Förderrichtlinien 1. Gegenstand der Förderung / Grundsätze der Mittelvergabe 2. Projektförderung



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Transkript:

Förderrichtlinien der Energie und Umwelt Stiftung Leipzig in Umsetzung des in 2 ihrer Satzung in der Fassung vom 10.08.2011 festgelegten Stiftungszweckes. Dem Gebot des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechtes folgend verwendet die Stiftung die ihr jährlich zur Verfügung stehenden Fördergelder, die in ihrer Höhe variieren können, zur Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke. Stiftungszweck ist: zugunsten vornehmlich der Region Mitteldeutschland die zukunftsgerichtete Förderung von innovativer Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten Erzeugung, Umwandlung, Optimierung, Verteilung und Nutzung von Energie unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Versorgungszuverlässigkeit und des Umweltschutzes. 1. Gegenstand der Förderung / Grundsätze der Mittelvergabe Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Umsetzung der genannten Stiftungsziele im Wirkungsbereich von Hochschulen und Universitäten, - die Unterstützung von Forschungsprojekten oder Lehrstühlen, - die Begleitung von Pilotanwendungen auch in Kooperation mit industriellen Partnern, - die Vergabe von Stipendien zur Förderung der akademischen Aus- und Fortbildung, - Aktivitäten und Maßnahmen zum Wissenstransfer sowie die Vergabe von Förderpreisen. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person erhalten, - deren Wohnsitz, Ausbildungs- oder Arbeitsort bzw. Sitz vorzugsweise in der Region Mitteldeutschland ist, - deren Aktivitäten (Projekte, Forschungsvorhaben, wissenschaftliche Untersuchungen, Maßnahmen zur Weiterbildung und zum Wissenstransfer etc.) entsprechend den in 2(1) - Stiftungszweck - der Satzung aufgeführten Themenbereichen vom Förderwillen der Stiftung abgedeckt sind. Zuwendungen werden nicht gewährt - für Vorhaben und Maßnahmen, die überwiegend kommerzielle Absichten verfolgen, - als Dauer- oder Regelförderung, - für investive Maßnahmen (Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Ausstattungen), ausgenommen die Anschaffung von Sachmitteln zur Unterstützung der Durchführung von durch die Stiftung geförderten Projekten zur Forschung, Lehre bzw. Weiterbildung. Auf die Gewährung einer Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuwendungen werden im Rahmen der jährlich verfügbaren Finanzmittel nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. 2. Projektförderung a) Die Energie und Umwelt Stiftung Leipzig fördert entsprechend ihrer Satzung und den jährlich zur Verfügung stehenden Fördergeldern Projekte, Maßnahmen, Veranstaltungen und stiftungszweckbezogene Initiativen - der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung; - der Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen auf fachlichen und wissenschaftlichen Gebieten, sowie - der allgemeinen und öffentlichkeitswirksamen Wissensvermittlung im Themenbereich Energie, vorzugsweise mit Umweltbezug. b) Grundsätzlich gilt für alle Projekte, dass sie mit innovativem Charakter versehen, hoher inhaltlicher Qualität genügen müssen und keinen Dauerförderungscharakter haben dürfen. 1

