeber ergibt sich daraus ein Gesamtfinanzierungsaufwand von 3,2 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Für nicht tarifgebundene Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, eine abweichende Arbeitnehmerbeteiligung zu vereinbaren. 2. Berechnungswerte für das Jahr 2010 Für das Jahr 2010 gelten folgende Berechnungswerte: Grenzwert für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nach 62 Abs. 2 Satz 3 der ZVK-Satzung ab 01. Januar 2010 monatlich 11.625,00 - im Monat der Zahlung der Jahressonderzahlung 23.250,00
Seite 3 Grenzwert für die zusätzliche Umlage nach 76 der ZVK-Satzung ab 01. Januar 2010 monatlich 6.100,22 - im Monat der Zahlung der Jahressonderzahlung 8.845,32 Grenzwert für die Steuerfreiheit nach 3 Nr. 56 EStG Die vom Arbeitgeber zu leistende Umlage ist in Höhe von 1 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich steuerfrei. Damit ist folgender Grenzwert maßgeblich: ab 01. Januar 2010 660,00 Bitte beachten Sie, dass dieser steuerfreie Betrag um die nach 3 Nr. 63 EStG steuerfreien Beträge (steuerfreie Zusatzbeiträge und sofern vorhanden die steuerfreien Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung) zu mindern ist. Hinsichtlich weiterer Informationen zur Steuerfreiheit der Umlage und den damit verbundenen Auswirkungen insbesondere auch für die an die ZVK abzusetzenden Meldungen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Ziffer 1 des Rundschreibens 5/2007. Grenzwert für die Steuerfreiheit nach 3 Nr. 63 EStG 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (jährlich) 2.640,00 + für Zusagen ab dem 01. Januar 2005 zusätzlich (jährlich) 1.800,00 = für Zusagen ab dem 01. Januar 2005 maximal zulässige Steuerfreiheit (jährlich) 4.440,00 Für Zusagen, die vor dem 01. Januar 2005 erteilt wurden, besteht nach Ausschöpfung des Grenzbetrags (4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nach 40b EStG a. F. Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung nach 1a Abs. 1 S. 3 BetrAVG 1/160 der Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV (30.660,00 ) 191,63
Seite 4 3. Jahresmeldung für das Jahr 2009 Die Jahresmeldung zur Pflichtversicherung für Ihre Beschäftigten steht wieder kurz bevor. Gemäß 13 Abs. 5 der ZVK-Satzung sowie 5 Abs. 2 LStDV muss die Jahresmeldung bis spätestens Ende Februar 2010 bei uns vorliegen. Ihre Meldung ist entscheidend, damit wir Ihren Beschäftigten die förderfähigen Beiträge zur staatlichen Förderung ausweisen können. Ohne Ihre rechtzeitige Meldung können sich für Ihre Beschäftigten Nachteile bei der Nutzung der staatlichen Förderung ergeben. Darüber hinaus kann auch kein Versicherungsnachweis für das Jahr 2009 erstellt werden. 4. Erfassung und Meldung aktueller Adressdaten der Beschäftigten Die ZVK versendet jährlich wichtige Unterlagen zur Entlastung der Mitglieder direkt an die Versicherten, u. a. den Versicherungsnachweis ( Versorgungskonto ) und die amtlichen Unterlagen zur staatlichen Förderung. Wir sind auf stets aktuelle Adressdaten angewiesen, das vermeidet zusätzliche Verwaltungskosten aufgrund unzustellbarer Schreiben. In den Vorjahren sind leider nicht immer alle Adressänderungen an uns weitergegeben worden. Bitte senden Sie uns daher im Rahmen der anstehenden Jahresmeldung für alle Pflichtversicherten die bei Ihnen gespeicherten aktuellen Namens- und Adressdaten (Satzarten 80 und 81 gemäß DATÜV-ZVE). Mitglieder, die manuelle Vordrucke oder das PC-Erfassungsprogramm zur Jahresmeldung nutzen, müssen Änderungen nur bei Abweichung vom bereits gespeicherten Datenbestand vornehmen. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf verweisen, dass der Name gemäß DATÜV-ZVE getrennt nach Name, Geburtsname, Vorname, Titel, Namenszusatz und Vorsatzwort zu melden ist.
Seite 5 Die Adressdaten sind gemäß DATÜV-ZVE getrennt nach Straße, Hausnummer, Postfach, Länderkennzeichen, PLZ, Ort und Zustellvermerk zu melden. In diesem Zusammenhang bitten wir, folgende Hinweise zu beachten: - Das DATÜV-Feld Zustellvermerk ist nur für die Meldung/Speicherung von Ortsteilen (ohne vorangestelltes "OT") sowie Zustellvermerke im eigentlichen Sinn (z. B. "c/o Meier" oder "bei Meier") vorgesehen. - Appartement- und Wohnungsnummern sowie Stockwerksangaben sind im DATÜV-Feld Hausnummer (max. 10 Zeichen) zu melden. Zwischen Hausnummer und zusätzlichen Angaben erfolgt eine Trennung durch zwei Schrägstriche (z.b. Musterstr. 795 // 42). Im Interesse der Versicherten wären wir Ihnen daher dankbar, wenn Sie Ihre Datenbestände vor Mitteilung an die ZVK nochmals sorgfältig überprüfen würden. Für Fragen zu diesem Rundschreiben stehen wir Ihnen an unserer Servicehotline gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. Krieger Direktor 0351 4401-446