Programm: Familien mit Zukunft. Landkreis Aurich - familienfreundlich - Familie macht stark! - wir machen die Familien stark!



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Transkript:

Programm: Familien mit Zukunft Landkreis Aurich - familienfreundlich - Familie macht stark! - wir machen die Familien stark!

Behindertenhilfe Norden GmbH Stellmacherstraße 4 26506 Norden Tel.: 04931 9419-0 www.behindertenhilfe-norden.de Frühförderung Integrative Kindergärten Differenzierte Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen Familienentlastender Dienst Anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Heiminterne Tagesstruktur für ältere und vorgealterte Menschen mit Behinderung Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000

TEXT TEXT Grußwort des Landrates Liebe Familien, Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität in einem Landkreis. Grundlage allen kommunalpolitischen Wirkens im Landkreis Aurich ist es, den fast 39.000 hier lebenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ein Aufwachsen in einem familienfreundlichen Klima zu ermöglichen und den Familien Hilfestellungen bei der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder zu bieten. Damit dies so bleibt, stellt der Landkreis gemeinsam mit Vereinen, Verbänden, den Kirchengemeinden, freien Trägern, der heimischen Wirtschaft und den kreisangehörigen Kommunen ein vielfältiges Angebot für Familien mit Kindern bereit. Hierzu gehören ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Kindertagesstätten sowie durch Tagesmütter, möglichst wohnortnahe Grundschulen und ein breit gefächertes Angebot an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, bedarfsgerechte Ausbildungsplätze und selbstverständlich ein attraktives Freizeitangebot. Die Familien werden mit auftretenden Problemen nicht allein gelassen. Zu nennen sind hier neben dem Amt für Kinder, Jugend und Familie die Erziehungsberatungsstellen, die Angebote des Gesundheitsamtes und der Ubbo-Emmius- Klinik sowie die Frühförderstellen. Familie macht stark wir machen die Familien stark! Um Eltern, Jugendlichen und Kindern eine umfassende Orientierungshilfe zu vielen Fragestellungen des täglichen Lebens zu bieten, gibt der Landkreis Aurich erstmalig diese Familienbroschüre heraus. Allen an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien aktiv Beteiligten spreche ich an dieser Stelle den Dank für ihren Einsatz aus. Ganz besonders hervorzuheben ist das Engagement der ehrenamtlich Tätigen; ihr Einsatz ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Ihr Walter Theuerkauf 1

Inhaltsverzeichnis Grußwort des Landrates 1 Inhaltsverzeichnis 2 Branchenverzeichnis 4 Partner der Familien das Amt für Kinder, Jugend und Familie 6 Kapitel 1 Bewusste Elternschaft 11 1. Schwangerschaft a) Beratung und Konflikte 11 b) Vorsorge 11 c) Hebammenhilfe / Familienhebammen 12 d) Beratung 12 2. Gesunder Start u.s.w. 12 3. Geburt und Nachsorge a) Geburt 14 b) Nachsorge 14 4. Rechtliche und finanzielle Hilfen a) Mutterschutz 14 b) Mutterschaftsgeld 16 c) Elterngeld 16 d) Elternzeit 17 e) Unterhaltsanspruch 17 f) Unterhaltsvorschuss 17 g) Werdende Eltern in Notsituationen 17 Kapitel 2 Adoption und Pflegekinder 18 1. Ein Kind zur Adoption freigeben 18 2. Ein Kind adoptieren 19 3. Pflegekinder Ein Kind auf Zeit 19 Kapitel 3... Eltern sein, dagegen sehr 20 1. Finanzielle Leistungen und Hilfen a) Kindergeld 20 b) Kinderfreibetrag 20 c) Elterngeld hat Erziehungsgeld abgelöst 20 d) Bundesausbildungsförderung (BAföG) 21 2. Elternsprechstunde 21 3. Gesundheit / Auffälligkeiten a) Koordinierungsstelle Gesundheitsprävention 21 b) Früherkennungsteam 23 c) Frühförderung 23 d) Elternschule 23 e) Erziehungsberatung für Eltern 25 f) Beratungsstellen für Sprache und Förderungsbedürftigkeit 25 4. Kinderbetreuungsangebote 25 5. Jugendangebote 25 6. Schulen a) Einschulung 26 b) Förderschulen und sonstige Schulen 26 c) Schulsozialarbeit 26 Kindermoden von Größe 50-176 Neuer Weg 6 26506 Norden Tel. 04931/9305600 ARNOLD EILERTS Tel. 0 49 41 / 50 50 Schülerfahrten Dialysefahrten Krankenfahrten aller Kassen (sitzend) Rollstuhlfahrten Kurierfahrten Denk an Deinen Führerschein steig bei ein! Taxi-Eilerts@t-online.de 2

Inhaltsverzeichnis Kapitel 4 Familie und Beruf miteinander vereinbaren 27 1. Krankengeld 27 2. Teilzeit, Flexible Arbeitszeiten und Telearbeit 27 3. Arbeitgeberleistungen a) Kindergartenzuschuss 28 b) Weitere Leistungen 28 Kapitel 5 Hilfen und finanzielle Leistungen für Familien 30 1. Familienerholung 30 2. Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter 30 3. Haushaltshilfe im Krankheitsfall a) Haushaltshilfe / Familienpflege 30 b) Häusliche Krankenpflege 30 4. Wohnungsbauförderung 30 5. Wohngeld 30 6. Arbeitslosengeld II / Sozialgeld 33 7. Sozialhilfe nach SGB XII 33 8. Stiftung Familie in Not 33 Kapitel 6 Familien in besonderen Lebenslagen 35 1. Erziehungsprobleme 35 2. Suchtprobleme 35 3. Sexueller Missbrauch 35 4. Behinderungen in der Familie 37 5. Eheprobleme 37 6. Frauenhäuser 37 Kapitel 7 Erst ABC, dann Abitur 38 1. Frühkindliche Erziehung 38 2. Anforderungen an die Schulen 38 3. Das Humanpotenzial einer Region 38 4. Breit gefächertes Schulangebot 39 Kapitel 8 Raus aus dem Alltag Freizeit und Kultur 40 1. Sportliche Aktivitäten 40 2. Kulturelle und kreative Freizeitangebote 40 3. Musikschule 41 4. Kunstschulen 42 5. Volkshochschulen 43 Kapitel 9 Gesundheit, Krankheit und Alter 46 1. Selbsthilfegruppen 46 www.photocase.de mediaprint WEKA info verlag gmbh Effektiv. Hochwertig. Zielgruppenorientiert. Mit dieser Intention arbeiten wir auch weiterhin gerne mit Ihnen zusammen. Hotel-Restaurant Waldquelle www.alles-deutschland.de Egelser Str. 161 26605 Aurich-Egels Tel.: 04941 3668 Fax: 66326 www.waldquelle-aurich.de 3

