Tarifvertrag über Gehälter. für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Bayern. Zwischen dem. Landesinnungsverband des bayerischen

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Transkript:

Tarifvertrag über Gehälter für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Bayern Zwischen dem Landesinnungsverband des bayerischen Karosserie- und Fahrzeugbau-Handwerks Olschewskibogen 8, 80935 München und der Christlichen Gewerkschaft Metall, Landesverband Bayern Bauerngasse 8, 97421 Schweinfurt wird nachstehender Gehaltstarifvertrag geschlossen: 1 Geltungsbereich: Dieser Gehaltstarifvertrag gilt: 1. Räumlich: Für das Bundesland Bayern 2. Fachlich: Für alle Karosserie- und Fahrzeugbauer Betriebe 3. Persönlich: Für kaufmännische und technische Angestellte 1

2 Eingruppierung: Die Beschäftigten werden bei ihrer Einstellung in die zutreffende Tarifgruppe eingruppiert. Es kann einzelvertraglich ein Arbeitsentgelt verhandelt werden, das oberhalb der jeweiligen oder aller Tarifgruppen liegt. Die Beschäftigten werden entsprechend der von ihnen überwiegend ausgeübten Tätigkeit eingruppiert. Umfasst eine Tätigkeit mehrere Einzeltätigkeiten, die für sich alleine betrachtet unterschiedlichen Tarifgruppen zuzuordnen wären, so richtet sich die Eingruppierung nach der überwiegenden Einzeltätigkeit. Bei Gruppenaufstieg muss gewährleistet sein, dass eine Reduzierung der Vergütung nicht stattfindet. In diesem Falle ist der Beschäftigte so einzugruppieren, dass eine höhere Vergütung als zuvor gewährleistet ist. Tätigkeitsjahre sind die Jahre, in denen der / die Beschäftigte in der jeweiligen Gruppe beschäftigt ist. Gruppe K 1/ T1 Einfache Tätigkeiten, für die eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist. Fertigmachen der Post, Abheften und Sortieren von Schriftgut nach einfachen Ordnungsmerkmalen, Bedienen kleiner Fernsprechanlagen, Schreib- und Rechenarbeiten einfacher Art nach Vorlage, auch mit Computer, Boten-, Fahr und Verbringdienste Gruppe K 2/ T2 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende auf andere Weise erworbene Kenntnisse im Beruf voraussetzen. Führen von Sach- und Kontokorrentkonten, Lohnbuchhaltung, Teilarbeiten am Betriebsabrechnungsbogen; Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Verwaltung von Registraturen, Verkäufer von Ersatzteilen und Zubehör, Bearbeiten von Angeboten oder Bestellungen im Rahmen des Einkaufs oder Verkaufs einschließlich der Fristenüberwachung und der Gewährleistung (Sachbearbeiter/in im Einkauf oder Verkauf), Verwalten eines Lagers oder vergleichbare Tätigkeiten im Lager- oder Materialwesen. 2

Gruppe K 3/ T3 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende auf andere Weise erworbene Kenntnisse im Beruf voraussetzen mit zusätzlicher Personalverantwortung in kleinerem Umfang (bis 5 Personen) Führen von Sach- und Kontokorrentkonten, Lohnbuchhaltung, Teilarbeiten am Betriebsabrechnungsbogen, Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Verwaltung von Registraturen, Verkäufer von Ersatzteilen und Zubehör, Bearbeiten von Angeboten oder Bestellungen im Rahmen des Einkaufs oder Verkaufs einschließlich der Fristenüberwachung und der Gewährleistung (Sachbearbeiter/in im Einkauf oder Verkauf), Verwalten eines Lagers oder vergleichbare Tätigkeiten im Lager- oder Materialwesen. Gruppe K 4/ T4 Tätigkeiten von erhöhter Schwierigkeit oder größerer Wichtigkeit, die in weitgehender Selbständigkeit und entsprechender Verantwortlichkeit oder größerer Personalverantwortlichkeit als Gruppe K 4 erledigt werden. Für diese Tätigkeiten sind besondere Fachkenntnisse oder umfangreiche Berufserfahrung erforderlich. Bearbeitung schwieriger Einkaufs-, Verkaufs-, Kalkulations- oder Abrechnungsvorgänge; Bearbeitung schwieriger Vorgänge in der Personalabteilung oder Buchhaltung einschließlich Forderungen und Mahnverfahren; betriebliche Organisation, Revision, Finanzdisposition und Zahlungsverkehr; Gruppe K 5/ T5 Verantwortliche Tätigkeiten mit Dispositionsbefugnissen oder hochwertige Tätigkeiten, zu denen besondere theoretische Fachkenntnisse und längere Erfahrung erforderlich sind, die über die Merkmale der Gruppe K4 hinausgehen. Die Beschäftigten dieser Gruppe arbeiten im Rahmen der Betriebserfordernisse selbständig. Einkaufs-, Verkaufs- und Kundendienstleiter, verantwortlicher Bilanzbuchhalter 3

