Wartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift Moderne Technik im Aufzug Schwelmer Symposium 24. Juni 2014
Inhalt des Vortrags Praxis der Aufzugprüfung Mängelstatistik Mängelhäufigkeit/-einstufung Änderung Betriebsvorschriften Schwelmer Symposium 2014 2
Grundsätzliche Anforderung Wer eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Schwelmer Symposium 2014 3
Wer eine Aufzugsanlage betreibt, muss sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden. Schwelmer Symposium 2014 4
Über 100.000 Aufzüge werden laut ZÜS nicht wiederkehrend geprüft. Es sollen lt. ZÜS z. Zt. ca. 650.000 in Betrieb sein. Der VDMA hat ermittelt, dass diese Zahl nicht stimmt. Wieso ist die Zahl der ungeprüften Anlagen überhaupt so hoch? Weil die Möglichkeit der Feststellung der durchgeführten Prüfungen nicht mehr gegen ist. Es werden keine Berichte mehr vor Ort hinterlegt. Schwelmer Symposium 2014 5
Warum werden jetzt relativ viele Mängel festgestellt? Sind die Aufzüge schlechter geworden? Werden die Wartungen schlechter ausgeführt? Sind Aufzüge jetzt unsicherer? Die ZÜS n haben hierzu einen Anlagensicherheitsreport veröffentlicht! Sind eigentlich nur die geprüften Aufzüge unsicher? Und wenn ja, warum? Schwelmer Symposium 2014 6
Wie sieht eigentlich ein Mängelkatalog der ZÜS aus? Wird dieser Katalog künstlich erweitert um eine schlechtere Statistik zu schaffen? Warum wurden diese Mängel nicht schon früher festgestellt? Warum haben die Sachverständigen immer geschrieben, dass die Aufzüge sicher seien? Kann es sein, dass diese Organisationen ums Überleben kämpfen? Schwelmer Symposium 2014 7
Was bedeutet diese Praxis konkret für die Betreiber? 5 geringe Mängel bedeuten, dass der Aufzug ein sicherheitserhebliches Risiko darstellt! 1.Die Prüfberichte liegen nicht vor Ort. 2.Das Schild Achtung Triebwerksraum an der Tür fehlt. 3.Die Gefährdungsbeurteilung liegt nicht vor. 4.Die Tragseile zeigen Verschleiß 5.Schachtgrube verschmutzt 6.Keine Außer Betrieb Schilder vorhanden Schwelmer Symposium 2014 8
Wie ist das nun konkret mit den elektrischen Prüfungen an Aufzuganlagen? Schauen wir uns die entsprechenden Texte aus den Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung an. Schwelmer Symposium 2014 9
(12) Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme des Sicherheitsstromkreises der Aufzugsanlage Anmerkung: Für die Bewertung dieser Prüfung muss ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Aufzugsanlage vorliegen. Diese Prüfung, mit Ausnahme des Sicherheitsstromkreises, muss in regelmäßigen Abständen durch eine dazu befähigte Person im Auftrag des Betreibers erfolgen (siehe auch TRBS 1201). Das wurde gestrichen! Schwelmer Symposium 2014 10
Das ist der neue Text seit Februar 2013 (12) Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Aufzugsanlage. Hierbei kann sich die ZÜS bei den Prüfungen und Aussagen auf die Prüfungen und Aussagen Dritter abstützen, wobei deren Bewertung der ZÜS obliegt; dies gilt nicht für die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme des Sicherheitsstromkreises. Schwelmer Symposium 2014 11
Was hat uns in Zukunft zu erwarten? Änderung der Betriebssicherheitsverordnung. - Aufzüge werden nur noch im Anhang behandelt - Keine Zwischenprüfung, dafür öfter Hauptprüfung - Elektrische Prüfung wieder durch Elektrofachkraft - Prüfplakette im Fahrkorb - Notrufsysteme innerhalb der nächsten fünf Jahre Schwelmer Symposium 2014 12
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit WM-Endspiel 13.07.2014 Costa Rica Deutschland