Inhaltsverzeichnis 2. Alternative Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge 46 3. Kassenärztliche Vereinigung 47 4. Pflegestützpunkte 47 5. Psychische Erkrankungen im Alter 47 6. Betreuung 47 7. Vorsorgevollmacht 49 8. Betreuungsverfügung 50 9. Patientenverfügung 50 10. Testament 51 11. Dokumentenmappe 51 12. Hospiz Beistand in den Tod 51 Kapitel 10 Bürgerschaftliches Engagement 1. Ehrenamtskarte Niedersachsen 52 2. Vereine 52 3. Freiwillige Feuerwehren 53 4. Freie Wohlfahrtspflege 53 Branchenverzeichnis ADAS 24 Alles für s Kind 11 Allgemein pädagogische Dienste 36 Ambulante Pflegedienste 45, 48, 49 Anwaltskanzlei 13 Bauchladen 15 Behindertenhilfe U 2 Beratungsangebote 34 Bewegungskiste 5 Bibliothek 42 Busunternehmen 44 Caritasverband 34 Cura 45 Dat Otto Huus 44 Deutsche Nabelschnurbank 14 Diakonie 34 Einrahmung 5 Ergotherapie 24 Erlebnisbad 44 Essen auf Rädern 49 Europahaus 42 Familienberatung 34 Familienentlastende Dienste 36 Familienferienstätte 31 Familienhilfe 34 Familienrecht 13 Familienservice 25 Flotte Motte 2 Fotostudio 5 Frühförderung U 2, 22, 24 Ganzheitliche Krebsberatung 5 Gaststätte 3 Haarstudio 5 Hals-Nasen-Ohren Arzt 31 Haus Sonnenwinkel 31 Hebammen 14, 15 Heimvolkshochschule 42 Hilfsangebote 34 Historisches Museum 42 Hotel 3 Indoorspielpark 44, U 4 Inselrundfahrt 44 Jugendhilfe 24 Jugendmedizin 31 Kifa 34 Kinderarzt 31 Kindergarten 22 Kindermoden 2 Kinderwagen 11 Klabautermann U 3 Krankenbeförderung 2, 5 Krankengymnastik 5, 22, 32 Krankenhaus 15 Krankenpflege 45, 48, 49 Krebsberatung 5 Kunstschule 42 Lebenshilfe 22 IMPRESSUM PUBLIKATIONEN INTERNET KARTOGRAFIE WERBEMITTEL Herausgegeben in Zusammen arbeit mit der Landkreis Aurich. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt der Landkreis Aurich entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind auch auszugsweise nicht gestattet. Quellennachweis: Redaktion: Manfred Galka, Pressesprecher, V.i.S.d.P.: Walter Theuerkauf, Landrat, Stand: Mai 2010, Auflage: 3.000 Ex. Fotos: Klaus Ortgies, Manfred Galka, Jürgen Homann, Jörg Buß, Gitta Eismar, Gertrud Gerdes-Kühn, Lenka Rühaak, Peter-Christian Kost, Leo Lückmann, aboutpixel.de, pixelio.de, Blowfill, Archiv Landkreis Aurich, Titelfoto: GENOLYTIC GmbH/Bertram Bölkow mediaprint WEKA info verlag gmbh Lechstraße 2 D-86415 Mering Tel. +49 (0) 8233 384-0 Fax +49 (0) 8233 384-103 info@mp-infoverlag.de www.mp-infoverlag.de www.alles-deutschland.de www.mediaprint.tv 26603015 / 1. Auflage / 2010 4

Branchenverzeichnis Legasthenie 40 LHV 13 LRS-Förderung 40 Mamamobil 14 Massage 32 Meditationslehrerin 46 Mobile Bewegungskiste 5 Mobile Frühförderung 24 Musik Garten 14 Musikalische Frühförderung 14 Nabelschnurbank 14 NV-Versicherung U 4 Ocean Wave 44 Orthopädietechnik 32 Ostfrieslandhaus 32 Otto 44 Pekipkurse 24 Personenbeförderung 2, 5 Perücken 5 Pflegedienste 45, 48, 49 Pflegeheime 45, 49 Physiotherapie 22 Psychiatrisches Pflegeund Betreuungsheim 45 Rechentherapie 40 Rechtsanwälte 13 Rechtschreibwerkstatt 40 Reha 32 Reiki 46 Schwangerschaftsbetreuung 14, 15 Seniorenheime 45, 49 Soldatenbetreuung 32 Sozialverband 13 Sozialstation 48 Spielzeug 11 Steuerberatung 13 Storchennest 14 Sturmfrei 44 Tagespflege 45 Taxi 2, 5 Ubbo-Emmius-Klinik 15 VdK 13 Versicherung U 4 Waldquelle 3 Wirtschaftsberatung 13 Wohlfahrtsverband 49 U = Umschlagseite Stets zu Ihren Diensten GmbH Krankenfahrten Rollstuhlfahrten Tag und Nachtdienst www.auricher-taxizentrale.de Ellen Ahrends-Meyer (staatl. anerkannte Ergotherapeutin) Glogauerstraße 24 26603 Aurich Telefon 04941 9737820 www.mobile-bewegungskiste.de Erst informieren, dann entscheiden Dorothea Kohl 26529 Osteel Tel. 04931 14904 theako@gmx.de www.ganzheitliche-krebsberatung.de PERÜCKEN TOUPETS HAARVERLÄNGERUNGEN Inh.: Gunda Schimmel Fockenbollwerkstraße 15 26603 Aurich Tel. 04941-96 99 00 Fax 04941-96 99 99 5

TEXT TEXT Foto: Blowfill Partner der Familien Das Amt für Kinder, Jugend und Familie Das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Aurich ist in allen Erziehungsfragen Partner der Familien und ein Wächter für das Kindeswohl. Um in dem Flächenlandkreis für alle Bürgerinnen und Bürger besser erreichbar zu sein, wurde die zentrale Struktur des Amtes aufgegeben. Im Jahr 2009 wurden Regionalteams gebildet und in vier Sozialräumen platziert. Durch die örtliche Präsenz soll auch sichergestellt werden, dass das Fachamt mit anderen Institutionen wie Kindertagesstätten und Schulen sowie mit der Gemeindejugendarbeit und örtlichen Vereinen intensiver zusammenarbeitet. In den Städten und Gemeinden sollen damit familienfreundliche Strukturen aufgearbeitet werden. Im Jahre 1991 wurde auf Bundesebene das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verabschiedet, das allen jungen Menschen das Recht auf Förderung und Erziehung gibt. Das ist zwar Aufgabe der Familien, doch: über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Und die hat die Pflicht, Familien bei der Erziehung zu helfen und ein gutes Umfeld für die Familien zu schaffen. Seitdem wurden für Familien mit erzieherischen Problemen neue Formen der Angebote entwickelt. Deren gemeinsames Ziel ist es, Hilfestellungen möglichst frühzeitig und ohne überzogenen bürokratischen Aufwand zu gewähren also bevor sich familiäre Schwierigkeiten chronifizieren. 6

