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Transkript:

Insolvenzrecht Wintersemester 2014/15

1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der Gläubiger IV. Bedeutung für das schuldnerische Unternehmen B. Typischer Ablauf eines Insolvenzverfahrens Folie 2

Zweck des Insolvenzverfahrens 1 InsO Verwertung des gesamten Vermögens zur gemeinschaftlichen (anteiligen) Befriedigung aller Gläubiger. Entschuldung der natürlichen Personen bei Redlichkeit [Wege: Versilberung oder andere Regelung zur Erhalt des Unternehmens] Folie 3

Tatbestand der Insolvenz Zahlungsunfähigkeit ( 17 InsO) Andauerndes Unvermögen, die wesentlichen fälligen Geldverbindlichkeiten noch zu berichtigen. Überschuldung ( 19 InsO) - In einer Überschuldungsbilanz überwiegen die Passiva die Aktiva und - die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen nicht überwiegend wahrscheinlich. Folie 4

Sicht des Schuldners Juristische Personen - Liquidation - Sanierung Natürliche Personen - Dauerhafte Verschuldung ( 201 Abs. 2 InsO) - Schuldenbereinigung ( 305 InsO) - Restschuldbefreiung ( 286 ff. InsO) Folie 5

Sicht der Gläubiger Insolvenzrisiko - Geltendmachung der Forderung nur im Insolvenzverfahren ( 87 InsO) - Beschränkung auf Insolvenzquote Sicherungen - Vermeidung von Kreditgewährung - Sicherung vor Insolvenzeröffnung mit der Folge eines Absonderungsrechts im Verfahren ( 49 ff. InsO) Folie 6

Das schuldnerische Unternehmen Zum Begriff des Unternehmens - Abgrenzung vom Unternehmensträger = Schuldner Auswirkungen der Insolvenz - Stilllegung - Sanierung Sanierung des Unternehmensträgers Übertragende Sanierung Bedeutung der Verfahrensarten - Regelverfahren - Planverfahren Folie 7

Sanierungsoptionen 1. Sanierung (durch Insolvenzplan) erleichtert durch ESUG - Erhalt des Unternehmens - Erhalt des Unternehmensträgers - Befriedigung der Gläubiger durch (reduzierte) Ansprüche gegen den (alten = neuen) Unternehmensträger 2. Übertragende Sanierung - Erhalt des Unternehmens - Trennung der Aktiva von den Passiva durch Asset-Deal - Befriedigung der Gläubiger durch Insolvenzquote (mittelbare Ausschüttung des Kaufpreises) - Liquidation des alten Unternehmensträgers Folie 8

Vor- und Nachteil übertragender Sanierung Vorteil: Erleichterung des Überlebens durch Trennung der Aktiva von den Passiva. Nachteil: Kein Zugriff auf alle mit dem Unternehmensträger verbundenen Werte, insbesondere - günstige (langfristige) Verträge - nicht übertragbare Lizenzen, Zertifizierungen etc. - öffentlich-rechtliche Genehmigungen - Börsennotierung - steuerliche Verlustvorträge Folie 9

Ablauf eines Insolvenzverfahrens Antrag, 13 InsO Prüfung durch das Insolvenzgericht - Eröffnungsgrund, 16 ff. InsO - hinreichende Masse, 26 InsO Eröffnungsbeschluss, 27 ff. InsO Ernennung des Verwalters, 27 InsO Sichtung, Verwaltung und Verwertung der Masse Feststellung der Gläubiger, 174 ff. InsO Erlösverteilung, 187 ff. InsO [Alternative: Sanierung durch Plan] Aufhebung des Verfahrens, 200 ff. InsO [Restschuldbefreiung, 286 ff. InsO] Folie 10

1. Stufe: - Planverfahren Gesetzgeberische Dauerbaustelle InsO (17./18. Legislaturperiode) - Stärkung der Eigenverwaltung - Insolvenzstatistikgesetz - Verwalterauswahl - Reorganisationsverfahren für systemrelevante Banken ESUG: 1.3.2012 KredReorgG: 1.1.2011 2. Stufe: - Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung - Überschuldungsbegriff (Prüfauftrag) G zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte: 1.7.2014 Bitter/Hommerich/Reiß ZIP 2012, 1201 3. Stufe: Konzerninsolvenz RegE KIG (RechtsA am 2.4.2014: Vorsatzanfechtung) Folie 11

2: Die Akteure A. Schuldner des Insolvenzverfahrens B. Insolvenzgericht C. Insolvenzverwalter D. Gläubiger im Insolvenzverfahren Folie 12

Aufgaben des Insolvenzgerichts Verfahrenseröffnung, 11 ff. InsO Ernennung des Insolvenzverwalters, 27, 56 ff. InsO Überwachung des Insolvenzverwalters, 58 f. InsO Einsetzung des Gläubigerausschusses, 67 InsO Leitung der Gläubigerversammlung, 76 InsO Verfahrensbeendigung, 200 InsO Folie 13

Aufgaben des Insolvenzverwalters Verwaltung des Vermögens Verwertung der Masse Verteilung des Erlöses Folie 14

Amtsrecht des Verwalters Ernennung 27, 56 InsO Aufsicht 58, 69 InsO Haftung 60 ff. InsO Vergütung 63 InsO Beendigung - mit Beendigung des Verfahrens - mit Entlassung, Abwahl oder Tod Folie 15

Beispiele 1 Nr. 1 Insolvenzgläubiger 60 InsO? 80 ff. InsO 91 ZPO in die Masse I V I klagt als sog. Partei kraft Amtes 433 II BGB K Auto mangelhaft? Folie 16

Beispiele 1 Nr. 2 V 433 II BGB 61 InsO? X X ist Rechtsinhaber I ist verfügungsbefugt I freies Vermögen des X Insolvenzmasse des X Privatvermögen des I Folie 17

Stellung des Verwalters Organtheorie - Juristische Personen handeln durch Organe, um ihre Handlungsfähigkeit herzustellen (etwa Vorstand). Vertretertheorie - Geschäftsunfähige handeln durch ges. Vertreter, um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können. Theorie von der Partei kraft Amtes (h. M.) - Der Insolvenzschuldner kann handeln, ihm wird aber durch den Insolvenzbeschlag die Verfügungsbefugnis genommen, über Gegenstände seines Vermögens zu verfügen. - Der Insolvenzverwalter soll spezifische Wirkungen für die Insolvenzmasse erzeugen. Diese Wirkungen unterscheiden sich vom Eigenhandeln sowohl des Insolvenzschuldners als auch des Insolvenzverwalters. Folie 18