An die Personalstellen Dresden, im November 2005 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "An die Personalstellen Dresden, im November 2005 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen"

Transkript

1 An die Personalstellen Dresden, im November 2005 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Arbeitnehmerbeteiligung 2. Änderungen im Meldeverfahren 3. Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage Das Schreiben finden Sie auch im Internet: - Rundschreiben Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: Dresden Landesbank Sachsen-Girozentrale-Leipzig zentrale@kv-sachsen.de Telefon: 0351/ BLZ Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: 0351/ Konto-Nr für verschlüsselte elektronische Dokumente Sie erreichen uns mit der Straßenbahnlinie 13, Haltestelle Dürerstraße

2 Seite 2 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Rundschreiben erhalten Sie im Rahmen unserer regelmäßigen Nachrichten aktuelle Informationen zu den oben genannten Themen. 1. Arbeitnehmerbeteiligung Die Tarifvertragsparteien haben zum 01. Januar 2003 die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung der Zusatzversorgung eingeführt. Nach 37a des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) wird die Arbeitnehmerbeteiligung für jeden Prozentpunkt der Anpassung der Vergütungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West um 0,2 v. H. erhöht (siehe unser Mitgliederrundschreiben 2/2003). Bei den diesjährigen Tarifverhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien u. a. darauf geeinigt, dass die weitere Anpassung des Bemessungssatzes im Tarifgebiet Ost an die Vergütung im Tarifgebiet West jeweils zum 01. Juli der Jahre 2005, 2006 und 2007 um jeweils 1,5 v. H. erfolgt. Damit erhöht sich nach 37a ATV-K auch die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer an der Zusatzversorgung. Die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer stieg daher zum 01. Juli 2005 von 0,5 v. H. auf 0,8 v. H der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Arbeitnehmeranteil ist weiterhin der Umlage zuzuordnen. Der Arbeitgeberanteil an der Umlage verringert sich entsprechend auf 0,4 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Ab dem 01. Juli 2006 beträgt die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer 1,1 v. H. und ab dem 01. Juli ,0 v. H., da ab diesem Zeitpunkt der Bemessungssatz Ost 97 v. H. der Vergütungen des Tarifgebiets West beträgt. Zur Vermeidung von Missverständnissen möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass nicht tarifgebundene Arbeitgeber selbstverständlich eine von der tarifvertraglich festgelegten Arbeitnehmerbeteiligung abweichende Regelung treffen können.

3 Seite 3 2. Änderungen im Meldeverfahren Auf Grund der unterjährigen Erhöhung der Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer waren die Meldevorschriften zur Zusatzversorgung anzupassen, da die Kassen die Höhe der Eigenbeteiligung, die zum korrekten Vollzug der Satzung sowie des Betriebsrentengesetzes erforderlich ist, bei einer Meldung nach derzeitigen Vorgaben nicht mehr selbst ermitteln können. Infolge dessen wurde durch Änderung der DATÜV-ZVE ab dem 01. Januar 2005 eine separate Meldung des Arbeitgeber- und des Arbeitnehmeranteils an den Aufwendungen zur Zusatzversorgung eingeführt. Für die Meldung der Eigenbeteiligung der Beschäftigten ist künftig das Einzahlermerkmal 03 vorgesehen. Die Meldungen für den Arbeitgeberanteil erfolgen wie bisher mit dem Einzahlermerkmal 01. Die Entgelte sind somit hinsichtlich des Arbeitnehmeranteils entsprechend aufzuteilen. Beispiel: Ein Beschäftigter hat ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt von monatlich Die Arbeitnehmerbeteiligung beträgt von Januar bis Juni ,5 v. H. (Entgelt: ): anteiliger Arbeitgeberanteil: Entgelt (42 Umlage) anteiliger Arbeitnehmeranteil: Entgelt (30 Umlage) Die Arbeitnehmerbeteiligung beträgt von Juli bis Dezember ,8 v. H. (Entgelt: ): anteiliger Arbeitgeberanteil: Entgelt (24 Umlage) anteiliger Arbeitnehmeranteil: Entgelt (48 Umlage)

4 Seite 4 Die Meldung an die ZVK ist folgendermaßen zu erstellen: Zeitraum Buchungsschlüssel zusatzversorgungspflichtiges fällige/r Umlage / Entgelt (Einzahler Versicherungsmerkmal Steuermerkmal) Zusatzbeitrag * ** *** *) Summe der Entgelte aus Arbeitgeberanteil **) Summe der Entgelte aus Arbeitnehmeranteil ***) ggf. steuerliche Aufteilung des Entgelts für den Zusatzbeitrag Die zu zahlende Umlage und der Zusatzbeitrag sind nicht an die ZVK zu melden. Diese Beträge werden im Rahmen der Jahressollstellung durch die Kasse ermittelt. Die Umstellung des Meldeverfahrens werden wir folgendermaßen vornehmen: Die bereits vorliegenden bzw. noch eingehenden maschinellen Abmeldungen für das Jahr 2005 mit zu berücksichtigenden Zeiten ab 01. Juli 2005 werden wir bis Jahresende im bisherigen Format weiterhin annehmen und verarbeiten. Wir weisen aber vorsorglich darauf hin, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Abmeldungen nachbearbeitet werden und wir zu gegebener Zeit an die betroffenen Mitglieder gesondert herantreten. Bei manuellen Abmeldungen bitten wir ab sofort um Aufteilung der Entgelte. In der Jahresmeldung für das Jahr 2005 ist in jedem Fall zwingend der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil getrennt zu melden. Meldungen im bisherigen Format können dann nicht mehr angenommen werden. Die aktuelle DATÜV-ZVE sowie eine Auswahl an Meldebeispielen finden Sie auf unserer Internetseite unter - Downloads Sonstiges. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bereits heute darauf hinweisen, dass die Jahresmeldungen für das Jahr 2005 bis spätestens 28. Februar 2006 an unsere Kasse zu liefern sind.