Um sich zu früheren Handlungsweisen deutlich abzugrenzen, wurde das Auricher Jugendamt im Jahre 2009 in Amt für Kinder, Jugend und Familie umbenannt. Jutta Wunsch als Amtsleiterin und ihr allgemeiner Vertreter Jürgen Homann Jutta Wunsch wissen, dass eine bloße Namensänderung nicht ausreicht, um das Fachamt zu einer Serviceeinrichtung für Familien zu entwickeln. Kern der Umstrukturierung ist die weitgehende Dezentralisierung von Aufgabenfeldern der Jugendhilfe in Form von vier eigenständigen Regionalteams, um Möglichkeiten der Kooperation in den Sozialräumen besser nutzen zu können. Weitere wichtige Anliegen sind die Bürgernähe, der Abbau von Schwellenängsten und das Schaffen möglichst kurzer Wege für die Familien. Standorte dieser Regionalteams sind Aurich, Norden, Marienhafe und Große fehn. Mit der Bildung der Regionalteams will das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Nähe zu den Familien wieder herstellen, die u.a. durch den Wegfall der Sozialämter in den Gemeinden, aber auch durch das Wegbrechen familiärer Strukturen und den schleichenden Verlust nachbarschaftlichen Gemeinsinns verloren gegangen ist. Von den Regionalteams werden folgende Aufgaben dezentral angeboten: Sozialer Dienst Jugendgerichtshilfe wirtschaftliche Jugendhilfe Familien- und Kinderservicebüro Kooperationsprojekte mit Schulen (in Nord und Mitte) Tagesbetreuungsstellen weitere externe Projekte, z.b. Zweite Chance (für Schulverweigerer) Familienhebammen-Sprechstunde modernere Formen der Elternberatung Wegen dieser erheblichen Aufgabenübertragung und wegen der permanenten Erreichbarkeit müssen die Regionalteams eine gewisse Mindestgröße haben. So wurden Sozialräume gebildet, wobei jeweils Nachbargemeinden mit einer vergleichbaren Struktur zusammengefasst wurden: Das Regionalteam Mitte ist für die Stadt Aurich und Moordorf zuständig, das Regionalteam Nord für die Stadt Norden, die Gemeinden Hage, Dornum und Großheide sowie für die drei Inseln, das Team West für die Gemeinden Krummhörn, Hinte, Brookmerland und Südbrookmerland (außer Moordorf) und das Team Süd für die Gemeinden Ihlow und Großefehn sowie für die Stadt Wiesmoor. Die Regionalteams sollen durch ihre Verankerung in der Fläche ein besser erreichbares Angebot für die Kinder, Jugendlichen und Familien schaffen, insbesondere durch Kooperationen z.b. mit der Gemeindejugendpflege, mit Schulen, Kirchengemeinden und den örtlichen Vereinen; in den Sozialräumen wird bereits heute Vieles angeboten leider aber oftmals ohne geleitete Koordination und ohne die erforderliche Bekanntmachung der Angebote in der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang ist auch die verstärkte Zusammenarbeit der Regionalteams mit den Kindertagesstätten zu nennen, die früher gegenüber dem Jugendamt eher ein Eigenleben geführt haben. Mit der Schwerpunktbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung durch Bund und Land sowie mit der Qualitätsoffensive des Landkreises Aurich wird in diesem Bereich eine Entwicklung der Kitas zu Familienzentren vorangetrieben, bei denen Eltern Rat und Unterstützung finden. West Nord Die Sozialräume des Landkreises Aurich Mitte Süd 7

Foto: Peter-Christian Kost Benötigen Familien weitergehende Hilfen, sollen diese möglichst frühzeitig und passgenau ansetzen. Ziel ist es, die Familien durch geeignete Maßnahmen zu entlasten und ihre Erziehungsfähigkeit wieder herzustellen, um die Kinder in der Familie belassen zu können. An der Qualität der Erziehung und der Betreuung soll dabei jedoch nicht gespart werden. Dezernent Frank Puchert hat es so formuliert: Am teuersten ist ein Kind, das im Heim untergebracht ist, obwohl es dort gar nicht sein müsste. Bisher sah die klassische Arbeitsweise der Jugendämter jedoch im Wesentlichen eine sich steigernde Form des Eingriffs in die Erziehung der Familien vor: sozialpädagogische Familienhilfe, soziale Gruppenarbeit, Tagesgruppe, und schließlich Pflegefamilie bzw. Heimerziehung oder Wohngruppe, Mädchen- oder Kinderschutzhäuser. Mit der Bildung der Regionalteams ist auch die Hoffnung verbunden, im Jugendhilfebereich über effektivere Strukturen mehr als bisher auf die Entwicklung der Kosten und insbesondere der Qualität einwirken zu können, indem z.b. eine im Einzelfall nicht erforderliche Heimunterbringung zu Gunsten alternativer, sinnvollerer, aber passgenauer Hilfsmaßnahmen vermieden werden kann. Wenn die Kostensteigerungen zukünftig geringer ausfallen oder gar stagnieren sollten, wäre dies bereits als Erfolg zu werten. Denn für die Neuorganisation des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mussten erst einmal 10,5 Stellen zusätzlich geschaffen, mussten Büroflächen gekauft oder angemietet und zusätzliches Inventar bereitgestellt werden. Neben der Professionalisierung der Einzelfallarbeit im Sozialen Dienst wurden parallel Überlegungen zu mehr präventiver Arbeit entwickelt. Grundlage hierfür ist das politische Mandat des Jugendamtes. Laut Auftrag gemäß 1 KJHG besteht seine Aufgabe nicht nur in der Sicherung des Kindeswohls und der Gewährung von Hilfen für Familien im Einzelfall, sondern es hat auch zur Schaffung oder Erhaltung von positiven Lebensbedingungen sowie von einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beizutragen. Als wichtigste präventive Projekte sind hier genannt: Lesenester in Kooperation mit dem Kinderschutzbund, der AWO, Kommunen und weiteren Trägern zur frühzeitigen Vermeidung von Schulversagen und zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Die Lesenester sind inzwischen flächendeckend eingeführt und werden jetzt zunehmend um so genannte Mathestübchen ergänzt. Sprachförderung in den Kindertagesstätten nach dem Förderprogramm des Landes bei einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. Dieses Projekt wird im Auftrag des Amtes für Kinder, Jugend und Familie von der KVHS Norden durchgeführt. Niedersächsisches Ko operationsprojekt NiKo (früher Print-Projekt) zwischen Jugendhilfe und Schule an drei Standorten (Norden, Großheide, Südbrookmerland) Projekte in den Gemeinden und an Schulen gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen mit Investitionszuschüssen für die Schaffung von offenen Jugendhäusern Aufgrund der demografischen Entwicklung, der bildungspolitischen Diskussion (PISA-Schock) sowie der Notwendigkeit, verstärkt Frauen in das Berufsleben zu integrieren, rückte die Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren stark in den Focus des Fachamtes. Vergleiche mit anderen europäischen Ländern zeigten, dass die Bundesrepublik das europäische Schlusslicht bei den Kindertagesbetreuungsangeboten bildete. Familie und Berufstätigkeit war ohne Konflikte und Schwierigkeiten in der Bundesrepublik nicht zu vereinbaren. Hierauf hat der Gesetzgeber reagiert; im Jahre 2005 wurde die Schaffung eines ausreichenden Kinderbetreuungsangebotes in das SGB VIII aufgenommen (Tagesbetreuungsausbaugesetz, TAG). Was vorher freiwillige Aufgabe war, ist nun zu einer Pflichtaufgabe geworden. Diese Aufgabe wird im neuen Kinderförderungsgesetz weiter präzisiert. Der Anspruch auf Betreuung gilt nun auch für die unter dreijährigen Kinder, ab dem Jahre 2013 haben sie einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. 8

