Inklusive sonderpädagogische Förderung im Kreis Steinfurt

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Transkript:

Inklusive sonderpädagogische im Kreis Steinfurt Schuljahr 2017/2018

INKLUSIVE SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG IM Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, KREIS STEINFURT Schuljahr 2017/2018 Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten inklusiver sonderpädagogischer im Kreis Steinfurt geben. Wir beziehen uns hier auf die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Sie erhalten Informationen zu Schulstandorten, an denen inklusive sonderpädagogische möglich ist, zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zu Besonderheiten im Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I und zu Unterstützungsangeboten im Kreis Steinfurt. Wir hoffen Ihnen damit wichtige Informationen rund um das Thema sonderpädagogische zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank für Ihr Interesse! Inge Graf-Mannebach Schulamtsdirektorin, Generale Inklusion Franz-Josef Brinkkötter Inklusionskoordinator Hanelore Lange Inklusionskoordinatorin IInklusionsfachberaterin Primarstufe Steinfurt im Mai 2017 André-L. von Gostomski Inklusionsfachberater Sek I 1

Inhaltsverzeichnis 1. Gemeinsames Lernen im Kreis Steinfurt Seite 3 2. Allgemeine Informationen zur Seite 4-5 sonderpädagogischen 3. Übergangsberatung Primarstufe Sekundarstufe I Seite 6-11 bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 4. Orte des Gemeinsamen Lernens in den Seite 12-39 Kommunes des Kreises Steinfurt 5. Unterstützungsangebote für Gemeinsames Seite 40 43 Lernen im Kreis Steinfurt 6. Förderschulen im Kreis Steinfurt Seite 44-49 7. Ansprechpartner/in für Inklusion Seite 50 in den Kommunen 8. Anhänge Seite 51 2

1. Gemeinsames Lernen im Kreis Steinfurt Inklusion als gesellschaftliche Haltung Das Schulamt für den Kreis Steinfurt fördert und unterstützt das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Besonders der Perspektivwechsel von der Integration zur Inklusion steht dabei im Vordergrund. Dieser bedeutet einen gesellschaftlichen Wandel, der einen Paradigmenwechsel im schulischen Kontext verlangt. Diese Veränderungen geschehen nicht zufällig: Die ist dazu aufgefordert, sich den individuellen Bedürfnissen aller Lernenden zu stellen und angemessene Lernwege zu eröffnen. Somit ist Inklusion eine im Prozess befindliche, gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die zu einer veränderten Haltung führen wird. Auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention ist im 9. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes NRW das Gemeinsame Lernen verankert worden. Die allgemeinbildenden n sind Regelförderort für alle Schülerinnen und Schüler. Das Gemeinsame Lernen hat im Kreis Steinfurt als Gemeinsamer Unterricht schon eine lange Tradition. Damit das Gemeinsame Lernen gelingt, stehen verschiedenste Unterstützungsangebote zur Verfügung, um Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerkräfte und Schulleitungen darin zu stärken, den Leitgedanken der Inklusion in der zu verwirklichen. 3

2. Allgemeine Informationen zur sonderpädagogischen Der rechtliche Rahmen Schulgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen Anspruch auf Gemeinsames Lernen Entscheidung allgemeine / Förderschule zielgleich zieldifferent Alle Schulformen können Orte Gemeinsamen Lernens sein Das Wahlrecht der Eltern Das Schulgesetz sieht vor, dass Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Schulaufsichtsbehörde eine konkrete allgemeine mit Gemeinsamem Lernen als gesichertes Angebot vorschlägt. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot möglichst in Wohnortnähe. Die Eltern haben in diesem Rahmen die Möglichkeit, sich entweder für die allgemeine oder die Förderschule zu entscheiden. Zielgleiche kann in den Förderschwerpunkten Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung stattfinden. Bei zielgleicher gilt ab der Sekundarstufe I in Bezug auf die allgemeine der Schulformwunsch der Erziehungsberechtigten. Den Eltern wird von der Schulaufsicht eine Grundschule bzw. entsprechend des Schulformwunsches der Erziehungsberechtigten eine in Wohnortnähe vorgeschlagen, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist (vgl. 16 Abs. 1 ff.; AO-SF siehe Seite 5). Schulform bedeutet hier entweder Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder alternativ Gesamtschule, Sekundarschule. Zieldifferente findet im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung statt hier haben die Eltern laut Schulgesetz und AO-SF zwar Anspruch auf eine allgemeine jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Schulform (vgl. 2 Abs. 1, AO-SF; 20 Abs. 1, Schulgesetz NRW). Grundsätzlich sind n aller Schulformen mögliche Orte des Gemeinsamen Lernens. Darum kann die Schulaufsichtsbehörde Eltern von Kindern mit den Förderschwerpunkten Lernen oder Geistige Entwicklung jede Schulform vorschlagen, wenn an der entsprechenden Gemeinsames Lernen eingerichtet ist oder eingerichtet wird. So ist es z. B. möglich, dass ein Kind mit dem Unterstützungsbedarf Lernen nach der Grundschule in einem Gymnasium mit Gemeinsamem Lernen zieldifferent unterrichtet wird. Das individuelle Lernangebot für diese Schülerinnen und Schüler ist orientiert an dem Rahmenlehrplan der Hauptschule. 19 (5) Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt sie den Eltern mit Zustimmung des Schulträgers mindestens eine allgemeine vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. 20 Absätze 4 und 5 bleiben unberührt. 3.die n für Kranke ( 21 Abs. 2). AO-SF Erster Teil 1 Inklusive Bildung (1) findet in der Regel in der allgemeinen statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen. (2) In der allgemeinen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). 2 (3) Die Schülerinnen und Schüler werden nach Maßgabe dieser Verordnung in den Bildungsgängen der allgemeinen n zielgleich, im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen und im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung zieldifferent unterrichtet. 2 Orte und Schwerpunkte der sonderpädagogischen (1) Orte der sonderpädagogischen sind 1. die allgemeinen n (allgemeinbildende n und Berufskollegs), 2. die Förderschulen, 3. die n für Kranke. (2) Schwerpunkte der sonderpädagogischen sind 1. Lernen ( 4 Absatz 2), 2. Sprache ( 4 Absatz 3), 3. Emotionale und soziale Entwicklung ( 4 Absatz 4), 4. Hören und Kommunikation ( 7), 5. Sehen ( 8), 6. Geistige Entwicklung ( 5), 7. Körperliche und motorische Entwicklung ( 6). 4

Die Wahlmöglichkeit der Eltern bezieht sich ausschließlich auf die Entscheidung allgemeine oder Förderschule und bei zielgleicher zusätzlich auf die entsprechende Schulform. Hervorzuheben ist, dass Eltern keinen Anspruch auf die Wahl einer bestimmten, namentlich benannten haben. Das gilt sowohl für die zielgleiche als auch für die zieldifferente sonderpädagogische. kein Anspruch auf eine bestimmte AO-SF 16 Wahl des Förderorts, Anmeldung an der (1) Die Schulaufsichtsbehörde schlägt den Eltern mit Zustimmung des Schulträgers mindestens eine allgemeine vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Bei zielgleicher ist es eine der von den Eltern gewählten Schulform. (2) Haben die Eltern abweichend von der allgemeinen die Förderschule gewählt, schlägt ihnen die Schulaufsichtsbehörde mindestens eine solche mit dem für die Schülerin oder den Schüler festgestellten Förderschwerpunkt vor. In den Fällen von 14 Absatz 3 ist es in der Regel eine mit dem vorrangig festgestellten Förderschwerpunkt. Bei zielgleicher ist es eine Förderschule im Bereich der von den Eltern gewählten Schulform. 20 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW bleibt unberührt. (3) Die Eltern melden ihr Kind an einer der n an, die von der Schulaufsichtsbehörde gemäß Absatz 1 oder 2 benannt worden ist, soweit es diese nicht bereits besucht. (4) Die Eltern können ihr Kind auch an einer anderen allgemeinen mit Angeboten zum Gemeinsamen Lernen oder an einer anderen Förderschule anmelden, die jeweils dem Bedarf an sonderpaedagogischer Unterstützung gerecht wird. Bei zielgleicher melden die Eltern ir Kind an einer der gewünschten Schulform an, bei Förderschulen an einer aus dem Bereich der Schulform. (5) Melden die Eltern im Fall des Absatzes 4 ihr Kind an einer allgemeinen an, holt die vor der Aufnahme die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde und diese die Zustimmung des Schulträgers ein. (6) Melden die Eltern ihr Kind nicht an, veranlasst die Schulaufsichtsbehörde die Aufnahme in eine und teilt ihnen dies schriftlich mit. Eltern erhalten für ihr Kind mit dem Bescheid der Schulaufsichtsbehörde einen garantierten Schulplatz an einer allgemeinen und an einer Förderschule. Eltern können ihr Kind auch an einer anderen als der vorgeschlagenen allgemeinen mit Angeboten zum Gemeinsamen Lernen oder an einer anderen Förderschule anmelden. Bei zielgleicher ist dies eine der gewünschten Schulform mit Angeboten zum Gemeinsamen Lernen oder eine Förderschule aus dem Bereich der Schulform (vgl. 16 Abs. 4; AO- SF). Melden die Eltern ihr Kind an einer anderen allgemeinen an, muss die die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde einholen. Diese holt wiederum die Zustimmung des Schulträgers ein. Nur wenn, Schulaufsichtsbehörde und Schulträger zustimmen, kann das Kind aufgenommen werden. Ansonsten bleibt es bei der von der Schulaufsichtsbehörde vorgeschlagenen allgemeinen (vgl. 16 Abs. 5; AO-SF). Lehnen Schulleitung, Schulaufsichtsbehörde oder Schulträger die Aufnahme ab, so müssen sie dieses begründen. In jedem Fall müssen die Eltern ihr Kind zu den jeweiligen Anmeldezeiten an der vorgeschlagenen oder ggf. an der selbst gewählten anmelden. Wahl einer anderen stimmung von Schulaufsicht und Schulträger Eltern melden an 5