5 Seite 5 Die uns bekannten Rechenzentren und Programmierstellen haben von uns ein separates Informationsschreiben mit der Bitte um programmtechnische Umsetzung des Einzahlermerkmals 03 erhalten. Falls Ihr Rechenzentrum nicht in der Lage sein sollte, die maschinellen Meldungen zeitnah abzusetzen, bitten wir vorab um manuelle Meldung. / Der hinsichtlich des Einzahlermerkmals überarbeitete Meldevordruck zur Pflichtversicherung (ab 2002) ist in der Anlage beigefügt und steht Ihnen ebenfalls auf unserer Internet-Seite zur Verfügung. 3. Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage Der monatliche Grenzwert für die Berechnung der zusätzlichen Umlage nach der Übergangsregelung des 76 Abs. 1 der Kassensatzung beträgt: seit 01. Juli 2005 im Zuwendungsmonat (WZU 61,60 v. H.) 5.358,27 EUR 8.658,96 EUR Bitte beachten Sie, dass die o.g. Grenzwerte zunächst nur bis 30. September 2005 galten. Wegen der Überleitung der bisherigen Vergütungsgruppen in den TVÖD ab 01. Oktober 2005, entfällt auch die für den Grenzbetrag maßgebende Vergütungsgruppe BAT-O I (VKA). Eine Regelung der Tarifvertragsparteien für die Umsetzung des 76 Abs. 1 der Satzung steht noch aus. Sobald eine Entscheidung zur künftigen Ausgestaltung getroffen wurde, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren. Mit freundlichen Grüßen gez. Krieger Direktor Anlage Meldevordruck

6

7 (1) Meldung zur Pflichtversicherung (ab 2002) *Bitte beachten Sie das Schlüsselverzeichnis auf der Rückseite Anmeldung Berichtigung einer Anmeldung Stornierung einer Anmeldung Jahresmeldung (Berichtigung/Nachmeldung) Abmeldung Berichtigung einer Abmeldung Stornierung einer Abmeldung Namens-/Adressänderung Eingangsstempel ZVK (2) Name Vorname Geburtsname Geburtsdatum Anschrift: Straße oder Postfach, PLZ Ort (3) (4) (5) Mitglieds-Nr. Abrechnungs-Nr. Versicherungs-Nr. Verteilerschlüssel RV-Pflicht Rentenversicherungs-Nr. 1=ja 2=nein Nur bei Anmeldungen Versicherungsbeginn Beginn Beschäftigungsverhältnis Geschlecht Übergangsfall 76 Art der Tätigkeit Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr (zusätzl. Umlage) 1=Mann 2=Frau 2=ja Versicherungen bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen (ZVE): Vorversicherung (ÜL-Antrag beilegen) noch bestehende weitere Versicherung Befreiung von Versicherungspflicht bei einer ZVE 1=ja 1=ja 1=befreit Nur bei Abmeldungen Abmelde- Ende Pflichtversicherung Beschäftigungsverhältnis grund* Tag Monat Jahr endet ebenfalls 1=ja 2=nein Zusätzlich bei Berichtigung und Stornierung Als Versicherungsbeginn war gemeldet Als Geburtsdatum war gemeldet Grund für Berichtigung bzw. Stornierung Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr (6) Bei Abmeldung, Nachmeldung von Versicherungs- und Entgeltabschnitten, Berichtigung einer Jahresmeldung Versicherungsabschnitt/ Buchungsschlüssel* Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt/ nur in Verbindung mit Zufluss- Entgeltsabschnitt Ein- Versicherungs- Steuer- Grenzbetrag BAT-O I übersteigendes VM=28: Anzahl Kinder, jahr Beginn Ende zahler merkmal merkmal Entgelt ( 76 der Satzung) für die Anspruch auf TT MM JJJJ TT MM EZ VM ST +/ Euro Cent Elternzeit besteht (7) Bei Nachmeldung / Berichtigung der Umlagen und Zusatzbeiträge Grund der nachträglichen Zahlung Bei rückwirkender Anmeldung Monat Jahr Euro Cent 1=rückwirkende Versicherungspflicht Berücksichtigt in der Überin Höhe von 2=sonstige Gründe weisung vom (Zahlmonat) Bearbeitungsvermerk ZVK Mitgliedsanschrift, Sachbearbeiter, Telefondurchwahl, Fax Z Stand 06/2005 Datum, Unterschrift Dienstgebäude: Marschnerstraße 37, Bankverbindung: Internet: Dresden Landesbank Sachsen-Girozentrale-Leipzig zentrale@kv-sachsen.de Telefon: 0351/ BLZ Kein Zugang für elektronisch signierte sowie Telefax: 0351/ Konto-Nr für verschlüsselte elektronische Dokumente