Schon seit Mitte der 90-er Jahre, also mit Einführung des Rechtsanspruches der 3- bis 5-Jährigen auf einen Kindergartenplatz im Nds. Kindertagesstättengesetz, war der wesentliche Schwerpunkt der Jugendhilfeplanung die Entwicklung ausreichender und qualifizierter Tagesbetreuungsangebote. Insbesondere zur Verbesserung der Situation in den ländlichen Bereichen mit einem großen Nachholbedarf an institutionalisierten Kinderbetreuungseinrichtungen hat der Landkreis Aurich ein ehrgeiziges Programm zum Ausbau der Tagespflege entwickelt. Kern des Programms sind die im Rahmen des Landesprogramms Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen in den beiden Mittelzentren Aurich und Norden eingerichteten Familien- und Kinderservicebüros, die Tagespflege vermitteln, Eltern beraten und Tagespflegemütter/-väter qualifizieren und betreuen. Zusätzlich bieten qualifizierte Tagesmütter in den beiden Familien- und Kinderservicebüros eine Tagespflege mit Beköstigung und Schlafmöglichkeiten für bis zu zehn Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren an. Die Tagespflege hat sich im Landkreis Aurich sprunghaft entwickelt. Über die Tagespflege kann fast jeder Betreuungsbedarf gedeckt werden, so dass Eltern mit ungünstigen Arbeitszeiten, in Ferienzeiten oder in Krankheits- und anderen Notfällen ihre Kinder gut und fachgerecht betreut wissen. So wurden bereits im Jahre 2009 über 700 Tagespflegevermittlungen gezählt. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf, zeigt aber auch den vorhandenen Betreuungsbedarf. 42 mit Ganztagsbetreuung. Mit den im Jahre 2009 vorhandenen rund 300 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege und den 45 altersübergreifenden Plätzen wurde im Landkreis Aurich eine Versorgungsquote von durchschnittlich 14 Prozent erreicht. Bis zum Jahre 2013 soll laut Kindergipfel des Bundes und der Länder eine Versorgungsquote von durchschnittlich 35 Prozent erreicht werden. Im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes werden in den Kommunen bis Ende 2011 etwa 350 neue Krippenplätze entstehen. Insgesamt stehen den Kommunen im Landkreis Aurich rund 5,6 Mio. Euro als Investitionsförderung des Bundes zur Verfügung. Durch die Einführung des Tagesbetreuungsgesetzes rückte neben der Quantität aber vor allem die Qualität der Arbeit in den Kindertagesstätten zunehmend in den Vordergrund. Nach konstruktiven Verhandlungen mit den Kommunen wurde im Jahre 2007 im Landkreis Aurich eine Qualitätsoffensive gestartet. So wurde die Höhe des auf die einzelnen Kindertagesstätten entfallenden Betriebskostenzuschusses, dessen Gesamtsumme sich konsequenter Weise nochmals durch die Einspa- Foto: Manfred Galka Kindertagespflege ist als Betreuungsform im familiennahen Umfeld gesetzlich anerkannt und damit gleichrangig mit der Betreuung in einem Kindergarten, einem Hort, einer Krippe. Eltern von Kindern unter drei Jahren können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Kindertagespflege ist in drei Formen möglich: im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Tagesmutter oder in geeigneten anderen Räumen; für alle drei ist eine öffentliche Förderung vorgesehen. Der Ausbau der Kinderkrippen für die unter 3-Jährigen hat in den nächsten Jahren Priorität. Derzeit gibt es kreisweit nur 105 Plätze, davon 9

Foto: pixelio.de Foto: Viktor-Schwabenland, pixelio.de Foto: H. Richter, pixelio.de rungen des Landkreises bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe durch die vom Land beschlossene Beitragsfreiheit für das 3. Kindergartenjahr auf 3,7 Mio. Euro erhöht hat, entsprechend der Qualität der Betreuung gestaffelt. Das inzwischen jeder Einrichtung zugrunde liegenden Konzept ist hierbei ein wichtiger Indikator; Integrationskindergärten und Ganztagskitas erhalten folgerichtig den höchsten Zuschuss. Ziel dieser an eindeutig formulierten Qualitätskriterien gebundenen Auszahlung des Kreiszuschusses ist die Schaffung von finanziellen Anreizen, das Betreuungsangebot weiterhin zu verbessern und an dem tatsächlichen Bedarf der Familien auszurichten. Darüber hinaus wurde auch auf die Qualität der Arbeit in den Kindertagesstätten Einfluss genommen. In einer eineinhalbjährigen Fortbildungsreihe in Kooperation mit der Landesschulbehörde, den kreiseigenen Volkshochschulen und der Kinder- und Jugendförderung des Landkreises wurden über 90 Kindergartenleiterinnen aus dem Kreisgebiet in modulartig aufgebauten Kursen auf ihre neue Aufgabe der Qualitätsentwicklung vorbereitet. Ziel des Landkreises ist die Einführung eines Qualitätssiegels, das zum einen die Anstrengungen der Kindertagesstätten um Qualitätssicherung nach außen dokumentieren und zum anderen für die Eltern eine wichtige Orientierung sein soll. Ein weiterer konsequenter Schritt auf diesem Weg war im Oktober 2008 die Freischaltung des Kinderbetreuungsportals im Internetangebot des Landkreises unter www.landkreis-aurich. de. Die Eltern können sich dort online rund um die Uhr umfassend über Betreuungsangebote informieren; neben den Angaben zu den vorhandenen Plätzen, den Öffnungszeiten, Kosten, Ansprechpartnern und weiteren Kontaktdaten, Fotos von den Einrichtungen und Veranstaltungen sind dies insbesondere Merkmale für die Qualität des Betreuungsangebotes. So stellt sich jede Einrichtung mit ihrem Betreuungskonzept vor. Ein wichtiges Merkmal dieses modernen Internetportals ist die so genannte Umkreissuche, bei der Eltern mit der Angabe ihres Wohnortes bzw. ihrer Arbeitsstätte auf einen Blick feststellen können, welche Einrichtungen sich dazu in räumlicher Nähe befinden. Die erheblichen Anstrengungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie im Bereich Qualitätssicherung konnten natürlich nur in Angriff genommen werden, weil die Versorgungssituation für die 3- bis 6-Jährigen mit rund 5.800 genehmigten bei rund 5.450 besetzten Plätzen (Zahlen aus dem Kindergartenjahr 2006/2007) mit einem theoretischen Überhang von ca. 350 Plätzen als bedarfsgerecht eingestuft werden konnte. Darüber hinaus hatten schon im Kindergartenjahr 2006/2007 rund 38 Prozent der Kindergartenplätze eine Betreuungszeit von sechs Stunden und länger. Über das bereits angeführte Landesprogramm Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen werden im Landkreis Aurich weitere Projekt und Hilfen entwickelt, insbesondere für junge Familien. Zu nennen ist hier das mit der Ubbo-Emmius-Klinik initiierte Projekt Gesunder Start, bei dem Familien mit neugeborenen Kindern oder während der Schwangerschaft im Bedarfsfall zur Entlastung Tagesmütter zur Seite stehen. Zu den in Aurich zentral angebotenen klassischen Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familien gehören die Auszahlung von Transferleistungen wie Bafög und Elterngeld, die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und staatliche Aufgaben wie die Regelung von Sorgerecht, von Beistand- und Vormundschaften, die Adoptionsvermittlung und der Pflegekinderdienst. Am Standort Norden sind zusätzlich der Jugendschutz sowie die Kinder- und Jugendpflege angesiedelt, die für die Durchführung der Zeltfreizeiten auf Norderney, die Skifreizeiten in Steibis/ Oberstaufen, den Einsatz des Spielmobils und die mobile Disco organisatorisch zuständig ist. 10