3. Übergangsberatung Primarstufe Sekundarstufe I bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Auf einen Blick Frühzeitige Beratung Regelfall Allgemeine Wahlmöglichkeit allgemeine / Förderschule Bereits frühzeitig sollen alle Eltern und Lehrkräfte der Klassen 4 über den rechtlichen Rahmen das Übergangsverfahren und die daran anknüpfenden Wahlmöglichkeiten für die Eltern informiert werden. Der im Schulgesetz formulierte Regelfall ist das Gemeinsame Lernen an einer allgemeinen. Allerdings haben die Eltern eine Wahlmöglichkeit: a) bei zieldifferenter : allgemeine oder Förderschule b) bei zielgleicher : Schulform der allgemeinen entsprechend dem Bildungsgang des Kindes / des Schulformwunsches: Hauptschule (HS), Realschule (RS), Gymnasium (GY) alternativ Gesamtschule (GES), Sekundarschule (SK) oder Förderschule (FÖ). Orientierung am Elternwunsch Die Beratung orientiert sich am Elternwunsch. Der Elternwunsch ist verbindliche Grundlage für den Schulvorschlag durch die Schulaufsichtsbehörde. Die Wahlmöglichkeit der Eltern bezieht sich auf die Entscheidung für die allgemeine oder die Förderschule. keine konkrete Es soll deutlich formuliert werden, dass damit nicht die Wahl einer bestimmten, namentlich genannten gemeint ist. Alle Schulformen können Orte des Gemeinsamen Lernens sein Chancen des Gemeinsamen Lernens Grundsätzlich sind n aller Schulformen mögliche Orte des Gemeinsamen Lernens. Das gilt auch für Kinder mit zieldifferentem Unterstützungsbedarf (Lernen-LE, Geistige Entwicklung-GG). Wünschen Eltern die allgemeine, wird ihnen von der Schulaufsicht eine der entsprechenden Schulform vorgeschlagen. Bei zielgleicher ist dies die Schulform entsprechend des Schulformwunsches (Hauptschule, Realschule, Gymnasium alternativ Gesamtschule, Sekundarschule), bei zieldifferenter eine allgemeine mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen. Die Grundhaltung in der Beratung orientiert sich an dem im Schulgesetz vorgesehenen Regelfall allgemeine und an den besonderen Chancen des Gemeinsamen Lernens für die Lernentwicklung des Kindes. Eine Beratung durch Lehrende hin zu einer bestimmten oder gegen eine bestimmte ist nicht vorgesehen. Um den Übergang möglichst anschlussfähig gestalten zu können, ist es hilfreich, wenn dem Schulamt neben der Einverständniserklärung der Eltern weitere für die Übergangsentscheidung relevante Informationen zur Ausgangslage des Kindes (z. B. Schülerspezialverkehr) im Einvernehmen mit den Eltern gegeben werden. 6

Hinweise zum Übergangsverfahren Vorbereitung des Übergangs Erste prognostische Abfrage zu Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf Bereits ab August werden die Grundschulen gebeten, dem Schulamt prognostisch mitzuteilen, welche Schülerinnen und Schüler mit welchen Förderschwerpunkten voraussichtlich in die Sekundarstufe I wechseln werden. Hierzu gehören auch die Kinder, die ohne AO-SF an der sonderpädagogisch gefördert werden. Abfrage des Elternwunsches Damit verbunden ist auch eine erste Abfrage bezüglich des Elternwunsches, ob eine allgemeine oder eine Förderschule ab Klasse 5 besucht werden soll. Erhebungsbogen Der Elternwunsch wird in einem vom Schulamt zugesandten Erhebungsbogen dokumentiert. Hierbei handelt es sich um eine erste Absichtserklärung der Eltern und noch nicht um eine verbindliche Entscheidung. Transparenz schaffen Eltern informieren Klarheit im Kollegium schaffen Erste Koordinierungssitzung Im Rahmen der prognostischen Elternabfrage ist es dringend erforderlich, die Eltern der Klassen 4 über die Bedeutung dieser ersten Abfrage und den daran anschließenden weiteren Verfahrensverlauf zu informieren. Dies setzt voraus, dass vorher alle Lehrkräfte, die an der Beratung beteiligt sind, über Ziele, Inhalte und Form der Beratung informiert sind. Koordinierung des Übergangs Auf Grundlage der erhobenen prognostischen Daten wird in einer ersten Koordinierungssitzung der Schulaufsicht abgeglichen, welche Bedarfe sich an den einzelnen Standorten ergeben und wie viele Schülerinnen und Schüler mit welchen Unterstützungsbedarfen an den weiterführenden n im Gemeinsamen Lernen einen Platz finden müssen. Hierbei gilt: Alle Kinder erhalten nach Möglichkeit ein Angebot in Wohnortnähe. Gegebenenfalls muss an dieser Stelle überprüft werden, ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichen oder ob weitere n für das Gemeinsame Lernen gefunden werden müssen. 7

Übergangsberatung Klasse 4 Vor Ende des ersten Schulhalbjahres findet in den Klassen 4 die Übergangsberatung statt. Die Beratung knüpft an den vorher begonnenen Informations- und Beratungsprozess an. Zu diesem Zeitpunkt können sowohl Aussagen über die aktuellen Förderschwerpunkte als auch bei zielgleicher über die Tendenz der Schulformempfehlungen gemacht werden. Erklärung der Eltern Am Ende der Beratung unterschreiben die Eltern eine Erklärung, in der sie formal bekunden, ob sie eine allgemeine mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen oder eine Förderschule wählen. Zweite Koordinierungssitzung Schulträgerzustimmung Unter Einbeziehung dieser Angaben können nun die einzelnen Schülerinnen und Schüler konkreten n zugeordnet werden. In einer 2. Koordinierungssitzung werden diese Vorschläge gemeinsam mit oberer Schulaufsicht, Schulträgern und den angesprochenen Schulleitungen abgeglichen. Die so abgeglichenen Vorschläge werden den Schulträgern zur Zustimmung vorgelegt. Erst nach Zustimmung durch die Schulträger können die Elternbescheide versandt werden. Bescheide an die Eltern Die Elternbescheide beinhalten neben der Nennung der aktuellen Förderschwerpunkte und der Schulformempfehlung auch den Vorschlag einer allgemeinen mit Angebot zum Gemeinsamen Lernen oder einer Förderschule. Auf einen Platz in der hier genannten hat das Kind einen verbindlichen Anspruch. Anmeldung des Kindes durch die Eltern Sollten die Eltern ihr Kind an einer anderen anmelden wollen, gilt das oben beschriebene Verfahren (vgl. S. 5). Nach Erhalt des Bescheides melden die Eltern ihr Kind zu den jeweiligen Anmeldezeiten an der vorgeschlagenen an. 8