8 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen Postfach Dresden Schlüsselverzeichnis Abmeldegrund Eintritt des Versicherungsfalles 03 Rente wegen Alters 04 teilw. Erwerbsminderungsrente - ohne Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses 05 teilw. Erwerbsminderungsrente - mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses 06 volle Erwerbsminderungsrente - ohne Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses 07 volle Erwerbsminderungsrente - mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses 11 Tod des Versicherten andere Gründe 13 Ende des Beschäftigungsverhältnisses wegen Kündigung, Auflösungsvertrags usw., jedoch nicht, wenn die Abmeldung erfolgt, weil ein Versicherungsfall eingetreten ist 16 Befreiung von der Pflichtversicherung aufgrund Antrages auf Mitgliedschaft beim Versorgungswerk der Presse, 20 Abrechnung unter einer neuen Mitgliedsnummer, ohne dass der Arbeitgeber gewechselt wurde 21 Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Mitgliedschaft 23 Ende der Versicherung wegen Aufgabenübergang an einen anderen Arbeitgeber 27 Ende der Versicherung für Waldarbeiter oder Saisonbeschäftigte mit Wiedereinstellungsanspruch 29 Ende der Versicherung aus sonstigen Gründen (nur zu verwenden, wenn keine der vorgenannten Kennzahlen zutrifft z.b. bei Wechsel des Lohnabrechnungssystems oder wenn mehrere Kennzahlen gleichzeitig zutreffen) Bei Kennzahl 23 teilen Sie uns bitte unbedingt mit, welcher neue Arbeitgeber die Aufgaben bzw. die Einrichtung übernommen hat. Buchungsschlüssel Einzahler (EZ) 01 Arbeitgeber (Mitglied) 03 Arbeitgeber Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers gem. 37a ATV-K Versicherungsmerkmal (VM) Pflichtversicherung 10 zusatzversorgungspflichtiges Entgelt insgesamt (ggf. einschließlich BAT-O I übersteigendem Betrag) 17 Grenzbetrag Vergütungsgruppe BAT-O I übersteigendes Entgelt (hieraus sind 9% Umlage zu entrichten, 76 d. Satzung) 20 zusatzversorgungspflichtiges Entgelt für Zusatzbeitrag (ggf. Aufsplittung nach Steuermerkmalen) 22 Altersteilzeit - vor dem vereinbart gem. 34 Abs. 2 Satz 2 d. Satzung Entgelte, die während dieser Zeit in voller Höhe gezahlt werden, müssen parallel mit VM 10 und 20 gemeldet werden 23 Altersteilzeit - nach dem vereinbart gem. 62 Abs. 3 d. Satzung 24 Altersteilzeit - vor dem vereinbart / abweichende Regelung gem. 8 Protokollerklärung zum ATV-K Entgelte, die während dieser Zeit in voller Höhe gezahlt werden, müssen parallel mit VM 10 und 20 gemeldet werden 25 Zusatzbeitrag während einer vor dem vereinbarten Altersteilzeit 26 Zusatzbeitrag während einer vor dem vereinbarten Altersteilzeit / abw. Regelung gem. 8 Protokollerklärung zum ATV-K 28 Elternzeit gem. 35 Abs. 1 d. Satzung (taggenau, ab Tag der Geburt) Einmalzahlungen in der Elternzeit begründen einen eigenen Abschnitt für den gesamten Kalendermonat, in dem sie geleistet wurden Fehlzeiten Fehlzeiten unter einem vollen Kalendermonat sind nicht zu melden. Einmalzahlungen (EZ) in entgeltlosen Zeiten begründen einen eigenen Versicherungsabschnitt bis zum Zeitpunkt, ab dem wieder zv-pflichtiges Entgelt gezahlt wird, längstens aber bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die EZ erfolgt ist. 40 Fehlzeit (keine Aufwendungen während der Pflichtversicherung) 41 Bezug einer befristeten Rente 45 Parlamentsabgeordnete gem. 32 Abs. 3 d. Satzung Korrekturmeldung 47 Wegfall der Umlage-/Beitragsmonate aufgrund Wegfalls des Entgelts für diesen Versicherungsabschnitt (bisher gemeldetes Entgelt ist anzugeben!) 48 Nach-/Rückzahlung ohne Umlage-/Beitragsmonate 49 Umlage-/Beitragsmonate ohne Entgelt aufgrund späteren Zuflusses (kein Entgelt melden!) Steuermerkmal (ST) 00 VM 28-45, 49: Steuerneutral (Versicherungsabschnitt einer Pflichtversicherung ohne Aufwendungen) 01 VM 20, 25, 26: 3 Nr. 63 EStG (Steuerfreiheit der Beiträge / Vollbesteuerung der Rente) 02 VM 20, 25, 26: 40 b EStG (Pauschalversteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil) 03 VM 20, 25, 26: 2, 19 EStG (individuelle Versteuerung / Rentenbesteuerung nur mit Ertragsanteil) 10 VM 10-17, 22-24, 47, 48: pauschal- / individuell versteuerte Umlage (Rentenversteuerung nur mit dem Ertragsanteil)

Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe

Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe Der Buchungsschlüssel ist sechsstellig und gliedert sich in je 2 Stellen für die Kennzeichnung des Einzahlers 2 Stellen für das Versicherungsmerkmals

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Zusatzversorgungskasse Die Direktorin KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse-

Mehr

Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten (manuelles Verfahren)

Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten (manuelles Verfahren) Anlage 3 Beispiele für die Meldung von Versicherungsabschnitten (manuelles Verfahren) Beispiel 1: Die/der Beschäftigte ist im Jahr 2002 durchgehend pflichtversichert. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt

Mehr

Merkblatt über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten und Elternzeit in der Zusatzversorgung

Merkblatt über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten und Elternzeit in der Zusatzversorgung KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Merkblatt über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten und Elternzeit in der Zusatzversorgung Kundenservice Tel.: 0561 97966-300 Fax: 0561

Mehr

Kennzahlen für den Grund der Abmeldung

Kennzahlen für den Grund der Abmeldung Anlage 1 en für den Grund der Abmeldung 03 = Rente wegen Alters (Versicherungsfall) 04 = Teilweise Erwerbsminderungsrente ohne Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Versicherungsfall) 05 = Teilweise

Mehr

Rundschreiben 03 2002

Rundschreiben 03 2002 Rundschreiben 03 2002 KZVK Postfach 10 22 41 44022 Dortmund An die Beteiligten der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland Westfalen Kunden-Service-Center Telefon: 0231/9578-299 Telefax: 0231/9578-399

Mehr

Beispiel 20. Nachzahlung bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis und nach Eintritt des Versicherungsfalles

Beispiel 20. Nachzahlung bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis und nach Eintritt des Versicherungsfalles Beispiel 20 Nachzahlung bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis und nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Beschäftigte war in den Jahren 2002 und 2003 durchgehend pflichtversichert und hat seit

Mehr

Informationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse

Informationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse Zusatzversorgungskasse Verwaltungsgebäude Postanschrift Telefon: 06 81/4 00 03-0 Fritz-Dobisch-Str. 12 Postfach 10 24 32 Telefax: 06 81/4 00 03 20 66111 Saarbrücken 66024 Saarbrücken Internet: www.rzvk-saar.de

Mehr

ZVK-Glossar. Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - Bezüge zentral. Zusatzversorgung

ZVK-Glossar. Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - Bezüge zentral. Zusatzversorgung Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral Zusatzversorgung BEARBEITUNG D 2.25 DATUM 15.04.2011 ZVK-Glossar Ablieferung von Beiträgen zur freiwilligen

Mehr

Merkblatt für Versicherte über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung

Merkblatt für Versicherte über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Merkblatt für Versicherte über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung Kundenservice Tel.: 0561 97966-300 Fax: 0561

Mehr

Änderung der Satzung. a) Nach der Angabe zu 22 wird folgende neue Angabe eingefügt: 22a Sondervorschriften für Mitglieder eines Parlaments

Änderung der Satzung. a) Nach der Angabe zu 22 wird folgende neue Angabe eingefügt: 22a Sondervorschriften für Mitglieder eines Parlaments Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Reg. Bezirks Kassel in Kassel vom 6. Dezember 2007 Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden

Mehr

Hinweise und Muster für die Meldungen zur Zusatzrente 2014

Hinweise und Muster für die Meldungen zur Zusatzrente 2014 Hinweise und Muster für die Meldungen zur Zusatzrente 2014 Stand Juli 2014 Seite 2 Inhaltsverzeichnis A. Vorbemerkungen... 4 B. Allgemeine Hinweise... 5 1. Rechtliche Grundlagen... 6 2. Berechnungswerte...

Mehr

// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis

// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis // Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis 1 Was ist das Versicherungskonto? 2 Welchen Zweck hat der Versicherungsnachweis? 3 Wann wird der nächste Versicherungsnachweis erstellt? 4 Wann habe

Mehr

2 Zulassung zur automatisierten Datenübermittlung Antrag Zulassung Rücknahme der Zulassung... 5

2 Zulassung zur automatisierten Datenübermittlung Antrag Zulassung Rücknahme der Zulassung... 5 Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.v. - Fachvereinigung Zusatzversorgung - Anschrift: Denninger Straße 37, 81925 München, Telefon (089) 9235-6, Telefax (089) 9235-8599

Mehr

mit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 47 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen:

mit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 47 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen: ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 47 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sehr geehrte Damen und Herren, mit der beiliegenden erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden

Mehr

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007 ZV Kasse Betriebliche Altersversorgung Zusatzversorgungskasse Postfach 10 41 44 34041 Kassel Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel Kölnische Str. 42-42

Mehr

RUNDSCHREIBEN 4 / 2013

RUNDSCHREIBEN 4 / 2013 An die Mitglieder des KVS (einschließlich Beihilfemitglieder), ausgenommen Sparkassen Allgemeine und besondere Umlage nach dem Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen (SächsGKV) Abstimmungsverzeichnis