Kapitel 1 Bewusste Elternschaft 1. Schwangerschaft a) Beratung und Konflikte Eine Schwangerschaft und ein eigenes Kind ist das Ziel der meisten Lebensgemeinschaften. Doch nicht jede Schwangerschaft ist gewollt oder verläuft ohne Komplikationen. In diesen Fällen geraten die schwangere Frau oder die werdenden Eltern häufig in existenzielle Ängste und benötigen Hilfe. Jede schwangere Frau und jede Familie, die Nachwuchs erwartet, hat einen Rechtsanspruch auf Beratung. In den Schwangerschaftsberatungsstellen kann sich jede Frau und jeder Mann kostenlos beraten lassen. Die Beratungsstellen vermitteln auch materielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen, die von der Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens sowie von Landesstiftungen gewährt werden. Nach der in Deutschland geltenden Beratungsregelung ist der Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei: Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Er ist nicht strafbar, wenn nach der so genannten Beratungsregelung vorgegangen wird. Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten darüber hinaus qualifizierte Konfliktberatung an. Entscheidet sich die Schwangere gegen eine Fortführung der Schwangerschaft, so stellen die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen den so genannten Beratungsschein aus. Keinen Beratungsschein erteilen die katholischen Beratungsstellen. Beratungsgespräche zum Schwangerschaftsabbruch werden in den Gesundheitsämtern des Landkreises Aurich nach telefonischer Terminabsprache durchgeführt. Gegenüber der beratenden Person haben Sie ein Recht auf Anonymität; mediaprint WEKA info verlag gmbh Starke Partner für eine starke Zielgruppe. Beratungsgespräche sind deshalb vertraulich. Die Beratung selber ist ergebnisoffen. Die Entscheidung treffen Sie. Prinzipiell muss der Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung von der Frau selbst bezahlt werden. Für Frauen mit niedrigem Einkommen übernimmt das Land Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs. Gesundheitsamt Aurich, Extumer Weg 29, 26603 Aurich, Tel. 04941 16-5360, mobil: 0176 16000175, email: mcastricum@landkreis-aurich. de, Gesundheitsamt Norden, Neuer Weg 36 37, 26506 Norden, Kontaktdaten s. Aurich. b) Vorsorge Die Schwangerschaftsvorsorge ist eine Möglichkeit zur Beurteilung des Gesundheitszustandes der Mutter und ihres ungeborenen Kindes. Während der Schwangerschaft hat die werdende Mutter das Recht, alle vier Wochen eine Vorsorgeuntersuchung bei Arzt/Ärztin oder Hebamme in Anspruch zu nehmen; in den letzten beiden Monaten der Schwangerschaft sogar alle 14 Tage. Die Früherkennung von Krankheiten ist ein wichtiger Teil der Medizin, gerade der Kinderheilkunde: Kinder haben noch ihr ganzes Leben vor sich und jede Behinderung schlägt bei ihnen weit mehr zu Buche als bei Erwachsenen. Je früher eine Krankheit aber erkannt wird, desto erfolgversprechender ist ihre Behandlung. Die körperliche und geistige Entwicklung eines jeden Menschen folgt bestimmten Regeln. Frauen mit Kinderwunsch können spezielle Leistungen www.alles-deutschland.de arzt@photocase.de 11

Foto: Mamamaus Stephy, pixelio.de der Krankenkassen in Anspruch nehmen auch Impfungen, etwa gegen Röteln oder (sofern noch nicht daran erkrankt) gegen Windpocken. Es soll so verhindert werden, dass das werdende Kind im Mutterleib Schaden durch die genannten Infektionskrankheiten erleidet. Während der Schwangerschaft erfolgen dann weitere Vorsorgeuntersuchungen nach den so genannten Mutterschaftsrichtlinien. Gleich nach der Geburt wird schon im Kreissaal der Gesundheitszustand des Kindes beurteilt und dann weiter in regelmäßigen Abständen (U 1 bis U 9 sowie J 1). Die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen werden in ein Gelbes Heft eingetragen, das Sie nach der Geburt ausgehändigt bekommen. In diesem Heft ist eine Tasche, in der Sie den Impfpass des Kindes aufbewahren können. Das Gelbe Heft mit dem Impfpass sollten Sie gut aufbewahren und zu jedem Arztbesuch mitnehmen. c) Hebammenhilfe / Familienhebammen Hebammen begleiten durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit. Sie unterstützen bereits in der Frühschwangerschaft durch Hilfe bei Beschwerden. Die Kosten für die Betreuung übernimmt die Krankenkasse, eine Überweisung durch den Arzt/die Ärztin ist nicht erforderlich. Auch eine Praxisgebühr wird nicht erhoben. Familienhebammen sind staatliche examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Betreuung von Familien mit besonderen gesundheitlichen Gefährdungen. Ihre Tätigkeit umfasst Hausbesuche, Gruppenangebote und Sprechstunden in öffentlichen Einrichtungen. Familienhebammen arbeiten interdisziplinär und sind eng vernetzt mit anderen Berufsgruppen und Institutionen. Ihre Arbeit umfasst die Schwangerschaft, frühe Elternschaft und das erste Lebensjahr des Kindes. Ziel ist die körperliche und seelische Gesundheit der Familien unter besonderer Berücksichtigung des Kindes. Im Landkreis Aurich betreuen neun Familienhebammen auf Anfrage schwangere Frauen. Sie arbeiten freiberuflich und sind über die Hebammenzentrale unter der Nummer 0160 1550275 zu erreichen. Die Familienhebammen werden gemeinschaftlich vom Amt für Kinder, Jugend und Familie und vom Gesundheitsamt finanziert. d) Beratung Das neue Leben mit dem Baby ist ein Informationsangebot der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich an jedem 1. und 2. Dienstag im Monat von 18.30 bis 20.30 Uhr überschrieben, das sich an Frauen und Paare ab der 20. Schwangerschaftswoche wendet. Themen sind die Vorbereitung auf eine harmonische Stillzeit, die Ernährung in der Stillzeit, der Umgang mit dem Neugeborenen, die Babypflege, Schlafen und Wachen sowie Routineuntersuchungen. Kontakt: Eva Janßen, Rena Warfsmann Information und Anmeldung unter Tel. 04941 94-4120 2. Gesunder Start Der Gesunde Start ist ein präventives Beratungs- und Hilfsangebot der Ubbo-Emmius-Klinik für Frauen und Familien von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des dritten Lebensjahres eines Kindes mit dem Ziel, die Entwicklung von gefährdeten Kindern frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Die Teilnahme ist freiwillig. Der Zugang erfolgt über niedergelassene Gynäkologen, Hebammen und Kinderärzte sowie Abteilungen des neuen Zentrums für Frauen und Kinder (ZFK) der Ubbo-Emmius-Klinik. Ziele für Kinder: sichere Bindung gesicherte gesundheitliche Vorsorge kindgerechte Versorgung und Betreuung Ziele für Eltern: schnelle Hilfe Förderung der elterlichen Ressourcen problemorientierte Lösungsstrategien Klärung der Verantwortlichkeit Spezielle Zielgruppen: chronische Erkrankungen von Eltern oder Kind Familien mit psychosozialen Risiko - faktoren wie: - minderjährige und/oder alleinerziehende Mütter - gestörte Mutter-Kind (Eltern)-Bindung - Depression, Sucht, Gewalterfahrungen oder Straffälligkeiten in der Familie - Armut, Überschuldung, Arbeitslosigkeit 12