Der pädagogische Beratungsrahmen Besondere Bedeutung in der Beratung haben die pädagogischen Aspekte der Lernentwicklung und der Unterstützungsbedarfe eines Kindes sowie die daran anknüpfenden Überlegungen zum Übergang an eine weiterführende der Sekundarstufe I. Eltern wollen wissen, wie und wo ihr Kind am besten weitergefördert werden kan Diese Fragen werden an die beratenden Lehrerinnen und Lehrer in der Regel mi der nachvollziehbaren Erwartung gestellt, eine eindeutige Antwort zu erhalten. Klassenleitungen und sonderpädagogische Lehrkräfte in den Klassen 4 übernehmen hier eine wesentliche Funktion. Förderpläne ermöglichen Anschlussfähigkeit In der pädagogischen Beratung werden Aspekte der bisherigen und der weiteren sonderpädagogischen des Kindes erörtert. Hier wird der Beratungsprozess fortgeführt, der mit Einschulung des Kindes begonnen hat und unter anderem in den Förderplänen dokumentiert ist. Die Förderpläne sind im Übergang für die aufnehmende eine wesentliche Grundlage zur Planung und Umsetzung einer anschlussfähigen des Kindes und werden den weiterführenden n nach Information der Eltern zur Verfügung gestellt. allgemeine als Regelfall Gemeinsames Lernen als Regelfall keine Empfehlungen sondern Entscheidungs -hilfen Grundsätzlich gilt: Alle weiterführenden n mit dem Angebot des Gemeinsamen Lernens unterrichten Lernende entsprechend ihrer Förder- und Entwicklungsbedarfe und entsprechend ihres Bildungsganges entweder zielgleich oder zieldifferent. In der AO-SF sowie im Schulgesetz ist die sonderpädagogische an einer allgemeinen als Regelfall vorgesehen. In diesem Sinne soll auch in der Übergangsberatung das Gemeinsame Lernen in einer allgemeinen der Sekundarstufe I als die in der Regel vorgesehene Option angedacht werden. Die Beratung orientiert sich am Elternwunsch (allgemeine oder Förderschule) und stellt die Chancen des Gemeinsamen Lernens an einer allgemeinen bzw. die Möglichkeiten des Lernens an einer Förderschule fachlich begründet nebeneinander. Eine Priorisierung durch die beratenden Lehrkräfte findet nicht statt. Da Schulgesetz und AO-SF das Gemeinsame Lernen als Regelfall vorsehen, sind auch in der Beratung grundsätzlich die Chancen zu beleuchten, die das Gemeinsame Lernen aus pädagogischer und lerntheoretischer Sicht bietet Die Beratung in der Grundschule hat nicht das Ziel, eine Empfehlung für die eine oder andere Alternative auszusprechen, sondern den Eltern Informationen zu geben, die ihnen helfen, ihre Entscheidung sachlich abzuwägen Das trifft auch zu, wenn Eltern den Unterricht an einer Förderschule wünschen. 9

In diesem Fall geht es nicht darum, Eltern umzustimmen, sondern darum, sie über die Chancen des Gemeinsamen Lernens als gleichwertiges Angebot zu informieren. Beratungsauftrag der aufnehmenden Die Frage in welcher Qualität eine konkrete aufnehmende das Gemeinsame Lernen umsetzt, kann in der Beratung der Grundschule ebenso wenig beantwortet werden wie die Frage nach der Unterrichtsqualität an einer Förderschule. Hierzu hat die jeweilige weiterführende einen klaren Beratungsauftrag. Mögliche Konflikte Bei den beratenden Lehrkräften kann es möglicherweise zu Konflikten mit eigenen Überzeugungen kommen, wenn sie z. B. nach der richtigen gefragt werden und sie selbst unsicher sind, ob eine weiterführende mit Gemeinsamem Lernen tatsächlich ein hinreichendes Förderkonzept umsetzt. Innere Überzeugungen In einem solchen Fall gilt der deutliche Hinweis, dass eigene innere Überzeugungen nicht Maßstab für die professionelle Übergangsberatung sind. Das Abraten von einer bestimmten oder Schulform oder eine Beratung hin zu einer bestimmten allgemeinen oder einer Förderschule ist nicht vorgesehen. Kooperation Grundschule weiterführende n Unabdingbar ist eine Kooperation zwischen den abgebenden Grundschulen und den aufnehmenden n zur organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitung des Übergangs und der Übergangsberatungen. Ansprechpartner Sollten sich im Beratungsprozess Fragestellungen ergeben, die nicht im eigenen schulischen Beratungskontext beantwortet werden können, sind Inklusionskoordinatoren und die Schulaufsicht erste Ansprechpartner. 10

Zeitrahmen Eltern Schulaufsicht Ende Klasse 3 Vorbereitung des Übergangs Klarheit im Kollegium zu Inhalten, Zielen und Form der Übergangsberatung Information der Eltern in der August bis September Abfrage der Elternwünsche (allgemeine / Förderschule) Rücksendung der Erhebungsbögen an das Schulamt Eltern füllen den Erhebungsbogen aus (siehe Anlage) Auswertung der Erhebungsbögen Oktober Koordinierungssitzung der Schulaufsicht (Festlegung von Kapazitäten an den Sek I n) November Übergangsberatung Klasse 4 in der Schulformempfehlung (Hauptschule-HS, Realschule- RS, Gymnasium-GY alternativ Gesamtschule-GE, Sekundarschule-SK) Einverständniserklärung der Eltern und weitere Unterlagen Dezember Januar Februar Rückmeldung durch die an das Schulamt Rückmeldung durch die aufnehmende an das Schulamt Eltern melden ihr Kind an der an Erarbeitung einer Verteilung und Vorbereitung der Bescheide. Koordinierungssitzung Zuordnung konkreter n Zustimmung der Schulträger Bescheide an die Eltern 11

1. Orte gemeinsamen Lernens in den Kommunen des Kreises Steinfurt Übersicht Gemeinde Altenberge Seite 13 Stadt Emsdetten Seite 13 14 Stadt Greven Seite 15-16 Stadt Hörstel Seite 16-17 Gemeinde Hopsten Seite 18 Stadt Horstmar Seite 18 Stadt Ibbenbüren Seite 19 21 Gemeinde Ladbergen Seite 21 Gemeinde Laer Seite 21 Stadt Lengerich Seite 22 23 Gemeinde Lienen Seite 23 Gemeinde Lotte Seite 24 Gemeinde Metelen Seite 25 Gemeinde Mettingen Seite 25 26 Gemeinde Neuenkirchen Seite 26-27 Gemeinde Nordwalde Seite 27 Stadt Ochtrup Seite 28 Gemeinde Recke Seite 29 Stadt Rheine Seite 30 33 Gemeinde Saerbeck Seite 33 Stadt Steinfurt Seite 34 36 Stadt Tecklenburg Seite 36 Gemeinde Westerkappeln Seite 37 Gemeinde Wettringen Seite 37 12

Gemeinde Altenberge Borndal-Grundschule Leitung: Dorothee Plettendorf Gooiker Platz 3, 48341 Altenberge Telefon: 02505 991713 E-Mail: 193409@schule.nrw.de 173 (11) Johannes-Grundschule Leitung: Hauke Rosenow Königstr. 9, 48341 Altenberge Telefon: 02505 2202 E-Mail: 123250@schule.nrw.de 235 (1) Stadt Emsdetten Buckhoff-Grundschule Leitung: Jutta Fritzler-Husmann Schulstr. 26, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 3666 E-Mail: 123122@schule.nrw.de Emanuel-von-Ketteler-Grundschule komm. Leitung: Eva-Maria Winter Kettelerstr. 41, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 84808 E-Mail: 121903@schule.nrw.de Josef-Grundschule Leitung: Sibylle Aschhoff Grafensteinweg 6, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 3618 E-Mail: 123080@schule.nrw.de Grundschule Hollingen Leitung: Carla Dobenecker Bühlsand 16, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 2496 E-Mail: 123092@schule.nrw.de Kardinal-von-Galen-Grundschule Leitung: Julia Elpers Padkamp 20, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 1038 E-Mail: 123134@schule.nrw.de 158 (21) 107 (9) 272 (1) 209 (3) 169 den Klassen 2 bis 4 Klasse 1 neu ab 2017/2018 13

Grundschule Wilhelmschule Komm. Leitung: Frank Taape Wannenmacherstr. 55, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 3544 E-Mail: 123146@schule.nrw.de Johannes-Grundschule Leitung: Jutta Tschöpe-Wilp Schützenstr. 112, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 3622 E-Mail: 123109@schule.nrw.de 191 197 Stadt Emsdetten Käthe-Kollwitz-Realschule Leitung: Günter Baller Sträterstr. 5, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 2937 E-Mail: 161792@schule.nrw.de 581 (48) Weiterführende mit Marien-Hauptschule Leitung: Erika Puls Bergstr. 51, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 951050 E-Mail: 145245@schule.nrw.de 354 (27) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 Geschwister-Scholl-Realschule Leitung: Karola Keller Diemshoff 116, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 953313 E-Mail: 161809@schule.nrw.de Gymnasium Martinum Leitung: Anne Jürgens Wannenmacherstr. 61, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 2872 E-Mail: 168361@schule.nrw.de Peter-Pan--Rheine Teilstandort Emsdetten Leitung: Manfred Kleve Diemshoff 115, 48282 Emsdetten Telefon: 02572 953300 E-Mail: 187150@schule.nrw.de 476 880 (1) Schülerzahl 55 Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration Förderschule für die Klassen 1 bis 4 Förderschwerpunkt: Sprache 14