Mehr

Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff)

Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff) Stand: Juli 2007 Bei Beginn einer Altersteilzeit wird das bis dahin bestehende

Mehr

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren,

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 2 / Juli 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, Seite 2 Themenübersicht 1. Abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren 2. Abmeldung bei Beginn einer Erwerbminderungsrente Seite 3 3. Rentenantrag und Abmeldung

Mehr

Eckpunkte einer Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Rahmen der Tarifrunde 2016 zum TV-Ärzte/VKA

Eckpunkte einer Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Rahmen der Tarifrunde 2016 zum TV-Ärzte/VKA R 236/2016 Anlage 1 Stand: 19. Oktober 2016, 1.00 Uhr Eckpunkte einer Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Rahmen der Tarifrunde 2016 zum TV-Ärzte/VKA Der Marburger

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002 Zwischen

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/ BVK Zusatzversorgungskasse, 81920 München Postanschrift: 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Durchwahl: (089) 9235-7400 (06322) 936-450 (PPA)

Mehr

ATV: Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

ATV: Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ATV: Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung ATV) Vom 01.03.2002 FMBl. 2002 S. 212 StAnz. 2002 Nr. 22 BayVV Gliederungsnummer

Mehr

Rundschreiben Nr. 1/2006

Rundschreiben Nr. 1/2006 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G GA 402/1 den 30. Januar 2003

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G GA 402/1 den 30. Januar 2003 BVK - Zusatzversorgungskasse, 81921 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81921 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

Rundschreiben Nr. 2 August 2016 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Seite

Rundschreiben Nr. 2 August 2016 THEMENÜBERSICHT. Sehr geehrte Damen und Herren, Seite August 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die äußere Gestaltung dieses Rundschreibens ist neu, sondern auch die darin enthaltenen Themen. Es gibt weder eine Eigenbeteiligung noch ein Sanierungsgeld

Mehr

Hinweise und Musterfälle für die Meldungen zur Pflichtversicherung ab 2004

Hinweise und Musterfälle für die Meldungen zur Pflichtversicherung ab 2004 (BW036203) für die Meldungen zur Pflichtversicherung ab 2004 (im kapitalgedeckten Abrechnungsverband II) Inhalt: 1. Allgemeine Hinweise... 2 2. Besondere Hinweise zum steuerrechtlichen Zuflussprinzip...

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 12. März zum

Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 12. März zum Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 12. März 2003 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) Zwischen der Bundesrepublik

Mehr

RIMA. Richtlinien für das Melde- und Abrechnungsverfahren. Januar 2017

RIMA. Richtlinien für das Melde- und Abrechnungsverfahren. Januar 2017 RIMA. Richtlinien für das Melde- und Abrechnungsverfahren. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines. 3 1.1 Grundsätze. 3 1.2 Inkrafttreten. 3 2 Meldungen zur VBL. 3 2.1 Übermittlung der Meldungen.

Mehr

VERSORGUNGSANSTALT DES BUNDES UND DER L NDER

VERSORGUNGSANSTALT DES BUNDES UND DER L NDER VERSORGUNGSANSTALT DES BUNDES UND DER L NDER 76128 KARLSRUHE TELEFON (07 21) 155-0 (VERMITTLUNG) FAX (07 21) 15 56 66 INTERNET www.vbl.de E-MAIL vbl@vbl.de Informationen für die Personal-, Vergütungs-

Mehr

RIMA. Richtlinien für das Meldeund Abrechnungsverfahren.

RIMA. Richtlinien für das Meldeund Abrechnungsverfahren. RIMA. Richtlinien für das Meldeund Abrechnungsverfahren. August 2012 1 Inhalt. 1 Allgemeines. 3 1.1 Grundsätze. 3 1.2 Inkrafttreten. 3 2 Meldungen zur VBL. 3 2.1 Übermittlung der Meldungen. 3 2.2 Fehlerhafte

Mehr

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT. Die Themen: DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg,

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT. Die Themen: DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt / Personalabteilung

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München,

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, Postanschrift: 81920 München BVK - Zusatzversorgungskasse, 81920 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der

Mehr

11. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

11. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 11. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 10. Satzungsnachtrages

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 4. vom 22. Juni zum

Änderungstarifvertrag Nr. 4. vom 22. Juni zum Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 22. Juni 2007 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) vom 1. März 2002

Mehr

BEAMTENVERSORGUNG BEIHILFEN PERSONALENTGELTE ZUSATZVERSORGUNG. Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung Stand: Dezember 2012

BEAMTENVERSORGUNG BEIHILFEN PERSONALENTGELTE ZUSATZVERSORGUNG. Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung Stand: Dezember 2012 Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung Stand: Dezember 2012 Rente wegen Erwerbsminderung Anspruchsvorausset zungen Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) gewährt eine Erwerbsminderungsrente,

Mehr

zu dem o.g. Thema möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen übermitteln:

zu dem o.g. Thema möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen übermitteln: Rheinische Versorgungskassen Postfach 21 09 40 50533 Köln ABCDEFGH An alle Mitglieder/Abrechnungsstellen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) Köln, im Juni 2013 Zeichen: 043 Rundschreiben 05/2013