ANNELIESE DANIEL RECHTSANWÄLTIN ELLEN LINDNER RECHTSANWÄLTIN FOCKENBOLLWERKSTRASSE 20 26603 AURICH TEL. 04941/973588 FAX 04941/973587 Wir sind für Sie da Größter Interessenverband der Rentner, Sozialversicherten, Behinderten Rat Hilfe Rechtsschutz für Mitglieder in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen e.v. Rechtsschutzabteilung Aurich Kirchstraße 22 26603 Aurich Telefon (04941) 2772 Telefax (04941) 991260 ra-aurich@vdk.de www.vdk.de/niedersachsen-bremen BERGHAUS, DUIN UND KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE UND NOTARE KERSTIN STRÜBER Fachanwältin für Familienrecht www.lhv-steuerberatung.de E-Mail: steuer.aurich@lhv.de Mitglied im Data-Verbund www.data-verbund.de LHV Steuerberatungsgesellschaft mbh Kanzleiorganisation DQS-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000 Steuerliche Beratung Buchführung Abschlüsse Steuererklärungen JANN BERGHAUS Rechtsanwalt und Notar zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht FRANZ-A. DUIN Rechtsanwalt und Notar zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht KERSTIN STRÜBER Rechtsanwältin zugleich Fachanwältin für Familienrecht DR. JUR. RALF KIEHNE Rechtsanwalt CHRISTOPH BRAND, LL.M. Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht DR. JUR. JAN RESHÖFT, LL.M Rechtsanwalt Julianenburger Straße 31 26603 Aurich Telefon 0 49 41-6 10 82 Telefax 0 49 41-6 10 85 E-Mail: kanzlei@rechtsanwaelte-berghaus.de Homepage: http://www.rechtsanwaelte-berghaus.de Steuerberater: Albert Werner, Gerd Brink, Stefan Best, Sylvia Harms, Jelde Anneessen 26607 Aurich Südeweg 4 (0 49 41) 60 92 39 26789 Leer Nessestraße 3 (04 91) 9 29 95 15 26409 Wittmund Bismarckstraße 31 (0 44 62) 50 70 20 mediaprint WEKA info verlag gmbh Ein starkes Produkt braucht starke Partner. w3blabor@photocase.de ANITA LUIS Notarin Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht & TANJA ZIMMERMANN Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht www.alles-deutschland.de Burgstraße 19 Aurich / Ostfriesland Fußgängerzone 0 49 41-6 46 93 13

Kontakt: Dr. Meike Löwe Dr. Martin Brachmann Dipl.-Päd. Ute Krauß-Boesel und Dr. Rainer Willing Tel. 04941 94-4120 oder 94-4121 (von 08.00 bis 12.00 Uhr) Geburtssituation. Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Landkreises Aurich. Hebammen finden Sie auch im Internet unter www.hebammensuche.de. Siehe auch unter 1c Hebammenhilfe / Familienhebammen (S. 12). Foto: Dirk Schelpe, pixelio.de 3. Geburt und Nachsorge a) Geburt Wo die Frau ihr Kind letztendlich entbinden möchte, kann sie selbst entscheiden. Sie kann wählen zwischen der Entbindung zu Hause, in einer Klinik, in einem Geburtshaus oder der ambulanten Geburt. Die verschiedenen möglichen Geburtsmethoden sollten vorher mit dem Arzt/der Ärztin oder der Hebamme besprochen werden. Tipp: Sehen Sie sich in Ruhe Hebammenpraxen in Ihrer Gegend an und sprechen Sie mit verschiedenen Hebammen. Erst die richtige Vertrauensbasis ermöglicht eine entspannte b) Nachsorge Nach der Geburt erhalten die Frauen Begleitung und Betreuung im Wochenbett bis zu acht Wochen nach der Entbindung und danach bis zum Ende der Stillzeit durch die Hebammen. 4. Rechtliche und finanzielle Hilfen a) Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Geburt. Dieses Gesetz schützt Mutter und Kind vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Es enthält einen Kündigungsschutz und sichert Hebammenpraxis Mamamobil Hebammen: Manuela Matz & Antje Penon Auricher Str. 90 26624 SBL/Moordorf Telefon 04941 9901075 Wir betreuen Sie umfassend in Schwangerschaft und Wochenbett! www.praxis-mamamobil.de Leben schenken verbindet. HEBAMMEN - PRAXIS Storchennest Aurich e.v. Jümmestr. 1 26605 Aurich Telefon 04941 180105 www.storchennest-aurich.de Deutsche Nabelschnurblutbank Nabelschnurblut rettet Leben Spenden auch Sie und fordern noch heute Ihre Unterlagen an: 0800 89 88 88 0 Die Spende von Nabelschnurblut ist für Sie kostenfrei! www.deutsche-nabelschnurblutbank.de An der Waldschule 2a 26605 Aurich Tel.: 0 49 41-18 07 44 www.ahardy@t-online.de * Das musikalische Früherziehungsprogramm von der Geburt bis zum fünften Lebensjahr Antke Hardy Lizensierte Musikgarten-Lehrerin 14