Soweit in Betrieben im fachlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages technische Angestellte beschäftigt werden, sind die vorstehenden Gehaltsgruppen für kaufmännische Angestellte sinngemäß anzuwenden. Meister / Meisterinnen Die Beschäftigten in Meisterfunktion werden in nachfolgende Tarifgruppen eingruppiert. Gruppe M 1 Eigenverantwortliche und selbstständige Tätigkeit als Meister/in mit weniger als fünf unterstellten Mitarbeitern/innen, Verantwortlichkeit für die Ausbildung Gruppe M 2 Tätigkeit als Meister/in mit entsprechenden fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen in einem selbstständigen Aufgabengebiet mit Personalverantwortung für mehr als fünf Mitarbeiter/innen (Gruppenleitung). Gruppe M 3 Tätigkeit als Meister/in in einem wichtigen Aufgabengebiet, für das entsprechende Kenntnisse und Berufserfahrung erforderlich sind und denen größere Abteilungen mit mehr als 25 Mitarbeitern/innen oder Meister/innen der Gruppen M 1 oder M 2 unterstellt sind. 4

3 Entgelt Das Entgelt richtet sich nach der folgenden Entgelttabelle: Gruppe % ab 01.08.2017 EUR Ab 01.08.2018 EUR Gruppe K 1 / T 1 K1 / T1 Tätigkeitsjahre 1 und 2 70 1.591,30 1.631,10 K1 / T1 Tätigkeitsjahre 3 und 4 80 1.778,10 1.822,60 K1 / T1 Tätigkeitsjahr 5 90 2.000,30 2.050,30 K1 / T1 Tätigkeitsjahre ab 6 100 2.222,60 2.278,20 Gruppe K 2 / T 2 K2 / T2 Tätigkeitsjahre 1 und 2 70 1.856,30 1.902,70 K2 / T2 Tätigkeitsjahre 3 und 4 80 2.121,30 2.174,30 K2 / T2 Tätigkeitsjahr 5 90 2.386,50 2.446,20 K2 / T2 Tätigkeitsjahre ab 6 100 2.651,70 2.718,00 Gruppe K 3 / T 3 K3 / T3 Tätigkeitsjahre 1 und 2 80 2.530,90 2.594,20 K3 / T3 Tätigkeitsjahre 3 und 4 90 2.847,20 2.918,40 K3 / T3 Tätigkeitsjahr ab 5 100 3.163,50 3.242,60 Gruppe K 4 / T 4 K4 / T4 Tätigkeitsjahre 1 bis 4 85 3.232,70 3.313,50 K4 / T4 Tätigkeitsjahre ab 5 100 3.775,50 3.869,90 Gruppe K 5 / T5 K5 / T5 Tätigkeitsjahre 1 bis 4 85 3.455,00 3.541,40 K5 / T5 Tätigkeitsjahre ab 5 100 4.037,00 4.137,90 Meister M 1 3.066,00 3.143,00 M 2 3.517,00 3.605,00 M 3 3.963,00 4.062,00 4 Einmalzahlung: In den Gruppen T 3, T 4, T 5 wird zu diesen Entgelten ein Zuschlag in Höhe von 10% gezahlt, wenn ein Fachhochschulstudium oder ein mindestens vergleichbarer Abschluss nachgewiesen wird. Übertarifliche Entgeltbestandteile können, sofern dies vereinbart ist, vom Arbeitgeber mit der tariflichen Entgelterhöhung verrechnet werden, und zwar auch rückwirkend, wenn das tarifliche Entgelt rückwirkend erhöht wird. Dies gilt auch bei einer Höhergruppierung. 5 Bezugsgröße der Entgelttabelle: Das in der Tabelle des 3 festgelegte Bruttomonatsentgelt bezieht sich auf eine Vollzeittätigkeit. Der Umfang der Vollzeittätigkeit richtet sich nach dem in 4 des Manteltarifvertrages festgelegten 5

Stundenvolumens der regelmäßigen Arbeitszeit. Bei Teilzeitkräften wird das Bruttomonatsentgelt nach dem in der Tabelle des 3 festgelegten Bruttostundenentgelt und der vertraglichen Arbeitszeit ermittelt. 6 Geltungsdauer und Inkrafttreten: Dieser Gehaltstarifvertrag tritt am 01.August 2017 in Kraft. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende, erstmals zum 31. Juli 2019 gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich spätestens 6 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung Vorgespräche aufzunehmen München, den 22.07.2017 Landesinnungsverband des Bayerischen Karosserie- und Fahrzeugbau- Handwerks Christliche Gewerkschaft Metall Landesverband Bayern. Erwin Frickinger Hans Schalk Thorsten Schulz 6