Mehr

KAV. Rundschreiben V 04/2008. 22. Januar 2008. Sehr geehrte Damen und Herren,

KAV. Rundschreiben V 04/2008. 22. Januar 2008. Sehr geehrte Damen und Herren, KAV Rundschreiben V 04/2008 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007); Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung nach dem TV- EUmw/VKA 22. Januar 2008 Sehr geehrte

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren, mit ggf. weniger Themen versenden können.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit ggf. weniger Themen versenden können. Ausgabe Nr. 1 / Mai 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Keine Rundschreiben mehr per Post Seite 2 Themenübersicht mit diesem ersten Rundschreiben in diesem Jahr erhalten Sie ggf. eines der letzten Exemplare

Mehr

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

Mehr

b) bei Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente

b) bei Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

Tarifvertrag. über eine Einmalzahlung für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen

Tarifvertrag. über eine Einmalzahlung für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen für die Beschäftigten der (TV Einmalzahlung AWO NRW) (1) Vollzeitbeschäftigte, mit Ausnahme der Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten, die in der Zeit zwischen dem 1. August 2007 und 31.Dezember

Mehr

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken FMBl. 2009 S. 417 2034.2.1-F Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Mehr

Musterfälle zur Abwicklung des Meldeverkehrs

Musterfälle zur Abwicklung des Meldeverkehrs Musterfälle zur Abwicklung des Meldeverkehrs Stand: 1.1.2015 Seite 2 Musterfälle zur Abwicklung des Meldeverkehrs Inhalt: I Vorwort... 3 II Liste der... 4 1. für die Pflichtversicherung... 4 2. für die

Mehr

Beiträge aus Einmalzahlungen

Beiträge aus Einmalzahlungen Beiträge aus Einmalzahlungen Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Beitragspflicht... 1 3. Zeitliche Zuordnung... 1 4. Monatliche Beitragsbemessungsgrenze... 2 5. Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze... 2

Mehr

Nur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

Nur per  . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich

Mehr

Telefon 030 865-0 Telefax 030 865-27240 Servicetelefon: 0800 100048070 drv@drv-bund.de. vvww.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Telefon 030 865-0 Telefax 030 865-27240 Servicetelefon: 0800 100048070 drv@drv-bund.de. vvww.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Postanschrift: 10704 Berlin M Deutsche Telefon 030 865-0 Telefax 030 865-27240 Servicetelefon: 0800 100048070 drv@drv-bund.de Rentenversicherung

Mehr

Bei Fragen zur Zusatzversorgung helfen wir Ihnen gerne. Bitte rufen Sie uns an

Bei Fragen zur Zusatzversorgung helfen wir Ihnen gerne. Bitte rufen Sie uns an BVK Zusatzversorgung 81920 München Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Kundencenter Tel. (089) 9235-7400, Fax (089) 9235-7408 PPA : (06322) 936-450 ; Fax (06322) 936-399 info@bvk-zusatzversorgung.de

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. Zusatzversorgungskasse

- 1 - Inhaltsverzeichnis. Zusatzversorgungskasse - 1 - Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Emden vom 12. Februar 1960 in der Fassung vom 15. September 1976 (Änderung vom 29.02.1968/in Kraft seit 01.01.1967) (Änderung vom 15.09.1976/in Kraft

Mehr

Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil

Mehr

Verfasser: H.-G. Könen R. Seidinger. Stand: Seite 1 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032

Verfasser: H.-G. Könen R. Seidinger. Stand: Seite 1 von 39 Vordr.-Nr.: BTD032 Fallkonstellationen Zusatzversorgung im Hinblick auf und Elternzeiten innerhalb Pflichtversicherung bei Versorgungsanstalt des Bundes und Län (VBL) Verfasser: H.-G. Könen R. Seidinger Stand: 08.02.2012

Mehr

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) AtG 310 Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) Diese Erläuterungen gelten für die Berechnung der Erstattungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)

Mehr

VBL. Protokolle von Meldefehlern.

VBL. Protokolle von Meldefehlern. VBL. Protokolle von Meldefehlern. Oktober 2012 Begleitwort Die nachfolgenden Fehlerprotokolle sollen für Anwender/Rechenzentren bei den entsprechenden Meldungen eine Hilfestellung sein. Die Beispiele zum

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

Mehr

ZVK-KVBW. Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg. Mitgliederinfo ZR 26

ZVK-KVBW. Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg. Mitgliederinfo ZR 26 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 26 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Karlsruhe, Sehr geehrte Damen

Mehr

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten

Mehr

Für Beschäftigte der Länder. Tarifeinigung vom 28. März 2015.

Für Beschäftigte der Länder. Tarifeinigung vom 28. März 2015. Für Beschäftigte der Länder. Tarifeinigung vom 28. März 2015. Satzungsergänzender Beschluss des Verwaltungsrats der VBL zur Umsetzung der Tarifeinigung. Die Tarifvertragsparteien haben in den Verhandlungen

Mehr

Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Was ist das Versorgungskonto?... 2 1.2 Warum bekomme ich ein Versorgungskonto?... 2 1.3 Wie oft bekomme ich ein Versorgungskonto?...