HEBAMMENGEMEINSCHAFT BAUCHLADEN IN NORDEN Wir freuen uns auf Sie! Hebammengemeinschaft Bauchladen in Norden Glückauf 9 A 26506 Norden Telefon 0 49 31/95 69 25 info@bauchladen-norden.de www.bauchladen-norden.de mediaprint WEKA info verlag gmbh arzt@photocase.de Ein starkes Produkt braucht starke Partner. www.alles-deutschland.de UBBO-EMMIUS-KLINIK ggmbh Ostfriesisches Krankenhaus Gemeinsam für die Menschen in der Region! Klinik Aurich Wallinghausener Str. 8 12 26603 Aurich Tel.: 04941 94-0 Klinik Norden Osterstraße 110 26506 Norden Tel.: 04931 181-0 Helenenstift Hauptstraße 23 26524 Hage Tel.: 04931 9780-0 Johann-Christian-Reil-Haus Osterstraße 102 26506 Norden Tel.: 04931 9460-0 15

Foto: Wole Onigbanjo, pixelio.de Foto: Jürgen Heimerl, pixelio.de das Einkommen für die Zeiten eines Beschäftigungsverbotes durch den Mutterschutzlohn. Die Mutterschutzvorschriften beinhalten zum Beispiel folgende Regelungen für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und Beschäftigungsverbote: keine gesundheitsgefährdenden Stoffe oder Strahlen keine schweren körperlichen Tätigkeiten z.b. Heben oder Tragen schwerer Lasten bei stehenden Tätigkeiten für eine Sitzmöglichkeit sorgen Wenn eine Beschäftigung während der Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden würde, dann wird die Schwangere durch ein ärztliches Attest von der Arbeit freigestellt. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt besteht ein generelles Beschäftigungsverbot. b) Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen gezahlt. Von wem und in welcher Höhe, richtet sich nach der jeweiligen Krankenversicherung der werdenden Mutter. Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und freiwillig oder pflichtversichert einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes, höchstens 13 Euro pro Kalendertag (Stand 2009). Übersteigt der Nettoarbeitslohn 13 Euro/ Tag, so wird der darüber hinausgehende Betrag vom Arbeitgeber gezahlt. Alle nicht in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder einer Krankenkasse erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Arbeitnehmerinnen, die familien- oder privatversichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen ein einmaliges Mutterschaftsgeld von höchstens 210 Euro vom Bundesversicherungsamt (ein Arbeitsverhältnis muss mindestens 2 Tage bestanden haben). Der Antrag ist schriftlich beim Bundesversicherungsamt zu stellen. c) Elterngeld Das Anfang 2007 eingeführte Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes wird die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent angehoben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro zu dem sonst zustehenden Elterngeld des betreuenden Elternteils. Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und dabei Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Das Elterngeld steht allen Eltern zu, deren Kind ab dem Jahre 2007 geboren wurde. Einkommensober- oder Untergrenzen wurden nicht festgesetzt. Wer Elterngeld beantragen möchte, kann das rückwirkend für drei Monate tun. Wer also im September Nachwuchs bekommt, muss spätestens im Dezember den Antrag stellen, um kein Geld entgehen zu lassen. Im Internet gibt es die Möglichkeit das Elterngeld online ausrechnen zu lassen: www.elterngeldrechner.de, www.der-elterngeldrechner.de und www.familien-wegweiser.de Weitere Informationen: Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, email: mutterschaftsgeldstelle@bva.de, Internet: www.bva.de 16

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Publikationsversand der Bundesregierung, Broschüre: Mutterschutzgesetz Ein Leitfaden zum Mutterschutz, email: publikationen@bundesregierung.de, Internet: www. bmfsfj.de d) Elternzeit Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch der Eltern gegenüber ihrem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung des Kindes. Die Elternzeit können beide Elternteile sowohl allein als auch gemeinsam nehmen. Sie ist jedoch auf drei Jahre je Kind begrenzt. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Während der Elternzeit ist Erwerbstätigkeit zulässig, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigt. Beschäftigt der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer und hat das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate bestanden, können Eltern während der Elternzeit Teilzeittätigkeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden verlangen. Weitere Informationen: Bundesfamilienministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Broschüren: Elterngeld und Elternzeit, Internet: www.bmfsfj.de e) Unterhaltsanspruch Jedes Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern, bis es eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Barunterhalt zahlt der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und nach dem Alter des Kindes ( Düsseldorfer Tabelle ). f) Unterhaltsvorschuss Der Unterhaltsvorschuss gewährt Kindern unter 12 Jahren, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben, aus öffentlichen Mitteln einen Vorschuss, wenn der andere Elternteil seinen Verpflichtungen zur Unterhaltszahlung nicht nachkommt. g) Werdende Eltern in Notsituationen Telefone von Notruf- und Beratungsstellen stehen zum Teil Tag und Nacht bereit. Die Polizei (Notruf 110) greift in Krisensituationen ein und unterstützt die Betroffenen. Die Telefonseelsorge der evangelischen und katholischen Kirche ist unter 0800/1110111 und unter 0800/1110222 bundesweit gebührenfrei rund um die Uhr anonym und vertraulich zu erreichen. Das Kinder- und Jugendtelefon www.kinderundjugendtelefon.de ist unter 0800/1110333 und das Elterntelefon www.elterntelefon.org unter 0800/1110550 gebührenfrei zu erreichen (montags und mittwochs von 9.00 bis 11.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 17.00 bis 19.00 Uhr). Foto: Katharina Rothe, pixelio.de 17

Foto: Rolf van Melis, pixelio.de Kapitel 2 Adoption 1. Ein Kind zur Adoption freigeben Nicht jede Schwangerschaft löst bei der betroffenen Frau und ihrem Partner im ersten Moment Glück und Freude aus. Viele Fragen sind zu beantworten, die oft genug in die Grundsatzfrage münden: Kann ich oder können wir dieses Kind behalten, Sorge übernehmen und sicherstellen, dass es einen guten Start ins Leben bekommt? Aufgrund der Zunahme der Schwangerschaften bei noch sehr jungen Mädchen hat das Netzwerk für junge oder werdende Mütter eine Angebotspalette entwickelt, die es den jungen Müttern erleichtern soll, gut in ihre neue Rolle zu kommen und die Verantwortung für das Kind bestmöglich wahrzunehmen. Zum Angebot gehört vor allem die ambulante Beratung von jungen Müttern in der Anlaufstelle der IFI in der Kirchdorfer Str. 5 in Aurich. Bei ungewollter Schwangerschaft ist das Austragen des Kindes und die Freigabe zur Adoption eine Alternative für Mutter und Kind, zumal eine große Zahl vorwiegend kinderloser Paare gerne ein Kind annehmen möchte. Entschließt sich die Mutter zur Adoption, kann sie sich deutschlandweit, unabhängig vom eigenen Wohnort an jede Adoptionsvermittlungsstelle eines Jugendamtes wenden und erhält dort ausführliche Beratung. Im Landkreis Aurich stehen als Beratungs- und Unterstützungsangebote die Adoptionsvermittlungsstelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und die Schwangerschaftskonfliktberatung des Gesundheitsamtes zur Verfügung. 18

