Behinderung, Diversita t, Inklusion aus hochschulpolitischer Sicht

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Transkript:

Behinderung, Diversita t, Inklusion aus hochschulpolitischer Sicht Sehr geehrte Damen und Herren, Tagung der Ombudsstelle für Studierende 14. Oktober 2016, Krems SChefin Mag.a Dr.in Iris Eliisa Rauskala das Thema Inklusion muss als gesellschaftliches Anliegen formuliert und von der öffentlichen Hand nachgefragt und unterstützt werden. Hochschulpolitik will und kann sich dem Thema Behinderung, Diversität, Inklusion nicht verschließen, da die Institutionen des tertiären Sektors und die daran beteiligten und interessierten Menschen vielseitig und vielfältig Involvierte sind; sei es als (Aus- )Bildungsstätte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Beeinträchtigungen, als Orte der Forschung, die sich in der ganzen Breite der Wissenschaften mit dem Thema Behinderung auseinandersetzen, als Arbeitgeberinnen behinderter Menschen oder als Institutionen und damit verbunden, dem Abbau von baulichen Barrieren. Ziel der Hochschulpolitik ist, dass die Studierenden annähernd die Zusammensetzung der Gesamtbevölkerung repräsentieren. Zu den unterrepräsentierten Studierendengruppen zählen Menschen mit Behinderungen und chronischen Beeinträchtigungen, u.a. weil sie auf ungerechtfertigte Barrieren für ihre Hochschulbildung stoßen. Diesen Studierenden soll Unterstützung geboten werden. Vor allem durch Information, aber auch durch Bewusstseinsbildung an den Hochschulinstitutionen. Ich darf Ihnen in den nächsten Minuten die Grundlagen unserer Arbeit zu diesem Thema im BMWFW auszugsweise vorstellen. Ebenso werde ich auf einige gesetzlichen Grundlagen eingehen, die unser Verwaltungshandeln bestimmen. Die wesentliche gesetzliche Grundlage ist im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG) verankert, das in Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/78/EG zu Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf den Diskriminierungsschutz in der Bundesverwaltung regelt, aber auch private Rechtsverhältnisse, wie z.b. Wohnungsmieten, Abschluss eines Kaufvertrages, etc. Eine weitere Grundlage bietet die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung. Trotz der allgemeinen, für alle Menschen geltenden Menschrechtsverträge hat die UNO vor 10 Jahren eine Konvention beschlossen, die sich explizit den Rechten von Menschen mit Behinderung widmet. Behinderung wird darin als normaler Bestandteil menschlichen Lebens ausdrücklich bejaht und darüber hinaus als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertgeschätzt. In Österreich trat die Konvention nach Ratifizierung am 26. Oktober 2008 in Kraft. Ihre wesentliche Umsetzung findet sie im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 2020. Der NAP Behinderung wurde im Juli 2012 veröffentlicht und ist die Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Für den Bereich der Universitäten ist vorgesehen, sowohl in den Leistungsvereinbarungen wie auch in den Begleitgesprächen zu deren Umsetzung, die 1

Maßnahmen für die Inklusion von behinderten und chronisch kranken Studierenden nachzufragen. Im Kapitel 4 BILDUNG des NAP sind zum Bereich 4.4. Universitäten/Fachhochschulen folgende Zielsetzungen angeführt: Die Inklusion behinderter Studierender soll im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten und den Begleitgesprächen zu ihren Umsetzungen verstärkt als bildungspolitisches Ziel thematisiert werden. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang auch die Schaffung des Bewusstseins für die Inklusion behinderter Studierender. Aufgrund des steigenden Bedarfs wird ein Ausbau der Gebärdensprachdolmetsch- und Gebärdensprachlehrer-Ausbildung angestrebt. Ergänzt werden diese Ziele durch eine Reihe von Maßnahmen, die im BMWFW und an den Universitäten und Fachhochschulen seitdem sukzessive umgesetzt werden. Der NAP Behinderung hat sowohl in das Regierungsprogramm 2013-2018 als auch in die Hochschulpolitik Einzug gehalten. Im Regierungsprogramm dient er als Basis der Zielformulierung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. In die Hochschulpolitik wurden wesentliche Inhalte ins Universitätsgesetz 2002 sowie ins Fachhochschulstudiengesetz übertragen. Das UG 2002 sieht unter den leitenden Grundsätzen die besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Menschen vor (UG 2, 11). Weitere Bestimmungen für behinderte Studierende betreffen u.a. abweichende Prüfungsmethoden ( 59 (1) Z 12 UG), Assistenzen/TutorInnen, DolmetscherInnen, Barrierefreiheit (sowohl räumlich als auch in Hinblick auf Dokumente und Lehr- und Lernmaterialien) sowie den Erlass des Studienbeitrags ( 92 (1) Z 6 UG. Und auch im FHStG haben Studierende gemäß 13 Abs. 2 das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn eine Behinderung nachgewiesen wird, die die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden. In der Strategie des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan (göuep) verfolgt das BMWFW u.a. die ausgewogene Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an Bildung und Ausbildung. Eines der darin ausgewiesenen Ziele betrifft die Förderung eines Kulturwandels zugunsten von sozialer Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit und Diversität an der Universität. Umgesetzt werden sollen in diesem Zusammenhang Vorgaben zur Entwicklung von universitären Diversitätsstrategien und die Erstellung der universitären Gleichstellungspläne nach den neuen gesetzlichen Vorgaben im UG sowie die Strategie zur Sozialen Dimension in der Hochschulbildung. Darauf wird Maria Keplinger in ihrem Beitrag näher eingehen. Zu den Grundsätzen für neue Studiengänge und Änderung bestehender Studiengänge im neuen, bis 2017/18 geltenden Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan gehört u.a., dass bei der Zuteilung von zusätzlichen Plätzen die Umsetzung von Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen Berücksichtigung finden. Die sich wandelnden Ansprüche und Erwartungen in Hinblick auf die generellen Funktionen von Universitäten in einer modernen Wissensgesellschaft bedingten für die laufende LV-Periode auch weiterentwickelte Vorgaben zur Third Mission neben den anderen beiden Kernleistungsbereichen Lehre und Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste. Inklusion ist als Querschnittsthema in allen Leistungsbereichen zu berücksichtigen. 2