Mehr

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen - Einmalzahlung Normen 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung des

Mehr

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Verfasser: Frau Pniok Stand Januar 2013 Stand: 01/2013 Seite 1 von 16 Vordr.-Nr. BTD027 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung...

Mehr

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Inhalt 1. Niedriglohnbereich... 1 2. Regelmäßiges Arbeitsentgelt... 1 3. Beitragsberechnung... 2 4. Beitragssätze... 3 4.1 Beitragsverteilung... 3 4.2 Besonderheit

Mehr

1. Angaben des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin zur geplanten Beschäftigung

1. Angaben des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin zur geplanten Beschäftigung Personalbogen geringfügig entlohnte Beschäftigung Stand: 05/2015 Name und Anschrift des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin Name, Vorname des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin 1. Angaben des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin

Mehr

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren,

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 1 / März 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Erstattungen von Umlagen und Themenübersicht Beiträgen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Arbeitgeber können sich ihre Aufwendungen zur Zusatzversorgung

Mehr

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung

Mehr

Finanzgruppe ZVK-Sparkassen

Finanzgruppe ZVK-Sparkassen Finanzgruppe ZVK-Sparkassen Besser versorgt im Alter mit unseren Betriebsrentenleistungen Besser versorgt im Alter Die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung Die Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand

Mehr

Ausgabe 2011 II a. Überleitungszulage für am in die AVO übergeleite Beschäftigte

Ausgabe 2011 II a. Überleitungszulage für am in die AVO übergeleite Beschäftigte INFORMATIONEN der Mitarbeiterseite der Bistums-KODA-Freiburg Sprecher Georg Grädler, Odenwaldstr. 68, 69124 Heidelberg Tel: 06221 78 40 64, Telefax: 06221 78 40 41 Mobilfunk: 0175 1821429 E-Mail: Georg.Graedler@koda-mas-freiburg.de

Mehr

RUNDSCHREIBEN 2/ 2010

RUNDSCHREIBEN 2/ 2010 An die Mitglieder des KVS (einschließlich Beihilfemitglieder) 1. Umstellung der Finanzierung der Beamtenversorgung im allgemeinen Bereich auf das Kapitaldeckungsverfahren zum 01. Januar 2011 2. Höhe der

Mehr

vom 28. März 2015 Zwischen und Präambel

vom 28. März 2015 Zwischen und Präambel Ergänzungstarifvertrag zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Ergänzungstarifvertrag zum ATV) Ergänzungstarifvertrag zum Tarifvertrag über

Mehr

Dienstanweisung Befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter für den Bereich Zusatzversorgung

Dienstanweisung Befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter für den Bereich Zusatzversorgung Dienstanweisung Befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter für den Bereich Zusatzversorgung Verfasser: H. G. Könen (K2.21) R. Seidinger (K2.22) Stand: 12.12.2013 Seite 1 von

Mehr

75 Jahre ZVK - Zusatzversorgung: Mehr Wert als man denkt!

75 Jahre ZVK - Zusatzversorgung: Mehr Wert als man denkt! 75 Jahre ZVK - Zusatzversorgung: Mehr Wert als man denkt! Ralf Lindemann Seite 1 von 23 Agenda Allgemeines über die ZVK Zusatzbeitrag, Startgutschriften & Co: Aktuelles aus der Zusatzversorgung Die ZVK

Mehr

Betriebsrente und PlusPunktRente (089) 9235-7400 info@bvk-zusatzversorgung.de

Betriebsrente und PlusPunktRente (089) 9235-7400 info@bvk-zusatzversorgung.de BVK Zusatzversorgung 81920 München Kundencenter Tel. (089) 9235-7400, Fax (089) 9235-7408 info@bvk-zusatzversorgung.de www.bvk-zusatzversorgung.de Sie erreichen uns am besten von 8:00 bis 16:30 Uhr, donnerstags

Mehr

1. Neues aus der ARK-RWL 3 Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung beschlossen! 2. Neuberechnung der Startgutschriften 6 Versorgungskonten 2012 geben Auskunft!

1. Neues aus der ARK-RWL 3 Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung beschlossen! 2. Neuberechnung der Startgutschriften 6 Versorgungskonten 2012 geben Auskunft! KZVK Rundschreiben blickpunkte überblick 1. Neues aus der ARK-RWL 3 Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung beschlossen! 2. Neuberechnung der Startgutschriften 6 Versorgungskonten 2012 geben Auskunft! 3. Neues Steuermerkmal

Mehr

ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe Mitgliederinfo ZR 20

ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe Mitgliederinfo ZR 20 Zusatzversorgungskasse des ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe Mitgliederinfo ZR 20 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse sowie alle Rechenzentren und zentrale Gehaltsabrechnungsstellen

Mehr

9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 9. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

Einigung zu Sonderzahlung erzielt

Einigung zu Sonderzahlung erzielt 2005 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Gemeinden Berlin den 17.03.2005 Nr. 21/05 Einigung zu Sonderzahlung erzielt Im Rahmen der Redaktionsverhandlungen zum neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst

Mehr

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Gransee, im November 2007 im Internet