Stadt Greven Grundschule St.-Marien Leitung: Marita Lödde-Wilken Am Fiskediek 7, 48268 Greven Telefon: 02571 4800 E-Mail: 121836@schule.nrw.de 317 (9) Grundschule St.-Martini Leitung: Agnes Langenhoff Barkenstr. 12, 48268 Greven Telefon: 02571 915860 E-Mail: 121848@schule.nrw.de 327 (28) Erich-Kästner-Grundschule Leitung: Christel Heisler Grevener Landstr. 99, 48268 Greven Telefon: 02575 2421 E-Mail: 121850@schule.nrw.de 360 (19) Martin-Luther-Grundschule Leitung: Marion Birgoleit Am Wilhelmsplatz 8, 48268 Greven Telefon: 02571 2288 E-Mail: 121812@schule.nrw.de 194 St.-Josef-Grundschule Leitung: Anne Sprakel Im Deipen Brook 18, 48268 Greven Telefon: 02571 579830 E-Mail: 121861@schule.nrw.de Gesamtschule Greven Leitung: Ingo Krimphoff Teichstr. 29, 48268 Greven Telefon: 02571 578810 E-Mail: 196654@schule.nrw.de Anne-Frank-Realschule Leitung: Ines Ackermann Im Deipen Brook 20, 48268 Greven Telefon: 02571 2703 E-Mail: 161603@schule.nrw.de Gymnasium Augustinianum Leitung: Dr Volker Krobisch Lindenstr. 68, 48268 Greven Telefon: 02571/809290 E-Mail: 168210@schule.nrw.de 269 (2) 734 (42) 675(22) 1260 Weiterführende, bisher mit Gemeinsamem Lernen in Weiterführende, bisher mit Gemeinsamem Lernen in den Klassen 5 bis 8 Weiterführende mit Einzelintegration 15

an der Ems Leitung: Renate Tanner Alte Lindenstr. 25, 48268 Greven Telefon: 02571 6876 E-Mail: 199576@schule.nrw.de 63 Förderschule mit den Klassen 5 bis 10 Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung St.-Bonifatius-Grundschule komm. Leitung: Georg Rohlmann Riehenweg 28, 48477 Hörstel Telefon: 05454 363 E-Mail: 123869@schule.nrw.de St.-Ludgerus-Grundschule Leitung: Peter Schmidt Ibbenbürener Str. 11, 48477 Hörstel Telefon: 05459 7140 E-Mail: 123857@schule.nrw.de Stadt Hörstel 100 (14) 271 (15) St.-Anna-Grundschule Leitung: Uta Boveland Jahnstr. 8, 48477 Hörstel Telefon: 05978 594 E-Mail: 123833@schule.nrw.de St.-Antonius-Grundschule Leitung: Ingard Borgel Auf der Burg 4, 48477 Hörstel Telefon: 05459 7280 E-Mail: 123821@schule.nrw.de Sünte-Rendel-Grundschule Leitung: Holger Geßner Sünte-Rendel-Str. 16, 48477 Hörstel Telefon: 05454 449 E-Mail: 123870@schule.nrw.de 121 151 190 (2) 16

Stadt Hörstel Harkenberg-Hauptschule Komm. Leitung: Mechtild Wellmeyer Westfalenstr. 5, 48477 Hörstel Telefon: 05459/ 9088300 E-Mail: 145579@schule.nrw.de Gesamtschule Hörstel Leitung: Franz-Josef Hesse Westfalenstr. 5, 48477 Hörstel Telefon: 05459/ 6859 E-Mail: 197683@schule.nrw.de Städt. Realschule Komm. Leitung: Ursula Schütte Westfalenstr. 5, 48477 Hörstel Telefon: 05459/ 4455 E-Mail: 191220@schule.nrw.de 128 (6) auslaufend seit 2013 / 14 687 (50) 198 auslaufend seit 2013 / 14 Weiterführende mit Klasse 10 Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 Weiterführende mit Klasse 10 17

Gemeinde Hopsten Grundschulverbund Hopsten-Schale-Halverde Leitung: Sandra Steingröver Am Vogelbusch 15, 48496 Hopsten Telefon: 05458 295 E-Mail: 123640@schule.nrw.de 336 (14) St.-Georg-Hauptschule Komm. Leitung: Christoph Wernke Am Schulplatz 2, 48496 Hopsten Telefon: 05458 7036 E-Mail: 145490@schule.nrw.de 194 (16) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 8 Ketteler-Realschule Leitung: Andreas Pasche Gustav-Lampe-Str. 4, 48496 Hopsten Telefon: 05458 7024 E-Mail: 161901@schule.nrw.de Grundschulverbund Horstmar-Leer Komm. Leitung: Claudia Geldermann. Schulstr. 3, 48612 Horstmar Telefon: 02558 383 E-Mail: 123341@schule.nrw.de Verbundschule Horstmar-Schöppingen Leitung: Hubertus Drude Bergstiege 6, 48624 Horstmar Tel: 02555/93910 E-Mail: Sekretariat@verbundschule.com 109 auslaufend seit 2014 /15 Stadt Horstmar 211 (12) Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende, Lernen in 18

Stadt Ibbenbüren Mauritius-Grundschule Leitung: Monika Althaus Fröbelplatz 3, 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 14540 E-Mail: 185747@schule.nrw.de Michael-Grundschule Leitung: Beate Pohl Oeynhausenstr. 85, 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 545888 0 E-Mail: 123754@schule.nrw.de Kardinal-von-Galen-Grundschule Leitung: Maria Wichmann Meyringstr. 5, 49479 Ibbenbüren Telefon: 05451 84270 E-Mail: 123705@schule.nrw.de Ludwig-Grundschule Leitung: Stefan Lauerer Groner Allee 49, 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 2030 E-Mail: 185759@schule.nrw.de 341 (29) 298 (26) 361 (18) 214 Barbara-Grundschule Leitung: Hiltrud Güldenhöven Heitkampweg 16, 49479 Ibbenbüren Telefon: 05451 2768 E-Mail: 123663@schule.nrw.de Albert-Schweitzer-Grundschule Leitung: Heike Schöpper Schillerstr. 11, 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 3414 E-Mail: 123780@schule.nrw.de Ludgeri-Grundschule Leitung: Thomas Güldenhöven Am Hedwigsheim 8, 49479 Ibbenbüren Telefon: 05451 2518 E-Mail: 123730@schule.nrw.de Johannes-Bosco-Grundschule Leitung: Petra Hardebeck Johannesstr. 31, 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 2106 E-Mail: 123766@schule.nrw.de 136 (1) 213 180 148 (1) 19

Stadt Ibbenbüren Gemeinschaftshauptschule Ibbenbüren Leitung: Michael Greiwe Mettinger Str. 54, 49479 Ibbenbüren Telefon: 05451 8075 E-Mail: 145506@schule.nrw.de 522 (49) Weiterführende Lernen in Gesamtschule Ibbenbüren Leitung: Christiane Althoff Am Sportzentrum 22, 49479 Ibbenbüren, Telefon: 05451 5458580 E-Mail: 196666@schule.nrw.de 588 (44) Weiterführende Lernen in Anne Frank Realschule Komm. Leitung: Holger Deinl Schulstr. 31, 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 5458030 E-Mail: 161925@schule.nrw.de 629 (22) Weiterführende Lernen in den Klassen 5 bis 7 Roncalli-Realschule Leitung: Frank Voss Roncallistr. 9, 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 93600 E-Mail: 161913@schule.nrw.de 535 privater Träger Weiterführende mit Einzelintegration Freie Tecklenburger Land Leitung: Paul-Georg Weiser Wilhelmstr. 210, 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 9280 E-Mail: 168452@schule.nrw.de Goethe-Gymnasium Leitung: Andreas Tangen Goethestr. 7, 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 93650 E-Mail: 168464@schule.nrw.de Johannes-Kepler-Gymnasium Leitung: Paul-Georg Weiser Wilhelmstr. 210, 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 9280 E-Mail: 168452@schule.nrw.de 51 privater Träger 876 1146 Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration 20