Ich darf nun noch auf einige konkrete Umsetzungsbeispiele für die hochschulpolitischen Zielsetzungen an den Hochschuleinrichtungen eingehen und Ihnen auch vorstellen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden bzw. am Laufen sind. An den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz, Klagenfurt und den Technischen Universitäten Wien und Graz sind Blinden- und Sehbehinderten-Arbeitsplätze eingerichtet, an denen Studierende auch spezielle Betreuung zur Verfügung haben. Zur Verbesserung der Integration gesundheitlich beeinträchtigter Studierender und Studierender mit Behinderungen sind an den Universitäten seit dem Jahr 1993 und mittlerweile auch an einigen Fachhochschulen Behindertenbeauftragte etabliert worden. Als Zusammenschluss von Behindertenbeauftragten, Behindertenreferenten der Hochschüler_innenschaft und Mitarbeiter/innen an Projekten, die sich mit dem Thema Behinderung an Universitäten auseinandersetzen, fungiert der Verein UNIABILITY, einer Interessensgemeinschaft zur Förderung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an Österreichs Universitäten und Hochschulen. Auch hierzu werden Sie heute Nachmittag durch Barbara Levc näher informiert. Alle Stipendienstellen in Österreich sind ebenerdig oder mit Lift erreichbar. Anträge können auch per Post, per Fax oder auf elektronischem Weg gestellt werden, auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten können vereinbart werden. Verbesserungsvorschläge für die behindertengerechte Gestaltung der Stipendienstelle werden von der Leiterin/vom Leiter der zuständigen Stipendienstelle gerne entgegengenommen. Studierende mit Behinderung erhalten besondere Unterstützung durch staatliche Maßnahmen, die über den Bereich der allgemeinen Studienförderung hinausreichen. Das umfasst unter anderem die Verlängerung der Anspruchsdauer sowie die Möglichkeit der Erhöhung der Studienbeihilfe in unterschiedlichem Umfang. Für Studierende mit Behinderung erhöht sich für den Anspruch auf Studienbeihilfe auch die Altersgrenze bei Studienbeginn von 30 auf 35 Jahre. Für Geschwister, die wegen einer Behinderung erwerbsunfähig sind, kann auch nach Erreichen der Volljährigkeit ein Absetzbetrag für die Berechnung der Höhe der Studienbeihilfe berücksichtigt werden. Seit den 1970er Jahren werden in Österreich Studierenden-Sozialerhebungen (SOLA) durchgeführt. Bei der jüngsten Studierenden-Sozialerhebung wurden im Sommersemester 2015 Studierende an allen öffentlichen und (erstmals auch) privaten Universitäten, Fachhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen mittels eines Online-Fragebogens befragt. Mehr als 47.000 Studierende haben sich an der Befragung beteiligt. Die daraus resultierenden Materialien zur sozialen Lage der Studierenden 2016 umfassen ein breites Themenspektrum zur sozialen Lage der Studierenden und stellen eine der wichtigsten Informations- und Entscheidungsgrundlagen für die Akteur/innen in der Hochschulpolitik dar. Um die Bedürfnisse behinderter und gesundheitlich beeinträchtigter Studierender besser kennen zu lernen, wird seit dem Jahr 2002/03 im Rahmen der Studierenden-Sozialerhebung zusätzlich eine Spezialstudie Zur Situation behinderter, chronisch kranker und gesundheitlich beeinträchtigter Studierender in Auftrag gegeben. Die jüngste dieser Studien wurde 2015 durchgeführt und wird demnächst veröffentlicht bzw. Ihnen heute von Angela Wroblewski bereits vorgestellt. Ich möchte, ohne vorzugreifen, nur auf ein paar wesentliche Ergebnisse und den dadurch entstehenden Handlungsbedarf für die Hochschulen und die Politik eingehen: 3

