Tarifvertrag für Auszubildende / Studenten mit berufsbegleitendem Studium (Diplomingenieur (FH) im Praxisverbund)) bei der Sartorius AG, Weender Landstr. 96-108, 37075 Göttingen
2 Zwischen dem Verband der Metallindustriellen Niedersachsens e.v., Schiffgraben 36, 30175 Hannover und der IG Metall, Bezirksleitung Hannover, Otto Brenner Str. 7, 30159 Hannover wird folgender Ergänzungstarifvertrag für Auszubildende / Studenten mit berufsbegleitendem Studium (Diplomingenieur (FH) im Praxisverbund)) abgeschlossen. 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt räumlich: für den Betrieb SARTORIUS AG, Weender Landstr. 96-108, 37075 Göttingen persönlich: für alle Auszubildenden / Studenten mit berufsbegleitendem Studium (Diplomingenieur (FH) im Praxisverbund)) 2 Andere tarifvertragliche Regelungen Auf das Rahmenvertragsverhältnis finden soweit in diesem Tarifvertrag keine anderen Regelungen vereinbart worden sind, die Tarifverträge für die niedersächsische Metallindustrie in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
3 3 Vergütung der Auszubildenden/Studenten (Diplomingenieur (FH) im Praxisverbund)) Die Vergütung während des Beschäftigungsverhältnisses in der 1. Phase des Rahmenvertrages (bis zur Abschlussprüfung vor der IHK) beträgt: im 1. /2. Semester: Vergütung des 2. Ausbildungsjahres der im 3. /4. Semester: Vergütung des 3. Ausbildungsjahres der im 5. Semester bis zum erfolgreichen Bestehen der Facharbeiterprüfung: Vergütung des 4. Ausbildungsjahres der Die Vergütung während des Beschäftigungsverhältnisses in der 2. Phase des Rahmenvertrages beträgt: ab dem erfolgreichen Bestehen der Facharbeiterprüfung 150 % der Ausbildungsvergütung des 4. Ausbildungsjahres der niedersächsischen Metallindustrie. 4 Vergütung der Auszubildenden/Studenten (Diplomingenieur (FH) im Praxisverbund)) mit einschlägigem Facharbeiterbrief bei Abschluss des Rahmenvertrages Die Vergütung während des Beschäftigungsverhältnisses beträgt: im 1./2. Semester: Vergütung des 4. Ausbildungsjahres der niedersächsischen Metallindustrie. im 3./4. Semester: 125% der Vergütung des 4. Ausbildungsjahres der niedersächsischen Metallindustrie. ab dem 5. Semester 150% der Vergütung des 4. Ausbildungsjahres in der niedersächsischen Metallindustrie.
4 5 Ausbildungskosten Die Studiengebühren für die Auszubildende/Studenten (Diplomingenieur (FH) im Praxisverbund)) werden komplett durch die Sartorius AG übernommen. Ausbildungsmittel werden wie bei Auszubildenden ohne Studium durch die Sartorius AG übernommen. Nach Absprache werden die Kosten für weitere Aufwendungen (Literatur etc.) übernommen. 6 Übernahme von Auszubildenden/Studenten Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass die Auszubildenden/ Studenten in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung an der Fachhochschule unbefristet in ein Vollzeitarbeitsverhältnis im Betrieb übernommen werden. Weicht der Arbeitgeber davon ab, so hat er den Auszubildenden/Studenten gem. 26 Ziff. IV (5) GMTV rechtzeitig zu informieren und mit dem Betriebsrat rechtzeitig zu beraten. Der Auszubildende ist in diesem Fall befristet für mindestens 12 Monate zu übernehmen, soweit dem nicht personenbedingte Gründe entgegen stehen. 7 Urlaubsdauer Der Urlaub beträgt im Kalenderjahr für die Beschäftigten 20 Kalendertage. Darüber hinaus können die Studenten nach Absprache auf Antrag 2 Tage Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung in der Arbeitsphase pro Kalenderjahr erhalten. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Gemeinsamen Manteltarifvertrages der niedersächsischen Metallindustrie.
5 8 Laufzeit Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende, frühestens zum 31.12.2004 gekündigt werden. Es wird eine Erklärungsfrist bis zum 10. Oktober 2001, 12.00 Uhr vereinbart. Stillschweigen bedeutet Zustimmung. Hannover, Verband der Metallindustriellen Niedersachsen. e.v. Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Hannover Stang Claassen Kröncke Meine Manthey