Stadt Ibbenbüren Schülerzahl Janusz-Korczak- Leitung: Jürgen Bernroth Uffeln Mitte 33, 49479 Ibbenbüren Telefon: 05459 80200 E-Mail: 189388@schule.nrw.de 184 Förderschule mit den Klassen 1 bis 10 Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung Peter-Pan -Rheine Teilstandort Dörenthe Leitung: Manfred Kleve Löchtweg 5, 49479 Ibbenbüren Telefon: 05971808200 E-Mail: 187150@schule.nrw.de 73 Förderschule mit den Klassen 1 bis 4 Förderschwerpunkt: Sprache Heinrich-Hoffmann- Teilstandort Ibbenbüren Leitung: Herr Dr. Thomas Leubecher Große Str.41, 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451 525137 E-Mail: ibb@heinrichhoffmannschule.de für Kranke im Klinikum Ibbenbüren Gemeinde Ladbergen Grundschule Ladbergen Leitung: Dr. Ulrike Itze-Helsper Auf dem Rott 8, 49549 Ladbergen Telefon: 05485 909955 E-Mail: 123511@schule.nrw.de Werner-Rolevinck-Grundschule Leitung: Ingrid Hajou Kolpingweg 9, 48366 Laer Telefon: 02554 9407940 E-Mail: 123353@schule.nrw.de 233 (23) Gemeinde Laer 267 (14) 21

Stadt Lengerich Grundschule Stadt Leitung: Stefanie Thiele Kirchpatt 38, 49525 Lengerich Telefon: 05481 98256 E-Mail: 123481@schule.nrw.de 221 (21) Grundschule Hohne Leitung: Gisela Marstatt-Stienecker Schrägweg 20, 49525 Lengerich Telefon: 05481 7235 E-Mail: 123500@schule.nrw.de 180 (22) Grundschule Intrup Leitung: Roland Hennig Banningstr. 20, 49525 Lengerich Telefon: 05481 4857 E-Mail: 123493@schule.nrw.de 221 (1) Gemeinschaftsgrundschule Stadtfeldmark Leitung: Gudrun Heemann Poolweg 18, 49525 Lengerich Telefon: 05481 846930 E-Mail: 123470@schule.nrw.de 204 (2) Gesamtschule Lengerich Komm. Leitung: Dr. Werner Peters Margarethenstr. 1, 49525 Lengerich Telefon: 05481 38705 E-Mail: 1000023@schule.nrw.de 128 (8) Weiterführende Lernen in der Klasse 5 Gutenberg-Hauptschule Komm. Leitung: Silke Hölters Margarethenstr. 1, 49525 Lengerich Telefon: 05481 38705 E-Mail: 145439@schule.nrw.de Dietrich-Bonhoeffer-Realschule Leitung: Ursula Krimphove Bahnhofstr. 112, 49525 Lengerich Telefon: 05481 4820 E-Mail: 161858@schule.nrw.de Friedrich-von-Bodelschwingh-Realschule Leitung: Dr. Werner Peters Schulstr. 61, 49525 Lengerich Telefon: 05481 95679 E-Mail: 161860@schule.nrw.de Hannah-Arendt-Gymnasium Leitung: Angelika Heitmann Bahnhofstr. 110, 49525 Lengerich Telefon: 05481 82051 E-Mail: 168427@schule.nrw.de 51 (7) auslaufend seit 2012/13 423 443 (2) 813 (5) Weiterführende Lernen in der Klasse 10 Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 7 22

Stadt Lengerich Schülerzahl in der Widum Leitung: N.N. Hölderlinstr. 20, 49525 Lengerich Telefon: 05481 9039010 E-Mail: 86314@schule.nrw.de 160 privater Träger Förderschule für alle Jahrgänge Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung Michael Ende -Steinfurt Teilstandort Lengerich komm. Leitung: Wolfgang Roeder Kirchpatt 38, 49525 Lengerich Telefon: 05481 5460 E-Mail: 199588@schule.nrw.de 27 Förderschule mit den Klassen 1 bis 4 Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung Gemeinde Lienen Grundschule Lienen Leitung: Annette Füllborn Schulstr. 5, 49536 Lienen Telefon: 05483 74299 E-Mail: 123523@schule.nrw.de 200 (3) Grundschule Kattenvenne Leitung: Ute Nordenkemper Auf den Kämpen 2, 49536 Lienen Telefon: 05484 391 E-Mail: 123535@schule.nrw.de Freie Waldorfschule Lienen e.v. Ansprechpartner: Brigitte Handt Lührmanns Weg 1, 49536 Lienen Telefon: 05483 7549044 E-Mail: info@waldorfschule-lienen.de Hauptschule Lienen Komm. Leitung: Axel Weghorst Lührmanns Weg 1, 49536 Lienen Telefon: 05483 74297 E-Mail: 145452@schule.nrw.de 97 18 (1) Gemeinde Lienen 60 auslaufend seit 2012/13 Private mit Einzelintegration Derzeit mit den Klassen 1 bis 4 Weiterführende, Lernen in der Klasse 10 23

Gemeinde Lotte Grundschule Lotte komm. Leitung: Magdalena Dassau Osnabrücker Str. 9, 49504 Lotte Telefon: 05404 3221 E-Mail: 123791@schule.nrw.de 192 (9) Grundschule Regenbogen komm. Leitung: Ute Thomas Schulstr. 1, 49504 Lotte-Büren Telefon: 0541 122386 E-Mail: 123810@schule.nrw.de 161 (11) Grundschule Wersen komm. Leitung: Bettina Middeldorf und Brigitte Sauer Am Herrengarten 18, 49504 Lotte Telefon: 05404 3397 E-Mail: 123808@schule.nrw.de 155 Gemeinde Lotte Gemeinschaftshauptschule Lotte Komm. Leitung: Michael Vörckel Am Herrengarten 20, 49504 Lotte Telefon: 05404 2082 E-Mail: 145555@schule.nrw.de Gesamtschule Lotte-Westerkappeln Leitung: Manfred Stalz Osnabrücker Str.22, 49492 Westerkappeln, Telefon: 05404 963720 E-Mail: 198985@schule.nrw.de 232 437 (27) Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende Lernen in. 24

Gemeinde Metelen St.-Vitus-Grundschule Leitung: Thomas Wissing Schulstr. 5-7, 48629 Metelen Telefon: 02556 7714 E-Mail: 123262@schule.nrw.de 265 (13) Gemeinde Mettingen Paul-Gerhardt-Grundschule Leitung: Carola Brandsmeier Diekbreede 8, 49497 Mettingen Telefon: 05452 97199 E-Mail: 123559@schule.nrw.de 233 (16) Ludgeri-Grundschule / Marien (Verbund) Leitung: Jutta Riepenhoff Kolpingstr. 18, 49497 Mettingen Telefon: 05452 2555 E-Mail: 123572@schule.nrw.de 177 Josef-Hauptschule Leitung: Klaus Ganseuer Nierenburger Str. 31, 49497 Mettingen Telefon: 05452 505570 E-Mail: 145464@schule.nrw.de KvG-Realschule Leitung: Mechthild Terdues Große Str. 38, 49497 Mettingen Telefon: 05452 917130 E-Mail: 161883@schule.nrw.de KvG-Gymnasium Leitung: Wilhelm Focke Große Str. 38, 49497 Mettingen Telefon: 05452 917120 E-Mail: 168439@schule.nrw.de 312 (18) 517 786 Weiterführende, Lernen in Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration 25

Gemeinde Mettingen Schülerzahl Ernst-Klee- LWL-Förderschule Leitung: Wilfried Gernart Landrat-Schultz-Str. 30-32, 49497 Mettingen Telefon: 05452 93350 E-Mail: 187562@schule.nrw.de 138 Förderschule für alle Jahrgänge Förderschwerpunkt: Körperlich motorische Entwicklung Grüterschule-Rheine Teilstandort Mettingen Leitung: Sabine Schillack Wieher Kirchweg 78, 49497 Mettingen Telefon: 05452 2552 E-Mail: 156401@schule.nrw.de 128 Förderschule mit den Klassen 1 bis 10 Förderschwerpunkt: Lernen Gemeinde Neuenkirchen Grundschulverbund Thieschule/Josefschule Leitung: Bärbel Roberts Zum Thie 30, 48485 Neuenkirchen Telefon: 05973 3138 E-Mail: 123298@schule.nrw.de Ludgeri-Grundschule Leitung: Angelika Fenk-Stein Westfalenring 25, 48485 Neuenkirchen Telefon: 05973 3134 E-Mail: 123274@schule.nrw.de 278 (7) 249 (1) 26