0,7% der Studierenden weisen eine Behinderung auf (Hochrechnung aus Erhebung), 12% der Studierenden haben eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Die Gruppen sind in sich sehr heterogen. Die Formen der Beeinträchtigungen können sichtbar oder nicht auf den ersten Blick wahrnehmbar sein, gesetzlichen Normen und Einstufungen (Behindertenpass) entsprechen und reichen bis zu weit gefassten Definitionen von Beeinträchtigungen wie Teilleistungsschwächen, Allergien/Atemwegserkrankungen und der zahlenmäßig sehr häufigen psychischen Erkrankungen. Behinderte/chronisch kranke Studierende weisen häufiger Studienunterbrechungen und eine längere Studiendauer auf, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen, und sind häufiger von stressbedingten Schwierigkeiten im Studium betroffen. Die Kenntnis der Behindertenbeauftragten ist zwar signifikant gestiegen (von SOLA 2011: 11% auf SOLA 2015: 17%), aber der Informationsbedarf über diese speziellen Beratungsstellen bzw. Ansprechpersonen bleibt hoch. Bei Problemen sind sehr häufig andere Studierende und Lehrende erste Anlaufstellen, und diese werden als sehr hilfreich gesehen. Nur jede/r Dritte fühlt sich gut an der Hochschule unterstützt (große Unterschiede nach Sektoren und Institutionen). Da die Angst vor Stigmatisierung groß ist, ist dies bei Unterstützungsangeboten zu beachten (niederschwellig, anonym vs. studiengangsnah). Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einige good practice Beispiele eingehen: GESTU Gehörlos erfolgreich studieren Gehörlos erfolgreich studieren (GESTU) wurde als Modellversuch in einem Arbeitskreis von 2007 bis 2008 entwickelt und an der TU Wien eingerichtet. GESTU serviciert alle gehörlosen und schwerhörenden Studierenden der Universitäten und Hochschulen am Standort Wien. Im Sommersemester 2015 wurden insgesamt 19 Studierende in 16 Studienrichtungen betreut; d.h. Gebärdensprachdolmetscher/innen und Tutor/innen sowie Mitschreibkräfte organisiert, für die technische Infrastruktur und Räume gesorgt sowie die sprachwissenschaftliche Weiterentwicklung betrieben. Alpen Adria Universität Klagenfurt - Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation (ZGH) Das Zentrum für Gebärdensprache und Hörbehindertenkommunikation (ZGH) liefert Beiträge zur Inklusion bilingual bzw. lautsprachlich orientierter hörbehinderter (gehörloser und schwerhöriger) Menschen in das Bildungssystem und die Gesellschaft durch Aktivitäten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung/Unterricht und Organisation. Universität Salzburg - Universitätslehrgang LOGO! Ab Herbst 2016 startet ein viersemestriger Universitätslehrgang Logo! Übersetzen und Dolmetschen für Gebärdensprachen, Schriftdeutsch und Internationale Gebärde an der Universität Salzburg. Die Universität Salzburg hat mit dem BMWFW die Durchführung dieses Universitätslehrgangs in der Leistungsvereinbarungsperiode 2016 bis 2018 vereinbart. Gehörlose sollen dadurch 4

ihre erstsprachlichen Kompetenzen beruflich einsetzen und erstmalig in Berufsfeldern qualifiziert tätig werden. Fachhochschule Kärnten Seit dem Wintersemester 2013/14 sind Disability & Diversity Studies an der Fachhochschule Kärnten akkreditiert. Diversitas Staatspreis Das BMWFW vergibt am 6. Dezember 2016 erstmals den Staatspreis Diversitas an österreichische Hochschul- und Forschungseinrichtungen für herausragende und innovative Leistungen im Bereich des Diversitätsmanagements. Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur (Jean Paul). Wir haben eine wichtige Aufgabe, die viel Arbeit erfordern, uns aber auch den Erfolg deutlich vor Augen führen wird! Ich möchte mich bei den verantwortlichen Organisatorinnen und Organisatoren für die Einladung bedanken! Ich freue mich sehr, dass zu diesem wichtigen Thema eine hochkarätige Tagung mit vielen Inputs verschiedener Fachexpertinnen und Fachexperten zustande gekommen ist. Ich wünsche Ihnen interessante Vorträge und rege, spannende Diskussionen! 5