Mehr

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 5.Juni 2003

Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 den 5.Juni 2003 BVK - Zusatzversorgungskasse, 81921 München An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Postanschrift: 81921 München Hausanschrift: Denninger Str. 37, 81925 München U-Bahn: U4

Mehr

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren,

Themenübersicht. Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgabe Nr. 5 / Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, Themenübersicht 1. Jahresabrechnung für das Geschäftsjahr 2014 Seite 2 2. Mutterschutz bei bestehender Elternzeit Seite 5 3. Seminartermine

Mehr

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld

Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld Anlage zu 27e der Satzung der DAK Wahltarife Krankengeld Stand: 01.01.2010 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Zusatzversorgungskasse Die Direktorin KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse-

Mehr

vom 12. Dezember 2012 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und ...

vom 12. Dezember 2012 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und ... Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten und der zum Forstwirt Auszubildenden in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Berlin in das Tarifrecht der TdL (TV Wiederaufnahme

Mehr

Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer

Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer (OVB 2009, S. 403-407) Der Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31.03.2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

CVR. Herr Martin Trübner. Teichstr. 39E. 63225 Langen. 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter

CVR. Herr Martin Trübner. Teichstr. 39E. 63225 Langen. 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter 123 456 789000 CVR Telefon 0 18 03 / Telefax 0 18 03 / (0,09 EUR/Min) 9597 9601 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter Beispielsfond "Hilfe für bedürftige leitende Angestellte" Peanutsfond (aka Kopperfond) wie

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungsvereinbarung Nr. 9 vom 29. April 2016 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) vom 7. Februar 2006

Mehr

18. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

18. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 18. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 17. Satzungsnachtrages

Mehr

2 Zulassung zur automatisierten Datenübermittlung... 5 2.1 Antrag... 5 2.2 Zulassung... 5 2.3 Rücknahme der Zulassung... 5

2 Zulassung zur automatisierten Datenübermittlung... 5 2.1 Antrag... 5 2.2 Zulassung... 5 2.3 Rücknahme der Zulassung... 5 Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.v. - Fachvereinigung Zusatzversorgung - Anschrift: Denninger Straße 37, 81925 München, Telefon (089) 9235-8500, Telefax (089) 9235-8599

Mehr

IKK Krankengeld plus Ihr Wahltarif zum Krankengeld

IKK Krankengeld plus Ihr Wahltarif zum Krankengeld ikk-classic.de IKK Krankengeld plus Ihr Wahltarif zum Krankengeld Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Tarifbestimmungen IKK Krankengeld plus Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sowie

Mehr

Personal- und Organisationsreferat Personalleistungen P SG Sonderaufgaben POR-P4401

Personal- und Organisationsreferat Personalleistungen P SG Sonderaufgaben POR-P4401 Telefon: 0 233-30770 Telefax: 0 233-30509 Personal- und Organisationsreferat Personalleistungen P 4.401 SG Sonderaufgaben POR-P4401 Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte der Landeshauptstadt München;

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

falls keine Kinderfreibeträge bei den Lohnsteuermerkmalen eingetragen sind: Nachweis über die Elterneigenschaft (z. B. Kopie Geburtsurkunde)

falls keine Kinderfreibeträge bei den Lohnsteuermerkmalen eingetragen sind: Nachweis über die Elterneigenschaft (z. B. Kopie Geburtsurkunde) PERSONALFRAGEBOGEN Vollzeit/Teilzeit/Gleitzone Nachweise: Arbeitgeber/Firmenstempel Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse Arbeitsvertrag Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen Vertrag über Altersversorgung

Mehr

1. Begründung der Angabe eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR

1. Begründung der Angabe eines UV-Entgeltes von 0,00 EUR Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK

Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Stand Januar 2013 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten

Mehr

Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn:

Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn: ANGABEN ZUR ABRECHNUNG VON AUSHILFSTÄTIGKEIT (von OT auszufüllen) Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn: Vorzulegende Unterlagen: Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung Immatrikulationsbescheinigung

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM

Mehr

Gemeinderatsvorlage Nr. 226/2008

Gemeinderatsvorlage Nr. 226/2008 Fachbereich: Zentrale Verwaltung und Bürgerdienste Gemeinderatsvorlage Nr. 226/2008 Vorlage an Sitzung am GR 13.11.2008 VA AUT öffentlich nichtöffentlich Vorberatung ja nein OR Beirat VA AUT öffentlich

Mehr

Die Mitgliedschaft in der KVK ZusatzVersorgungsKasse. Merkblatt für Arbeitgeber

Die Mitgliedschaft in der KVK ZusatzVersorgungsKasse. Merkblatt für Arbeitgeber Die Mitgliedschaft in der KVK ZusatzVersorgungsKasse Merkblatt für Arbeitgeber 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Entstehen der Mitgliedschaft bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse... 2 3 Pflichten der Mitglieder...

Mehr

RUNDSCHREIBEN 06/2014

RUNDSCHREIBEN 06/2014 RUNDSCHREIBEN 06/2014 Inhalt: 1 Kassenausschuss der ZMV hat getagt 2 Abgabe der Jahresmeldungen 2014 3 Zeitliche Zuordnung des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes - Zuflussprinzip 4 PlusPunktRente -

Mehr