Gemeinde Neuenkirchen Arnold-Janssen-Gymnasium Leitung: Meinholf Dörhoff Emsdettener Str. 242, 48485 Neuenkirchen Telefon: 05973 608030 E-Mail: 168415@schule.nrw.de 1010 privater Träger Weiterführende mit Einzelintegration. Emmy-Noether-Sekundarschule Leitung: Ulrike Eckrodt-Schmeing Friedrich-Bülten-Str.15 48485 Neuenkirchen Telefon: 05973 3136 E-Mail: 199618@schule.nrw.de 803 (36) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 Gemeinde Nordwalde Gangolf-Grundschule Leitung: Heinz-Gerd Rulofs Bahnhofstr. 84, 48356 Nordwalde Telefon: 02573 635 E-Mail: 123304@schule.nrw.de Wichern-Grundschule Leitung: Johannest Neumayer Barkhof 52, 48356 Nordwalde Telefon: 02573 585 E- Mail: 123316@schule.nrw.de Kardinal-von-Galen-Gesamtschule Leitung: Karla Müsch-Nittel Amtmann-Daniel-Str. 32, 48356 Nordwalde Telefon: 02573 93400 E-Mail: 190652@schule.nrw.de 160 (2) 201 (1) 842 (27) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 27

Stadt Ochtrup Grundschule Lamberti Leitung: Marlies Lütkehermölle Schillerstr. 28, 48607 Ochtrup Telefon: 02553 993289 E-Mail: 123377@schule.nrw.de 376 (22) Grundschule Marien Leitung: Christiane Wanschers Overbergstr. 6, 48607 Ochtrup Telefon: 02553 993290 E-Mail: 123389@schule.nrw.de 300 (18) von-galen-grundschule Langenhorst/Welbergen Leitung: Katja Bahlinghorst Eichendorffallee 15, 48607 Ochtrup Telefon: 02553 3195 E-Mail: 123365@schule.nrw.de 201 (1) Stadt Ochtrup Städt. Gem.-Hauptschule Leitung: Golo Mielke Lortzingstr. 2, 48607 Ochtrup Telefon: 02553 6888 E-Mail: 145403@schule.nrw.de Städt. Realschule Ochtrup Leitung: Doris Nollen-Kuhlbusch Lortzingstr. 2, 48607 Ochtrup Telefon: 02553 93520 E-Mail: 161846@schule.nrw.de Städt. Gymnasium Ochtrup Leitung: Peter Grus Lortzingstr. 2, 48607 Ochtrup Telefon: 02553 993190 E-Mail: 168415@schule.nrw.de 404 (44) 876 (13) 719 Weiterführende, Lernen in Weiterführende, derzeit mit Gemeinsamem Lernen in Klasse 5 Weiterführende mit Einzelintegration 28

Gemeinde Recke Overberg-Grundschule Leitung: Renate Konnemann Jahnstr. 3, 49509 Recke Telefon: 05453 3688 E-Mail: 123602@schule.nrw.de 320 (11) Kath. Grundschulverbund Raphael/ St.-Martin Leitung: Antonius Maag Kirchstr. 31, 49509 Recke Telefon: 05453 8703 E-Mail: 123596@schule.nrw.de 139 Gemeinde Recke Dietrich-Bonhoeffer-Hauptschule Komm. Leitung: Anne Fink Brookweg 5, 49509 Recke Telefon: 05453 7470 E-Mail: 145476@schule.nrw.de Fürstenbergschule Priv. Bischöfl. Gymnasium Leitung: Michael Kamlage Brookweg 7, 49509 Recke Telefon: 05453 3046 E-Mail: 168440@schule.nrw.de Fürstenbergschule Priv. Bischöfl. Realschule Leitung: Herr Meyer Brookweg 7, 49509 Recke Telefon: 05453 3046 E-Mail: 161895@schule.nrw.de Don-Bosco- Leitung: Marianne Willen Schulstr. 29, 49509 Recke Telefon: 05453 331890 E-Mail: 186405@schule.nrw.de 259 (22) 848 privater Träger 578 privater Träger 142 privater Träger Weiterführende, Lernen in Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration Förderschule für alle Jahrgänge Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung 29

Stadt Rheine Annette-Grundschule komm. Leitung: Catrin Schwede Siedlerstr. 10, 48429 Rheine Telefon: 05971 7521 E-Mail: 123183@schule.nrw.de 202 (15) Michael-Grundschule Leitung: Petra Teichmann Frankenburgstr. 77, 48431 Rheine Telefon: 05971 54958 E-Mail: 123201@schule.nrw.de 233 (12) Gertruden-Grundschule Leitung: Karen Ramstorf Randelbachweg 16, 48431 Rheine Telefon: 05971 51032 E-Mail: 123213@schule.nrw.de 185 (2) Marien-Grundschule Leitung: Christian Hülsmann Hauptstr. 19, 48432 Rheine Telefon: 05971 10758 E-Mail: 123444@schule.nrw.de 159 (3) Südesch-Grundschule Leitung: Angelika Dietzen-Weudmann Elter Str. 145, 48429 Rheine Telefon: 05971 64648 E-Mail: 123249@schule.nrw.de Paul-Gerhardt-Grundschule Leitung: Beatrix Meyer Wieteschstr. 24, 48431 Rheine Telefon: 05971 51057 E-Mail: 123237@schule.nrw.de Bodelschwingh-Grundschule komm. Leitung: Nicole Haverkamp Wihostr. 101, 48429 Rheine Telefon: 05971 70236 E-Mail: 123225@schule.nrw.de Canisius-Grundschule Leitung: Christa Book Canisiusstr. 62, 48429 Rheine Telefon: 05971 70236 E-Mail: 123225@schule.nrw.de Edith-Stein-Grundschule Leitung: Frank Krehe Bühnertstr. 11, 48431 Rheine Telefon: 05971 51021 E-Mail: 123158@schule.nrw.de Franziskus Grundschule komm. Leitung: Gerrit Feld Franziskusstr. 16, 48432 Rheine Telefon: 05975 1275 E-Mail: 123407@schule.nrw.de 221 (5) 194 197 (1) 189 156 149 (1) 30

Stadt Rheine Johannes Eschendorf-Grundschule Leitung: Britta Tuma-Sievers Osnabrückerstr. 170, 48429 Rheine Telefon: 05971 7522 E-Mail: 123195@schule.nrw.de 254 (1) Grundschulverbund Johannesschule Mesum/Elte Leitung: Gerrit Feld Schulstr. 5, 48432 Rheine Telefon: 05975 1286 E-Mail: 123419@schule.nrw.de 222 (2) Kardinal-von-Galen-Grundschule komm. Leitung: Christoph Koenen Ludwig-Dürr-Str. 23, 48431 Rheine Telefon: 05971 55674 E-Mail: 123420@schule.nrw.de 219 (2) Ludgerus-Grundschule Schotthock Leitung: Ellen Schmidt Ludgeristr. 17, 48429 Rheine Telefon: 05971 64635 E-Mail: 123160@schule.nrw.de 164 (1) Overberg-Hauptschule Leitung: Yvonne Sundermann Meisenstr. 30, 48429 Rheine Telefon: 05971 6163 E-Mail: 145294@schule.nrw.de Don-Bosco-Hauptschule komm. Leitung: Martin Tomaschko Hassenbrockweg 40, 48432 Rheine Telefon: 05975 93509 E-Mail: 145415@schule.nrw.de Nelson-Mandela-Sekundarschule Leitung: Mechthild Vermillion Wihostr.101, 48429 Rheine Telefon: 05971 80 72 881 E-mail:198304@schule.nrw.de 150 (5) auslaufend seit 13/14 75 auslaufend seit 13/14 332 (34) Weiterführende, Lernen in der Klasse 10 Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 31

Stadt Rheine Sekundarschule am Hassenbrock Leitung: Frau Sitte-Westrick Hassenbrockweg 40 48432 Rheine Telefon: 05975 93 509 E-Mail: 198316@schule.nrw.de 295 (25) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 Euregio-Gesamtschule Leitung: Michael Sauerland Ludwigstr. 37, 48429 Rheine Telefon: 05971 791160 E-Mail: 190410@schule.nrw.de 1171 (31) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 7 Städt. Elsa-Brändström-Realschule Leitung: Gerhard Fischer Schüttemeyerstr. 60, 48431 Rheine Telefon: 05971 8002830 E-Mail: 161810@schule.nrw.de 756 Weiterführende mit Einzelintegration Städt. Fürstenberg-Realschule Leitung: Annette Probst Wihostr. 101, 48429 Rheine Telefon: 05971 6369 E-Mail: 161822@schule.nrw.de 112 auslaufend seit 13/14 Weiterführende mit Einzelintegration Städt. Emsland-Gymnasium Leitung: Katharina Straßburg-Mulder Bühnertstr. 120, 48431 Rheine Telefon: 05971 4010400 E-Mail: 168385@schule.nrw.de Gymnasium Dionysianum Leitung: Oliver Meer Anton-Führer-Str. 2, 48431 Rheine Telefon: 05971 9143990 E-Mail: 168373@schule.nrw.de Kopernikus-Gymnasium Leitung: Mark Bauer Kopernikusstr. 61, 48429 Rheine Telefon: 05971 6281 E-Mail: 168397@schule.nrw.de 765 771 962 Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration Weiterführende mit Einzelintegration 32