c) Unter entsprechender Aufteilung des jährlichen Förderetats sind auch mehrere Projekte gleichen oder unterschiedlichen Inhalts förderfähig. Grundsätzlich möglich ist auch die Unterstützung eines Projektes mit mehrjährigem Förderungsanspruch unter entsprechender Bindung der Fördergelder. 2.1 Zuwendungsvoraussetzungen a) Es werden nur Vorhaben gefördert, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Will der Antragsteller vor der Bewilligung der Zuwendung mit dem Vorhaben beginnen (vorzeitiger Maßnahme-Beginn), so bedarf dies grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Stiftung. b) Es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. c) Der Zuwendungsempfänger muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen und in der Lage sein, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. d) Im Rahmen der Projekt- und Maßnahmenförderung sind ein entscheidungsreifer Antrag mit genauer Bezeichnung des Antragstellers sowie eine Projektskizze (Gliederung: siehe Anlage), mit Kurzbeschreibung des Projektes bzw. Darstellung des Vorhabens, Angaben über den Zeitraum des Projektes, ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan, die Präsentationsmöglichkeiten für die Stiftung einzureichen. Vereine oder Gesellschaften haben dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - eine Kopie des Freistellungsbescheides über die Gemeinnützigkeit des Antragstellers, - einen Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister. e) Ausgeschlossen ist die Förderung von bereits abgeschlossenen Maßnahmen und Projekten, kommerziellen Projekten, die Finanzierung laufender Personal-, Unterhalts-, Reise- sowie Bauunterhaltungskosten und der Ausgleich von Defiziten sowie die Übernahme von rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen der öffentlichen Hand. 2.2 Verfahren a) Anträge auf die Förderung von Maßnahmen und Projekten können ganzjährig gestellt werden. Projektanträge gem. Pkt. 2.1 d) der Förderrichtlinie sind an die Energie und Umwelt Stiftung Leipzig zu richten. Antragsfrist ist im Regelfall der 15. Oktober für das folgende Jahr. Eine Aufforderung zur Bewerbung kann auch durch gesonderte Ausschreibungen und deren Bekanntmachung über die Website der Stiftung, die Tagespresse (bzw. auch schriftliche Bekanntmachung in Forschungs- und Bildungseinrichtungen) erfolgen. b) Eingereichte Materialien werden von der Stiftung sorgfältig behandelt. Eine Haftung der Stiftung ist ausgeschlossen. Die Rücksendung der eingereichten Materialien kann nur erfolgen, wenn das Rückporto in Form von Briefmarken dem Antrag beigefügt wird. c) Die Entscheidung über die Anträge zur Projektförderung obliegt dem Kuratorium der Stiftung. Die Beschlussfassung wird dem Antragsteller durch den Vorstand mitgeteilt. Die Entscheidungen über die Zuwendung bei Maßnahmen und Projekten werden weder öffentlich noch gegenüber den Antragstellern begründet. 2.3 Bewilligung Über den bewilligten Förderbetrag ergeht ein schriftlicher Bescheid mit den vorliegenden Förderrichtlinien als verbindliche Anlage. Die Bewilligung kann unter Auflagen und Bedingungen erfolgen. 2.4 Mittelbereitstellung a) Die Mittel zur Projektförderung werden durch die Stiftung nach Bedarf, längstens 2 Monate im Voraus bereitgestellt. Die Stiftung kann verlangen, dass für ein gefördertes Projekt ein Sonderkonto durch den Projektnehmer eingerichtet wird. b) In der Regel werden 50 % der Projektmittel bei Projektbeginn und 50 % nach Projektabschluss gezahlt. Eine abweichende Regelung ist schriftlich zu vereinbaren. 2

c) Vor der Mittelbereitstellung hat der Fördernehmer formlos eine schriftliche Anerkennung der Förderrichtlinien vorzulegen. Aus diesem Schriftstück haben auch alle erforderlichen steuerrechtlichen und haftungsrechtlichen Angaben für eine mögliche spätere Auseinandersetzung oder spätere Überprüfung der Stiftungstätigkeit ersichtlich zu sein. 2.5 Verwendungsnachweis a) Der Verwendungsnachweis setzt sich aus dem finanziellen Nachweis und dem Sachbericht zusammen. Er ist in einfacher Ausführung anzufertigen. Abgabetermin für den Verwendungsnachweis ist, wenn nicht anders schriftlich geregelt, 4 Wochen nach Projektförderungsende an die Stiftung. Dauert ein Projekt länger als ein Jahr, ist einmal jährlich ein Zwischenbericht vorzulegen. b) Der Stiftungsvorstand ist berechtigt, die Verwendung der Mittel beim Zuwendungsempfänger zu prüfen und die Bücher des Zuwendungsempfängers dahingehend einzusehen. c) Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden. Außerdem kann der Zuwendungsempfänger von der Bewilligung weiterer Zuwendungen so lange ausgeschlossen werden, bis der Verwendungsnachweis erbracht ist. 2.6 Rückzahlungspflicht a) Macht der Zuwendungsempfänger falsche Angaben oder hält die Auflagen und Bedingungen nicht ein, so ist die Stiftung berechtigt, jederzeit eine bereits bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen oder zu kürzen und eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückzufordern. b) Eine Rückzahlungspflicht an die Stiftung besteht insbesondere, wenn - Mittel nicht gemäß der Projektgewährung mit allen möglichen Nebenbestimmungen eingesetzt werden, - bewegliche Güter oder geförderte Anlagen ohne Genehmigung der Stiftung veräußert oder zweckentfremdet werden, - Auflagen, die in der Bewilligung gemacht wurden, nicht beachtet werden, - ein Verwendungsnachweis nach entsprechender Anmahnung nicht vorgelegt wird. c) Eine zumindest anteilige Rückzahlungspflicht der Fördermittel besteht auch, wenn nach Maßnahmen- oder Projektabschluss ein Ertragsüberschuss besteht. d) Über die Rückzahlungsverpflichtung entscheidet der Stiftungsvorstand. 2.7 Öffentlichkeitsarbeit Der Empfänger der Förderung verpflichtet sich, an geeigneter Stelle und in allen Publikationen zu den geförderten Vorhaben auf die Energie und Umwelt Stiftung Leipzig hinzuweisen. Er verpflichtet sich zudem, einen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung nutzbaren Pressetext mit den Projektinhalten und -ergebnissen sowie der Unterstützung der Stiftung mit Fotos in digitaler Form an die Stiftung zu übermitteln. Die Stiftung erhält damit die uneingeschränkten Nutzungsrechte an den übermittelten Daten. 2.8 Ergebnisbeteiligung Für die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen ist entscheidend, ob das Projekt vom Förderwillen der Stiftung, entsprechend ihrer Satzung, gedeckt ist. Da bei KMU s regelmäßig von einer geplanten Verwertung der Ergebnisse ausgegangen werden kann, hält die Stiftung hier eine Beteiligung an künftigen Einnahmen aus der Verwertung der Ergebnisse des geförderten Projekts (mindestens bis zur Höhe der ausgegebenen Fördermittel) für notwendig. Das Gleiche kann auch bei anwendungsorientierten Projekten gemeinnütziger Fördermittelempfänger geboten sein, schon aus dem Grunde, dass die Stiftung damit künftig wieder Einnahmen zur Erfüllung ihrer Förderziele generiert. 3