2. Ein Kind adoptieren Adoption ist die Annahme Minderjähriger oder Volljähriger an Kindes statt. Das Adoptionsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes. Ehepaare wie auch Einzelpersonen können ein Kind adoptieren. Wer ein Kind adoptieren möchte, muss bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Die Adoptionsvermittlungsstelle des Amtes für Kinder, Jugendliche und Eltern wird Sie in allen Ihren Fragen beraten. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Adoptionsvermittlungsstelle im Kreishaus Aurich, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Tel. 04941 16-5111, oder im Internet. 3. Pflegekinder Ein Kind auf Zeit Der Landkreis Aurich sucht Pflegefamilien, damit in Zukunft mehr Kinder in der Geborgenheit einer Familie statt im Heim aufwachsen können. Vielleicht gehören auch Sie zu denjenigen, die ein Kind bei sich aufnehmen möchten? Dabei sollten Sie schon Erfahrungen mit der Erziehung eigener Kinder haben und berücksichtigen, dass ein Pflegekind in der Regel älter ist und eine eigene Familie besitzt. Vollzeitpflege ist eine Form der Hilfen zur Erziehung für Eltern, die die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder nicht bewältigen können. Sie ersetzt also die Erziehung der leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer. Ziel der Vollzeitpflege ist vorrangig, Kinder wieder zu den leiblichen Eltern zurückzuführen. Deshalb sollen zwischen den Kindern und ihren leiblichen Eltern regelmäßige Besuchskontakte stattfinden. Der Pflegekinderdienst des Landkreises Aurich bietet als Fachdienst Hilfestellung, Betreuung und Begleitung für alle, die an der Vollzeitpflege beteiligt sind. Sie als Pflegeeltern werden über die Aufgaben informiert und intensiv darauf vorbereitet. Bitte bedenken Sie aber, dass nicht nur kleine Kinder ein Zuhause brauchen. Gerade die über 6-jährigen, Jugendlichen und Kinder mit Behinderungen sind auf Geborgenheit, Zuwendung und Anerkennung innerhalb einer Familie angewiesen. Pflegeeltern erhalten für die Versorgung und Erziehung eines Kindes ein monatliches Pflegegeld. Foto: Stormpic_aboutpixel.de 19

Foto: S. Hofschlaeger, pixelio.de Kapitel 3... Eltern sein, dagegen sehr 1. Finanzielle Leistungen und Hilfen a) Kindergeld Kindergeld wird als Steuervergütung nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes oder als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt. Es beträgt monatlich für die ersten drei Kinder je 184 Euro und für jedes weitere Kind 195 Euro. Es wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und unter bestimmten Voraussetzungen auch für ältere Kinder (Behinderung, Ausbildung, u.ä.) gezahlt. Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind kann seit Januar 2007 grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden. Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt werden. Antragsformulare gibt es bei der Agentur für Arbeit. Weitere Informationen: Merkblatt Kindergeld beim Bundesamt für Finanzen, Internet: www. bzst.bund.de. Bundesweite Rufnummer für Empfänger von Kindergeld. Die Service-Center sind montags bis freitags von 8.00 18.00 Uhr erreichbar. Anfragen an Familienkassen: 01801 546337 oder 01801-KINDER. Automatische Ansage zu den Zahlungsterminen: 01801 924586 oder 01801-ZAHLUNG. b) Kinderfreibetrag Aufwändungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung von Kindern werden beim Einkommensteuerausgleich durch den Kinderfreibetrag steuerlich berücksichtigt. c) Elterngeld hat Erziehungsgeld abgelöst Seit 2007 wird ein einkommensabhängiges Elterngeld gezahlt. Dafür ist das bisherige Erziehungsgeld von 300 Euro entfallen. Das Elterngeld ist eine familienpolitische Leistung des Bundes für Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst 20

der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Es wird in Höhe von 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommens der letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes gewährt. Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Wenn der andere Elternteil seine Arbeitszeit für zwei Monate reduziert, verlängert sich der Bezug von Elterngeld um 2 weitere Monate (Partnermonate). Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. d) Bundesausbildungsförderung (BAföG) Studenten (Antragstellung am Studienort) und Schüler, die eine berufsqualifizierende schulische Ausbildung besuchen, bzw. die mit abgeschlossener Berufsausbildung die Klasse 12 einer Fachoberschule besuchen, können auf Antrag BaföG-Leistungen (Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung) erhalten. Die Höhe der Leistungen ist in den meisten Fällen abhängig vom Einkommen des Ehegatten und der Eltern bezogen auf den vorletzten Kalendermonat. Schüler in einer berufsqualifizierenden Ausbildung (PTA, Sozialassistent, etc.), die bei den Eltern wohnen, haben einen Bedarf von mtl. 212 Euro, Fachoberschüler, die bei den Eltern wohnen, von 383 Euro und Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, von 512 Euro. Durch Anrechnung des Ehegatten- oder Elterneinkommens kann die BaföG-Leistung unter diesen Bedarfssätzen, ggf. sogar bei Null liegen. Andererseits können je nach persönlichen Gegebenheiten auch weitere Zuschüsse z.b. für Miet- und Nebenkosten, für die Kinderbetreuung oder für die Kranken- und Pflegeversicherung anerkannt werden. Das so genannte Schüler-BaföG ist ein reiner Zuschuss und muss deshalb später nicht erstattet werden; bei Studenten an Fachhochschulen und Universitäten ist die BaföG-Leistung zu 50 Prozent ein Zuschuss und zu 50 Prozent ein zinsfreies Darlehen, das zurückzuzahlen ist. Auf den Internet-Seiten das-neue-bafoeg.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich über das Ausbildungsförderungsgesetz einen Überblick verschaffen, die Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachschlagen sowie die nötigen Informationen und die Antragsformulare erhalten. Für Fragen steht auch eine Hotline bereit, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk unter 0800 2236341 (gebührenfrei) eingerichtet hat. 2. Elternsprechstunde Die Kinderklinik der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich bietet an jedem Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eine Elternsprechstunde an; hierbei handelt es sich um offene Elterngespräche, d.h. individuelle Beratung ohne Krankenschein und ohne Überweisung. In der Ambulanz der Kinderklinik bieten Kinderkrankenschwestern mit Zusatzqualifikation zur Präventionsassistentin ihre Hilfe an kostenlos und unverbindlich; sie haben langjährige Erfahrung mit gesunden und kranken Säuglingen und Kleinkindern. Mögliche Themenbereiche der Sprechstunde sind: Ernährung von der Milch zur festen Kost Schlafprobleme Ein- und Durchschlafstörungen sicherer Babyschlaf Schreikinder Erkennen der Ursachen Allergieprophylaxe Unfallverhütung Kontakt: Theda Grieser oder Gerta Bergmann, Tel. 04941 94-4415. 3. Gesundheit / Auffälligkeiten a) Koordinierungsstelle Gesundheitsprävention Seit Einführung des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst sind die Kommunen zu aktiver kommunaler Gesundheitspolitik in eigener Verantwortung verpflichtet. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Gesundheitsämter liegt daher auch im Initiieren und Koordinieren von Leistungen anderer. In diesem Rahmen hat der Landkreises Aurich Anfang des Jahres eine Koordinierungsstelle Gesundheitsprävention bei seinem Gesundheitsamt eingerichtet, die Präventionsangebote der Region bündelt und sie der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, Veranstaltungen 21