Stadt Rheine Schülerzahl Christophorusschule Leitung: Wilfried Heeke Dreikönigstr. 20 30, 48429 Rheine Telefon: 05971 6361 E-Mail: 186387@schule.nrw.de 186 privater Träger Förderschule, für alle Jahrgänge Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung Heinrich-Hoffmann- Teilstandort Rheine Leitung: Herr Dr. Thomas Leubecher Frankenburgstr. 31, 48431 Rheine Telefon: 05971 421092 E-Mail: hhschule@heinrichhoffmannschule.de 32 für Kranke im Mathias-Spital Grüterschule Leitung: Sabine Schillack Mittelstr. 41, 48431 Rheine Telefon: 05971 51044 E-Mail: 156401@schule.nrw.de 364 Förderschule, mit den Klassen 1 bis 10 Förderschwerpunkt: Lernen Peter-Pan- Leitung: Manfred Kleve Siedlerstr. 9, 48429 Rheine Telefon: 05971 808200 E-Mail: 187150@schule.nrw.de 301 Förderschule, mit den Klassen 1 bis 4 Förderschwerpunkt: Sprache St.-Georg-Grundschule komm. Leitung: Sarah Ortmeier Schulstr. 14-16, 48369 Saerbeck Telefon: 02574 401 E-Mail: 121897@schule.nrw.de Maximilian-Kolbe-Gesamtschule Leitung: Karl Watermann Schulstr. 10, 48369 Saerbeck Telefon: 02574 93720 E-Mail: 189911@schule.nrw.de Gemeinde Saerbeck 317 (19) 1006 (31) Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 9 33

Bismarck-Grundschule komm. Leitung: Mechtild Weber Bismarckstr. 2, 48565 Steinfurt Telefon: 02551 2646 E-Mail: 123055@schule.nrw.de Regenbogen-Grundschule Leitung: Annegret Middel-Peters Hangenkamp 11, 48565 Steinfurt Telefon: 02552 98740 E-Mail: 123043@schule.nrw.de Dumte-Grundschule Leitung: Burkhard Pfeffer Dumte 12, 48565 Steinfurt Telefon: 02552 4250 E-Mail: 123031@schule.nrw.de Heinrich-Neuy-Grundschule komm. Leitung: Marion Vriesen Kaiser-Otto-Str. 5, 48565 Steinfurt Telefon: 02552 996975 E-Mail: 193689@schule.nrw.de Stadt Steinfurt 202 (11) 119 (16) 141 (1) 222 (1) Marien-Grundschule Leitung: Anja Kronen Nikomedesstr. 6, 48565 Steinfurt Telefon: 02552 97670 E-Mail: 123018@schule.nrw.de Grundschulverbund Graf-Ludwig- Willibrord- Leitung: Ingrid Wernsing Königsberger Str. 1, 48565 Steinfurt Telefon: 02551 4445 E-Mail: 123067@schule.nrw.de 248 (1) 328 34

Stadt Steinfurt am Bagno Hauptschule Leitung: Gerhard Clancett Liedekerker Str. 64, 48565 Steinfurt Telefon: 02551 1350 E-Mail: 145233@schule.nrw.de 359 (34) Weiterführende Lernen in den Klassen 5 bis 9 Nikomedes-Hauptschule Leitung: Renate Ewering Kapellenstr. 7, 48565 Steinfurt Telefon: 02552 7022290 E-Mail: 145210@schule.nrw.de 56 (3) auslaufend seit 13/14 Weiterführende Lernen in der Klasse 10 Städt. Realschule am Buchenberg Leitung: Michael Groll Emsdettener Str. 46, 48565 Steinfurt Telefon: 02552 4180 E-Mail: 161779@schule.nrw.de 611 (5) Weiterführende mit Einzelintegration Städt. Realschule Steinfurt Leitung: Hans-Dieter Jürgens Tecklenburger Str. 46, 48565 Steinfurt Telefon: 02551 4221 E-Mail: 161780@schule.nrw.de 438 (3) Weiterführende mit Einzelintegration Gymnasium Arnoldinum Leitung: Jochen Hornemann Pagenstecherweg 1,48565 Steinfurt Telefon: 02551 5278 E-Mail: 168350@schule.nrw.de Gymnasium Borghorst Leitung: Hermann Voss Herderstr. 6, 48565 Steinfurt Telefon: 02552 4048 E- Mail: 168348@schule.nrw.de 1093 (8) 782 (7) Weiterführende Lernen in Weiterführende, Lernen in den Klassen 5 bis 7 35

Stadt Steinfurt Schülerzahl St.-Elisabeth- Leitung: Benedikt Oestreich Liedekerker Str. 56, 48565 Steinfurt Telefon: 02551 93780 E-Mail: 186480@schule.nrw.de 194 privater Träger Förderschule für alle Jahrgänge Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung Michael Ende Komm.Leitung: Wolfgang Roeder Gantenstr. 95, 48565 Steinfurt Telefon: 02552 4535 E-Mail: 199588@schule.nrw.de 120 Förderschule, mit den Klassen 1 bis 4 Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung Stadt Tecklenburg Teutoburger-Wald-Grundschule Leitung: Susanne Weßendorf Am Mühlenteich 8, 49545 Tecklenburg Telefon: 05455 570 E-Mail: 123882@schule.nrw.de Gesamtschule Lengerich (Teilstandort Tecklenburg) Komm. Leitung: Dr. Werner Peters Margarethenstr. 1, 49525 Lengerich Telefon: 05481 38705 E-Mail: 1000023@schule.nrw.de Ganztags-Hauptschule komm. Leitung: Frau Müller.Mutreich Howesträßchen 18, 49545 Tecklenburg Telefon: 05482 93820 E-Mail: 145609@schule.nrw.de Graf-Adolf-Gymnasium Leitung: Evelyn Futterknecht Hofbauers Kamp 2-4, 49545 Tecklenburg Telefon: 05482 93800 E-Mail:168476@schule.nrw.de 320 (2) 51 (5) 387 (37) (auslaufend ab Schuljahr 2017/2018) 782 Gemeinsamem Lernen in Weiterführende, Lernen in der Klasse 5 Weiterführende, Lernen in den Klassen 6 bis 9 Weiterführende mit Einzelintegration 36

Grundschule am Bullerdiek Leitung: Anne Frickenstein Osnabrückerstr. 23, 49492 Westerkappeln Telefon: 05404 963710 E-Mail: 123626@schule.nrw.de Grundschule Handarpe Leitung: Marlies Graessle Ortfeld 3, 49492 Westerkappeln Telefon: 05456 93050 E-Mail: 123614@schule.nrw.de Gemeinde Westerkappeln 324 (22) 101 Realschule Westerkappeln Leitung: Bettina Weiss Osnabrücker Str. 25, 49492 Westerkappeln Telefon: 05404 963730 E-Mail: 183660@schule.nrw.de 178 Weiterführende mit Einzelintegration Ludgerus-Grundschule Wettringen Leitung: Jörn Brakebusch Bültstr. 2, 48493 Wettringen Telefon: 02557 985250 E-Mail: 123328@schule.nrw.de Josefsschule Leitung: Reiner Blenkers Dorfbauerschaft 30, 48493 Wettringen Telefon: 02557 79300 E-Mail: 156425@schule.nrw.de Gemeinde Wettringen 358 (1) Schülerzahl 157 privater Träger Gemeinsamem Lernen in Förderschule, mit den Klassen 5 bis 10 Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung 37

5. Unterstützungsangebote für das Gemeinsame Lernen Inklusionskoordinatoren Inklusionsfachberatung Arbeitskreise GL Inklusionswerkstatt Kompetenzteam Hospitations- und Referenzschulen Regionales Bildungsnetzwerk Fortbildungszentrum Stift Tilbeck Inklusionsmoderatoren LWL-Beratungshaus Handreichungen & Leitfäden Schulpsychologische Beratungsstelle Fachberater der Bezirksregierung Projekte z.b. Villa Interim Beratungskonzept Qualitätszirkel Sonderpädagogik und weitere 38