3. Vergabe eines Förderpreises a) Zur Nachwuchsförderung und zur Vertiefung der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen der Stadt und Region Leipzig lobt die Energie und Umwelt Stiftung Leipzig für herausragende Studien-Abschlussarbeiten und innovative wissenschaftliche Projektarbeiten jährlich einen Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus. Die Ausschreibung richtet sich an Absolventen und Nachwuchswissenschaftler von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Entsprechend dem durch die Stiftung verfolgten Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung in den Bereichen Energie und Umwelt kann der Preis jährlich an bis zu drei Bewerber vergeben werden. Eingereicht werden können Arbeiten, die sich mit folgenden Themen befassen: - Forschungs- und Entwicklungsarbeiten insbesondere gerichtet auf umweltfreundliche Technologien der Energieerzeugung und -versorgung, Nutzung energetischer Ressourcen; Verfahren und Methoden zur rationellen Energieanwendung und zur Energieeinsparung sowie der dazu erforderlichen Messtechnik, Gerätetechnik und der benötigten Steuerungen und Regelungen, - Forschungs- und Entwicklungsarbeiten insbesondere gerichtet auf dezentrale Energieversorgungssysteme, SMART GRIDs, Kommunikationstechnik in Energieerzeugungsanlagen, Simulation elektrischer Verbundnetze, Regelung und Steuerung komplexer Energieversorgungseinrichtungen, Monitoring und Diagnose in Energieversorgungseinrichtungen. Neben technischen Projekten sind auch Arbeiten zur Modellierung, Bewertung, rechtlichen Einordnung und Einführungsunterstützung der genannten Techniken zulässig. Der Förderpreis besteht aus einer Urkunde und einem Preisgeld. Das Preisgeld für jede Klasse beträgt 1.000,-- Euro. Eine Teilung des Preises ist möglich. b) Preisträger kann jede natürliche Person oder Forschungsgruppe sein, deren Wohnsitz, Ausbildungs- oder Arbeitsort bzw. Sitz vorzugsweise in der Region Mitteldeutschland ist. c) Die Preisträger müssen sich durch eine herausragende Leistung, die sich am Leitbild der Stiftungsförderung orientiert, weit gefasst auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung, auszeichnen. 3.1 Verfahren/Preisträgerauswahl a) Eine Aufforderung zur Bewerbung erfolgt durch gesonderte Ausschreibung und deren Bekanntmachung über die Website der Stiftung, bzw. auch schriftliche Bekanntmachung in Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Region Leipzig. Die Stiftung bedient sich daneben bei seiner Auswahl eigener Vorschläge aus den Leitungsgremien und Anträgen, die ihr zur Eigenförderung des Antragstellers oder für die Förderung eines / einer Dritten zugehen. Angesprochen sind Bewerber, deren Studien-Abschlussarbeiten bzw. wissenschaftliche Projektarbeiten innerhalb der letzten 15 Monate vor der in der Ausschreibung genannten Frist verteidigt bzw. abgeschlossen wurden. b) Die Bewerbungen im Hinblick auf den Förderpreis sind innerhalb der in der Ausschreibung genannten Frist (Poststempel) nach Bekanntmachung an den in der Ausschreibung genannten Adressaten zu richten. c) Einzureichen ist ein Exemplar der Arbeit, eine kurze Inhaltsangabe der Arbeit (max. eine Seite) sowie eine Einschätzung des Themenbetreuers/ betreuenden Hochschullehrers (max. eine Seite). d) Der Auswahl der Preisträger werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: - hohes Niveau der wissenschaftlichen oder technischen Ergebnisse, - ökologische / ökonomische / soziale Auswirkung der Ergebnisse auf Mensch und Umwelt, Verfahren, Produktion etc., 4