Gemeinsames Lernen im Kreis Steinfurt Im Kreis Steinfurt ist es der Schulaufsicht in Absprache mit den Schulträgern gelungen, Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf flächendeckend einen Platz in einer Regelschule anzubieten. Die Inklusionskoordination im Kreis Steinfurt Für die Steuerung des Prozesses der Zuweisungen von Schülerinnen und Schülern in das Gemeinsame Lernen sind für den Schulamtsbezirk Steinfurt verschiedene Personen zuständig. Generell zuständig für Fragen der Inklusion ist: Frau Inge Graf-Mannebach (Schulamtsdirektorin, Generale Inklusion) Tel: 02551/ 69 1534 E-Mail: inge.graf-mannebach@kreis-steinfurt.de Die Inklusionskoordinatoren stehen für Sie als Ansprechpartner bei Fragen zum Gemeinsamen Lernen in Absprache mit den jeweiligen Schulaufsichten zur Verfügung. Franz-Josef Brinkkötter, Tel: 02551-69 1535, Hannelore Lange, Tel: 02551 69 1535 E-Mail: franz-josef.brinkkoetter@kreis-steinfurt.de E-Mail: hannelore.lange@kreis-steinfurt.de Inklusionsfachberatung Mit dem Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurden im Kreis Stellen für die Inklusionsfachberatung besetzt. Die Aufgabenschwerpunkte der Inklusionsfachberatung sind u.a. Unterstützung der Schulleitungen bei der konzeptionellen Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens Sicherung der Unterrichtsqualität in der sonderpädagogischen Beratung von Schulleitungen und Lehrkräften für sonderpädagogische in allgemeinen n in Fragen des Gemeinsamen Lernens Sicherstellung eines fachlichen Austauschs von Lehrkräften für sonderpädagogische in allgemeinen n der Region Inklusionsfachberater/innen André-L. von Gostomski, Tel: 02551 69 1537 E-Mail: andre-leonhard.von.gostomski@kreis-steinfurt.de Hannelore Lange, Tel: 02551 69 1535 E-Mail: hannelore.lange@kreis-steinfurt.de Inklusionswerkstatt im Kreis Steinfurt Im Schulamtsbezirk Steinfurt gibt es seit dem Schuljahr 2014/15 eine Inklusionswerkstatt. Hier wird allen Lehrkräften, die in der sonderpädagogischen bzw. im Gemeinsamen Lernen tätig sind, eine Möglichkeit für Begegnung und Austausch geboten. Es ist sowohl ein fachlicher Austausch über einzelne Förderschwerpunkte als auch die konkrete Vorbereitung und Gestaltung des Unterrichtes im Gemeinsamen Lernens intendiert. Ansprechpartnerin: Frau Vera Tegtmeier vara.tegtmeier@inklusionswerkstatt.de Grüterschule Rheine Mittelstr. 41, 48431 Rheine 39

Das regionale Fortbildungszentrum für Inklusion der Bezirksregierung Münster Stift Tilbeck Das Gemeinsame Lernen stellt Lehrkräfte vor besondere Herausforderungen. Die Bezirksregierung Münster bietet in Stift Tilbeck Fortbildungsmodule an, um Lehrkräfte auf diese Art des Unterrichtes vorzubereiten oder weiter zu unterstützen. Vor allem n, die mit dem Gemeinsamen Lernen an den Start gehen, finden hier eine bedarfsgerechte Unterstützung. Einen Flyer mit Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster. Fortbildungen zur Inklusion durch das Kompetenzteam (KT NRW) Das Kompetenzteam Kreis Steinfurt berät und unterstützt n und bietet bedarfsorientiert Fortbildung an. Die Fortbildungsarbeit wird auf die Unterrichtsentwicklung für eine neue Lehr- und Lernkultur fokussiert. Die passenden Unterstützungsangebote im Themenbereich Inklusion sind: Diagnostik und Förderplanung Entwicklung inklusiver Kulturen und Strukturen Gemeinsames Lernen: Rechtliche Grundlagen Kooperation und Beratung Teamentwicklung Ansprechpartnerin: Frau Monika Eggert, Schulamtsdirektorin, Leiterin des Kompetenzteams, Tel. 02551/691531 E-Mail: monika.eggert@kreis-steinfurt.de Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt Telefon: 02551/69-1531 Telefax: 02551/69-91531 Weitere Informationen zum Kompetenzteam des Kreises Steinfurt finden Sie hier: www.kompetenzteams.schulministerium.nrw.de Arbeitskreise zum Gemeinsamen Lernen Lehrkräfte, die im Gemeinsamen Lernen tätig sind, erhalten über das Schulamt die Möglichkeit, an Arbeitskreisen teilzunehmen. Es gibt sowohl im Bereich Grundschule als auch für den Sekundarstufe I Bereich dieses Angebot. Ziel der Arbeitskreise ist es, über neue Entwicklungen zu informieren und einen themengebundenen Austausch zu ermöglichen. Die Arbeitskreise finden 2-3 Mal im Schuljahr statt. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Inklusionsfachberatung (s.o.) 40

Hospitationsschulen Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der inklusiven Strukturen des Schulsystems durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das MSW die Obere und Untere Schulaufsicht beauftragt, n zu benennen, die aufgrund ihrer Erfahrungen in der Lage sind, Anregungen für andere n zu geben. Dies soll vor allem in Form von Hospitationsangeboten geschehen. Im Kreis Steinfurt gibt es etliche n, die seit Jahren in dem Bereich Gemeinsames Lernen arbeiten und über vielfältige Erfahrungen verfügen. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten haben das Schulamt für den Kreis Steinfurt bzw. die Bezirksregierung Münster die folgenden n als Hospitationsschulen bestimmt: Grundschulen: Grundschule Marien, Greven Grundschule Regenbogen, Steinfurt Grundschule Mauritius, Ibbenbüren Leitung: Frau Lödde-Wilken Leitung: Frau Middel-Peters Leitung: Frau Althaus Hauptschulen: Gemeinschaftshauptschule Ibbenbüren Hauptschule Overberg, Rheine Hauptschule Nikomedes, Steinfurt Leitung: Herr Greiwe Leitung: Herr Mersch Leitung: Frau Ewering Wenn Sie sich für ein Hospitationsangebot der Vorreiterschulen anmelden möchten, bewerben Sie sich bitte mit dem Onlineformular und folgen Sie dazu diesem link: www.bezreg-muenster.nrw.de/de/schule_und_bildung/inklusion/inklusive_schule/steinfurt/index.html Das Regionale Bildungsnetzwerk des Kreises Steinfurt Das Regionale Bildungsnetzwerk unterstützt und organisiert auf Kreisebene vielfältige inklusive Aktivitäten. In Kooperation mit dem Schulamt findet jährlich eine Tagung mit dem Schwerpunkt Inklusion statt. Fachberater der Bezirksregierung Derzeit gibt es Fachberater für die Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung und Lernen. Kontakte zu diesen Fachberatern können über die Inklusionsfachberater (s.o.) vermittelt werden Handreichungen und Leitfäden Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Gemeinsamen Lernen gibt es für die Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache und Lernen Handreichungen zur sonderpädagogischen Fachlichkeit. Der Leitfaden zur Umsetzung des inklusiven Bildungsauftrages unter besonderer Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern mit herausfordernden Verhaltensweisen ist als Instrument zur Unterstützung der ntwicklungsarbeit an n im Gemeinsamen Lernen gedacht. Handreichungen und Leitfaden stehen zum Download auf der Seite der Bezirksregierung Münster bereit. 41

5. Förderschulen im Kreis Steinfurt Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Förderschullandschaft im Kreis Steinfurt. Die Übersicht ist gegliedert nach Förderschwerpunkten und gibt Auskunft über entsprechende Einzugsgebiete der Förderschulen. Einzugsgebiete Primarstufe Förderbedarf: Sprache 1. Peter-Pan-: a) Hauptstandort b) Teilstandort (bisher Annette-von- Droste-Hülshoff-) c) Teilstandort (bisher Grundschule Dörenthe) 1a 1b 1c 42

Einzugsgebiete Förderbedarf: Lernen (Primar- u. Sekundarstufe) Grüterschule 1. Hauptstandort Rheine 2. Teilstandort Mettingen 2 1 43

Einzugsgebiete Primarstufe Förderbedarf: emotionale und soziale Entwicklung 1. Janusz-Korczak- 2. Michael Ende a) Hauptstandort b) Teilstandort 1 2a 2b 44