- persönliche Integrität und über das Fachstudium hinausgehendes Engagement der Bewerber sowie allgemein gute Studienergebnisse, - Nutzen der Arbeit zur Weiterentwicklung der wissenschaftlich-technischen Erfahrungen, - Innovationsgrad, praktischer Nutzen und Verwertungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse. e) Die Entscheidung über die Anträge zur Auszeichnung mit dem Förderpreis erfolgt durch das Kuratorium der Stiftung. Die Beschlussfassung wird dem Antragsteller durch den Vorstand mitgeteilt. f) Eine Veröffentlichung der Vorschlagsliste des Förderpreises unterbleibt ebenso, wie eine Begründung für die Nichtberücksichtigung eines Vorschlages, bzw. die erfolgende oder nicht erfolgende Wiedervorlage in den folgenden Jahren. g) Der Förderpreis wird im Rahmen einer Fach- oder Festveranstaltung verliehen. Von den Preisträgern wird ein Kurzvortrag mit Vorstellung der ausgezeichneten Arbeit erwartet. Der Ablauf der Auszeichnung kann im Hinblick auf den Veranstaltungsrahmen und den Ort variieren. Interessierte Unternehmen, Einrichtungen oder Personen können die Organisationskosten auch zu Zwecken der Eigenwerbung übernehmen. h) Sofern in einem Jahr der Preis nicht verliehen werden kann, wird das Preisgeld für andere Fördermaßnahmen verwendet. 4. Ansprüche a) Die Förderung von Maßnahmen und Projekten oder die Vergabe des Förderpreises durch die Energie und Umwelt Stiftung Leipzig ist eine rein freiwillige Leistung. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch darauf. b) Ansprüche jeder Art für und gegen die Stiftung werden durch diese Förderrichtlinien selbst nicht begründet; sie haben keine rechtliche Außenwirkung, sondern sind erst zwischen der Stiftung als Fördergeberin und einem durch schriftlichen Bescheid im Einzelfall festgelegten Fördernehmer verbindlich, wie sie auch im Innenverhältnis zwischen dem Kuratorium und dem Vorstand die Mitwirkungsrechte regeln. 5. Inkrafttreten Diese Förderrichtlinien treten am 6. Dezember 2013 in Kraft. Anlage: Projekt- und Maßnahmenförderung - Gliederung einer Projektskizze 5

Anlage zu Pkt. 2.1 d) der Förderrichtlinien der Energie und Umwelt Stiftung Leipzig Projekt- und Maßnahmenförderung - Gliederung einer Projektskizze Bewerbungen im Rahmen der Projekt- und Maßnahmenförderung können schriftlich in Form einer Projektskizze erfolgen. Die Skizze soll nicht mehr als fünf Seiten umfassen und wie folgt gegliedert sein: 1. Antragsteller (Name, Anschrift, Gesellschaftsform, Ansprechpartner aller Projektpartner inkl. Kennzeichnung des Hauptantragstellers) 2. Titel des Projekts 3. Kurzbeschreibung der Projektidee (max. 400 Zeichen) 4. Hintergrund und Problemstellung 5. Darstellung des Stands der Wissenschaft 6. Lösungsansatz mit geplanten Arbeitspaketen 7. Zeitplan und Kostenschätzung (inkl. Dauer des Projekts) 8. Darstellung des Bezugs zur Stadt Leipzig (und ggf. zur Übertragbarkeit von Projektidee und Lösungsansatz auf andere Projekte) 9. Kurzbeschreibung der Projektpartner inkl. bisheriger Erfahrungen im beantragten Themengebiet 6